Recht/
Recht – Diritto
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Zahlungsverkehr: Italien schottet uns ab.
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Das schlägt dem was vom Fass noch übrig ist den Boden aus: Wie Südtirol News (in Berufung auf den Sole 24 ore) berichtet, hat Italien einen 20-prozentigen Steuereinbehalt beschlossen, mit dem jede vom Ausland eingehende Überweisung belastet wird — und das auch noch rückwirkend ab dem 1. Februar. Jeder Bürger, der einen Zahlungseingang verbucht, wird
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Garzón per l’autodeterminazione.
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Balthasar Garzón, ex giudice dell’Audiencia Nacional e professore di diritto penale presso l’università Complutense di Madrid, è una vera e propria istituzione della giustizia spagnola. Prima imputò politici spagnoli di primissimo rango per la guerra sporca all’indipendentismo basco, portando alla luce l’atroce terrorismo di stato dei GAL, perseguì senza sconti i terroristi di ETA e chiese
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Richter für die Selbstbestimmung.
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Rund dreißig katalanische Richter und Staatsanwälte, Beamte des spanischen Staates, haben sich mit einem Manifest an die Öffentlichkeit gewandt: Sie stellen darin fest, dass ein Selbstbestimmungsreferendum auch in Spanien nicht illegal sein könne. Politisch wollten sie sich einer Einmischung enthalten, doch aus juristischer Sicht sähen sie sich dazu veranlasst, der weit verbreiteten Auffassung, dass die
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»EU-Ausschluss Kataloniens undenkbar.«
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Dass Katalonien nicht von der EU ausgeschlossen werden könne, wenn es sich von Spanien loslöst, haben wir während der letzten Monate schon öfter vernommen. Interessant ist diesmal jedoch, dass diese Feststellung von einem ausgewiesenen Fachmann kommt, der ausdrücklich darauf hinweist, gegen die Unabhängigkeit zu sein. Wie das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb berichtet, warnte der Franzose Vincent
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Das Volk hat gesprochen.
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Bei der gestrigen Landesvolksabstimmung konnte die SVP nicht genügend Stimmbürgerinnen dazu bewegen, sich in die Wahllokale zu begeben und ihr Bürgerbeteiligungsgesetz zu bestätigen. Gültig bleibt demnach die »alte« Regelung, die zwar ein anachronistisches Beteiligungsquorum von 40%, allerdings auch niedrigere Hürden für die Initiierung direktdemokratischer Verfahren vorsieht, weshalb sie von einschlägigen Expertinnen als das geringere Übel
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Sonntag: Vollzug!
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Eine gleichermaßen häufige wie absurde Maxime lautet, ein Selbstbestimmungsreferendum solle es in Südtirol erst geben, sobald die Selbstbestimmungsbefürwortenden die Landtagsmehrheit stellen. Als ob die Bürgerinnen nur nach diesem einen Kriterium wählten. Die Landtagsmehrheit — zuletzt eine sehr knappe — hatte bis vor wenigen Monaten die Volkspartei inne, und mit ebendieser hatte sie ihr Gesetz zur
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Freispruch für Faschos.
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Ein äußerst bemerkenswertes und wohlwollendes Urteil fällte der Bozner Richter Michele Paparella im Falle zweier Männer, die am Grieser Platz das faschistische Kampflied Faccetta Nera in ein Megaphon gesungen hatten. Der Vorfall geht auf den Alpiniaufmarsch von 2012 zurück, als die beiden Provokateure von Beamten der Polizeieinheit AAES (bzw.DIGOS) ertappt und angezeigt wurden. Bald zwei
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»Demokratie wichtiger als Verfassung.«
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Das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb hat mit Prof. Huw Evans, der an der Cardiff Metropolitan University Recht doziert, ein Interview über das Thema Selbstbestimmung geführt (englische Fassung). Der Autor der Studie mit dem Titel »Law and Legitimacy: The denial of the Catalan Voice« (Gesetz und Rechtmäßigkeit: Die Verweigerung der katalanischen Stimme) argumentiert, dass eine Verfassung nicht
