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Autorinnen und Gastbeiträge

Missachtetes Selbstbestimmungsrecht als Konfliktursache.
Berg-Karabach – Republik Arzach

Derzeit wird die kleine Bergregion Karabach von aserbaidschanischen Truppen mit türkischer Unterstützung großflächig bombardiert. Über tausend Menschen sind umgekommen, 75.000 Bewohner, die Hälfte der Bevölkerung von Arzach, sollen schon geflohen sein. Die 1991 selbst erklärte Republik Arzach ist eine armenische Enklave in Aserbaidschan, deren Status in der Sowjetzeit nie zufriedenstellend gelöst worden ist. In den Kriegen seit 1991 sind mehr als 40.000 Menschen umgekommen, davon 23.000 Armenier. Auch an die 600.000 Azeris sind aus den umstrittenen Gebieten geflüchtet. Mithilfe Armeniens hat die Republik Arzach nämlich eine größere Pufferzone besetzt, um sich gegen neue Offensiven Aserbaidschans militärisch abzusichern.

Das autoritäre Regime in Baku wird von der Erdogan-Despotie militärisch unterstützt, die diesen Kriegseintritt zugunsten des „Brudervolks“ von Aserbaidschan auch im großen Stil propagandistisch ausschlachtet. Diktator Alijev setzt auf die nationale Solidarität im Kampf gegen den äußeren Feind, zumal es in seinem Land wirtschaftlich und sozial immer mehr bergab geht. Auf der anderen Seite steht das demokratische Armenien. Der nach einem demokratischen Frühling gewählte Präsident Paschinjan hat im August 2019 in Stepanakert, der Hauptstadt der Republik Arzach, klipp und klar gesagt: „Arzach ist und bleibt Armenien.“

Die Türkei eröffnet mit der Intervention zugunsten Aserbaidschans einen neuen Kriegsschauplatz gegenüber Armeniens Schutzmacht Russland, neben Syrien und Libyen, um seine Verhandlungsposition auszubauen. Erstaunlich: die Erdogan-Despotie ist trotz ihrer völkerrechtswidrigen und aggressiven Außenpolitik immer noch NATO-Mitglied, also unser Bündnispartner. Nicht erstaunlich: die EU hat wie gewohnt keine einheitliche und klare Position zu diesem Konflikt.

Voraussichtlich wird es, vermittelt durch Russland, die USA und die sog. Minsker Gruppe der OSZE, zu einem neuen Waffenstillstand kommen mit einer Korrektur der heutigen Pufferzone. Das wäre wiederum keine dauerhafte stabile Lösung. Der 1918 gegründete Staat Aserbaidschan erhielt das Gebiet 1921 und erhebt heute Anspruch auf die Wiederherstellung seiner staatlichen Integrität. Die UN und der Europarat haben in Resolutionen die Rückgabe von Arzach an Aserbaidschan gefordert: eine Fehlentscheidung, die von den Armeniern von Arzach komplett abgelehnt wird: es ist, als ob die Staatengemeinschaft aus 100 Jahren leidvoller Erfahrung nichts gelernt hätte.

Eine stabile Lösung kann nur durch die in verschiedenen UN-Konventionen grundgelegte Anwendung des Selbstbestimmungsrechts erreicht werden, indem den Menschen das Recht auf freie Entscheidung über ihren politischen Status erlaubt wird. Die Staatengemeinschaft muss sich zur Anwendung dieses demokratischen Grundrechts als Friedensinstrument durchringen. In einem zweiten Schritt kann sich das Volk von Arzach für die Integration in den Staat Armenien entscheiden, da diese Mini-Republik als unabhängiger Staat kaum überlebensfähig ist.

Warum Selbstbestimmung? Die Armenier von Berg-Karabach (Arzach, armenische Schreibweise Artsakh) wurden schon vor genau 100 Jahren Opfer eklatanter Fehlentscheidungen der Staaten. Ihr Siedlungsgebiet gehört seit Jahrhunderten zum Kern armenischer Gebiete im Kaukasus. Die Friedenskonferenz von Paris konnte sich bezüglich Karabach nicht entscheiden, das schon damals zu 90% von Armeniern bewohnt war. Zwischen Dezember 1920 und Juni 1921 waren sowohl Nachitschewan (heute „autonome“ Region von Aserbaidschan) als auch Berg-Karabach Sowjetarmenien überlassen worden. Auf Drängen der kemalistischen Türkei schlug die Sowjetunion im Juli 1921 beide Gebiete Aserbaidschan zu. Die Armenier von Berg-Karabach wurden einfach übergangen, beharrten aber im 20. Jahrhundert immer auf Wiedervereinigung. Die Anträge des pseudoautonomen Oblast (Kreis) Berg-Karabach aus Aserbaidschan entlassen und Armenien angegliedert zu werden, wurden pauschal abgelehnt. In der Reformperiode seit 1988 bildete sich eine Volksbewegung unter der Losung „Miazum!“ (Vereinigung), die von Aserbaidschan ignoriert wurde. Als sich daraufhin Karabach praktisch geschlossen loslöste, überzog Aserbaidschan die kleine Bergregion mit Krieg.

