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Sprachverbot in Korsika.

Schon seit Jahren nutzen die korsischen Institutionen selbstbewusst die korsische Sprache und sind dabei manchmal sogar mutiger als die Südtiroler Vorzeigeautonomie.

So werden auch im Französischen sehr häufig nur noch die korsischen statt der in der Staatssprache gebräuchlichen italienischen Ortsnamen1kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht genutzt (Aiacciu statt Ajaccio, Portivechju statt Porto-Vecchio) und der offizielle Webauftritt ist unter www.isula.corsica (statt www.ile-de-corse.fr o. ä.) zu finden.

Nun aber gab es für den amtlichen Gebrauch der Landessprache einen Rückschlag: Das Verwaltungsgericht von Bastia urteilte, die Gleichstellung von Korsisch und Französisch im korsischen Parlament, wo tatsächlich regelmäßig Korsisch gesprochen wird, widerspreche Artikel 2 der Verfassung, der Französisch als Sprache der Republik festlegt.

Eingeführt worden war die Gleichstellung vom Landesparlament sogar mit einstimmigem Votum, dennoch fühlte sich der damalige Präfekt, Pascal Lelarge, als Wachhund des Zentralstaats dazu berufen, die Neuerung gerichtlich anzufechten. Das Urteil stellt den wiederholten »Missbrauch« von Artikel 2 durch die französische Justiz dar, war dieser doch eingeführt worden, um den wachsenden Einfluss der englischen Sprache zu bremsen und nicht, um die Minderheitensprachen zu schwächen — was dazumal sogar ausdrücklich versprochen worden war.

Der Präsident der Insel, Gilles Simeoni, und die Präsidentin der Assemblea di Corsica, Marie-Antoinette Maupertuis, veröffentlichten eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Urteil, in der sie darauf hinweisen, dass den Abgeordneten die Verwendung ihrer eigenen Sprache verboten würde und die Umsetzung des Sprachverbots als »undenkbar« bezeichnen.

Wer nun dazu geneigt wäre, den Vorfall als »typisch französisch« abzutun, hätte zwar vielleicht nicht ganz unrecht. Dennoch ist in den meisten italienischen Regionalparlamenten — anders als zumindest bislang in Korsika oder Bretagne — der Gebrauch von Minderheitensprachen untersagt (vgl. ‹1). Meines Wissens machen da nur Aoste und Südtirol-Trentino eine Ausnahme, wobei auch in unserem Landtag bis heute die Verwendung des Ladinischen nicht vorgesehen ist.

  • 1
    kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht
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Zwang zur Beherrschung der italienischen Sprache.

In Italien soll demnächst die Verfassung so abgeändert werden, dass Italienisch auch offiziell als Amtssprache festgeschrieben wird — und zwar vielsagenderweise in Artikel 12, der die Trikolore als Staatsflagge definiert. Die Sprache wird also zu den Symbolen des Staates gereiht und im übertragenen Sinn wie eine Fahne geschwenkt.

Laut italofonia.info gab sich der Vorsitzende der Kulturkommission im italienischen Abgeordnetenhaus, Fabio Mollicone von der neofaschistischen Regierungspartei FdI, im Jänner sicher, dass die Verfassungsänderung in wenigen Monaten umgesetzt werden kann.

Ganz besonders besorgniserregend ist dabei, dass dem Portal zufolge jede Staatsbürgerin nicht nur das Recht haben soll, die italienische Sprache zu gebrauchen, sondern ganz ausdrücklich auch die Pflicht, sie zu beherrschen. Das ist heute nicht so. Es gibt auch sonst nur sehr wenige Länder, wo die Beherrschung der Staatssprache verfassungsmäßig (oder sonstwie gesetzlich) vorgeschrieben ist.

Mit einer derartigen Norm würde Italien sein Selbstverständnis und seine Natur als »mononationaler Nationalstaat« noch einmal betonen und wesentlich verstärken, und zwar naturgemäß zum Nachteil aller anderen Sprachen, die im Staat gesprochen werden.

Insbesondere auch in Südtirol, wo die deutsche der italienischen Sprache laut Autonomiestatut gleichgestellt sein sollte, hätte die Pflicht zur Kenntnis der Staatssprache unabsehbare Folgen. Heute besteht zwar bereits eine Art Recht, die italienische Sprache (zum Beispiel im öffentlichen Schulwesen) zu erlernen, der Minderheitenschutz fußt aber auch auf dem Recht und auf der zumindest theoretischen juristischen Annahme, dass es nicht zwangsläufig nötig ist, die Staatssprache zu beherrschen.

