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Schulkinder… zum Tode bereit.

Am »Tag der italienischen Einheit, der Verfassung, der Hymne und der Flagge« (17. März) wurden in Leifers wieder einmal mehrere hunderte Schulkinder — in Anwesenheit von Regierungskommissär, Polizeichef, Schullandesrat und LH-Vize Giuliano Vettorato (Lega), Bürgermeisterinnen (Bianchi, Leifers; Mongillo, Branzoll) und Vizebürgermeisterinnen (Parise, Pfatten; Cortella, Salurn) in Trikoloreschleife und Militär — dazu missbraucht, zur Flaggenzeremonie die blutrünstige und österreichfeindliche italienische Nationalhymne zu singen (vgl. ‹1 ‹2). Was per se schon Brechreiz erregend ist, ist es in einem Land wie Südtirol noch unendlich mehr. Einen ausdrücklich kolonialistischen Geschmack erhielt die Veranstaltung ferner dadurch, dass auch Schülerinnen der deutschsprachigen Mittelschule J. K. Franzelin ihre Bereitschaft zum Tode für Italien (siam pronti alla morte!) beschwören mussten.

Zu allem Überfluss wurde ihnen anschließend vom rechten Leiferer Bürgermeister Christian Bianchi noch eine Nationalflagge überreicht (‹1).

Geschichtsverdrehung

Bianchi hatte zuvor in einer hanebüchenen Rede unter anderem behauptet, das italienische Reich sei den »noch von Österreich beherrschten italienischen Gebieten« (vgl.‹1) ein Leuchtturm und bezüglich Demokratie ein Vorbild gewesen. An einem Tag, an dem Italien Einheit und Vaterland feiere, müsse natürlich der Ukraine gedacht werden, der — so der Leiferer Bürgermeister — ein Eindringling seit über einem Jahr Land, Freiheit, Heimat »und all das was wir heute feiern« streitig mache. Als wäre Italien für Südtirol nicht genau dieser Eindringling gewesen und als würde diese ultranationalistische Veranstaltung jenen unseligen Geist nicht wachhalten.

Einen Wahnsinn finde ich auch, wie sehr sich während der letzten Tage über die politische Instrumentalisierung von Kindern echauffiert wurde und wie nahtlos und nonchalant man dann zum Beispiel als Schullandesrat dazu übergehen kann, einer so abartigen Vereinnahmung von Kindern beizuwohnen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Die Südtirolbesessenheit der Fratelli.

Verschiedene Kommentatorinnen behaupten, die von einer neofaschistischen Regierung in Italien für unser Land ausgehende Gefahr wäre gering, da die Rechtsradikalen ohnehin keine Zeit und kein wahres Interesse daran hätten, sich mit Südtirol zu befassen. Giorgia Meloni selbst bittet in ihrem Brief an die Dolomiten, FdI nach der bisherigen Tätigkeit zu beurteilen.

Da trifft es sich gut, dass ich schon vor einigen Wochen damit begonnen hatte, die parlamentarische Aktivität von Francesco Lollobrigida — seines Zeichens FdI-Fraktionsvorsitzender in der Kammer und Schwager von Giorgia Meloni — etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Mit Südtirol hat er sich in der ablaufenden Legislatur bevorzugt — um nicht zu sagen: obsessiv — befasst und sehr viel Zeit dafür aufgebracht:

