Verfassungsgericht/
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Verfassungsgericht: Die Pandemie ist staatlich.
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Das italienische Verfassungsgericht (VG) walzt die angeblichen Sonderautonomien in gesundheitlichen Notlagen nieder: Die Corona-Pandemie sei global, deshalb — so die ultrazentralistische Auffassung der Richterinnen — sei die Zuständigkeit staatlich. Ausschließlich. Als ob es nicht auch in einer Pandemie sinnvoll wäre, auf lokale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Föderal organisierte Staaten sehen das naturgemäß anders — und
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Anfechtungen: Neue Regierung, altes Glück.
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Vier Tage, nachdem der Regierung von Retter Mario Draghi — auch von der SVP — das Vertrauen ausgesprochen worden war, beschloss sie am 22. Februar schon die Anfechtung des Südtiroler Landeshaushalts und des Stabilitätsgesetzes. Davon betroffen wären insbesondere die Corona-Hilfen, die das Land demnächst auszahlen möchte. Am darauffolgenden Tag soll sich die neue Regionenministerin Mariastella
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Öffnungszeiten: Vielleicht.
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Während die Durchführungsbestimmung zu den Ernennungen beim Rechnungshof erneut vertagt wurde, genehmigte die Zwölferkommission gestern einen Entwurf, der die Zuständigkeit, die Ladenöffnungszeiten eigenständig zu regeln, wiederherstellen soll. Ob dies tatsächlich zu einer einschlägigen Durchführungsbestimmung führen wird und wie diese gegebenenfalls aussehen wird, steht noch in den Sternen. Dies auch, weil keine der vom Staat ernannten
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Corona-Vereinfachungen angefochten.
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Im Rahmen des Nachtragshaushalts (Gesetz Nr. 3 vom 16. April 2020) hatte die Landesregierung befristete Abänderungen am Vergabegesetz im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung vorgenommen, um die öffentliche Vertragstätigkeit in Corona-Zeiten zu unterstützen. Obschon Südtirol bei der Reglementierung der öffentlichen Auftragsvergabe EU-Recht eigenständig umgesetzt hatte, beharrt nun die italienische Zentralregierung auf eine angebliche transversale Zuständigkeit
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‘Unmögliches’ Coronagesetz: keine Anfechtung.
Falsche Prophezeiungen–
Der autonome Weg aus dem Lockdown hat sich also gelohnt: trotz lauten und wiederholten Säbelrasselns hat nun die römische Regierung um Ministerpräsident Conte (und Regionenminister Boccia vom PD) beschlossen, das Südtiroler Corona-Gesetz nicht vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Es war Anfang Mai mit 28 Ja bei nur einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen vom Landtag genehmigt worden
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Europäische Gerichte kippen pauschale Quarantäne.
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Das französische Verfassungsgericht, der Conseil constitutionnel, hat ein Gutachten zu einem neuen Gesetz veröffentlicht, mit dem einerseits der gesundheitliche Notstand im Land verlängert und andererseits Lockerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Verfassungsrichterinnen hießen die Vorlage — deren Promulgation noch bevorsteht — ingesamt gut, hatten aber Einwände beim Thema Datenschutz und bei den Vorgaben zur Quarantäne. Insbesondere dürfe
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Das Corona-Landesgesetz ist in Kraft.
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Gestern Nacht hat der Landtag das Gesetz zur Eindämmung von Corona bei Beendigung des Lockdowns beschlossen, schon am frühen Nachmittag trat es in Kraft. Bei vollzählig zusammengetretenem Parlament stimmten der Vorlage 28 Abgeordnete (80%) zu, sechs enthielten sich und nur einer (Urzì) war dagegen. Ohne die epidemiologische Sinnhaftigkeit im Detail bewerten zu können, halte ich
