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Zum Abschied ein bisschen Intoleranz.

Wie das ladinische Nachrichtenportal noeles.info berichtet, hat die Mittelinks-Regierung vor ihrem Untergang noch schnell eine Entscheidung zum Schutze der Nation gefasst: Auf Betreiben von Regionenministerin Lidia Lanzillotta* wurde das — eher zurückhaltende, aber für gefährlich befundene — Regionalgesetz zur Förderung der friaulischen Sprache vor dem Verfassungsgericht angefochten.

All jene, die Italien für den »wunderbaren Schutz der Südtiroler« dankbar sind, mögen sich in Sardinien, Friaul oder Julien umtun. Dort werden sie sehen, was ohne Pariser Verträge, UNO und — ja — Österreich aus uns geworden wäre. Italien kann eben nicht aus seiner »nationalistischen« Haut – aber was will man sich von einem Nationalstaat auch anderes erwarten?

Hier der Wortlaut des Artikels bei Noeles vom 18.02.08 (auf Ladinisch), einschließlich der Stellungnahme des Komitees »482/99« (auf Italienisch):

La ultima stoleda de Prodi

La lege regionala n. 29/2007 sun la promozion dl furlan é vegnuda empugneda dal Govern dant a la Court de Costituzion

L govern Prodi, redont dant la dé su, à  ciamò abù la forza de empugné dant a la Court Costituzionala la lege dla region Friul-Venezia-Giulia n. 29/07 sun la sconanza, promozion y doura dl lingaz furlan. La dezijion é tomeda ai 14 de fauré tl Consei di Ministri sun proposta dla ministra ai afars regionai, la calabreisa Lidia Lanzillotta. Trei les motivazions a la basa dla empugnazion: la poscibelté de adoré la toponomastica demé per furlan, la chestion dl “dissens informé” tla introduzion dl ensegnament a scola (vuel dì chi che ne vuel nia tò pert al ensegnament facoltatif, mess s’en desdì) y la poscibelté de promueve l lingaz furlan ence fora di confins regionai (p.ej. tles comunités de furlans emigrés). Chesta azion dl govern Prodi à  fat bendebot de splunder tl Friul che ova aprové la lege a maioranza. L president dla region Friul-Venezia-Giulia, Riccardo Illy, à  bele dit che al é na desfronteda nia da creie envers les facoltés legilatives dla region y à  ghiré che Prodi tire atira zeruch la empugnazion. Te vigni caje ne tirarà  l consei regional nia zeruch la lege. A la lum de chesta azion dl govern Prodi deventa ence l memorandum che ti fova vegnù sourandé da la Generela y dai Amisc dla Ladinia nia auter che paroles al vent. Chest fat desmostra che ence da pert di politics de zenter-man ciancia ne él deguna sesibelté te chestions de mendranzes.

La touta de posizion dl comité 482/99 sun la empugnazion dl govern Prodi.