  • Mit Anfrage zur mündlichen Beantwortung 3-00161 vom 12. September und Antrag 1-00038 vom 21. September 2018 echauffierte er sich über die Pläne für eine doppelte Staatsbürgerschaft »im achzigsten Jahr nach dem Anschluss« und forderte ein sofortiges Einschreiten der italienischen Regierung »zum Schutz der nationalen Integrität« und »der italienischen Minderheit« in Südtirol angesichts angeblich sezessionistischer und antiitalienischer Tendenzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-03154 vom 24. Juni 2019 machte er sich die wahnwitzige »Sorge« von Alessandro Urzì (FdI) zueigen, dass uniformierte Mitglieder der österreichischen Polizei am Brenner einen Kaffee trinken oder eine Pizza essen, die er als »unrechtfertigbare Inkursionen« bezeichnete. Die italienische Regierung teilte am 25. Februar 2020 mit, dass sie sich diesbezüglich mit der Nordtiroler Polizei in Verbindung gesetzt und »die Problematik« thematisiert hätte.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04042 vom 7. November 2019 befasste sich der Fraktionsvorsitzende mit dem Plakat der STF zu den einsprachigen Ärztinnen und mit der als »offen diskriminierend« bezeichneten Norm, die es neben einsprachig italienischen auch einsprachig deutschen Ärztinnen gestatten sollte, ihren Beruf in Südtirol auszuüben. Von der Regierung wollte er wissen, was sie darüber wisse und welche dringenden Maßnahmen sie dagegen setzen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04682 vom 11. Februar 2020 machte er darauf aufmerksam, die SVP habe angekündigt, den Vorschlag der als »sezessionistische Bewegung« bezeichneten Freiheitlichen zur Abschaffung des Regierungskommissariats zu unterstützen. Lollobrigida fragte, ob die Regierung mit Gewissheit ausschließen könne, eine derart schwerwiegende Reform in einem Gebiet »mit nahezu absoluter Autonomie«, in dem es häufig Selbstbestimmungs- und Sezessionsgelüste gebe, umzusetzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-05076 vom 2. April 2020 machte er sich für die Rettung der Solland Silicon in Meran stark, für die ein Angebot aus China vorliege.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-06807 vom 10. September 2020 thematisierte er die ORF-Nachrichtensendung Südtirol heute, die Giorgia Meloni als »postfaschistisch« bezeichnet hatte. Er wandte sich gegen die Finanzierung ausländischer Sender durch »italienische Institutionen« (gemeint ist das Land Südtirol) und forderte »das Grundrecht auf Respekt für jede im Parlament, im Landtag und im Regionalrat vertretene Partei« ein.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07597 vom 20. September 2020 wies Lollobrigida darauf hin, dass die in Meran ansässigen und wegen Terrorismusplänen verurteilten A. R. N. und E. H. nach Absitzen ihrer Haftstrafe bewacht werden sollten und erkundigte sich, ob man sie nicht abschieben könne.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07697 vom 3. Dezember 2020 beanstandete der Fraktionsvorsitzende von FdI, dass in Südtirol Plakate aufgehängt worden seien, die »dem Gedenken an einige sezessionistische Terroristen der 60er Jahre, darunter Sepp Kerschbaumer, und an die Angehörigen seiner subversiven Organisation« huldigten und forderte »die Position und die Tätigkeit paramilitärisch aufgebauter Organisationen wie der Schützen« näher unter die Lupe zu nehmen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08369 vom 24. Februar 2021 kritisierte er die von Österreich wegen der Pandemie umgesetzten Verschärfungen an den Grenzübergängen und forderte die Regierung auf, tätig zu werden, um den Lkw-Verkehr zu schützen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08500 vom 10. März 2021 machte er darauf aufmerksam, dass die SVP in Meran die Entfernung des neofaschistischen Films Red Land Rosso Istria von der Homepage der Gemeinde gelobt und die Relativierung faschistischer Verbrechen kritisiert habe und fragte die Regierung, wie sie den Erinnerungstag an die Opfer der Karsthöhlen schützen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09160 vom 30. April 2021 fragte Lollobrigida, ob die italienische Regierung, angesichts der Verhaftung von sieben ehemaligen Mitgliedern der Roten Brigaden durch die französischen Behörden, nicht endlich etwas unternehmen wolle, um auch die im Ausland lebenden Südtirolaktivisten der italienischen Justiz zu übergeben.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09776 vom 12. Juli 2021 thematisierte er, dass ein ausländischer Bürger in Bozen zehn Personen angegriffen habe und fragte die Regierung, was sie tun wolle, damit sich so etwas nicht wiederhole.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09498 vom 11. Juni 2021 stellte er fest, dass die »erklärtermaßen sezessionistischen Organisationen« Südtiroler Schützenbund und Südtiroler Heimatbund am darauffolgenden Tag in Frangart der Feuernacht gedenken wollten und forderte, die Regierung möge sich gegen die Begnadigung der damaligen Aktivistinnen aussprechen, wenn sie nicht ihre Taten bedauern, um Verzeihung bitten und Entschädigungen zahlen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-11659 vom 24. März 2022 thematisierte er, dass im September 2020 in Innichen aufgrund des Proporzes kein italienisches Ausschussmitglied mehr möglich war und forderte eine Änderung der Verfassung und des Autonomiestatuts.

