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Prinzip Kavaliersdelikt.

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Einen gewaltigen Schritt in Richtung staatsitalienischen Rechtsverständnisses («garantismo») hat die Landesregierung während ihrer Sitzung vom dieswöchigen Montag beschlossen. Bei zahlreichen — über 50 verschiedenen — Arten von Verwaltungsübertretungen gilt ab nun der Grundsatz »zuerst warnen, dann strafen«. Was gut klingt, ist jedoch de facto ein Freibrief für Schlaumeier und vorsätzliche Gesetzesbrecher, während die Umwelt und die ehrlichen BürgerInnen höchstens Nachteile zu erwarten haben. Unter den vom Verwarnungsprinzip betroffenen vergehen sind potentiell folgenreiche wie die Nichtbeachtung von Restwassermengen oder die Nichteinhaltung von Vorschriften in der Arbeitssicherheit.

Konkret bedeutet diese neue Vorgangsweise, deren Sinnhaftigkeit sich meinem Rechtsverständnis entzieht, dass die Gesetze für mich so lange keine Gültigkeit haben, bis ich zumindest einmal erwischt werde. Erst dann muss ich mich daran halten — weil ich auch erst ab dem Zeitpunkt eine Strafe zu befürchten habe. Weiß man, wie wenige stichprobenartige Kontrollen überhaupt durchgeführt werden (können), versteht man, dass dieses Prinzip die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit völlig ad absurdum führt.

Das Verwarnungsprinzip erinnert schmerzlich an die italienischen Vorschriften über Geschwindigkeitskontrollen, wonach bekanntlich nur noch nach ausdrücklicher Vorwarnung geblitzt werden darf.

Ist die Absicht der neuen Regelung jedoch — wie der Landeshauptmann behauptet — jene, ahnungslosen, in guter Absicht handelnden BürgerInnen nicht sofort mit der Keule drakonischer Strafen zu begegnen, wäre es viel hilfreicher und effektiver, den Ermessensspielraum der Kontrollorgane zu erhöhen. Diese können meist vor Ort viel besser beurteilen, ob ein Vergehen nur ein Versehen oder eben doch eine zu ahndende Übertretung darstellt. Macht man allen BürgerInnen a priori deutlich, dass gewisse Gesetze grundsätzlich gar nicht einzuhalten seien, es sei denn, man wurde schon einmal erwischt, leert man damit das Kind (der Rechtssicherheit) mit dem Bade (der Schikane) aus.



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Comentârs

5 responses to “Prinzip Kavaliersdelikt.”

  1. Lex avatar
    Lex

    Dieser Beschluss ist skandalös. Die Landesregierung macht Südtirol sektorenweise zu einem rechtsfreien Raum wo viele tun und lassen können was sie wollen. Sie haben jetzt Gewissheit, dass sie keine Strafe erhalten solange sie nie ermahnt wurden. Gesetze gelten nur noch nach Vorwarnung, weil sich das Land nicht als Aufpasser unbeliebt machen will. Deshalb werden wir auch nie eine Steuerhoheit bekommen, sonst müsste ja der Nikoluis auch noch als Steuerfahnder auftreten.

  2. Gorgias avatar
    Gorgias

    Im System Südtirol wird das Ordnungsprinzip Rechtssicherheit und Transparenz durch Vetternwirtschaft und Klüngelei ersetzt. Dies zeigt eigentlich, dass die SVP, trotz Wahlschlappe, nicht in der Lage ist sich zu ändern.

    Die SVP ist intern durch die Strukturierung in Partei-Flügel und Bezirken so steif, dass kaum Veränderung möglich ist. Es besteht ein Gleichgewicht das ganz fein austariert ist. Macht man irgenwo eine kleine Änderung, stimmt es gleich irgendwo anders nicht mehr.

    Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass die Mehrheit der Sammelpartei immer mehr erodiert. In diesen Gemeindewahlen werden gewisse Opositionsparteien es schaffen eine Infrastruktur auszubauen und in den nächsten Landtagswahlen auch die absolute Mehrheit in Mandaten der SVP abschaffen. Dann wird durch die SVP ein Ruckler gehen und so die Chance bestehen sich neu zu organisieren.

    Sie wird zwar immer noch die größte Partei sein, aber sich anders verhalten müssen.

  3. Susanne avatar
    Susanne

    Na ja, wenn man beim zweiten Mal auch für die erste Übertretung belangt würde, ginge dies ja noch an.

  4. mark avatar
    mark

    @Gorgias : halte diese Prognose für sehr Wage und wette ein Pizza dagegen.

  5. pérvasion avatar

    Angeblich soll dieses Prinzip jetzt auch noch auf die Kontrollen des Arbeitsinspektorats (und somit auf die Schwarzarbeit) ausgeweitet werden.

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