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Das Prinzip der Verjährung ist verjährt.

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ai

Nicht erst seit der neuerlichen Einstellung eines Verfahrens gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wegen Verjährung stellt sich die Frage, was dieses Prinzip überhaupt bringen soll und welches Signal dadurch der Gesellschaft gegeben wird.

Vor Gericht gilt die Regel »in dubio pro reo« (im Zweifel für den Angeklagten) — und das ist gut so. Wenn auch nur der geringste Zweifel an der Schuld eines Angeklagten besteht, darf er oder sie nicht verurteilt werden. Die zeitliche Distanz, in der ein Delikt begangen wurde, ist in diesem Zusammenhang doch nicht relevant. Je länger ein Verbrechen zurück liegt, desto größer ist sogar die Wahrscheinlichkeit, dass man die Schuld eben nicht zweifelsfrei feststellen kann. Ein Vorteil also, für einen potentiellen Gesetzesbrecher. Dennoch vermag die moderne Forensik, eindeutige Beweise auch noch nach Jahren bzw. Jahrzehnten zu liefern.

Warum also jemand bei eindeutiger Beweislage für einen Rechtsbruch auch nicht noch nach Jahren verurteilt werden kann, ist mir schleierhaft. Im Prinzip heißt Verjährung nichts anderes, als dass jemand belohnt wird, der es geschafft hat, sich lange genug der Verfolgung durch die Justiz zu entziehen. Während jemand, der sich freiwillig stellt, zwar mildernde Umstände erfährt, aber dennoch bestraft wird. Der Reuige zahlt also drauf, während der Drückeberger der vermeintlich Schlaue ist. Perverser Gerechtigkeitssinn.



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Comentârs

15 responses to “Das Prinzip der Verjährung ist verjährt.”

  1. pérvasion avatar

    Deine Überlegungen haben ja ihre Berechtigung, doch diesbezüglich bin ich dennoch mal ausnahmsweise anderer Meinung als du.

    Ich finde die Verjährung ein gutes Instrument, um auch rechtlich »Gras über eine Sache wachsen zu lassen«, damit Menschen nach einer gewissen Zeitspanne die Chance auf ein unbeschwertes Leben bekommen, sozusagen eine zweite Chance ohne Angst und schlechtes Gewissen. Gerade die von dir genannten heutigen Möglichkeiten, Taten auch nach Jahrzehnten aufzuklären, machen ein »Verfallsdatum« erforderlich.

    Deshalb ist es freilich wichtig, dass Verjährungsfristen »verhältnismäßig« sind und auch dem Recht der Opfer auf Bestrafung des Täters Rechnung tragen. Selbst wenn man mir heute aus irgendeinem Grund nachweisen kann, dass ich mit 18 Jahren eine Hose geklaut oder ein Auto beschädigt habe, bleibe ich straffrei (was soll mich die Strafe heute auch noch lehren?) — andersrum darf ein Mord gar nicht verjähren.

    Übrigens: Italien ist meines Wissens das einzige Land, in dem die Verjährungsfristen weiterlaufen, auch wenn der Prozess schon begonnen hat. Das ist völlig absurd und führt nur dazu, dass es — wie im Falle Berlusconis — im Interesse des Angeklagten ist, den Prozess zu verschleppen und die Justiz zu behindern, bis schließlich die Verjährung eintritt.

  2. pérvasion avatar

    Dass derjenige, dessen Tat verjährt, freikommt, während jener, der sich stellt, zwar milder als sonst, aber doch bestraft wird, ist meines Erachtens ein notwendiges Übel… Recht und Gerechtigkeit klaffen eben manchmal aus praktischen Gründen auseinander.

  3. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach

    ”Reue” und ”Verantwortung” sind für mich Aspekte, die höher einzuordnen sind als das ”zweite Chance” Motiv. Die “zweite Chance” setzt für mich das Schuldeingeständnis voraus. Denn wer sein Unrecht nicht einsieht bzw. keine Verantwortung für sein Handeln übernimmt, sollte nicht die ”bessere Chance” bekommen, als jener, der in – aus gesellschaftlicher Sicht – akzeptabler und vorbildhafter Manier auf einen Fehltritt, der wohl jedem passieren kann, reagiert. Für mich eine moralische Frage, welches Signal die Gesellschaft für gewisse Verhaltensweisen geben möchte.

  4. pérvasion avatar

    Reue und Verjährung schließen einander ja nicht aus. Und wer sich freiwillig stellt tut dies wiederum nicht immer aus Reue, sondern auch, weil er sich mildernde Umstände erwartet und zu jenem Zeitpunkt ja noch gar nicht weiß, ob er über die Verjährungsfrist hinweg unbehelligt bleiben würde. Ferner kann man sogar ein Unrecht begehen, ohne, dass es einem selbst wirklich bewusst wird. In dem Fall hätte man gar nicht die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen. Wie oben gesagt, hat deine Überlegung (aus ideellen Gründen) durchaus ihre Berechtigung, in der Praxis jedoch würde ich der Verjährung den Vorzug geben, da sie (berechtigten und unberechtigten!) Anklagen »aus der Vergangenheit« eine Grenze setzt.

