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Integration… im Alpenzoo.

Neulich waren wir mit der ukrainischen Frau und ihren beiden Kindern im Pflichtschulalter, die im Frühling 2022 vom Krieg nach Südtirol geflüchtet waren und über die ich hier ab und an geschrieben habe, in Innsbruck.

Es geht dabei um jene Frau, die vom italienischen Staat bis Ende Oktober 2022 genau 900 Euro an finanzieller Unterstützung erhalten hatte, obschon ihr 1.800 Euro zugestanden hätten. Nicht monatlich, sondern in Summe wohlgemerkt. Inzwischen sind auch die fehlenden 900 Euro eingetroffen, womit sich die Unterstützung auf schwindelerregende 42,86 Euro im Monat (1.800 Euro ÷ 14 Monate ÷ 3 Personen) beläuft.

Dass mit diesem Budget keine großen Sprünge möglich sind, selbst wenn die Unterkunft kostenlos ist und der in der Ukraine nach wie vor einer Arbeit nachgehende Ehemann und Vater finanziell unterstützen kann, liegt auf der Hand.

Alpenzoo

Mehrmals konnten wir sie wenigstens zu Ausflügen überreden — so wie diesmal eben nach Innsbruck, wo wir den Kindern unter anderem den Alpenzoo zeigen wollten.

Als wir dort an der Kassa die Eintritte bezahlen wollten, fragte die freundliche Angestellte nach dem Alter der Kinder. Da selbst der Jüngere knapp über der Altersgrenze für eine Ermäßigung lag1was ich bei nachträglicher Überprüfung auf der Webseite des Alpenzoos nicht nachvollziehen kann, fiel mir noch ein, zu erwähnen, dass sie ukrainische Flüchtlinge sind.

Wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis dabei hätten — und das hatten sie — gäbe es da schon was. »Sie leben aber in Südtirol«, wandte ich noch ein, doch das erwies sich als unerheblich: die Mutter und beide Kinder konnten völlig kostenlos in den Zoo. Mit einem strahlenden Gesicht wie in diesem Moment habe ich die Mutter in diesen Monaten entsetzlicher Anspannung und Ungewissheit noch selten gesehen.

Sie hat uns dann noch mehrmals erzählt, wo in Südtirol sie schon überall nach einer Ermäßigung — von einem vollständigen Preisnachlass gar nicht zu reden — gefragt und nicht erhalten hatte. In der Gemeinde, in der sie in Südtirol gemeldet ist, hat sie meist noch nicht einmal Zugang zu den Ermäßigungen, die grundsätzlich allen Ansässigen zustehen. Als ihr einmal trotzdem eine gewährt wurde, hat man ihr sogar ins Gewissen geredet, dass das Geld jetzt für andere fehlen würde.

Diese Knausrigkeit hier bei uns finde ich beschämend und im Vergleich zur unbürokratischen Großzügigkeit, die wir in Innsbruck erleben durften (wiewohl sie vielleicht nicht repräsentativ ist), herzzerreißend.

Wieder einmal habe ich mich aufrichtig für unser Land geschämt.

Der kleinere Sohn hat irgendwann gefragt, ob Nordtirol viel reicher sei als Südtirol, weil sie »eingeladen« worden seien. Dies ist zwar auf dem Papier nicht der Fall, doch die Institutionen in Südtirol scheinen mir in vielen Fällen tatsächlich häufiger von Gier und Kaltherzigkeit geleitet zu sein.

Ein Land, dem bewusst ist, dass die Teilhabe aller am kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben für eine funktionierende Gemeinschaft essenziell ist, macht hingegen schon vieles richtig. Und spart vielleicht unterm Strich sogar noch Geld.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

  • 1
    was ich bei nachträglicher Überprüfung auf der Webseite des Alpenzoos nicht nachvollziehen kann
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EU: Audiovisuelle Vielfalt umfasst Minderheitensprachen.

Kürzlich hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der 2018 aktualisierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Der genehmigte Text beinhaltet auch mehrere Punkte, die für Sprachiminderheiten von Interesse sind.

Nicht nur wird in den Prämissen der Entschließung ausdrücklich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Bezug genommen, die von mehreren Mitgliedsstaaten — einschließlich Italien — nie ratifiziert wurde. Auch im Beschließenden Teil sind Forderungen enthalten, die im Falle ihrer Umsetzung konkrete Fortschritte mit sich bringen würden.

So wird darin hervorgehoben

wie wichtig es ist, die Zugänglichkeit (Synchronisation, Untertitel, Audiodeskriptionen und andere) in allen Sprachen des Gebiets zu erleichtern, in denen der audiovisuelle Mediendienst erbracht wird[.]