Allein diese Auflistung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zeigt, dass sich FdI seit 2018 häufig mit Südtirol beschäftigt hat. In mindestens 13 von insgesamt 78 Anfragen zur schriftlichen Beantwortung (16,7%), die Lollobrigida insgesamt eingereicht hat, geht es um unser Land, wo nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung des Staates wohnt. Ob sich dies ändern wird, falls FdI tatsächlich an die Regierung kommt, kann niemand sagen. Anlass zur Beruhigung sehe ich aber keinen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Die Zweisprachigkeit der Vizegouverneurin.

Im Jahr 2019 hatte die kanadische Generalgouverneurin auf Vorschlag von Regierungschef Justin Trudeau eine Vizegouverneurin für die Provinz Neubraunschweig (Nouveau Brunswick/New Brunswick) ernannt, die nicht der französischen Sprache mächtig ist.

Obschon sie auf dem Papier nach wie vor auch inhaltliche Befugnisse haben, beschränkt sich die Rolle der Vizegouverneurinnen in den Provinzen heute faktisch auf zeremonielle und repräsentative Aufgaben sowie auf die Beurkundung von Gesetzen.

Gegen die Ernennung, die einen Bruch mit der langjährigen Tradition zweisprachiger Amtsinhaberinnen darstellte, erhob die frankophone Vereinigung Société de l’Acadie du Nouveau-Brunswick (SANB) Einspruch und bekam im April dieses Jahres vor dem Obersten Gericht der zweisprachigen Provinz Recht. Die Bundesregierung hatte sich ins Verfahren eingelassen und argumentiert, dass das Büro der neuen Vizegouverneurin Brenda Murphy auch dann einen zweisprachigen Dienst gewährleisten könne, wenn die Amtsinhaberin selbst nicht beider Sprachen mächtig ist. Eine Darstellung, die das Tribunal jedoch als unzulässige Vereinfachung betrachtete. Es verwies darauf, dass Englisch und Französisch in Neubraunschweig gleichgestellte Sprachen sind, weshalb die Bürgerinnen einen Anspruch darauf hätten, dass auch die Vizegouverneurin beider Sprachen (gleichermaßen) mächtig ist, selbst wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich so vorgeschrieben ist.

Die SANB hatte von Anfang an klargestellt, dass ihre Klage nicht auf den Rücktritt oder die Enthebung von Murphy abzielt, sondern die verpflichtende Berücksichtigung der Zweisprachigkeit bei künftigen Ernennungen bezweckt.

Zum Vergleich

In Südtirol sind die beiden Sprachen Deutsch und Italienisch auf dem Papier ebenfalls gleichgestellt. Meines Wissens war aber noch nie eine Regierungskommissärin (trotz ihrer erheblich größeren Befugnisse als die einer kanadischen Vizegouverneurin) der deutschen Sprache mächtig, schon gar nicht auf gleichem Niveau wie der italienischen. Und jedenfalls zählt dies nicht zu den Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Posten.

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Sezessionistische Aufkleber: Präfekt redet Urzì nach dem Mund.