Im Prinzip könnte man von der Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen auch abzuleiten versucht sein, dass die Pflicht zur Beherrschung des Italienischen in Südtirol automatisch auf die Beherrschung des Deutschen ausgeweitet würde, doch aus der Praxis wissen wir, dass Vorschriften zu Schutz und Förderung der Staatssprache (bei der Beschriftung von Produkten, als Voraussetzung zur Berufsausübung, als Bedingung zur Erlangung der Staatsbürgerschaft etc.) auch heute schon nicht im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatuts ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil. Und das wäre wohl auch bei einer verfassungsmäßig vorgeschriebenen »Sprachpflicht« nicht anders.

Nicht zuletzt hätte der Sprachartikel in der Verfassung vermutlich auch »psychologische« Auswirkungen. Auf die Sprecherinnen von minorisierten Sprachen, die sich noch stärker als bisher einseitig in der Pflicht fühlen würden, vorrangig die Staatssprache zu erlernen. Und auf die Sprecherinnen der Staatssprache, die sich — noch mehr als ohnehin schon — dazu veranlasst sehen könnten, sich auf das siamo in Italia, si parla italiano zu berufen.

Wir sind also möglicherweise bald wieder so weit, dass Sprachen als nationalistische Waffe missbraucht und anderen aufgezwungen werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Reisepass, sechs Monate und mehr.
Faktencheck

Kürzlich wurde uns hier ja vorgeworfen, ungeprüft die »Falschinformation« weitergegeben zu haben, dass man in Südtirol derzeit über ein halbes Jahr auf einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses warte.

Gestern habe ich mir also noch einmal die Mühe gemacht, der Sache auch selbst nachzugehen.

Nachdem ich mich mit dem einsprachigen ÖSDI eingeloggt hatte, wurde mir dank übersichtlicher »Liste dervererfügbaren bezugstellen« sofort aufgezeigt, dass an drei von sieben Standorten in der Provinz »Bolzano« gar keine Termine verfügbar (oder »vererfügbar«) sind:

Genauer gesagt: Am »sportello passaporti presso polizia stradale di brunico«, am »Commissariato Malles Venosta« und am »Commissariato Brennero« heißt es von vornherein »No«, nur in »Bolzano«, »Merano«, »San Candido« und »Bressanone« ja.

Knapp die Hälfte der potenziellen Standorte fiel also gleich aus.

Und bei den anderen sah es gestern so aus:

Terminkalender Bozen (am 24. Februar 2023)

Frühestmöglicher Termin in der »Questura di Bolzano« war der 25. September, also in so gut wie 7 Monaten. Von den »nuovi appuntamenti per la settimana successiva«, die laut eingeblendeter Information genau am »venerdì« freigeschaltet werden sollen, war leider keine Spur.

Terminkalender Meran (am 24. Februar 2023)

Noch viel schlimmer sah es am »Commissariato Merano« aus, wo erst in neun Monaten — Anfang Dezember — wieder Termine angeboten werden.

Terminkalender Innichen (am 24. Februar 2023)

Am »Commissariato San Candido« konnte man gestern mit etwas Glück noch einen Termin im Oktober ergattern. Doch das große Los war am »Commissariato Bressanone« zu ziehen:

Terminkalender Brixen (24. Februar 2023)

Schon Mitte September und somit früher als überall sonst im Lande waren hier noch ganze vier Termine verfügbar — in unter sieben Monaten also.

A propos Lose ziehen: Auch unter dem Menüpunkt Open Days gab es gestern in der »Provinz Bolzano« leider nichts zu holen.

Vielleicht auch besser so, denn die öffentliche Verwaltung sollte sich meiner Meinung nach nicht zu sehr der Gewinnspiel- oder Happy-Hour-Logik hingeben, sondern einfach nur ordentlich funktionieren. Aber, nun ja: darum ist es eben gerade nicht so gut bestellt.