– Punkt 16 der Entschließung

Hervorhebung von mir

Der darauffolgende Punkt stellt klar, dass die audiovisuelle Vielfalt auch die Minderheitensprachen umfasst:

[Das EU-Parlament] fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbreitung europäischer Werke, die die gesamte Bandbreite der europäischen Sprachenvielfalt repräsentieren, wobei sowohl die Amtssprachen als auch die Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollten; hält es daher für unerlässlich, Daten über die sprachliche Verbreitung audiovisueller Mediendienste zu erheben, einschließlich Informationen über die sprachliche Vielfalt bei der Synchronisation, Untertitelung und Audiodeskription, die damit verbunden sind und zusammen mit diesen Diensten zur Verfügung gestellt werden, um gezielter handeln zu können[.]

– Punkt 17 der Entschließung

Hervorhebungen von mir

Beide Punkte gehen in dieser Form auf Änderungsanträge der katalanischen EU-Abgeordneten Diana Riba i Giner (ERCGrüne/EFA) zurück. Ob sie von Kommission und Rat, an die die Entschließung gerichtet ist, beziehungsweise von den Mitgliedsstaaten in irgendeiner Form berücksichtigt werden, bleibt fraglich. Das EU-Parlament hatte sich zum Beispiel auch in Bezug auf die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) deutlich minderheitenfreundlicher gezeigt, als es die Kommission letztendlich war.

Bei den audiovisuellen Mediendiensten, mit denen sich die Richtlinie befasst, geht es neben klassischen TV-Angeboten unter anderem auch um Streamingdienste wie Netflix, Apple TV oder Amazon.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Grönländische Abgeordnete weigert sich Dänisch zu sprechen.

Die Abgeordnete zum dänischen Parlament (Folketing) Aki-Matilda Høegh-Dam hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, weil sie eine sieben Minuten lange Rede ausschließlich auf Grönländisch gehalten hat. Die Vertreterin der sozialdemokratischen Siumut ist eines von nur zwei grönlandischen Mitgliedern des Folketings. Mit ihrem Engagement und der bewussten Konfrontation will sie auf die Minorisierung der Sprache aufmerksam machen und ihr mehr Würde und Gleichberechtigung verschaffen.

Grönländisch ist seit 2009 alleinige Amtssprache Grönlands und mit dem Dänischen nicht verwandt. In den Schulen der Insel ist Grönländisch Hauptunterrichtssprache, Dänisch wird nur als Fremdsprache gelehrt.

Høegh-Dam, die in Dänemark geboren und in Grönland aufgewachsen ist, will eigenen Angaben zufolge nicht weiter hinnehmen, dass sie im Folketing nicht die Sprache ihres Wahlbezirks sprechen darf. Dementsprechend folgte sie der Einladung des Parlamentsvorsitzenden nicht, ihre Stellungnahme wie in solchen Fällen üblich auf Dänisch zu wiederholen.

Die grönländische Partei Siumut setzt sich für die staatliche Unabhängigkeit der heute unter dänischer Hoheit stehenden Insel ein. Eine allfällige dahingehende Entscheidung will Dänemark respektieren.

Aki-Matilda Høegh-Dam (*1996), die zwei dänische und zwei grönländische Großeltern hat, ist die jüngste Abgeordnete zum Folketing. Im Alter von 15 Jahren wurde sie ehrenamtliches Mitglied des UNICEF-Projekts Nakuusa zur Unterstützung grönländischer Kinder.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Lokalwahl: Erdrutschsieg für Sinn Féin.
Nordirland

Zum ersten Mal überhaupt errang die irisch-republikanische Sinn Féin diese Woche bei Lokalwahlen in Nordirland die meisten Sitze — und ist somit sowohl im Landesparlament (seit 2022) als auch in den elf Verwaltungsbezirken stärkste Partei. Die jetzt erzielten Zugewinne sind spektakulär: von 23,2% in 2019 legte die Partei um gut ein Drittel auf 30,9% (+7,7 Punkte) zu. Die Anzahl ihrer Sitze erhöhte sich von insgesamt 105 um 39 auf nunmehr 144, womit sie die unionistische DUP (mit unverändert 122 Sitzen) deutlich hinter sich ließ.

