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100 Jahre für ein Referendum.
Tribunal Supremo beschließt hohe Haftstrafen

Heute früh gab das spanische Höchstgericht sein Urteil gegen die politischen Häftlinge aus Katalonien bekannt.

  • Insgesamt rund 100 (um genau zu sein: 99,5) Jahre betragen die verhängten Haftstrafen, dazu kommen Amtsverbote und Geldstrafen. Der siebenköpfige Senat entschied einstimmig.
  • Schon im Vorfeld waren Details des Urteils durchgesickert, mehrere Verteidigerinnen kündigten Beschwerden an.
  • Zwischen 9 und 13 Jahren Freiheitsentzug wurden im Einzelnen verhängt:
    • Oriol Junqueras (ERC): 13 Jahre (Aufruhr und Veruntreuung)
    • Dolors Bassa, Raül Romeva (ERC), Jordi Turull: je 12 Jahre (Aufruhr und Veruntreuung)
    • Carme Forcadell (JxC): 11,5 Jahre (Aufruhr)
    • Joaquim Forn, Josep Rull: je 10,5 Jahre (Aufruhr)
    • Jordi Cuixart (Òmnium Cultural), Jordi Sànchez (ANC): je 9 Jahre (Aufruhr)
  • Die katalanischen Ex-Ministerinnen Carles Mundó, Meritxell Borràs und Santi Vila wurden wegen Ungehorsams zu Geldstrafen verurteilt.
  • Den Vorwurf der Rebellion (Hochverrat) machte sich der Senat nicht zueigen, für den anerkannten Tatbestand des Aufruhrs ist das Strafmaß jedoch außergewöhnlich hoch.
  • Für Urteile des Höchstgerichts gibt es keine weitere innerstaatliche Instanz. Aller Voraussicht nach werden sich die Verurteilten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.
  • Im Fall des ERC-Vorsitzenden und ehemaligen stv. Regierungschefs Oriol Junqueras hatte sich das Höchstgericht an den EuGH gewandt, um dessen Immunitätsstatus als EU-Abgeordneter klären zu lassen. Beobachterinnen zufolge stellt es eine Anomalie dar, dass die Antwort des EU-Gerichts nicht abgewartet wurde.
  • In Katalonien kam es nach Bekanntwerden des Urteils zu massiven spontanen Kundgebungen, die zur Stunde andauern. Hochgeschwindigkeitsstrecken wurden lahmgelegt.
  • Auch in València, auf den Balearen und im zu Frankreich gehörenden Nordteil Kataloniens gingen die Menschen auf die Straße.
  • Die Bewegung Tsunami Democràtic rief (wohl nach Hongkonger Vorbild) zur Besetzung des Flughafens von Barcelona auf. Mehr als 100 Flüge mussten gestrichen werden.
  • Der katalanische Gemeindenverband (AMC) und die Vereinigung der Gemeinden für die Unabhängigkeit (AMI) riefen die Kommunen auf, die institutionelle Tätigkeit für 72 Stunden einzustellen.
  • Premierminister Pedro Sánchez (PSOE) schloss sich dem Urteil in einer ersten Stellungnahme entschieden an. Die Verurteilten hätten gegen die Interessen der nicht separatistischen »Mehrheit« gehandelt. (Es ging jedoch gerade um die Ermittlung eines mehrheitlichen Willens). Begnadigungsforderungen erteilte er eine erste Absage, wofür er von Podemos-Chef Pablo Iglesias postwendend kritisiert wurde.
  • Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (SNP) twitterte: »These politicians have been jailed for seeking to allow the people of Catalonia to peacefully choose their own future. Any political system that leads to such a dreadful outcome needs urgent change. My thoughts and solidarity are with all of them and their families.«
  • Die Europäischen Grünen veröffentlichten eine Stellungnahme. Eine politische Lösung der Katalonienfrage könne es nicht geben, solange politische Anführerinnen im Gefängnis sitzen.
  • Der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis schrieb auf Twitter: »I have no right to comment on Catalan independence. It is for the Catalans to decide. BUT, the rest of us must rise up against politicians being sentenced to long prison stretches in the heart of Europe for pursuing political agendas mandated by voters«
  • Den einst von Spanien empört aufgenommenen Entscheiden ausländischer Gerichte, dass (etwa im Fall des ehemaligen Präsidenten Puigdemont) kein Hochverrat vorliege, stimmte das Gericht mit dem Urteil indirekt zu.
  • Richter Pablo Llarena erließ bereits einen neuen Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont (diesmal wegen Aufruhr und Veruntreuung, nicht aber wegen Rebellion).
  • Die Zentrale Wahlkommission (JEC) veranlasste umgehend die Streichung der Verurteilten von den Wahllisten der Kongresswahl vom 10. November.
  • Die Sprecherin der EU-Kommission Mina Andreeva bezeichnete das Urteil in der täglichen Pressekonferenz einmal mehr als interne Angelegenheit Spaniens.
  • Die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau (BenC) rief die vom Urteil »verletzten« Unabhängigkeitsbefürworter- und -gegnerinnen auf, gemeinsam die Stimme zu erheben.
  • Der katalanische Präsident Quim Torra (JxC) verlangte ein unverzügliches Treffen mit Premier Sánchez und dem König.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 | 1› 2› 3› 4› 5› 6› 7› 8› 9› 10› 11› 12›

