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Coronaopfer und der Südtiroler Weg.

Im Kontext der geplanten Einführung eines Südtiroler Grünpasses, der Geimpften, Genesenen und kürzlich Getesteten bestimmte Erleichterungen gestatten würde, ist es wieder zu Diskussionen über Erfolg und Misserfolg des sogenannten Südtiroler Weges gekommen. Insbesondere aufgrund der angekündigten Anfechtung dieses Passes durch die Zentralregierung hat sich etwa Grünen-Chef Felix von Wohlgemuth erneut zu scharfer Kritik gegen den Südtiroler Weg (O-Ton von Wohlgemuth: »Provinzliga«) hinreißen lassen.

Das habe ich zum Anlass genommen, die Daten zum Pandemieverlauf — konkret: die Anzahl der Verstorbenen — in Südtirol zu aktualisieren und erneut mit jenen der italienischen Regionen zu vergleichen:

Zum Vergrößern anklicken. Daten: Zivilschutz; Bevölkerungszahlen: ECDC.

Diesmal habe ich auch einzelne Zeiträume herausgefiltert, um die Aussagekraft zu erhöhen:

  • von Pandemiebeginn bis heute: Gesamtzahl der Coronatoten
  • staatlicher Weg: von Pandemiebeginn bis zwei Wochen nach Inkrafttreten des Landesgesetzes, auf dem die einschlägigen Verordnungen des Landeshauptmanns fußen
  • Südtiroler Weg: der gesamte Zeitraum von zwei Wochen nach Inkrattreten des Landesgesetzes bis heute
  • bis 31. Dezember und ab 1. Jänner für die Jahre 2020 und 2021

Bezüglich der Todeszahlen kann gesagt werden, dass Südtirol im Vergleich mit Norditalien insgesamt (von Pandemiebeginn bis heute) weiterhin besser dasteht. Sowohl im Zeitraum bis zum 23. Mai 2020, als nur Rom das Sagen hatte, als auch im Zeitraum ab dem 24. Mai 2020 (sogenannter Südtiroler Weg) liegt Südtirol im Vergleich an achter Stelle der Regionen. Wesentliche Unterschiede im Erfolg oder im Misserfolg bei der Pandemiebekämpfung zwischen der römischen und der Südtiroler Strategie lassen sich an den Todeszahlen nicht ablesen. Und dies obschon wir — wie von Wohlgemuth schreibt — »schlicht kein gesamtes Gesundheitsministerium im Rücken [haben], welches beratend zur Seite stehen und Öffnungskonzepte kritisch überprüfen könnte.«

Meines Wissens wurde in Südtirol aber mehr als im restlichen Italien darauf geachtet, die Schulen geöffnet zu halten. Ein diesbezüglicher Vergleich zwischen unserem Land und italienischen Regionen wäre interessant. Wenn nämlich die Schulen, möglicherweise aber auch Gastbetriebe und Geschäfte hierzulande wesentlich länger offen waren als auf dem Staatsgebiet, wären die trotzdem vergleichbaren (und im Vergleich mit Norditalien insgesamt niedrigeren) Todeszahlen eigentlich ein Erfolg.

Kritisieren kann man die Landesregierung für vieles. Bezüglich des Südtiroler Wegs müsste man aber wennschon anprangern, dass sie sich nicht noch viel stärker an Gebieten in Europa orientiert hat, die die Pandemie deutlich erfolgreicher als wir bekämpft haben — und nicht, dass sie die Autonomie genutzt hat, um sich vom ebenso erfolglosen römischen Weg loszusagen, um eine andere Herangehensweise zu versuchen.

Nachträgliche Bemerkungen:

  • Das Landesgesetz zur Pandemiebekämpfung ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Aus statistischer Sicht habe ich den Beginn des Südtiroler Wegs zwei Wochen später angesetzt, da dies der ungefähre Zeitpunkt ist, ab dem die Folgen der geänderten Maßnahmen statistisch ablesbar sein sollten.
  • Die Zentralregierung will den Südtiroler Grünpass nicht etwa aus inhaltlichen Gründen (Infektionschutz, Datenschutz, Ungleichbehandlung o. ä.) anfechten, sondern schlicht, weil das Ausscheren nicht geduldet wird.
  • Auch nur in einzelnen Disziplinen gleich gut wie (oder sogar mal schlechter als) der Zentralstaat zu sein scheint für viele in Südtirol nach wie vor inakzeptabel zu sein. Entweder wir sind in allem Weltklasse oder wir haben uns unterzuordnen. Wir sollten aber akzeptieren lernen, dass die Autonomie genauso gute oder schlechte Ergebnisse ermöglicht und dass dies noch lange keine Katastrophe sein muss.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1›

