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Besenplakat: STF ruft Straßburg an.

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Während sich die Südtiroler Landesregierung des Slappings schuldig macht, zieht die STF vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, um eine anachronistische Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bekämpfen.

Vor nunmehr zehn Jahren hatte Staatsanwalt Guido Rispoli ein provokatives Plakat der Partei beschlagnahmen lassen, auf dem ein Besen zu sehen ist, der die italienische Flagge beseitigt. »Verunglimpfung!« hieß es damals. Und Verunglimpfung lautet der Vorwurf bis heute: Zwar hätte die STF aufgrund des Schneckentempos der Justiz von den sonderbaren Verjährungsregeln in Italien profitieren können — doch darauf hat sie freiwillig verzichtet.

So wurde jetzt ihre Verurteilung vom Kassationsgericht bestätigt.

Das ist aber nur ein erforderlicher Zwischenschritt zum Ziel, durch den Gang zum EGMR einen Präzedenzfall zu schaffen, damit ähnliches in Zukunft nicht mehr passieren kann. Rechtsanwalt Nicola Canestrini ist guter Dinge, dass dies gelingen kann.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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Comentârs

2 responses to “Besenplakat: STF ruft Straßburg an.”

  1. G.P. avatar
    G.P.

    Kein Wunder, dass die ital. Gerichte heillos überfordert und im Rückstand sind, wenn es für die Klärung einer solchen Lappalie zehn Jahre braucht.

  2. Walter Kircher avatar
    Walter Kircher

    … Verunglimpfung?
    Wie benennt man die Tatsache, dass unser Land auf italienisch AltoAdige heißen muss und nicht Sudtirolo?
    Erinnert man sich noch was mit der Einführung von AA einher ging?
    Nämlich das Verbot zur Verwendung von TIROL in jeder Form, Ausdruck der Kolonisierung durch Italien bis heute und wohl in alle Ewigkeit …
    Aber die GESCHICHTE müsste man halt kennen!!

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