Oggetto: impugnazione della legge regionale sul friulano

La decisione del Consiglio dei ministri di impugnare dinanzi alla Corte Costituzionale alcuni articoli della legge sulla lingua friulana (29/2007) approvata lo scorso novembre dal Consiglio regionale del Friuli – Venezia Giulia non ci ha colto di sorpresa. Negli ultimi giorni, infatti, si erano moltiplicate le voci che davano per sicura l’impugnazione della legge. Non per questo l’amarezza è inferiore. Evidentemente l’Italia ha deciso di celebrare così l’anno internazionale delle lingue che, in Europa, coincide anche con l’anno del dialogo interculturale.
La nostra amarezza, tuttavia, è divenuta sconcerto quando abbiamo letto i contenuti dell’impugnativa approvata dal Consiglio dei ministri. Infatti, al contrario di altri, prima di intervenire abbiamo preferito verificare quali erano i punti contestati. Si tratta dell’art. 6, comma 2 (diritto di usare il friulano nei rapporti con la Regione a prescindere dal territorio in cui i suoi uffici sono insediati); dell’art. 8, commi 1 e 3 (l’uso del friulano, oltre che dell’italiano, per gli atti della Regione e degli enti locali indirizzati ai cittadini; e la presenza del friulano nella comunicazione istituzionale e nella pubblicità  degli atti di tali enti); dell’art. 9, comma 3 (modalità  per garantire la traduzione in italiano a quanti non comprendono il friulano); dell’art. 11, comma 5 (la possibilità  di uso di toponimi bilingui o anche solo in friulano); dell’art. 12, comma 3 (comunicazione dei genitori di non avvalersi dell’insegnamento della lingua friulana per i propri figli); dell’art. 14, commi 2 e 3 (ora settimanale curricolare di insegnamento della lingua friulana e uso veicolare del friulano); e dell’art. 18, comma 4 (possibilità  per la Regione di sostenere l’insegnamento del friulano anche nelle istituzione scolastiche esterne alla delimitazione). Secondo il Governo Italiano tali disposizioni violerebbero l’art. 3 dello Statuto di Autonomia della nostra Regione e l’art. 6 della Costituzione italiana “nell’attuazione e nell’interpretazione ad essi conferita dal decreto 223/2002 e dalla legge 482 del 1999”!
Potremmo rispondere dicendo che nulla nella Costituzione italiana vieta di intervenire a favore delle minoranze linguistiche con misure di tutela più estensive di quelle previste della 482. Oppure potremmo ricordare che le Regioni a Statuto speciale, come la nostra, sono chiamate proprio dalla 482 a provvedere a norme attuative della stessa quando sono più favorevoli rispetto a quelle regionali, come dire che si privilegia sempre le forme di tutela più avanzate. In realtà  accade che spesso le ragioni addotte dall’impugnativa vadano contro quanto previsto dalla stessa 482/99 (a smentire lo stesso principio che è alla base della contestazione dell’art. 6, comma 2, e dell’art. 8, commi 1 e 3, della l.r. 29/2007, basterebbe dare un’occhiata all’art 5. del decreto attuativo della 482/99: se possono essere tradotti gli atti dello Stato italiano, che è ben più ampio dell’area delimitata come friulanofona, perché non dovrebbe essere possibile per quelli della Regione?) e da altri leggi dello Stato (come nel caso del diritto previsto dall’art. 11, comma 5). Crediamo, quindi, che se quello italiano è davvero uno Stato democratico, la Corte Costituzionale non avrà  problemi a rimandare al mittente l’impugnativa del Consiglio dei ministri.
Ciò detto, tuttavia, ci rimane un dubbio: come mai il Governo italiano è stato così pronto ad impugnare la legge regionale e ad aggrapparsi alla 482/99 per limitare i diritti linguistici dei friulani, quando precedentemente non ha fatto nulla di concreto (parole sì, ma atti reali nessuno) per dare attuazione alla stessa 482 che viene da anni impunemente violata della concessionaria radiotelevisiva pubblica, da molti istituti scolastici e da diverse amministrazioni locali? A questo punto è lecito pensare che l’Italia non è ancora in grado di rapportarsi alle comunità  minorizzate che vivono all’interno dei confini statali in maniera democratica e rispettosa dei loro diritti. Non sono bastati i richiami giunti più volte dalle autorità  europee, il germe del peggiore nazionalismo italiano è ancora vivo e vegeto. Per fortuna le elezioni sono vicine. Ci ricorderemo di quanti in questi mesi hanno sostenuto la battaglia contro la lingua friulana.

Udin, 15 febbraio 2007

Il portavoce del Comitato 482
Carlo Puppo

Siehe auch 1›

*) unter anderem bekannt für ihren unermüdlichen Einsatz für »A. Adige« (siehe auch in den Kommentaren zu Autogenes Training für Südtirol)

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Bildung: Unser Spielraum.

Wie zur Zeit zwischen Enrico Hell (Eltern für Zweisprachigkeit) und mir bei SegnaVia, ist es in Südtirol nicht zufällig seit langem Tradition, sich über ein besseres, inklusivistisches Schulmodell Gedanken zu machen – das zum einen die Mehrsprachigkeit fördern und zum anderen die Aufsplitterung der Gesellschaft in »Sprachgruppen« unterbinden soll.