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Autorinnen und Gastbeiträge

Mords-Voyeurismus.
Medienkritik

von Felix von Wohlgemuth (Grüne)

In den letzten Tagen und Wochen hat sich in mir ein Gefühl zur Gewissheit gesteigert. Die Berichterstattung im Fall der Familie Perselli-Neumair hat leider nichts mehr mit objektiver Information zu tun, sondern hat unterstes Klatschpresse-Niveau erreicht.

Natürlich besteht in der Öffentlichkeit ein großes Interesse an dem Fall, aber das darf nicht dazu führen, dass privateste und intimste Details aus dem Leben einer Familie zur Auflagensteigerung missbraucht und bis ins kleinste Detail öffentlich ausgeschlachtet werden.

Journalistinnen und Journalisten haben hier eine große Verantwortung — oder besser gesagt, sie hätten diese, denn sie werden ihr in diesem Fall zu oft nicht gerecht.

Einen neuerlichen Tiefpunkt stellt für mich das heute in einer Tageszeitung erschienene Interview mit dem Psychiater Paolo Crepet dar. Dieser „Experte“ stellt in inakzeptabler Weise Ferndiagnosen zum psychologischen Zustand des Verdächtigen, liefert noch dazu noch das Tatmotiv und bezichtigt die Tochter von Laura Perselli und Peter Neumair gar, nicht mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Was erlaubt sich dieser Herr eigentlich?

Psychiatrische Ferndiagnosen sollten tabu sein — eigentlich. Die American Psychiatric Association und die American Psychological Association haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die sogenannte Goldwater-Regel zu den ethischen Mindeststandards gehört, an welche sich ihre Mitglieder halten sollten.

Diese Regel ist nach einem ehemaligen Präsidentschaftskandidaten — Senator Barry Goldwater — benannt, welchem 1963 in einer Umfrage unter Psychiater*innen und Psycholog*innen eine Nichteignung zum Präsidenten bescheinigt wurde. Natürlich ohne, dass diese jemals mit ihm persönlich gesprochen hätten.

So erklärte in der Folge bereits 1973 die Amerikanische Psychiatrische Gesellschaft es sei “unethisch für Psychiater, eine professionelle Meinung zu äußern, bevor er oder sie eine Untersuchung vorgenommen und die Erlaubnis der Betroffenen erhalten hat, sich darüber zu äußern”. Die Goldwater-Regel gilt auch außerhalb der APA als wichtiger ethischer Standard in der Psychologie und Psychiatrie.

Was bezweckt das Interview mit Herrn Crepet also? Sind jetzt nicht mehr Gerichte dafür zuständig, über Schuld und Unschuld einer Person zu entscheiden und muss eine solche Verletzung beruflicher Ethik auch noch abgedruckt werden?

Ist den Pressevertretern eigentlich bewusst, dass — sollte es in diesem Fall zu einem Prozess kommen — es sich um einen Schwurgerichtsprozess handelt, bei welchem auch Laienrichter*innen vorgesehen sind? Nach solchen Berichten, wie wir sie in den letzten Tagen lesen mussten, wird es sehr schwer sein, unvoreingenommene Laienrichter*innen zu finden. Jede und jeder hat sich hier bereits ihr eigenes Urteil gebildet — und dieses Urteil wird maßgeblich von der Berichterstattung beeinflusst.

Die Grundfrage sollte immer sein: zielt Berichterstattung wirklich auf sachliche Information ab, oder soll möglicherweise nur billiger Voyeurismus befriedigt werden?

Deshalb meine Bitte: Geehrte Journalistinnen und Journalisten, kehrt zurück zu seriöser Berichterstattung — nicht nur aus Respekt vor der betroffenen Familie, sondern auch aus Respekt vor Eurem eigenen Berufstand.

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Tag+Nacht: Pandemiezentralismus.

[G]enau weil wir die Autonomie schützen, sehen wir es sehr kritisch, ja geradezu gefährlich, wenn man den Rahmen des Autonomiestatutes verlässt, wie es teilweise mit dem sogenannten „Südtiroler Sonderweg“ geschehen ist.
Wenn ich mich nicht an meinen Kompetenzbereich halte, wird es mir morgen schwer fallen, eine Missachtung meiner Zuständigkeiten gegenüber dem Staat zu verteidigen.

