Den Anführerinnen der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung steht nach der — womöglich menschenrechtswidrigen — Verurteilung zu insgesamt rund 100 Jahren Haft innerstaatlich keine weitere Instanz mehr offen, wiewohl noch eingeschränkte Rekursmöglichkeiten vor dem Höchstgericht selbst und vor dem Verfassungsgericht bestehen.
Oriol Junqueras, Carme Forcadell, Jordi Sànchez, Jordi Cuixart, Raül Romeva, Josep Rull, Jordi Turull, Dolors Bassa und Joaquim Forn können jetzt aber auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hoffen, wiewohl dort ein Urteil noch Jahre auf sich warten lassen könnte. Falls er die Haftstrafen als übertrieben lang oder gar unzulässig einstuft, kann er die sofortige Freilassung und auch eine Entschädigung anordnen. Spanien wird dem — statistisch gesehen — mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachkommen:
Doch während Madrid EGMR-Urteile fast ausnahmslos (zu 95,3%) umsetzt, hinkt Rom (60,6%) in der Statistik weit, weit hinterher. Nur Aserbaidschan und die Ukraine setzen einen noch geringeren Anteil der Urteile um, während selbst unvollständige Demokratien wie Russland und die Türkei klar besser abschneiden.
Damit ist Italien auch einer der wichtigsten Akteure bei der Aushöhlung der Autorität des EGMR, der maßgeblich auf die Mitarbeit der einzelnen Staaten angewiesen ist, um der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Durchbruch zu verhelfen.
Erschreckend demnach: Wären die Separatistinnen in Italien verurteilt worden — oder geschähe etwas Ähnliches in Südtirol — müsste die Hoffnung auf das Straßburger Gericht (und somit auf die Menschenrechte!) wohl deutlich bescheidener ausfallen.
Gleichzeitig ist das auch eines von vielen Beispielen für Abspaltungsgründe, die Südtirol nützen würden, ohne Italien zu schaden (win – no lose): Wären wir unabhängig, könnten wir uns dafür engagieren, EGMR-Urteile schneller und zuverlässiger umzusetzen. Was nicht schwierig wäre. Für das restliche Italien würde sich dadurch kaum etwas verändern.
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