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I resti di Franco verso il trasferimento.

I resti del dittatore spagnolo potranno venire trasferiti dal monumentale Valle de los Caídos al cimitero Mingorrubio del quartiere di El Pardo (Madrid). Pochi giorni fa, infatti, il Tribunale Supremo spagnolo ha respinto — all’unanimità — il ricorso presentato dai famigliari di Franco; che volevano evitare la riesumazione o, almeno, ottenere il trasferimento dei resti nella Cattedrale dell’Almudena, col conseguente rischio di pellegrinaggi di nostalgici e ammiratori nel pieno centro della capitale.

È sull’atto stesso della riesumazione tuttavia che permane un ordine precauzionale del Tribunale numero tre di Madrid, che aveva fermato i lavori per il particolare peso della lastra che copre la tomba.

Il governo di Pedro Sánchez (PSOE) ha comunque annunciato l’intenzione di procedere al trasferimento dei resti prima delle nuove elezioni del 10 novembre, in modo che la questione non possa diventare oggetto della campagna elettorale.

Sia i famigliari che l’anacronistica Fundación Nacional Francisco Franco, invece, hanno fatto sapere di non arrendersi e di voler ricorrere alla Corte costituzionale e alla Corte europea dei diritti dell’uomo.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1›

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1. Oktober 2017: Polizeigewalt vor der UNO.

Bald zwei Jahre nach dem 1. Oktober 2017 will der Verein Democràcia i Justícia per Catalunya zwei Sammelklagen bei vier unabhängigen Berichterstatterinnen der Vereinten Nationen (UNO) vorbringen. Dies berichtet das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb. Es gehe vorerst um rund 50 Opfer der brutalen Polizeiübergriffe beim damaligen Unabhängigkeitsreferendum, deren Fälle auch vor katalanischen Gerichten verhandelt werden. Wie Democràcia i Justícia bekanntgab, hatte die UNO selbst die Einreichung detaillierter Sammelklagen empfohlen.

Nach ihrer Hinterlegung werde der spanische Staat von der UNO um eine Gegendarstellung gebeten. Anschließend würden die Berichterstatterinnen die Fälle einzeln begutachten und am Ende einen Abschlussbericht veröffentlichen.

Obschon es sich bei den Berichten selbstverständlich um keine Urteile handle, habe sie das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) in seiner Rechtsprechung schon als Teil des internationalen Rechts eingestuft. Ähnlich sehe es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weshalb sie von großer Bedeutung sein könnten. Ziel der Klagen sei es, sich von den Berichterstatterinnen bescheinigen zu lassen, dass die Polizei am 1. Oktober 2017 keineswegs mit gewalttätigen Gegnerinnen konfrontiert war, sondern auf harmlose Wählerinnen und friedliche Kundgebungsteilnehmerinnen losgegangen ist.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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Forcadell und Jordis schalten Straßburg ein.
Menschenrechtsgericht erstmals mit politischer Causa befasst

Am Dienstag letzter Woche (26. Februar) gab die Verteidigung der ehemaligen katalanischen Parlamentspräsidentin Carme Forcadell (JxS) bekannt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die lange und ihrer Meinung nach unbegründete Untersuchungshaft ihrer Mandantin vorgehen zu wollen. Ihre Situation als eingesperrte ehemalige Parlamentsvorsitzende sei einmalig in Europa, die ungewöhnlich lange U-Haft verletze ihre Grundrechte.