Felix von Wohlgemuth, Co-Vorsitzender der Südtiroler Grünen (gestern auf Facebook)

[G]li unici reali contropoteri sono gli enti territoriali. Regioni e comuni dispongono, per il proprio territorio, di poteri simili a quelli del governo per la gestione di emergenze sanitarie. Ciò può portare a qualche sovrapposizione, a confusione, talvolta all’intervento poco responsabile da parte di qualche amministrazione. Ma sarebbe grave se non esistesse questo potere, a dimostrazione della portata intimamente democratica dell’autonomia.

Con la sola eccezione della Provincia di Bolzano, le Regioni non hanno finora ritenuto di approvare proprie leggi per il contrasto alla pandemia. E hanno fatto molto male.

Anziché “invidiare” la Provincia di Bolzano, le Regioni (anche ordinarie) potrebbero e forse dovrebbero approvare proprie leggi. Potrebbe prodursi contenzioso e potrebbero anche uscirne sconfitte, ma salverebbero gli equilibri tra i poteri. E magari potrebbero fornire al legislatore nazionale qualche soluzione migliore. O forse no, ma varrebbe comunque la pena di provarci. A meno di non trovare assai comodo protestare contro il governo senza assumersi alcuna responsabilità.

da La pandemia delle fonti di Francesco Palermo (professore di diritto costituzionale comparato), pubblicato sull’A. Adige il 28 ottobre 2020

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1› 2› 3›

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Autorinnen und Gastbeiträge

Parteienfinanzierung, auch ohne Geldzuwendungen.

von Felix von Wohlgemuth (Grüne)

Für eine parlamentarische Demokratie wie die unsere sind Parteien von fundamentaler Bedeutung. Es ist mir schon klar, dass das Wort „Partei“, wie übrigens auch „Politiker“ nahezu reflexartig bei manchen das Vorurteil einer sich lebst bereichernden, kleptokratischen Kaste weckt. Doch zeigt ein Blick nach Österreich oder Deutschland, wie wichtig (und richtig) eine moderne, transparente und staatliche Parteienfinanzierung ist.

Sie ermöglicht den Parteien, ihrer eigentlichen Aufgabe, also der Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Konzepten und der Information über deren politischen Anliegen, nachzukommen; aber auch Themen mittels Einbeziehung bezahlter Experten fundierter aufzubereiten, Informationsveranstaltungen für BürgerInnen abzuhalten, oder Kongresse zu organisieren. Fehlt eine solche Finanzierung, wie derzeit in Italien, besteht die Gefahr sich von „Gönnern“ abhängig zu machen und nicht von ungefähr heißt es schon in einem alten Sprichwort „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Die Extremvariante dieser Privatfinanzierung von Parteien kann man in den Vereinigten Staaten beobachten, wo sich Lobbyisten mit Mrd. Dollar ihren direkten Einfluss auf die Politik des Landes sichern. Doch man darf auch nicht vergessen, welcher Missbrauch es im Bereich der Parteienfinanzierung gegeben hat; Missbrauch, welcher dazu geführt hat, dass bei einem Referendum im Jahr 1993 über 31 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Italien für eine Abschaffung der Parteienfinanzierung gestimmt haben.

Sollte Südtirol hier einen eigenen Weg gehen wollen, so müsste daher zuerst der rechtliche Rahmen abgeklärt werden. Die Parteienfinanzierung ist staatliche Kompetenz und es ist zweifelhaft bzw. scheint durch ein Gutachten des Rechtsamtes des Landtages ausgeschlossen, dass eine Südtiroler Parteienfinanzierung eingeführt werden könnte.

Zielführender und machbarer wäre ein Vorschlag, welchen die Grünen bereits in der Vergangenheit des Öfteren unterbreitet haben: ein Haus der Politik. Ähnlich dem Haus des Sports könnte den Parteien Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ein Ort, wo Politik erfahrbar wird und direkter Kontakt mit Bürgerinnen und Bürger erleichtert wird. Es wäre — abseits reiner Geldzuwendungen — ein transparenter Weg, die wichtige Arbeit der Parteien zu unterstützen.

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Autorinnen und Gastbeiträge

Gescheit und mutig?