Auf für mich eher überraschende Weise konnten wir uns sehr schnell darauf einigen, dass das von mir favorisierte katalanische Modell eine interessante Option für unser Land sein könnte. Die definition einer »Landessprache« (llengua pròpia) ermöglicht dort eine klar definierte Asymmetrie als Korrektiv zur Vorbeugung der Kastilisierung. In Katalonien wirkt die Schule Wunder, was die Integration von Katalanen beider Zungen, Zuwanderern aus anderen Regionen und Immigranten in die Gesellschaft und Sprachgemeinschaft des Landes anlangt. Und dies obgleich die Qualität des Unterrichts dort laut PISA nicht an Südtiroler Verhältnisse heranreicht.

Enrico Hell hat gestern noch eine kurze, aber prägnante Beschreibung dieses Systems auf seinem Blog veröffentlicht.

Ein Problem, das leider weniger oft diskutiert wird, ist der Handlungsspielraum, der uns in dieser Angelegenheit gegeben ist. Wie auch in anderen Bereichen ist unser Autonomiestatut leider Garant und Hemmschuh zugleich. Es schützt uns davor, dass unser Status zum Schlechteren abgeändert wird, gleichzeitig »schützt« es uns aber auch vor notwendigem Fortschritt. Das geltende Recht räumt unserem eigenen Parlament – dem Landtag – höchstens einen Interpretationsspielraum ein. Wir können uns lang und breit über die Auslegung des berühmt-berüchtigten Art. 19 unterhalten, mehr nicht. Grundlegend neue Ansätze sind ohne das placet und langwierige Verhandlungen mit Rom schlicht unmöglich, was auch die öffentliche Debatte immer wieder ausbremst.

Aus diesem Grund ist auch für eine dynamische Verbesserung des Schulsystems, womöglich in Zusammenarbeit mit der Brixner Fakultät für Bildungswissenschaften, ein wesentlich höheres Maß an Unabhängigkeit vom Zentralstaat dringend vonnöten.

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Absurdistan.

Nun ist es so weit: Giuliano Amato, Innenminister einer Mittelinksregierung, steigt auf die Argumentation von Alleanza Nazionale ein und bezeichnet die Italienerinnen in Südtirol im Widerspruch zu jeder offiziellen und sinnvollen Definition als die eigentliche Minderheit. Diese absurde und gefährliche Interpretation wird nun in Italien zum Mainstream. Das heißt dann auch, dass wir in Gröden keine ladinische, sondern eine deutsche und eine italienische Minderheit vorfinden, in Korsika eine französische, auf den Åland-Inseln eine finnische. Damit wird nicht nur das Völkerrecht ad absurdum geführt, sondern auch das Verfassungsgebot des Minderheitenschutzes.

Es bleibt selbstverständlich abzuwarten, ob und welche konkrete Folgen Amatos Einschätzung haben wird. An der Vernunftlosigkeit seines definitorischen Engagements ändert es jedoch nichts.

Siehe auch 1› 2›

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Unser Pöschtli.

Zum Thema Post hatte für Herbst eigentlich eine Aktion geplant. Damit war beabsichtigt, eine Qualitätsverbesserung sowie die Einhaltung der Zweisprachigkeitsvorschriften zu fordern sowie mehr Achtung für die ladinische Sprache zu erreichen. Nun ist die Landesregierung diesem Vorhaben zuvorgekommen, indem sie in Rom den Anspruch auf eine autonome Südtiroler Post erhoben hat. Dieses Bestreben entspricht nicht nur den Vorstellungen eines Gutteils der Bevölkerung, die nach funktionierenden öffentlichen Dienstleistungen geradezu lechzt (das hat die Vinschger Bahn unmissverständlich gezeigt) sondern offensichtlich auch dem Wunsch zahlreicher Postbediensteter, die sich einer Unterschriftensammlung des ASGB angeschlossen haben. Wahrscheinlich sind sie es unter anderem leid, als Sündenböcke für einen maroden Betrieb herhalten zu müssen, mit dem sie sich schon lange nicht mehr identifizieren.

