Das italienische Verfassungsgericht (VG) walzt die angeblichen Sonderautonomien in gesundheitlichen Notlagen nieder: Die Corona-Pandemie sei global, deshalb — so die ultrazentralistische Auffassung der Richterinnen — sei die Zuständigkeit staatlich. Ausschließlich.
Als ob es nicht auch in einer Pandemie sinnvoll wäre, auf lokale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Föderal organisierte Staaten sehen das naturgemäß anders — und die befinden sich auch nicht auf einem anderen Planeten.
Mit diesem Entscheid macht Italien in Europa wohl sogar Frankreich die Rolle als zentralistischstes (größeres) Mitgliedsland in der Pandemiebekämpfung streitig.
Konkret ging es in dem Verfahren um das einschlägige Gesetz der Vallée d’Aoste. Ein ähnliches Südtiroler Landesgesetz hatte das Kabinett Conte (II) nach ordentlichem Säbelrasseln doch nicht angefochten. Und nach Verhandlungen zwischen Aosta und Rom war eigentlich geplant, dass die Regierung auch diesen Einspruch vor dem VG wieder zurückzieht — doch dann kam die Regierungskrise und das Ungemach nahm seinen Lauf.
Bezüglich Antiautonomismus ist auf das italienische »Gericht der Gesetze« ja immer Verlass. Zum ersten Mal in seiner Geschichte setzten die Richterinnen das aostanische Gesetz in Erwartung des endgültigen Urteils gar schon vorab außer Kraft.
Und Südtirol? Direkt ist das Landesgesetz vom Frühjahr, auf dem bis heute die Verordnungen des Landeshauptmanns beruhen, nicht von dem Urteilsspruch betroffen. Die Frist, innerhalb der die Regierung das Gesetz hätte anfechten können, ist längst verstrichen.
Dennoch steht es jetzt auf wackeligeren Beinen. Klagte jemand vor Gericht gegen die vom Land erlassenen Maßnahmen, kämen die Richterinnen kaum drum herum, das VG um eine Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit zu bitten — und wie die ausfallen würde, können wir spätestens seit dem Urteil im Falle Aosta erahnen.
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