Zumindest zum gestrigen Stichtag ließ sich also belegen, dass die Aussage »über ein halbes Jahr für einen Reisepass« genau zutrifft. Und je nach bevorzugtem Standort ist das sogar noch untertrieben — die Zeit, die zwischen Antrag und Ausstellung vergeht, nicht eingerechnet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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Warnung vor Rückkehr nach Südtirol.
Quotation

Ich schlage mich nun seit zwei Jahren mit meiner Berufstitelanerkennung als Psychologin herum. Ich kann meinen Beruf, für den ich fünf Jahre studiert und in dem ich acht Jahre Berufserfahrung [in Österreich, Anm.] habe, derzeit in Südtirol aufgrund bürokratischer Hürden nicht ausüben.

Mit den bürokratischen Schwierigkeiten, die ich nach meiner Rückkehr vorfand, könnte ich ein Buch füllen. Ich hatte Kontakt zum Ministerium, zu Anwälten, zur Gemeinde- und Landespolitik, musste mich in komplexe Gesetzestexte einlesen und häufig auf die Antwort von Behörden warten.

Die Aussagen der Landesregierung, es gäbe einen Psychologenmangel in diesen schwierigen Zeiten, waren für mich, die ich den Beruf nicht ausüben darf, ein Schlag ins Gesicht.

In unserer Grenz- und Europaregion ergeht es vielen ähnlich wie mir, vor allem in den Gesundheits- und Sozialberufen. In meinem Umfeld gibt es Psychologinnen, Psychotherapeuten, Pädagoginnen, Hebammen, selbst Ärztinnen, die nach ihrer Rückkehr Schwierigkeiten mit der Titelanerkennung und folglich dem Jobeinstieg hatten. Aufgrund meiner Erfahrungen warne ich jeden, der an eine Rückkehr denkt.

Auszüge aus “Ich warne jeden”, einem Gastbeitrag von Tamara Plass in ff 1/2023

Die Autorin bemängelt ferner die unzureichende Kinderbetreuung, niedrige Gehälter, überteuertes Wohnen und — »schlimmstenfalls« — Diskriminierung.

Tatsache ist: die Grenzenlosigkeit ist nichts als eine nette Erfindung, die Anerkennungsbürokratie in vielen Fällen nach wie vor eine hohe Hürde für Rückkehr oder Zuzug aus dem deutschsprachigen Raum (und darüber hinaus) — die es übrigens für Rückkehr und Zuzug aus Italien nicht gibt.

Wundern wir uns dann aber bitte unbedingt, wenn es hierzulande einen Personalnotstand und einen Mangel an Akademikerinnen gibt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2›

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Easypark kann auch zweisprachig.
Brixen vs Kaltern

In der Abbildung unten ist links ein typischer Parkscheinautomat in der Gemeinde Brixen zu sehen, auf dem mehrere Anbieter von Apps zur Entrichtung der Parkgebühren (weitestgehend) einsprachig italienisch ihre Informationen zur Abwicklung des Vorgangs angebracht haben. Einsprachig, obschon der Dienst in Zusammenarbeit der Gemeinde (deren offizielles Logo auf den Aufklebern abgebildet ist) im öffentlichen Raum angeboten wird und an die Gesamtheit der Bürgerinnen gerichtet ist.

Parkscheinautomat in Brixen (links) und Kaltern (rechts)

Nicht schlecht gestaunt habe ich neulich, als ich auf einem Parkscheinautomaten in der Gemeinde Kaltern einen (weitgehend) zweisprachigen Aufkleber desselben Anbieters bemerkt habe, der in Brixen einsprachig auftritt. Sogar die Sprachreihung stimmt, wie in der obigen Abbildung rechts zu sehen ist.

Offenbar hat die Überetscher Gemeindeverwaltung es — anders als Brixen — nicht verabsäumt, dem betreffenden Unternehmen klarzumachen, dass ein öffentlicher Dienst, wenn er auch von Privaten abgewickelt wird, zweisprachig sein muss.

Wie wir aus Erfahrung wissen, ist eine minorisierte Sprache (anders als eine nationale Mehrheitssprache) auf das Engagement und die Sensibilität der Einzelnen — in diesem Fall der einzelnen Gemeinden — angewiesen, um nicht unter die Räder zu kommen. Von allein geht kaum was. Im konkreten Fall zeigt sich, dass Brixen wohl, obschon es vermutlich aufgrund der Größe eine bessere Verhandlungsposition als Kaltern gehabt hätte, seine diesbezügliche Verantwortung nicht wahrgenommen hat.