Der ASGB vermisst in dieser Sache die Unterstützung der anderen konföderierten Gewerkschaften; dem schließt sich vorbehaltslos an. Es ist an der Zeit, den Bürgerinnen einen zeitgemäßen Dienst und den Arbeiterinnen bessere Bedingungen zu garantieren, anstatt zweifelhaften anachronistischen und zentralistischen Nostalgien nachzuhängen. Der Landesregierung wünschen wir viel Erfolg bei ihrem Bestreben und werden ihr im Falle eines »Übergangs« genau auf die Finger schauen, gerade auch was den Respekt sämtlicher Landessprachen betrifft.

Die geplante Aktion wird entsprechend angepasst und als Unterstützungskampagne noch im Herbst eingeleitet!

Siehe auch 1›

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76.4%

Haushoch wurde in Südtirol die Verfassungsverhunzung der Regierung Berlusconi abgelehnt. Der Etikettenschwindel mit dem Föderalismus, hinter dem sich u.a. mehr Zentralstaat, autoritäre Züge und unsolidarische Hintergedanken verbergen, wurde enttarnt und zurückgewiesen.

Schade nur um die mäßige Wahlbeteiligung. Offensichtlich haben einige nicht erkannt, wie wichtig das Grundgesetz auch für ein autonomes Land ist — und welch einmaliges Instrument der Mitbestimmung ein Referendum ist. Trotzdem: Im Vergleich zur durchschnittlichen Beteiligung beim »Demokratieweltmeister« Schweiz sind 38.4% noch ganz schön viel.

Ergebnis.

Quelle: Südtiroler Bürgernetz.

Auch staatsweit wurde der Vorlage von Mitterechts mit immerhin 61.3% eine klare Absage erteilt und damit die Grundlage für eine erneute und seriöse Befassung mit dem Thema Föderalismus — und Selbstbestimmung — geschaffen.

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Parteizentralen der Zentralparteien.

Laut Zeitungsberichten der letzten Tage zittern Vertreter linker wie rechter »italienischer« Parteien um ihre Listenplätze bei den kommenden Parlamentswahlen. Nach wie vor wird in Rom entschieden, wer für Südtirol ins Rennen geht. Dann frage ich mich aber, wie man sich glaubwürdig um die Weiterentwicklung unserer Autonomie bewerben will, wenn man selbst noch nicht hier angekommen ist.

Bereits vor Monaten hatte ich geschrieben, eine stärkere Emanzipierung von zentralstaatlichen Strukturen sei für Parteien, die sich um die politische Vertretung dieses Landes bewerben unaufschiebbar. Als peripherer Ableger einer römischen Partei kann man den besonderen Bedürfnissen dieses Landes wohl kaum gerecht werden. Vielleicht sollten sich z.B. die Südtiroler Linksdemokraten bei ihren baskischen (PSE-EE), katalanischen (PSC) und galicischen Freunden (PSdeG) umsehen. Die verstehen sich zwar offiziell als regionale Vertretung von Zapateros Arbeiterpartei (PSOE), führen jedoch die Interessen ihrer Länder nicht nur als eigenständige Parteibezeichnung im Namen. Von Madrid lässt man sich da nur ungern dreinreden und ist im Gegenteil auch dort mit eigener Stimme klar und deutlich zu vernehmen. Ein anderes Modell wäre jenes der CSU in Bayern.

Schlössen sich etwa über die Sprachgrenzen hinweg sämtliche sozialen Elemente der Südtiroler Parteienlandschaft zu einer territorialen (autonomistisch-independentistischen) Sozialdemokratischen Partei zusammen, wäre dies ein großer Gewinn für unser Land. Eine etwaige SPS könnte auf Staatsebene das Linksbündnis unterstützen, ohne sich einer einzelnen Zentralpartei zu unterwerfen. Derzeit hingegen bleibt nur die VP als glaubwürdige Vertretung Südtiroler Interessen gegenüber Rom. Der Demokratie ist es bekanntlich nicht gerade zuträglich, wenn man dem Wähler (so ihm unser Land am Herzen liegt) keine Wahl lässt.