    Sowas hingegen ist völlig inakzeptabel, weil es jeder Vorstellung von Recht und Verhältnismäßigkeit widerspricht. Aber die Möglichkeit, dass eine Tat verjährt, obwohl deren gerichtliche Aufarbeitung bereits begonnen hat, existiert nur in Italien — und diese Regelung muss unbedingt gekippt werden (was aber zumindest mit dem PDL unmöglich sein wird).

  5. niwo avatar
    niwo

    Ich finde die Verjährung ein gutes Instrument, um auch rechtlich »Gras über eine Sache wachsen zu lassen«, damit Menschen nach einer gewissen Zeitspanne die Chance auf ein unbeschwertes Leben bekommen, sozusagen eine zweite Chance ohne Angst und schlechtes Gewissen. Gerade die von dir genannten heutigen Möglichkeiten, Taten auch nach Jahrzehnten aufzuklären, machen ein »Verfallsdatum« erforderlich.

    Da bin ich ausnahmsweise zumindest teilweise anderer Meinung. Ich finde das Prinzip der Verjährung immer dann ein gutes Instrument, wenn es für die Herstellung von Rechtssicherheit von Bedeutung ist, z.B. in wirtschaftlichen Angelegenheiten kann es in vielen Fällen von Vorteil sein, wenn nach einer bestimmten Frist Rechtssicherheit herrscht, da ansonsten viele Aktivitäten unterbunden werden.
    In schwerwiegenden strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Verjährung ein problematisches Prinzip. So wird z.B. von Interessensgruppen von Opfern sexueller Gewalt in Deutschland die völlige Aufhebung der Verjährungsfristen gefordert, da viele Opfer erst nach Jahren die Kraft haben an die Öffentlichkeit zu gehen bzw. eine Anzeige zu erstatten. In diesen Fällen spielt das Prinzip der Verjährung den Tätern in die Hände.

  6. gorgias avatar
    gorgias

    Es geht bei der Verjährung um den Zweck einer Freiheitsstrafe. Ist die Freiheitsstrafe dazu da Gerechtigkeit zu schaffen im Sinne von Vergeltung oder ist sie eine Resozialisierungsmaßnahme für den Täter. Im Fall des zweiten gibt die Verjährung Sinn, da man nach 20 Jahren ohne Rechtsbruch davon ausegehen kann dass sich der Täter sich selbst sozialisiert hat – selbst bei Mord.

    Bei Sexualdelikten an Minderjährigen und Kriegsverbrechen würde ich eine Ausnahme machen.

  7. gorgias avatar
    gorgias

    Ich möchte noch hinzufügen: Es ist eine Absurdität des italienischen Rechtssystem, dass die Verjährung im Moment der gerichtlichen Aufarbeitung nicht aufgehoben wird. Und wie man aus einem Link in einem vorigen Beitrag schließen kann, ist es günstig wenn man die entsprechenden finanziellen Mittel besitzt ein Prozess in die länge zu ziehen. Ich weiss jedenfalls wen ich meinem “otto per mille” nicht gebe.

    Zur Information: Wird der “otto per mille” keiner religösen Gemeinschaft zugewiesen wird er im Verhältnis aufgeteilt nach jenen die ihrem Beitrag einer Glaubensgemeinschaft zugewiesen haben. Was in der Praxis bedeutet dass jene die keine Angabe machen ca. 80% ihres “otto per mille” der katholische Kirche geben.

    Hinzuzufügen ist außerdem dass weniger al 50% diese Erklärung abgeben, was dazu führt dass die katholische Kirche in Summe mehr von jenen erhällt die nichts angeben, als von jenen die bestimmen es der katholischen Kirche direkt zu geben.

    http://it.wikipedia.org/wiki/Otto_per_mille

  8. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach

    @ gorgias

    es stimmt, dass man die freiheitsstrafe als “rache” oder “resozialisierungsmaßnahme” sehen kann. wobei zweiteres sehr fragwürdig ist.

    aber was ist mit der wiedergutmachung – zb. im falle eines betruges? auch wenn sich der täter oder die täterin danach lange nichts mehr zu schulden kommen hat lassen, so haben sie doch schaden angerichtet, der wiedergutzumachen wäre.

  9. pérvasion avatar

    @niwo: Genau in solchen Fällen sollte die Verjährungsfrist entsprechend lang sein bzw. gar keine Verjährung eintreten können. Unter Umständen könnte ich mir auch vorstellen, dass der Nachweis erbracht werden könnte, dass man aus psychologischen Gründen nicht in der Lage war, eine Anzeige bzw. einen Strafantrag zu stellen, und dies sollte in jedem Fall anerkannt werden — analog dazu, dass die Verjährungszeit erst dann beginnt, sobald der Geschädigte von seinem Schaden erfahren hat (oder erfahren haben muss).