Wenn aber sogar eine relativ kleine Gemeinde wie Kaltern es geschafft hat, das Recht ihrer Bürgerinnen geltend zu machen: Wie viel könnten dann die Gemeinden und sonstigen Verwaltungen in Südtirol erst erreichen, wenn sie sich koordinieren, gemeinsame Richtlinien erarbeiten und gegebenenfalls sogar geschlossen auftreten würden — zum Beispiel über den Gemeindenverband?

In jedem Fall aber sollte sich Brixen so rasch wie möglich mit Easypark in Verbindung setzen, um darauf hinzuweisen, dass die Standards von Kaltern in ganz Südtirol (und also auch in der Bischofsstadt) gelten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Geglückte Italianisierung einer Apotheke.

Die geschichtsträchtige Fürstbischöfliche Hofapotheke in Brixen hat sich ein neues, immer mehr auf italienische Einsprachigkeit setzendes Erscheinungsbild gegeben.

Auf einer Seite des Geschäftsschilds unter den Lauben steht zwar auch noch die Hauptbezeichnung in deutscher Sprache, doch schon der Zusatz farmacia laboratorio (die Marke eines Zusammenschlusses von Apotheken) ist beidseitig nur noch auf Italienisch zu lesen:

Auf dem neuen Logo ist ebenfalls nur noch die italienische Bezeichnung farmacia laboratorio c. p. vescovile zu lesen:

Und sogar die Homepage ist weitestgehend einsprachig — eine Sprachwahl sucht man vergeblich:

Ausschnitt Webseite (farmaciavescovile.it)

In Südtirol müsste der Fokus doch wennschon darauf liegen, die ohnehin vorhandene strukturelle Diskriminierung der deutschen und der ladinischen Sprache nach Möglichkeit durch Gegenmaßnahmen etwas abzufedern. Dies gilt umso mehr in einem hoch sensiblen Bereich wie dem der Gesundheit.

Nicht umsonst benötigen Apothekerinnen hierzulande ja auch einen Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis.

Doch die besonders hohe Verantwortung, die ihnen als niederschwelliges und wohnortnahes Angebot an die Bürgerinnen eigentlich zukommt, scheint einigen von ihnen nicht wirklich bewusst zu sein, wenn sie nicht nur keinen Kontrapunkt setzen, sondern wie in diesem Fall offenbar noch bewusst auf Italianisierung setzen.

Dass eine derartige Entwicklung hier in einer mehrheitlich deutschsprachigen Stadt — mit einem noch deutlicher deutschsprachigen Einzugsgebiet — stattfindet, ist umso besorgniserregender.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6 | 1›

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Allianz diskriminiert Galicisch.

Erst im November hatte ein Gericht in O Porriño zugunsten eines galicischen Unternehmers geurteilt, der von der Allianz-Versicherung sämtliche Unterlagen zu seiner Police in galicischer Sprache verlangt hatte. Anders als in Südtirol, wo dies nur für Pflichtversicherungen gilt (und selbst dort vielfach nicht eingehalten wird), sieht das spanische Gesetz vor, dass Versicherungsnehmende grundsätzlich das Recht haben, zwischen den offiziellen Sprachen (Baskisch, Galicisch, Kastilisch, Katalanisch) zu wählen.

Wenige Wochen, nachdem das Urteil ergangen war, erreichte den Unternehmer nun jedoch ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft, mit dem sie ihn — ohne weitere Nennung von Gründen — über die einseitige Vertragskündigung informierte.

Die zivilgesellschaftliche Vereinigung A Mesa pola Normalización Lingüística, die sich für die Durchsetzung der Rechte von Galicischsprechenden einsetzt und den Kläger gegen Allianz unterstützt hatte, kritisierte das Vorgehen der Versicherungsgesellschaft scharf. Jahrzehnte nach Einführung des Rechts auf freie Sprachwahl in diesem Bereich (1980) sei ein derartiger Vorfall inakzeptabel. Die Botschaft von Allianz sei klar: »An Kundinnen, die ihre verbrieften Rechte kennen und deren Einhaltung fordern, sind wir nicht interessiert.«

Aufgrund des gerichtlichen Präzedenzfalls kündigte A Mesa jedoch gleichzeitig an, noch vor Jahresende weitere Aktionen gegen Versicherungsgesellschaften einzuleiten, die die Sprachrechte der Galicierinnen missachten.

Siehe auch ‹1

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