Ende Mai hatte der Landtagsabgeordnete Alessandro Urzì (FdI) die Landesregierung zu den Aufklebern befragt, mit denen sich — vorgeblich — italienische Südtirolerinnen vom »Kulturverbrechen« der Fälschung tausender Ortsnamen durch das faschistische Italien und »vom Nationalismus und Imperialismus unserer Vorfahren« distanzierten.

Schon der Brixner Gemeinderat Antonio Bova, der ebenfalls der neofaschistischen Partei von Giorgia Meloni angehört, hatte die Aufkleber absurderweise als »sezessionistisch« bezeichnet, obwohl darin von Sezession keine Rede ist. Und auch Urzì bemühte nun in seiner Landtagsanfrage (Nr. 2178/22) diese Kategorisierung.

Unerhört ist meiner Ansicht nach jedoch, dass sich auch der von der Landesregierung zu den höchst gefährlichen Aufklebern befragte Präfekt die ideologische Einordnung der Neofaschisten zueigen macht, wie aus der Antwort des Landeshauptmanns hervorgeht. Demnach hätten die Polizeikräfte während der letzten Jahre mehrere »sezessionistische« Aufkleber entdeckt, die normalerweise von Unbekannten nachts angebracht würden, gegen die die zuständigen Organe nun die Einleitung von Maßnahmen erwägen würden.

Ein Jahrhundert nach der unrechtmäßigen Annexion und der Zwangsitalianisierung wird ein harmloser, im Grunde sogar konzilianter Text von den Behörden des Zentralstaats weiterhin mit Schnappatmung aufgenommen. Weit haben sich Neofaschismus und Republik demnach (zumindest in dieser Sache) noch immer nicht auseinanderentwickelt. Und der Landeshauptmann gibt Derartiges auch noch unkommentiert wieder.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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L’Alguer: Kulturministerium verbietet Katalanisch.

So gehen Kultur und Mehrsprachigkeit in Italien, dem selbsternannten Minderheitenschutzweltmeister mit der »schönsten Verfassung der Welt«: In der katalanischsprachigen Gemeinde L’Alguer (it. Alghero, Sardinien) will die Stadtverwaltung im Archäologiepark Villa Romana von Sant’Imbenia dreisprachige Informationstafeln (Katalanisch, Italienisch und Englisch) anbringen lassen. Dem obersten Statthalter des römischen Kulturministeriums (Sovrintendente) für die Provinzen Sassari und Nùgoro, Bruno Billeci, passt das aber gar nicht, weshalb er Parkverwaltung und Gemeinde offiziell mitteilen ließ, dass er nur die Informationen in italienischer und englischer Sprache zulassen werde, da Katalanisch keine offizielle Sprache der EU sei.

Warum die Einstufung als EU-Amtssprache diesbezüglich relevant sein sollte, ist unklar und wohl nur ein Vorwand. Sehr wohl sähen aber (wenig beachtete) Staats- und Regionalgesetze vor, dass Katalanisch in L’Alguer — auf dessen Gemeindegebiet sich die fragliche Kulturstätte befindet — Amtssprachencharakter hat. Dass aber gerade das Kulturministerium so weit geht, in seinem Zuständigkeitsbereich eine Sprache zu verbieten, macht den Zustand des Minderheitenschutzes in Italien einmal mehr offensichtlich.

Mehrsprachigkeit wird in diesem Staat gern dort propagiert, wo es (wie in Südtirol) noch immer zu wenig assimilierte Minderheiten gibt — nicht sosehr dort, wo es minoritäre Sprachen zu fördern gälte. In Sachen Minderheitenfeindlichkeit kann sogar Frankreich noch von Italien lernen.

Der Bürgermeister von L’Alguer, Mario Conoci, hat sich nun jedenfalls an Billeci gewandt, um seine Verwunderung kundzutun und doch noch zu versuchen, die Berücksichtigung der katalanischen Sprache zu erreichen.

