Das Bozner Verwaltungsgericht (VG) hat angeblich die Interpretation der Landtagsgeschäftsordnung aufgehoben, mit der die Obstruktion eingedämmt und das Landesparlament in die Lage versetzt werden sollte, Gesetze zu beschließen, die als »heiße Eisen« gelten — zum Beispiel das Wahlgesetz oder die seit Jahrzehnten aufgeschobene Ortsnamenregelung.
Der Entscheid des VGs (welcher bis zu einem endgültigen Urteil aufrecht bleibt) kommt knapp bevor kommende Woche der Toponomastik-Gesetzesentwurf der SVP ins Landtagsplenum kommen sollte. Dies scheint nun aufgrund der zu erwartenden Obstruktion, vor allem durch Rechtsaußen Donato Seppi, äußerst fraglich. Zieht die Sammelpartei das Gesetz nicht zurück, ist jedenfalls mit einem Scheitern zu rechnen.
Für die italienischen Rechtsparteien könnte der Schuss allerdings nach hinten losgehen: Staatsanwalt Guido Rispoli musste die Ermittlungen gegen den AVS — der bei der Beschilderung der Wanderwege weitgehend auf italienische Ortsbezeichnungen verzichtet hatte — aufgrund des bestehenden gesetzlichen Vakuums einstellen. Unter diesen Voraussetzungen würde das Landesgesetz nicht nachträglich den Wegfall einiger italienischer Bezeichnungen legitimieren, sondern im Gegenteil überhaupt erst für eine Grundlage sorgen, aufgrund derer der Alpenverein dazu verpflichtet werden könnte, die wichtigsten italienischen Toponyme zu berücksichtigen. Ist der Landtag weiterhin außerstande, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, hätten jetzt möglicherweise sogar die Gemeinden freie Hand, auf ihrem Gebiet über die Ortsbezeichnungen zu befinden.
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