Landesrat Giuliano Vettorato (Lega) hat angekündigt, Landesförderungen an Firmen und Vereine an die Bedingung knüpfen zu wollen, dass die Empfänger keine Konflikte zwischen den autochthonen Sprachgruppen angezettelt haben:

[C]erto di interpretare un sentimento condiviso con il resto della Giunta Provinciale di convivenza e non contrapposizione dei gruppi etnici, intendo proporre formalmente nell’ultima giunta del 2019 di inserire un principio che sarà vincolante per la richiesta di contributi formulati da aziende e associazioni a partire dal primo gennaio 2020: requisito per accedere ai fondi provinciali sarà quello di non aver messo in atto (ovviamente dal primo gennaio 2020) come ente, ma neppure i singoli associati, dipendenti o soci, azioni deliberatamente volte a creare un conflitto interetnico tra i tre gruppi linguistici ufficiali della Provincia.
Ogni cittadino deve godere della libertà di espressione, così come le associazioni e le aziende, ma ritengo anche che i soldi pubblici – dunque di tutti i cittadini – non possano essere spesi per foraggiare chi porta avanti politiche di odio e tensione, volte alla disgregazione.

— Giuliano Vettorato

Christoph Franceschini bewertet den Vorschlag auf Salto mit den Worten:

Es ist ein gescheiter und mutiger Vorschlag

Dazu ein Kommentar von Felix von Wohlgemuth (Grüne):

Es wird sich erst bei Durchsicht der konkreten Beschlussvorlage zeigen, ob es wirklich ein „gescheiter“ Vorschlag ist.

Wer stellt fest, ob eine Aktion einen interethnischen Konflikt bewirken soll? Wer entscheidet, ob es sich um freie Meinungsäußerung oder eben um diesen neuen „Meinungsstrafbestand“ handelt?

Sollte der Vorschlag so, wie er in der Pressemitteilung wiedergegeben wurde, umgesetzt werden, eröffnet er die Möglichkeit, willkürlich so ziemlich jedem Verein die Landesförderung zu entziehen.
Förderungen sollen ja nur jene erhalten, die „non aver messo in atto come ente, ma neppure i singoli associati, dipendenti o soci, azioni deliberatamente volte a creare un conflitto interetnico tra i tre gruppi linguistici ufficiali della Provincia.“

Wird jetzt also der Dorffeuerwehr der Landesbeitrag gestrichen, weil ein Feuerwehrmann Mitglied der Südtiroler Freiheit ist? Wird eine Obstgenossenschaft von Förderungen ausgeschlossen, nur weil einige Mitglieder auch bei den Schützen sind? Soll Landtagsfraktionen pauschal die Förderung entzogen werden, weil sie eine Politik betreiben die mir/Dir/uns nicht gefällt? Oder wird gar die Athesia von allen Landesaufträgen ausgeschlossen, weil sie Dominik Paris als Ultner und nicht als Italiener in der Abfahrtswertung führt?

Und was ist mit Vereinen, deren Mitglieder etwa bei Casa Pound sind oder klare faschistische Tendenzen an den Tag legen? Kann man beruhigt weiter gegen Migranten, Religionsgemeinschaften oder Andersdenkende hetzten, Hauptsache es betrifft keine Deutsche, Italiener oder Ladiner?

Nein, dieser Vorschlag ist keine „klare Botschaft“ gegen eine Politik des Hasses und des konstanten Konfliktes um des Konfliktes selbst willen; dieser Vorschlag ist demokratiepolitisch höchst bedenklich und es ist schade, dass das nicht jeder erkennen mag.

Siehe auch 1›

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Gesundheit: Verlängerung der befristeten Verträge zurückgenommen.
Lose-Lose-Situation?

Südtirol ist schnell und zuverlässig — im Kuschen und Zurückrudern: Neulich war schon die (zuvor gelöschte) napoleonisch-faschistisch aufoktroyierte Landesbezeichnung wieder ins Europagesetz aufgenommen worden. Vertreterinnen von Mehrheit und Opposition zeigten sich mit demonstrativem Musikhören und angeblichem Blumengießen besonders stark und herausfordernd — allerdings nicht gegenüber dem Zentralstaat.

Und nun hat die Landesregierung kurz nach Einführung ihres nagelneuen Kuscherkurses auch schon die Rücknahme der Verlängerung befristeter Verträge im Gesundheitswesen (von drei auf fünf Jahre) auf den Weg gebracht. Von der nationalistischen Anaao-Gewerkschaft und der 5SB mit Nachdruck gefordert, hatte sich auch LR Thomas Widmann (SVP) zu dieser Maßnahme verleiten lassen, um kein Personal zu verlieren. Schon im Vorfeld hatte der nunmehrige Co-Vorsitzende der Grünen, Felix von Wohlgemuth, allerdings darauf hingewiesen, dass die Verlängerung nicht zulässig sei.