In Südtirol gibt es zwar noch immer einen Statthalter des Innenministeriums (Präfekt). Einen Repräsentanten des Kulturministeriums (Sovrintendente) gibt es hier jedoch nicht, da die entsprechenden Zuständigkeiten großteils beim Land liegen. Lediglich faschistische Relikte wie Siegesdenkmal und Kapuziner-Wastl hat Rom (vielsagenderweise) der Sovrintendenza in Venedig überlassen.

Hätte Billecis Argumentation mit den EU-Amtssprachen übrigens irgendein logisches oder rechtliches Fundament, müssten auch ladinische Infotafeln an Kulturstätten in Südtirol verboten werden. Allein der Gedanke ist absurd und erinnert an dunkle Zeiten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Offizieller Bericht zur neuen Sprachstelle.

Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hat dem Landtag zur Einrichtung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) einen offiziellen Bericht zukommen lassen.

Die Verpflichtung zur Schaffung einer derartigen »handlungsstarken Sprachstelle« war die Landesregierung eingangen, als sie sich im Juli 2019 die einschlägige Tagesordnung von Andreas Leiter Reber (F) zueigen machte.

Es sei Absicht der Landesregierung, so der LH in dem Bericht, das Recht der Bürgerinnen auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache in den Beziehungen zur Verwaltung zu unterstützen und sicherzustellen. Neben Zuständigkeiten im Bereich Proporz und Zwei-/Dreisprachigkeit sei dem neuen Amt auch eine Anlaufstelle für Sprachbeschwerden zugeordnet worden, wo Bürgerinnen niederschwellig Auskunft und Beratung erhielten.

Von dieser Niederschwelligkeit ist bislang allerdings noch wenig zu spüren, da die neuen Möglichkeiten nirgendwo aktiv kommuniziert werden. Auch im Netz verfügt das AfLB nur über eine trockene Kontaktseite:

Ausschnitt Kontaktseite

Dem Bericht zufolge vertieft das Amt jede bekanntgewordene Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache mit der zuständigen Behörde, die dann auch vom LH aufgefordert wird, konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deren Umsetzung werde wiederum vom AfLB überprüft und gegebenenfalls das Regierungskommissariat informiert, das — noch immer — für die Verhängung allfälliger Strafen zuständig ist.

Verletzungen können dem Amt unter der gewöhnlichen E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie unter der zertifizierten E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it zur Kenntnis gebracht werden.

Das AfLB wurde mit BLR Nr. 218/2020 eingeführt. Im Bericht des Landeshauptmanns wird fälschlicherweise BLR Nr. 208/2020 genannt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Amt für Landessprachen im Einvernehmenskomitee.

Die Gründung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) trägt schon erste Früchte. Mit einem Repräsentanten dieses Amtes war nun nämlich erstmals auch auf Landesseite ein Beamter bei einer Zusammenkunft des sogenannten Einvernehmenskomitees anwesend.

Dieses Komitee, das wohl nur wenigen Südtirolerinnen bekannt sein dürfte, ist ein Bindeglied zwischen dem Regierungskommissariat (in Vertretung der italienischen Regierung) und dem Landtag (in Vertretung des Landes Südtirol). Seine Zuständigkeiten betreffen insbesondere die Gleichstellung der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache in der Verwaltung sowie die Umsetzung des Proporzes. Es befindet regelmäßig über Ausnahmen bei der proporzmäßigen Besetzung öffentlicher Stellen.

Derzeit sind seine Mitglieder Präfekt Vito Cusumano und die drei Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler (SVP), Andreas Leiter Reber (F) und Carlo Vettori (A. Adige Autonomia).