Somit erleben die Armenier von Arzach derzeit eine neue Runde eines 100 Jahre alten Konflikts. Wenn man heute tausende weiterer Opfer vermeiden will, müssen — nach 100 Jahren Missachtung des Selbstbestimmungsrechts einer kleinen Volksgruppe — die beiden betroffenen Staaten, die Minsker Gruppe der OSZE und die UNO die schwerwiegenden Fehler von damals korrigieren. Beispiel ist der Fall Kosovo: obwohl schon 1913 mit großer Mehrheit von Albanern bewohnt, wurde es nicht Albanien, sondern Serbien zugeschlagen mit allen bekannten Folgen. Es hat nach Krieg und Vertreibung 1999 eine „Sezession als Akt der Notwehr“ erreicht, die international mehrheitlich anerkannt worden ist. Tragisch ist heute die geschichtliche Kontinuität von Völkermordverbrechen: die Nachkommen der Opfer des osmanischen Völkermords an den Armeniern von 1915 werden von Aserbaidschan mit Drohnen aus israelischer Produktion bombardiert, die von der Erdogan-Despotie an Baku geliefert werden, ein Staat, der den Genozid an den Armeniern nie anerkannt hat.

Zur Vertiefung: zahlreiche Publikationen der Armenien-Spezialistin im deutschen Sprachraum, Tessa Hofmann.

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Wenn Minderheiten das Nachsehen haben.

Am 15. Juni veröffentlichten die Südtiroler Grünen eine Pressemitteilung mit dem Titel Wenn die Fahrgäste das Nachsehen haben. Bebildert war der Text ausgerechnet mit einem Corona-Sicherheitshinweis von RFI, auf dem die Missachtung der deutschen Sprache klar ersichtlich ist. Zu dem Zeitpunkt hatte der Schienennetzbetreiber zwar bereits teilweise nachgebessert, die Situation bleibt aber bis heute gesetzwidrig.

Unter dem Titel der Aussendung hätte man sich erwarten dürfen, dass speziell die mehrsprachigen Grünen — und wenn auch nur in einem Nebensatz — die Missachtung der Sprachbestimmungen geißeln. Doch dem war leider nicht so. Auch auf eine spätere Äußerung der Grünen zu dem Thema hätte man bis heute vergeblich gewartet.

Dass die Sprachrechte nicht nur ein Spleen von sind, sondern wesentlicher Bestandteil unseres Statuts, dürfte den Autonomiepatriotinnen ja bekannt sein. Sowohl der Europarat als auch der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten der OSZE haben ferner gefordert, auch und gerade in Pandemiezeiten besondere Rücksicht auf Sprachminderheiten zu nehmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Ciudadanos will Polizistinnen auszeichnen.
Verdienstkreuz für ihr Vorgehen am Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums?

Tausende von Beamtinnen von Polizei und Guardia Civil sollen ein Verdienstkreuz für ihre »Professionalität« und ihr »gutes Verhalten« im Rahmen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums erhalten. Dies schlägt die Rechtspartei Ciudadanos (Ciutadans in Katalonien) vor — und darüber wird der spanische Kongress dieser Tage zu befinden haben. Keinen Orden schlägt die Partei für die katalanischen Mossos d’Esquadra vor, die vor allem deeskalierend gewirkt hatten.

Die exzessive Polizeigewalt vom 1. Oktober 2017 war von internationalen Medien und mehreren NGOs, aber auch von UNO und OSZE kritisiert worden, während sich die EU zu keiner Verurteilung durchringen konnte.

Bei den vorgezogenen Neuwahlen vom vergangenen Dezember wurde Ciutadans (Cs) zur stärksten Kraft im katalanischen Parlament.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein macht sich den Rebellionsvorwurf zueigen.
Gewalt ging jedoch von Staatspolizeien aus

Mit seinem Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls gegen den katalanischen Präsidenten Puigdemont (PDeCAT) wegen Rebellion macht sich der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein — zumindest indirekt — die irrwitzigen Argumente des spanischen Untersuchungsrichters Pablo Llarena zueigen, mit denen eine gewaltsame Erhebung herbeifabuliert wird.

