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Leugnung der Shoah ist keine zu schützende Meinung.
EGMR-Urteil

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ai

Die Leugnung des Holocausts ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor wenigen Wochen in einem wegweisenden Urteil einstimmig fest. Geklagt hatte der deutsche Neonazi Udo Pastörs (NPD), der 2010 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern unter anderem von »sogenanntem Holocaust«, »Auschwitzprojektion«, »Betroffenheitstheater« und »einseitigem Schuldkult« gesprochen hatte. Gerichte in Schwerin und Rostock verurteilten ihn daraufhin zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und einer Geldbuße von 6.000 Euro. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Einspruch von Pastörs 2014 ab.

Die Straßburger Richterinnen stellten fest, dass Pastörs’ Worte den Werten der Menschenrechtskonvention widersprechen. Seine Verurteilung könne also kein Verstoß gegen die Konvention sein.

Siehe auch: 01 02



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