Während jedoch bisher stets nur auf der Seite des Präfekten auch Beamtinnen an den Treffen beteiligt waren, gibt es nun seit Einrichtung des AfLB auch diesbezüglich ein gewisses Gleichgewicht. Dabei haben die Beamtinnen auf beiden Seiten zwar naturgemäß kein Stimmrecht, doch sie erledigen das Bürokratische, nehmen eine Beobachtungsrolle ein und sorgen dann vor allem über die Jahre für Kontinuität. Während sowohl die Präfektinnen als auch die Landtagsabgeordneten regelmäßig wechseln, sind die Beamtinnen meist deutlich länger im Amt.

Anstatt dass sich die Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre völlig neu einarbeiten müssen, kann so nun das AfLB dafür sorgen, dass es einen reibungsloseren Übergang gibt. Bei der Wichtigkeit der Themen, die das Komitee zu behandeln hat, kann diese Rolle kaum überschätzt werden.

Und dabei ist das nur eine von zahlreichen Funktionen und Aufgaben, die das AfLB seinem Auftrag gemäß erfüllen wird.

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Wozu eine kommissarische Verwaltung?
Nach dem Scheitern von Paul Rösch

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wozu in Gemeinden, in denen nach Wahlen keine Ratsmehrheit zustande kommt, eine Kommissärin nötig sein soll. Wäre es nicht besser und auch aus demokratischer Sicht sinnvoller, wenn die scheidende Bürgermeisterin, ihr Ausschuss und der Rat ihre Ämter bis zur Neuwahl mit eingeschränkten Befugnissen weiter ausübten?

Bei staatlichen Regierungen ist dies der Fall und bezüglich der Landesregierung dürfte dies — wiewohl sich die konkrete Regelung meiner Kenntnis entzieht — nicht anders sein.

Warum also auf kommunaler Ebene eine Beamtin ernennen, die die Funktionen von Bürgermeisterin, Ausschuss und Rat in einer Person vereint und ausübt?

Hinzu kommt ferner, dass das im Falle von größeren Gemeinden zuständige Regierungskommissariat eine Ernennungspraxis an den Tag legt, die eine angemessenen Sensibilität für die Besonderheiten Südtirols (Mehrsprachigkeit, Autonomie etc.) völlig vermissen lässt.

Welchen Sinn hat es denn, dass aus dem Bozner Herzogspalast ein Michele Penta für die Landeshauptstadt (2015-16) oder jetzt mit Anna Bruzzese eine ehemalige Präfektin zur Kommissärin für Meran ernannt wird? Ihrem Curriculum zufolge kann sie Schulkenntnisse (!) in Französisch, Spanisch und Englisch, aber keinerlei Deutschkenntnisse vorweisen.

Dass gewählte Vertreterinnen nicht zweisprachig sein müssen, kann ich gerade noch nachvollziehen. Doch warum zwar die Pförtnerin, nicht aber die Beamtin, die Bürgermeisterin-Ausschuss-Rat vertritt einen Zweisprachigkeitsnachweis benötigt, ist unverständlich.

Das ist insgesamt ein aus der Zeit gefallenes, nicht zuletzt pseudokoloniales Verwaltungsverständnis, wonach — wenngleich provisorisch — eine ortsfremde Person ohne Kenntnisse der lokalen Begebenheiten die Amtsgeschäfte genauso gut (womöglich gar: besser) führen kann, wie jemand, der mit den Verhältnissen vor Ort vertraut ist. Kein ausschließlich auf Südtirol angewandtes Prinzip, das aber hierzulande ganz besonders absurd anmutet.

Es wäre wohl an der Zeit, dieses Vorgehen zu ändern und wenigstens die Ernennungsbefugnis (wie schon für die kleineren Gemeinden) auf das Land zu übertragen. Dort — beim Land — herrscht immerhin so viel Sensibilität vor, dass als kommissarische Verwalterinnen für ladinische Gemeinden in der Regel Personen aus Ladinien ernannt wurden.

Im Grunde jedoch wäre das gesamte System zu überdenken und die Idee der kommissarischen Verwaltung an sich zu überwinden. Wie sind ähnliche Fälle im benachbarten Ausland geregelt?

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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