von Verena Frei und Diego Poggio*
Nur weil in Südtirol zwei Sprachen gesprochen werden, heißt das noch lange nicht, dass jeder sie beherrscht. Wer beispielsweise beim Land arbeiten will, muss die Kenntnis der beiden Sprachen belegen. Bisher musste dafür der berühmt-berüchtigte amtliche Zweisprachigkeitsnachweis erworben werden: eine schriftliche und mündliche Prüfung in den beiden Landessprachen, nach deren Bestehen man ein Leben lang von sich behaupten konnte, zweisprachig zu sein.
Da es jedoch nicht ganz EU-konform war, dass das Land die Monopolstellung zum Erstellen dieses Attestates hatte, musste man sich Alternativen überlegen.
Am Dienstag, dem 29. Juni 2010, trat nun die Neuregelung bezüglich des Nachweises der Zweisprachigkeit in Kraft. Nun werden auch deutsche und italienische Sprachzertifikate als gleichwertig anerkannt. Es wird in Zukunft also so ausschauen, dass man nicht nur mehr mit dem amtlichen Zweisprachigkeitsnachweis seine Zweisprachigkeit belegen kann, sondern auch mit jenen Zertifikaten, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen entsprechen. Diese werden auf deutscher Seite beispielsweise vom Goethe-Institut und für Italienisch von der Società Dante Alighieri vergeben. Die darin vorgesehenen Studen A2, B1, B2 und C1 entsprechen den Zweisprachigkeits-Laufbahnen D, C, B und A. Bescheinigungen über den Besuch von Sprachkursen und anderweitig ausgestellte Sprachzeugnisse werden nicht anerkannt. Erhält jemand ein solches Diplom nur in einer der beiden Sprachen, muss er immer noch eine Prüfung in der jeweils anderen Sprache bestehen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, unabhängig davon, ob es sich um seine Muttersprache handelt oder nicht. Wie auch beim bisherigen Zweisprachigkeitsnachweis muss man belegen, die eigene Sprache zu beherrschen, was in einem Land, in dem Dialekt gesprochen wird, ja nicht immer der Fall ist.
Außerdem — und das ist die zweite Alternative zur herkömmlichen Zweisprachigkeitsprüfung A — ist die Kombination aus dem Abschluss einer Oberschule in der einen und dem Abschluss eines Uni-Studiums in der jeweils anderen Sprache gültig, um automatisch, also ohne zusätzliche Prüfung, in den Genuss des Zweisprachigkeitsnachweises A (bzw. C1 des Europäischen Referenzrahmens) zu kommen.
Von dieser neuen Maßnahme sind freilich viele Südtiroler Studierende betroffen: Dazu gehören all jene, die eine deutsche Matura haben und ihr Hochschulstudium in Italien fortsetzen, aber auch all jene, die aus einer italienischen Oberschule kommen und in Innsbruck oder Wien ein Studium absolvieren. Voraussetzung für die Erlangung dieses Diploms ist, dass das Uni-Studium vorwiegend in deutscher oder italienischer Sprache absolviert worden ist. Das heißt auch, dass etwa das mehrsprachige Studium an der Uni Bozen oder jenes an der Claudiana nicht als Sprachnachweis anerkannt wird.
Ein größeres, noch zu bewältigendes Problem dürfte allerdings jenes für Maturanten sein, die zwar deutscher oder italienischer Muttersprache sind, aber aus freien oder zwingenden Gründen ihre Matura an einer Oberschule der anderen Sprache ablegen. Dies ist im Besonderen beim folgenden Fall kritisch zu betrachten: In Bozen gibt es das “Istituto Walther”, eine private Schule, in der ein Deutschsprachiger in der vierten Oberschulstufe einsteigen kann und nach erfolgreicher Maturaprüfung ein italienisches Diplom ausgestellt bekommt. Nun nehmen wir an, geht dieser deutschsprachige Maturant mit diesem italienischen Maturadiplom nach Österreich zum Studieren. Nach abgeschlossenem Studium und Rückkehr nach Südtirol bekommt dieser automatisch den Zweisprachigkeitsnachweis A ausgestellt — für die höchste Ebene also. Das Bedenkliche an dieser Sache ist, dass dieser Student in seiner schulischen Karriere nur ein Jahr italienischen Unterricht hatte und dafür den höchsten Zweisprachigkeitsnachweis bekommt.
Ein ähnlich problematischer Fall ergibt sich, wenn beispielsweise jemand in Österreich studiert hat und dann einen einjährigen Master in Italien besucht. Außerdem stellt sich die Frage der Unterrichtssprache an einer Uni, nämlich ob es legitim ist, einem Mathematikabsolventen, der freilich — sprachlich gesehen — nicht sonderlich fit sein muss, um sein Studium zu beenden, einen Zweisprachigkeitsnachweis A auszustellen.
*) die Autoren sind Mitarbeiter der Südtiroler HochschülerInnenschaft.
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