Das klingt in der Medienmitteilung der Generalstaatsanwaltschaft so:

Der Vorwurf der Rebellion beinhaltet im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen. Dies findet eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften ist insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Tatsächlich werfen die spanischen Behörden Herrn Puigdemont vor, am 28. September 2017 mit Regierungsmitgliedern Kataloniens als Präsident derautonomen Regierung von Katalonien gelegentlich eines Treffens mit führenden Polizeikräften Kataloniens entschieden zu haben, dass ein Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Kataloniens durchgeführt wird, obgleich bereits in den Jahren zuvor vom spanischen Verfassungsgericht wiederholt und grundsätzlich festgestellt worden war, dass ein solches nicht mit der spanischen Verfassung vereinbar sei. Dabei sei seitens der Polizeikräfte darauf hingewiesen worden, dass in Ansehung der gewaltsamen Auseinandersetzungen, die bereits am 20. September 2017 zwischen Bürgern und der Guardia Civil stattgefunden hatten, eine Eskalation der Gewalt für den Tag des Referendums (1. Oktober 2017) zu erwarten sei. Trotzdem habe die autonome Regierung Kataloniens – darunter auch der Verfolgte als deren Präsident – entschieden, das Referendum stattfinden zu lassen, und die Kräfte der autonomen Polizei verpflichtet sicherzustellen, dass die Befürworter des Abspaltungsprozesses an der Wahl teilnehmen können.

Hinweisen von Rechtsexperten in Deutschland wie in Spanien zufolge setzen die Straftatbestände des Hochverrats sowie der Rebellion zwangsläufig eine gewaltsame Erhebung voraus. Falls stimmt, was die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein wiedergibt, kann jedoch höchstens davon ausgegangen werden, dass Puigdemont und seine Regierung Gewalt in Kauf genommen haben.

Zu einer gewaltsamen Erhebung kam es weder durch Puigdemont und den anderen angeklagten Regierungsmitglieder, noch durch die katalanische Bevölkerung. Zu Gewaltexzessen kam es — wie OSZE, UNO, Human Rights Watch oder Amnesty International feststellten — fast ausschließlich durch den Einsatz von Polizei und Guardia Civil. Die direkt von der katalanischen Generalitat abhängige Landespolizei Mossos d’Esquadra ging wesentlich gemäßigter vor und versuchte teilweise sogar, zwischen friedfertigen Bürgerinnen und Staatspolizeien vermittelnd zu agieren.

Urteile über die Vorwürfe von Untersuchungsrichter Pablo Llarena und Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter durch die zuständigen spanischen und schleswig-holsteinischen Gerichte stehen noch aus.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1› 2›

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De Zayas gegen Anwendung von Artikel 155.

In einem gestern veröffentlichten offiziellen Communiqué ruft Alfred de Zayas, UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« die spanischen Institutionen auf, mit Katalonien in Verhandlungen zu treten. Er verurteilt die Entscheidung, die katalanische Autonomie außer Kraft zu setzen und weist darauf hin, dass diese drastische Maßnahme gegen Artikel 1, 19, 25 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verstoßen würde. Die spanische Verfassung müsse in Einklang mit internationalem Recht interpretiert werden, so de Zayas.

Einmal mehr weist er außerdem darauf hin, dass es unzulässig sei, das Prinzip der territorialen Integrität gegen Selbstbestimmungsbestrebungen ins Feld zu führen. Es sei dafür gedacht, externe Gefahren und Inkursionen in die Integrität souveräner Staaten abzuwenden, nicht aber, um Menschenrechte wie jenes auf Selbstbestimmung außer Kraft zu setzen.

Die einzige demokratische Lösung sei der Verzicht auf repressive Maßnahmen und die Abhaltung eines Referendums, um den Willen der betroffenen Bevölkerung in Erfahrung zu bringen. Eine derartige Abstimmung sollte laut de Zayas von der EU, der OSZE und privaten Beobachtern, einschließlich des Carter Center, überwacht werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Rossi und Kompatscher schreiben Briefe.

Die beiden »Präsidenten« der »Provinzen« Trento und »Bolzano« (sic) haben sich auf gemeinsamem — und einsprachig staatssprachlichem — Briefkopf an den Präsidenten von Katalonien, Carles Puigdemont (auf Katalanisch), und an den Regierungschef von Spanien, Mariano Rajoy (auf Kastilisch), gewandt.

Neuer Briefkopf?

Sie geben an, sich nicht in eine »spanische« (sic) Debatte einmischen, sondern lediglich »die Daseinsberechtigung« eines »differenzierten Regionalismus« und die »Notwendigkeit, den Autonomismus im Rahmen verfassungskonformer Prozeduren zu verfolgen« bezeugen zu wollen.