    Andersrum möchte ich gerade auch das Argument der Rechtssicherheit betonen: Es werden ja wahrscheinlich mehr Antragsdelikte verübt, als Offizialdelikte (ich weiß, diese Unterscheidung müsste man noch detaillierter ausformulieren) — worauf ich hinaus will, ist, dass bei den meisten Delikten kein Staatsanwalt ermitteln darf, solange der Geschädigte nicht einen Strafantrag stellt. In diesem Fall — und das dürfte dem Gefühl nach wohl die breite Mehrheit der Delikte betreffen — würde es auch nichts bringen, wenn sich der Täter stellt (es wird gar nicht nach ihm gesucht und es darf auch kein Verfahren gegen ihn eingeleitet werden). Ohne Verjährungsfrist hätte aber der Geschädigte dem Täter gegenüber auf immer und ewig (bzw. bis zum Tode) ein Faustpfand in der Hand, mit dem er ihn bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt unter Druck setzen könnte. Ich weiß schon, falls es um Erpressung (Opfer erpresst Täter) geht, kann die auch gesondert geahndet werden, aber ich finde, im Sinne der Rechtssicherheit muss irgendwann Schluss sein, sodass alle wieder ihren Blick nach vorn wenden können.

  10. PV avatar
    PV

    Da hüpft dem aufgeklärten Mensch freilich das Herz. Das simplistische Rache- bzw. Talionsprinzip wurde seit der Neuzeit in Europa konsequentissime, da gibt es kein Vertun, zurückgedrängt. Heute spielen im Umgang mit den Malefizbuben, mag am einen oder anderen Stammtisch ex ingenio anderes behauptet werden, hauptsächlich die Aspekte der Spezial- und der Generalprävention eine Rolle.
    Das Rechtsinstitut der Verjährung erfüllt eine der Verfahrensökonomie gschuldete Funktion, da bereits a limine ein Verfahren vermieden werden kann. Natürlich findet auch der soziale Störwert einer Tat bei der Fristbemessung seine Berücksichtigung. Kein vernünftiger Mensch, “die Hölle selbst hat ihre Rechte”, würde daher die Verjährung für Mord in Frage stellen.
    Abschließend, die überragende Mehrheit der Straftaten sind als Offizialdelikte zu verfolgen.

  11. PV avatar
    PV

    @ Harald Knoflach
    Der entstandene Schaden ist im Rahmen eines Zivilprozesses auszugleichen bzw. können in manchen Rechtsordnungen im Rahmen des Strafverfahrens auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche direkt durch den Geschädigten geltend gemacht werden.

    P.S. Kein vernünftiger Mensch würde Verjährung für Mord fordern, müsste es oben in meinem Beitrag lauten.

  12. pérvasion avatar

    Glaubst du nicht, dass bloß weniger Antragsdelikte statistisch erfasst sind, weil die große Mehrheit davon nie zur Anzeige gebracht wird?

  13. tuscan avatar
    tuscan

    La prescrizione in sé è un principio giuridico di civiltà  per le ragioni esposte da diversi di voi e soprattutto per impedire che la denuncia e/o l’azione penale nei confronti del delitto avvenga troppi anni dopo che questo è stato commesso. Però in Italia la durata abnorme dei processi ha viziato molto tale principio, nel senso che molti, troppi imputati e avvocati usano tutti i cavilli legali possibili per allungare procedure già  complicate e lente di per sé, in modo da potere arrivare alla prescrizione. Poi ci si è messo di mezzo Berlusconi, che oltre a poter disporre degli avvocati migliori su piazza e a pagarli di conseguenza, ha utilizzato il parlamento per fare approvare leggi studiate apposta per abbreviare il tempo necessario a prescrivere determinate imputazioni.

  14. pérvasion avatar

    Wie die TAZ Online heute berichtet, droht ein Teil der Maximilian Rainer zur Last gelegten Vergehen in der Causa Stein an Stein zu verjähren. Einerseits die kriechend langsame Justiz, andererseits das italienische Spezifikum, dass Verjährungsfristen noch während eines Prozesses weiterlaufen, sind nicht mehr weiter akzeptabel.

    1. niwo avatar
      niwo

      Einerseits die kriechend langsame Justiz, andererseits das italienische Spezifikum, dass Verjährungsfristen noch während eines Prozesses weiterlaufen, sind nicht mehr weiter akzeptabel.

      Ups und ich glaubte immer das italienische Justizsystem schützt die hinterwäldlerischen Südtiroler vor Korruption, Freunderlwirtschaft, Filz, Misswirtschaft und schlechter Verwaltung.

      Aber vielleicht will man bestimmten Persönlichkeiten und wichtigen Kreisen, die laut Fatto quotidiano für den Link Südtirol-Italien wichtig sind, nicht auf die Zehen treten?

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