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Promotionsrecht für FHs.

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ai

In Deutschland könnten schon bald nicht mehr nur Universitäten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachhochschulen das Recht haben, ihre Studenten zu promovieren. Bis Ende kommenden Jahres soll feststehen, ob dies so umgesetzt wird.

Was ist daran interessant? Der Vorstoß kommt nicht von der deutschen Bundesregierung, sondern von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende, die gerade an der Novellierung des Landeshochschulgesetzes arbeitet. Wird ihr Vorschlag vom Landesparlament gutgeheißen, gilt er zunächst auch nur in dem Bundesland. Andere Länder können selbst entscheiden, ob sie dem schleswig-holsteinischen Beispiel folgen oder nicht.

Das ist — nach längerer Pause — wieder einmal ein (punktuelles) Beispiel dafür, dass normale deutsche Bundesländer auf vielen Gebieten deutlich weiter reichende Zuständigkeiten haben, als das »autonome« Südtirol. Neben den Hochschulen gilt dies etwa auch für die Justiz und für die innere Sicherheit.

Siehe auch: 01 02 03



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Comentârs

6 responses to “Promotionsrecht für FHs.”

  1. Objektivität avatar
    Objektivität

    Dieser Artikel zeigt sehr gut, wie unser Autonomie nur eine reine Verwaltungsautonomie und nicht eine richtige gesetzgebende Autonomie ist. Die Primärzuständigen Gesetzeskompetenzen sind teilweise lächerlich von den sekundären ist die Rede schon gar nicht Wert, da sie nur Parallelgesetzgebung zum Staat sind. Und sogar in Bereichen der primären Gesetzgebung kann der Italienische Staat mit seinem starken Zentralismus eingreifen, und hat er auch schon gemacht. Außerdem in einer richtigen föderalen Autonomie brauchen wir keine kolonialen Aufpasser wie den Regierungskommissar. Also die Weltbeste Autonomie hat noch einiges dazuzulernen und umzusetzen, ansonsten ist wirklich besser Los von Rom!

  2. hunter avatar
    hunter

    dazuzusagen wäre schon aber auch, dass die idee, diesen warmsieder-unis (fhs) promotionsrecht zu geben, ein schwachsinn ist.
    fazit: zwar mehr befugnis, aber falsch verwendet.

    1. pérvasion avatar

      Das kann ich schwer beurteilen, da es wie erwähnt Voraussetzungen gibt, die ich aber nicht im Detail kenne. Soviel ich verstanden habe, sollen nur FHs, an denen (FH-untypisch) geforscht wird, dieses Recht erhalten… die Mechanismen zur Erteilung einer Promotion sollen gar strenger sein, als an Universitäten.

      Grundsätzlich bin ich ohnehin gegen eine Vermischung von Form und Inhalt — wenn wer eine Zuständigkeit hat, muss er sie nicht zwangsläufig besser nutzen, als andere. Sonst landen wir sehr schnell bei der abstrusen Auffassung, man müsse sich Autonomie »verdienen«.

      1. hunter avatar
        hunter

        ich mag klugscheißer.
        nein mir gings nicht darum. ich hab vielmehr eine humboldtsche auffassung von universität im sinne von universitas eben. es geht um die gesamtuni und dass forschung und lehre untrennbar sind. die verschulung, die mittlerweile auch auf die unis übergreift (stichwort bolgogna) ist auf den fhs soweit ich informiert bin die norm. und daher sind das warmsieder. das hat nix mit universität zu tun. daher sehe ich auch ein promotionsrecht für derartige institutionen skeptisch.

    2. rüegg avatar
      rüegg

      Von Warmsiederei kann keine Rede sein.
      Der Fachhochschulabschluss ist dem Universitätsabschluss völlig gleichgestellt, spätestens seit Bachelor und Masterabschlüssen. Nur das Promotionsrecht fehlt.
      Der Unterschied ist nur dass es für die Uni Abitur am Gymnasium braucht, bei der FH genügt auch Realschulabschluss plus 2 jährige Weiterbildung zur Fachhochschulreife.
      Vermutlich meintest du das sogenannte BA(Berufsakademie)-Studium was mit einer üblichen Lehre vergleichbar ist und genauso 3 Jahre dauert.
      Sorry fürs klugscheißen ;)

  3. redwood forest avatar
    redwood forest

    Bei dem angefuehrten Beispiel sollte man aber nicht vergessen, dass die primaere Zustaendigkeit der Bundeslaender im Universitaetsbereich in Deutschland sehr kontrovers und kritisch gesehen wird. Die Bundesregierung hat nur relativ beschraenkte Moeglichkeiten, die Universitaets- (und parallel dazu die Forschungs- und Innovations-) politik zu steuern. Fuer einen Bereich, der sehr stark im internationalen Wettbewerb steht, nicht unbedingt die beste Voraussetzung. Natuerlich zeigt das Beispiel Italien mit seiner zentralistischen und verkrusteten Uni-Politik, wies nicht gehen sollte; eine Zersplitterung und Foederalisierung bringt aber auch nicht unbedingt viel. Auch in Oesterreich gibt es derzeit sehr viel Kritik an der Etablierung von (Medizin-) Unis, welche von diversen Landeskaisern gefordert werden (z.B. in Oberoesterreich), ohne in ein gesamtnationales Forschungskonzept eingebunden zu sein.
    In den USA dagegen (wo ich an einer Uni arbeite) ist eh alles Kraut und Rueben: Privat- und oeffentliche Unis von unterschiedlichster Qualitaet und Ausrichtung und minimales Eingreifen der Zentralregierung (welche allerdings ueber diverse Programme einen Grossteil der Grundlagenforschung finanziert).

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