Ich selbst war vor allem aus inhaltlicher Sicht skeptisch, ob die Verlängerung nicht vor allem ein Beitrag zur weiteren Aushöhlung der Zweisprachigkeitspflicht wäre. Doch aus dieser Sicht droht uns eine glatte Lose-Lose-Situation: das Land rudert zurück, weil es aus römischer Sicht nicht zuständig ist. Im Gegenzug will Rom angeblich dieselbe Verlängerungsmaßnahme beschließen. Damit wäre einerseits die Kompetenz kampflos aufgegeben, andererseits bliebe aber die allfällige Aushöhlung der Zweisprachigkeitspflicht aufrecht. Nicht einmal wie, wann und ob die Befristungsverlängerung ausläuft, könnte Südtirol dann noch selbst entscheiden.

Siehe auch ‹1 | 1›

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Einsprachigkeit, LH deckt den Rechnungshof.
Wiederholte Bagatellisierung von Diskriminierungen

Im Rahmen der aktuellen Fragestunde vom 5. November hatte Sven Knoll (STF) im Landtag die Verwehrung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache am Rechnungshof thematisiert. Die Antwort des Landeshauptmanns fiel sonderbar aus: Er legitimierte den Rechtsbruch damit, dass das Autonomiestatut die Ernennung von Richter- und Staatsanwältinnen für einen Höchstzeitraum von einem Jahr gestatte, auch wenn sie nicht über den vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweis verfügten:

[Deshalb] können wir keine Rechtsverletzung feststellen.

Wir können jetzt nicht sagen ‘das ist jetzt rechtswidrig, das Verfahren’, weil das Gericht ist ordnungsgemäß zusammengesetzt.

— LH Arno Kompatscher (SVP)

Von mit diesen Aussagen konfrontiert, betont Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth, dass zwar natürlich auch Richterinnen ohne deutsche Sprachkenntnis »nach Bozen abgestellt« — und eben nicht »ernannt« — werden dürften.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass deshalb das Recht auf einen Prozess in deutscher Sprache nicht gelten würde. Diese Richter dürfen dann halt nur rein italienischsprachige Verfahren betreuen.

— RA Felix von Wohlgemuth

Wieder einmal werden hier also unterschiedliche Ebenen — die der individuellen Zweisprachigkeitspflicht einzelner Beamter und die der Verpflichtung zur Gewährleistung eines zweisprachigen öffentlichen Dienstes — vermischt und zu Lasten der sprachlichen Gleichstellung ausgelegt. Dass eine derartige Interpretation vom Landeshauptmann kommt, ist traurig und besorgniserregend zugleich.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 | 1› 2›

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Rechnungshof beharrt auf Einsprachigkeit.
Recht auf nutzloses Labern in der Muttersprache

Bürgerin: Guten Tag! Buongiorno! Ich möchte mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Vorrei richiedere un certificato.

Beamte: Ma certo, venga. Mi dica di che cosa ha bisogno.

So könnte in Zukunft das Recht auf Gebrauch der Muttersprache aussehen, wenn sich die Auffassung des Rechnungshofs durchsetzt. Dort wurde einem Angeklagten das Recht auf einen Prozess in deutscher Sprache verwehrt. Via Tagblatt D. meldete sich der Richter zu Wort, nicht etwa um sich für sein Verhalten zu entschuldigen, sondern um es als völlig normal darzustellen. Der Anwalt der Verteidigung, Felix von Wohlgemuth, hätte seine Reden ja zuerst auf Deutsch (für die Fische) und dann auf Italienisch (fürs Gericht) halten können. Dann kann man den Autonomie-Laden auch gleich dichtmachen.

Schon liest man in den Kommentarbereichen, es sei besser einen kompetenten Richter zu haben, als einen zweisprachigen. Ich warte dann schon gespannt auf die erste einsprachig deutsche Richterin. Die flöge dann in hohem Bogen aus dem Gericht — so wie Herr Dr. Müller aus dem Krankenhaus, obwohl der gar keinen Publikumskontakt hatte.

In Zukunft brauchen dann die Bürgerinnen den Zweisprachigkeitsnachweis, während die öffentlichen Bediensteten einsprachig sind.

Siehe auch 1› 2› 3›

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