Die »Präsidenten« zweier Länder, die vielleicht mehr Geld, aber deutlich weniger Zuständigkeiten als Katalonien haben (wie selbst SVP-Senator Zeller eingesehen zu haben scheint)

  • schalten sich also mit einer »konservativen« Argumentation in den katalanischen Prozess ein;
  • fordern Puigdemont indirekt dazu auf, von der Infragestellung des etablierten Nationalstaats abzusehen;
  • anerkennen die — selbst nach Auffassung von Arno Kompatscher undemokratische — spanische Verfassung als einzig möglichen Rahmen;
  • legen Katalonien nahe, auf den internationalen rechtlichen Rahmen zu verzichten;
  • erwähnen die von Menschenrechtsorganisationen, OSZE und Vereinten Nationen verurteilten Exzesse des spanischen Staates mit keinem Wort;
  • vergessen — wiewohl sie den Pariser Vertrag erwähnen — offenbar, dass Südtirol und Trentino ihre Autonomie keineswegs auf der Grundlage der italienischen Verfassung und innerstaatlicher Prozeduren, sondern dank eines Friedensvertrags (und dem damit einhergehenden internationalen Druck) erlangt haben, weil Italien ein Kriegsverlierer war und
  • dass selbst dieser Friedensvertrag von Italien zunächst nicht eingehalten wurde, sondern von einem anderen Land (Österreich) vor die UNO gebracht werden musste.

Die Präsidenten von Trento und Bolzano haben noch vergessen, Puigdemont vorzuschlagen, statt der staatlichen Unabhängigkeit den Zusammenschluss Kataloniens mit einer kastilischsprachigen Region anzustreben, um auch diesbezüglich dem segensreichen Vorbild von Trentino und Südtirol zu folgen.

Zur italienischen Fassung des Briefs, die von der Provinz Trient veröffentlicht wurde. Eine offizielle deutsche Übersetzung scheint es hingegen gar nicht zu geben.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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Juncker vermittelt nicht.

Laut Euronews äußerte sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker während einer Rede, die er vor Studenten in Luxemburg hielt, zur Lage in Katalonien. Dabei soll er seine persönliche Präferenz für einen Verbleib von Katalonien bei Spanien zum Ausdruck gebracht haben.

Eine Abspaltung der über sieben Millionen Einwohnerinnen zählenden Region würde, so der ehemalige Regierungschef eines Kleinstaates (mit unter 600.000 Einwohnerinnen), womöglich eine Kettenreaktion auslösen und die EU unregierbar machen.

vertritt hingegen die Auffassung, dass Kleinstaaten bzw. EU-Regionen gerade aufgrund ihrer geringen Größe wesentlich mehr an echter Integration interessiert wären, als viele der heutigen Nationalstaaten.

Nicht zuletzt machte Juncker — der die von Menschenrechtsorganisationen, OSZE und UNO kritisierte Polizeigewalt vom 1. Oktober noch mit keinem Wort verurteilt hat — darauf aufmerksam, dass die EU nicht zwischen Spanien und Katalonien vermitteln könne, weil dies nur eine der beiden Seiten gefordert habe.

Und zudem wohl die falsche.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Diese EU ist eine Schande.

Mit einem realitätsfremden Twitter-Beitrag über die gestrigen Vorfälle in Katalonien hat die EU heute für große Aufregung im Netz gesorgt. In der Kurznachricht spricht die Kommission dem spanischen Premierminister Mariano Rajoy (PP) das Vertrauen aus, den Prozess in Katalonien unter Einhaltung der spanischen Verfassung und der darin enthaltenen Grundrechte zu führen:

Nicht nur hat sich also die Europäische Kommission gestern den ganzen Tag lang nicht zum schändlichen Vorgehen der spanischen Staatspolizeien gegen friedliche EU-Bürgerinnen geäußert — sondern offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen, was sich in Katalonien abgespielt hat. Einem Regierungschef blindes Vertrauen auszusprechen, der beharrlich jeden Dialogversuch ablehnt, sich hinter Gerichten und unverhältnismäßiger Polizeigewalt verschanzt und deshalb heute weltweit in der Kritik steht, ist grotesk.

Diese EU und diese Kommission verstehen sich offenbar weder als ein Europa der Regionen (was wir bereits wussten), noch als Europa der Bürgerinnen (was mich fassungslos macht) — sondern einzig als ein seelenloser Verein von Nationalstaaten, denen sie blind zu Diensten stehen. Selbst die hochgepriesenen, unveräußerlichen Werte des Friedensnobelpreisträgers EU sind im Zweifelsfall wertlos.

Wenn das die Antwort ist und bleibt, während UNO und OSZE unzweideutige Botschaften an Madrid senden, bin ich der Meinung, dass diese EU zerschlagen werden muss, um eine neue zu bauen.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1› 2› 3› 4› 5›

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