Nur zwei Tage später, am 28. Februar, wies das spanische Verfassungsgericht nach mehrmonatiger Wartezeit die Klage von Jordi Cuixart (Òmnium Cultural) und Jordi Sànchez (ANC) gegen ihre U-Haft ab — und machte somit auch für die beiden zivilgesellschaftlichen Anführer den Weg zum EGMR frei. Voraussetzung für einen Rekurs vor dem Straßburger Gericht ist die Ausschöpfung aller innerstaatlichen Berufungsmöglichkeiten.

Die Verteidigung der beiden Jordis hatte bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle der nunmehr eingetretenen Abweisung ihrer Rekurse den Weg zum Menschenrechtsgericht beschreiten zu wollen.

Medien wiesen darauf hin, dass das Verfassungsgericht bei Rekursen der Regierung von Mariano Rajoy (PP) gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung meist binnen weniger Stunden zusammengetreten war, während sie sich diesemal — im Fall von Sànchez und Cuixart, aber auch der Anfechtungen von katalanischen Politikerinnen — ganz besonders lange Zeit gelassen habe. Und zwar so lange, dass die beiden Rekurrierenden, sobald der EGMR entschieden haben wird, voraussichtlich nicht mehr in Untersuchungshaft sitzen, sondern möglicherweise bereits rechtskräftig verurteilt sind.

Dieses Timing könnte sich aber trotzdem noch als trügerisch erweisen, falls sich der laufende Prozess am Tribunal Supremo deutlich verzögert — und im Augenblick sieht aufgrund der langatmigen Zeugenbefragungen alles danach aus. Ursprünglich war ein Urteilsspruch noch vor den Europawahlen am 26. Mai angepeilt worden.

Zu unterstreichen ist natürlich, dass sich die Rekurse von Forcadell, Sànchez und Cuixart vor dem EGMR wie bereits erwähnt ausschließlich auf die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft beziehen. Bevor die Möglichkeit besteht, Straßburg auch inhaltlich mit den von Spanien erhobenen Vorwürfen zu befassen, muss auch diesbezüglich der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft sein.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7

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Demokratieindex 2018: Italien stürzt ab.

Auch dieses Jahr hat The Economist Intelligence Unit (EIU) ihren weltweiten Demokratieindex veröffentlicht. Insgesamt 20 der wie im Vorjahr 167 untersuchten Staaten schaffen es diesmal in die Kategorie der vollen Demokratien — einer mehr, als 2017. Es handelt sich, der Reihe nach, um: Norwegen, Island, Schweden, Neuseeland, Dänemark, Kanada und Irland, Finnland, Australien, Schweiz, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Österreich, Mauritius, Malta, Spanien und Costa Rica.

Finnland, Deutschland und Malta konnten sich im Vergleich zum Vorjahr verbessern, während Österreich eine Verschlechterung verzeichnet.

Italien wird wie im Vorjahr zu den unvollständigen Demokratien gezählt, stürzt aber von Rang 21 um 12 Stellen auf Rang 33. Das ist die schlechteste Entwicklung unter allen europäischen Ländern.

Hierzu wird im Bericht festgehalten, dass die »Anti-Establishment-Regierung« von Lega und 5SB die bürgerlichen Freiheiten gefährde. Die Unterstützung für »starke Männer«, die sich über politische Institutionen hinwegsetzen, habe zugenommen. Die neue Regierung umfasse die rechtsradikale, zuwanderungsfeindliche Lega, deren Chef Matteo Salvini sich als Innenminister einer ausländerfeindlichen Rhetorik bediene. Er habe Umsiedlungen von Roma vorangetrieben, die im Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stehen, im September habe die UN-Hochkommissärin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zudem angekündigt, UN-Teams nach Italien schicken zu wollen, um die besorgniserregende Anzahl von Angriffen auf Asylsuchende zu untersuchen.

Desweiteren wird die Weigerung kritisiert, aus Seenot gerettete Migrantinnen aufzunehmen und dem Migrationspakt beizutreten.

Das sogenannte Sicherheitsdekret wird ausdrücklich als eine Maßnahme erwähnt, mit der zur vorgeblichen Gefahrenabwehr bürgerliche Freiheiten eingeschränkt werden. Unter anderem stehe der subsidiäre Schutzstatus für rund 100.000 Menschen auf der Kippe.

Weltweit stellt die EIU eine Stagnation fest, erstmals in drei Jahren sei keine allgemeine Verschlechterung zu bemerken.