Nachtrag: Auch im Blog von Silvano Bassetti ist heute ein Beitrag zu diesem Thema erschienen. Einsicht, das ist der erste Schritt zur Besserung.

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Die Raucher-Zentralisierung.

Laut Meldung des Landespresseamts hat die »Vorzeigeautonomie« nicht die Zuständigkeit, ein Rauchergesetz zu erlassen. Das Verfassungsgericht in Rom hat das entsprechende Landesgesetz zur Gänze aufgehoben (Urteil Nr. 59/2006).

Darüber kann ein gewöhnlicher deutscher Landesgesundheitsminister wohl nur lachen.

“Dieses Urteil gibt zur Sorge Anlass, weil dadurch die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage gestellt wird”, so Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

— Landespresseamt

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Schutzmacht.

Ob Südtirol auch heute noch im Alltag eine Schutzmacht braucht, die über die Beibehaltung des status quo wacht, mag mitunter bezweifelt werden. Mit Sicherheit wäre eine stärkere Betätigung der eigenen politischen Klasse sinn- und wirkungsvoller als eine Delegierung nach außen. Die beste Verteidigung ist bekanntlich der Angriff. Dennoch ist es nur legitim, wenn Österreich — als internen Akt — den Schutz der Südtiroler ins Grundgesetz aufnimmt. Diese Tatsache ist international ohnehin nur sofern von Belang, als sie (lediglich) österreichische Stellen zum Eingreifen verpflichten könnte. Die Schutzfunktion hat Österreich aber stets ohnehin ausgeübt, auch ohne Verfassungszwänge.

Wir sollten nicht vergessen, wie wichtig dieses Engagement in der Vergangenheit war, auch wenn dies heute zum Glück kaum noch wahrzunehmen ist. Niemals hat die Alpenrepulik eine subversive Haltung eingenommen, noch so harte Kämpfe wurden im Rahmen internationaler Spielregeln und nicht zuletzt vor den Vereinten Nationen ausgetragen. Man darf nicht vergessen, dass Österreich als Vertragspartner des Gruber-Degasperi-Abkommens sogar dazu befugt und angehalten ist, dessen Umsetzung zu observieren und eventuellen Missachtungen entgegenzuwirken. Wenn nun die italienische Mitterechtsregierung verschnupft, ja nervös auf die Absichten des Nachbarn reagiert, so ist dies verräterisch: Wer nichts im Schilde führt, hat auch keinen Grund sich interessierter Beobachtung von außen zu unterziehen. Im Rahmen der europäischen Einigung sollte grenzüberschreitende Hilfeleistung auf der Tagesordnung stehen.

Scharf angegriffen wurde auch die Petition, die immerhin 113 von 116 Südtiroler Bürgermeister unterzeichnet und nach Wien gesandt haben, mit der man Wien in der Absicht bestärkt, die Südtirolfrage im Zuge der Verfassungsreform zu berücksichtigen. Gemeindevorsteher sind keine Männer der großen Politik, sie vertreten vielmehr die Interessen des Einzelnen und sind Pragmatiker. Wenn man sie nun verurteilt, nur weil sie öffentlich die Meinung vertreten haben, unsere Autonomie sei so wertvoll, dass man sie erneut absichern möge, so ist dies nicht nur übertrieben, sondern zugleich ein Angriff auf den Souverän, der sich nirgends so direkt widerspiegelt, wie in den Gemeinden. Das Säbelrasseln aus Rom zeigt ganz nebenbei, dass die »Verankerung« wohl nötiger ist, als es uns lieb wäre. Und nur ein kleiner Schritt in eine Richtung, die uns mittelfristig erlauben soll, frei von Schutzmächten über unser Schicksal zu befinden.

Siehe auch ‹1 ‹2

Südtirol darf nicht die Spielwiese römischer Politikdilettanten werden.

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