Die sozialdemokratische Sinn Féin, die sowohl in Nordirland als auch in der angrenzenden Republik vertreten ist, tritt für die Wiedervereinigung der beiden Landesteile ein. Dass die Stimmung auch in der Bevölkerung in diese Richtung gekippt ist, bringen Beobachterinnen unter anderem mit dem Brexit und den langwierigen Verhandlungen um den Status von Nordirland in Verbindung. Zudem boykottiert die unionistische DUP seit den Wahlen zum Landesparlament vom Mai 2022 die Regierungsbildung und bringt somit — aus Protest gegen das Handelsabkommen mit der EU — faktisch die gesamte Landespolitik zum Erliegen. Die Macht, dies zu tun, verleiht ihr die besondere Gesetzeslage in Nordirland, die eine Zusammenarbeit zwischen unionistischen und republikanischen Kräften nach dem Konkordanzprinzip vorschreibt.

Bei den soeben abgehaltenen Lokalwahlen konnten die Kräfte, die eine Wiedervereinigung des Nordens mit Restirland wünschen, insgesamt 185 (+16) und die unionistischen Parteien 177 (-23) Mandate erringen.

Ein Plus von 14 Sitzen verzeichnete außerdem die liberale APNI, die fortan 67 Rätinnen stellt, während die Grünen in Nordirland1ein Ableger der irischen Grünen von 7 auf 5 (-2) Sitze schrumpften. Zur territorialen Zugehörigkeit äußern sich APNI und Grüne nicht, weil sie die Bevölkerung darüber in einem allfälligen Referendum frei entscheiden lassen möchten.

Als besonders überraschend strichen Medien und politische Beobachterinnen nicht nur das Ausmaß der Zugewinne der Sinn Féin hervor, das so nicht vorhergesagt worden war, sondern insbesondere die Tatsache, dass sie Durchbrüche auch in Gebieten verzeichnen konnte, in denen traditionell das unionistische Lager stark war.

Die Abstimmung über eine Wiedervereinigung mit dem Rest der Insel steht Nordirland übrigens aufgrund des sogenannten Karfreitagsabkommens zu.

  • 1
    ein Ableger der irischen Grünen
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UNO verurteilt Absetzung von Puigdemont.

Spanien hat die politischen Rechte des vorzeitig abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) verletzt. Dies entschied der UN-Menschenrechtsausschuss auf der Grundlage des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).

Insbesondere sei gegen den zentralen Artikel 25 des Zivilpakts verstoßen worden, als Puigdemont im Juli 2018 nach seiner Wiederwahl ins katalanische Parlament seines Amtes als Abgeordneter enthoben wurde, als gegen ihn Anklage wegen Rebellion erhoben worden war.

Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

  1. an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
  2. bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden
  3. unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.

– Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

In seiner Beurteilung weist der Ausschuss darauf hin, dass es in Artikel 25 um das Wesen der Demokratie geht, da er das Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin anerkenne und schütze, sich an der Ausrichtung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden sowie Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten. Jede diesbezügliche Einschränkung müsse strenge Bedingungen erfüllen.

Im vorliegenden Fall sei der spanische Staat jedoch nicht in der Lage gewesen, vor dem Menschenrechtsausschuss die Konformität der Absetzung mit dem Zivilpakt nachzuweisen. Der ehemalige katalanische Präsident sei im Zuge der Anklageerhebung abgesetzt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Justiz seine etwaige Schuld noch gar nicht festgestellt gestellt haben konnte. Während eine derartige vorzeitige Amtsenthebung zwar grundsätzlich möglich sei, müssten in einem solchen Fall noch strengere Maßstäbe angelegt werden.

Doch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei von der spanischen Justiz erst gar nicht überprüft worden, da die Absetzung als eine Art Automatismus mit dem Rebellionsvorwurf einherging.

Der Vollständigkeit halber sei hier zudem erwähnt, dass Puigdemont letztendlich wegen Aufruhrs verurteilt wurde und nicht wegen Rebellion. Hätte die Anklage von Anfang an auf Aufruhr gelautet, wäre es nicht zur Absetzung gekommen.

Vom Menschenrechtsausschuss, den die Vertragsstaaten als Instanz zur Überwachung des Zivilpakts und seiner Anwendung ausdrücklich anerkennen, wurde Spanien für die Verletzung der politischen Rechte von Puigdemont nun gerügt. Das Land muss jedoch ferner binnen 180 Tagen Maßnahmen ergreifen, um zu sicherzustellen, dass sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann — und das Urteil der breiten Öffentlichkeit bekanntgeben.