Mit Island, Luxemburg und Malta gehören wiederum drei europäische Kleinstaaten mit weniger als einer Million Einwohnerinnen zur Spitzengruppe.

Siehe auch 1›

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Menschenrechtsgericht verurteilt Spanien.

Arnaldo Otegi, ehemaliges Mitglied der baskisch-terroristischen Untergrundorganisation ETA und maßgeblich an der Friedensstrategie beteiligt, die im Mai 2018 zu deren Selbstauflösung führte, war von 2010 bis 2016 in Haft, weil er am Wiederaufbau der illegalisierten Partei Batasuna gearbeitet haben soll.

Im März 2015 forderten zahlreiche Persönlichkeiten — darunter drei Friedensnobelpreisträgerinnen (Adolfo Pérez Esquivel, Desmond Tutu und Mairead Maguire) und der ehemalige Präsident von Uruguay, José Mujica — die sofortige Freilassung von Otegi.

Diese Woche nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass spanische Gerichte dem Unabhängigkeitsbefürworter das Recht auf einen fairen Prozess verweigert hatten.

Während ETA mittlerweile nicht mehr existiert, gilt für Otegi weiterhin ein mit dem Prozess von 2009 einhergehendes Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden. Es wird nun erwartet, dass im Lichte der Verurteilung von Spanien durch den EGMR auch diese letzte Folge eines ungerechten Urteils überprüft und getilgt wird.

Verwegene Beobachterinnen erhoffen sich vom EGMR-Urteil sogar einen besonnerenen Umgang der spanischen Justiz mit den Verantwortlichen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom Oktober 2017.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Il ministro che coprì la tortura.
Censurato sei volte dalla corte di Strasburgo

Dopo il sorprendente successo della sfiducia a Mariano Rajoy (PP), in pochi giorni il nuovo primo ministro Pedro Sánchez (PSOE) ha formato il suo governo, il più femminile d’Europa. 11 donne e 7 uomini. Vanno comunque segnalate varie note stonate, fra cui, oltre al catalano Josep Borrell* agli esteri, svetta la figura di Fernando Grande-Marlaska agli interni.

Giudice di origini basche in quota PP, impegnato contro l’ETA, è stato spesso al centro di polemiche e scandali.

  • Fautore dell’allontanamento dalla loro terra e quindi dalle loro famiglie degli incarcerati appartenenti alla banda armata basca (la contestatissima «dottrina Parot»), nel 2006 condusse una polemica operazione di polizia che fece saltare il processo di pace iniziato fra ETA e governo Zapatero (PSOE).
  • Nel corso delle indagini sul cosiddetto caso Gürtel, che ha evidenziato la sistematica corruzione all’interno del PP — e il cui esito sta alla base della sfiducia a Mariano Rajoy — si oppose alla ricusazione di due magistrati vicini al PP, in evidente conflitto di interesse.
  • Soprattutto però su nove casi in cui la Spagna dal 2004 a oggi è stata condannata dalla Corte Europea dei Diritti dell’Uomo (CEDU) di Strasburgo per aver omesso di indagare casi di tortura, ben sei volte il giudice responsabile si chiamava Grande-Marlaska.

Vedi anche 1› 2›

*) di cui forse ci occuperemo in un’altra occasione

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STF condannata a 9.000 euro di multa.

In base al famigerato Codice Rocco il tribunale di Bolzano ha condannato Süd-Tiroler Freiheit (STF) a multe di 9.000 euro complessivi — ovvero 3.000 euro ciascuno per Eva Klotz, Sven Knoll e Werner Thaler — per il manifesto con la scopa che spazza via il tricolore.

Le prime indagini risalgono addirittura al 2010 e sfociarono in una prima condanna, analoga a quella attuale, poi in un’assoluzione in appello, a sua volta annullata con un pronunciamento della Corte Suprema di Cassazione.

Poche settimane fa la Corte europea dei diritti dell’uomo (CEDU) aveva condannato la Spagna a restituire 2.700 euro di multa a due giovani attivisti politici che avevano bruciato una foto del monarca, oltre a riconoscere loro un risarcimento di 9.000 euro.

Secondo la CEDU, infatti, la libertà di espressione non vale solo per le idee o le informazioni

accolte con favore o ritenute inoffensive o indifferenti, ma anche per quelle che urtano, scioccano o inquietano: così esigono il pluralismo, la tolleranza e lo spirito di apertura senza i quali non esiste società democratica.

Vedi anche ‹1 ‹2 | 1› 2›

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