Dass ein EU-Mitgliedsstaat so weit geht, wesentliche demokratische Grundrechte zu verletzen, um die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu verhindern, ist eine rechtsstaatliche Sauerei.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Wo ein Wille, da … Ladinisch.
Sichtbarkeit für die älteste Landessprache

Drei völlig unterschiedliche Beispiele dafür, der ladinischen Sprache – auch außerhalb des ladinischen Sprachraumes – etwas mehr Sichtbarkeit zu verleihen, sind mir unlängst aufgefallen. Also vor den Vorhang damit:

Einer der renommiertesten Südtiroler Industriebetriebe, die Durst Group AG, sucht in Brixen auf Deutsch, Italienisch, Ladinisch und Englisch neues Personal.

Ein Pizza-, Kebab und Fast-Food-Betrieb in arabischstämmiger Inhaberschaft aus Sand in Taufers bedankt sich bei seinen Kunden für 20 Jahre Treue auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch.

Die neue – zwar weitgehend nur zweisprachige – Landeszeitung wurde zumindest mit einem alleinigen ladinischen Namen nëus (Grödnerisch: wir) versehen. Und im Blattinneren findet sich eine Handvoll ladinischer Artikel.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8

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Französisch-Polynesien wählt Sezessionistinnen.

Bei Wahlen, die am 16. und 30. April stattgefunden haben, konnte die separatistische Linke Tāvini Huiraʻatira in Französisch-Polynesien (Pōrīnetia Farāni) 38 von 57 Sitzen in der Territorialversammlung erringen. Dank diesem Erdrutschsieg verfügt die Partei im eigenen Landesparlament erstmals über eine eigene, solide Mehrheit. Zum Vergleich: Bei der vorhergehenden Wahl (2018) hatten die Unabängigkeitsbefürworterinnen nur acht Sitze errungen. Das jetzige Ergebnis bedeutet also nahezu eine Verfünffachung.

Schon seit 2022 stellt die Partei im französischen Parlament sämtliche Polynesien zustehenden Abgeordneten (vgl. ‹1).

Es wird nun erwartet, dass das Parlament von Pōrīnetia Farāni den Kandidaten von Tāvini Huiraʻatira, Moetai Brotherson, zum neuen Präsidenten wählt. Der will dann mit Frankreich über die Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums verhandeln. Im Vorfeld der Wahl hatte Tāvini Huiraʻatira den Urnengang zu einem De-Facto-Referendum über die Loslösung von Frankreich erklärt — und war damit erfolgreich. Dementsprechend versteht die Partei den Wahlsieg als Auftrag, den Bürgerinnen des Südpazifikstaats die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu ermöglichen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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DFB zur Wettbewerbssprache.
Proporzumgehung

Am 4. Mai hat die rechtsrechte Regierung von Giorgia Meloni (FdI) ihre ersten beiden Durchführungsbestimmungen (DFB) zum regionalen Autonomiestatut genehmigt, wovon eine speziell Südtirol und den Minderheitenschutz betrifft. Die »Brüder Italiens« bringen sich damit weiterhin als künftige Partner der SVP nach der nächsten Landtagswahl in Position.

Aufgrund der jetzt erfolgten Abänderung müssen Kandidatinnen fortan zumindest eine der allfälligen schriftlichen und in jedem Fall die mündliche Prüfung zur Aufnahme in den öffentlichen Dienst in jener Sprache (Deutsch oder Italienisch) ablegen, der sie sich zugehörig erklärt bzw. zugeordnet haben.

Damit soll insbesondere die Praxis erschwert werden, dass Bewerberinnen aus reinem Opportunismus jene Sprachgruppe wählen, die ihnen bei Wettbewerben bessere Erfolgsaussichten verspricht (vgl. ‹1), ohne die jeweilige Sprache auch tatsächlich zumindest so gut zu beherrschen, dass sie damit eine Prüfung bestehen könnten.

Bislang konnte auf diesem Weg der Minderheitenschutz ad absurdum geführt werden, indem Stellen besetzt wurden, die eigentlich der anderen Sprachgruppe zustehen würden.

Es ist zu sagen, dass diese DFB schon 2021 von der Sechserkommission verabschiedet worden war. Sie führt nicht zu einem Ausbau der Autonomie, sondern lediglich zu einer (durchaus wichtigen) Präzisierung von Minderheitenschutzmaßnahmen. Außerdem liegt die Norm durchaus im Interesse der italienischen Rechten, da sie nebenbei auch sicherstellt, dass das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen nicht durch »Scheinerklärungen« zu Lasten der italienischen Sprachgruppe verfälscht wird.

Ein Beitrag zur Wiederherstellung der Autonomie, wie sie Rechtsrechts in Aussicht gestellt hatte, ist diese DFB also jedenfalls nicht.

Siehe auch ‹1

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