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Offre active: Niederschwelliges Sprachangebot.

In Kanada sind Bundesbehörden in Gebieten, wo Minderheiten leben, dazu angehalten, ihre Dienste zweisprachig anzubieten, während Lokalbehörden auch einsprachig arbeiten können — wie zum Beispiel in der mehrheitlich frankophonen Provinz Québec, wo vielfach nur Französisch Amtssprache ist. Dabei sind die Bundesbehörden in den zweisprachigen Teilen von Québec verpflichtet, ihre schriftliche und mündliche Kommunikation in der Sprachreihung Französisch-Englisch (in den zweisprachigen Teilen anderer Provinzen: Englisch-Französisch) abzuwickeln.

Aktives Angebot

Dienste passiv zweisprachig anzubieten, reicht aber nicht aus, denn das könnte dazu führen, dass sich faktisch großteils eine Sprache durchsetzt. Um die Inanspruchnahme des Rechts auf Gebrauch der bevorzugten Sprache durch die Bürgerinnen niederschwellig zu ermöglichen und sicherzustellen, müssen Bundesbehörden in zweisprachigen Gebieten ein entsprechendes aktives Angebot machen.

Das Kommissariat für offizielle Sprachen schreibt hierzu, dass zur Offre active eine zweisprachige Begrüßung (Bonjour! Hello! in Québec, Hello! Bonjour! außerhalb) gehört. Sie ist mit visuellen Informationen zu ergänzen, um die Einladung zur Nutzung der bevorzugten Amtssprache zu verstärken.

Das aktive Angebot führe zu einem Positivkreislauf: Es werde offen kommuniziert, dass die Regierung die Verwendung der Amtssprachen unterstützt und dass sie die Bürgerinnen dazu ermuntert, die Sprache ihrer Wahl tatsächlich zu benutzen. Ohne aktives Angebot könne sich im Gegenteil leicht ein Teufelskreis ergeben: Die Öffentlichkeit würde von ihrem Recht auf Sprachwahl weniger Gebrauch machen und die Behördenmitarbeiterinnen könnten dadurch im Gegenzug den Eindruck gewinnen, dass gar kein wirklicher Bedarf nach einem mehrsprachigen Dienst vorhanden sei.

In zweisprachigen Ämtern hätten Bürgerinnen aber das Recht, in der Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, das aktive Angebot gehöre folglich zum Respekt für die Rechte der Menschen dazugehöre. Ohne Offre active sei es äußerst schwierig, die bevorzugte Sprache des Gegenübers in Erfahrung zu bringen.

Ausdrücklich weist das Kommissariat in seinen Anweisungen darauf hin, dass sich Beamte nicht dadurch in die Irre führen lassen sollen, dass sie Bürgerinnen untereinander in einer bestimmten Sprache sprechen hören. Jemand könnte für die Abwicklung eines Amtsgeschäfts trotzdem eine andere Sprache bevorzugen.

Die Pflicht zur Offre active gelte außerdem unabhängig davon, ob es sich um einen besonders arbeitsreichen Tag mit vielen Bürgerinnen in der Warteschlange handelt, da die Überlastung eines Amtes nichts an den Rechten der einzelnen Kundin ändere.

Ablauf

Auf eine zweisprachige Begrüßung muss eine kurze Pause folgen, damit das Gegenüber die Gelegenheit erhält, in der gewählten Sprache zu antworten. Diese Sprache ist von der Beamtin dann beizubehalten.

Eine Bürgerin, der ein Dienst nicht spontan in ihrer bevorzugten Sprache angeboten wird, könnte davon ausgehen, dass der Dienst (trotz Verpflichtung) in dieser Sprache nicht verfügbar ist bzw. dass die eigene Sprachwahl

  • zu Verzögerungen führen
  • sie in eine peinliche Situation bringen

könnte.

Selbstverständlich sei das aktive Angebot auch bei Anrufen und im schriftlichen Verkehr einzuhalten.

Zudem müssen auch einsprachige Beamte, die für eine zweisprachige Behörde arbeiten, das aktive Angebot machen. So viel von der jeweils anderen Sprache müssen sie also beherrschen, dass sie imstande sind, Bürgerinnen konsequent zweisprachig zu begrüßen und ihnen gegebenenfalls mitzuteilen, dass sie — unaufgefordert — eine Person herbeiholen, die der gewünschten Sprache mächtig ist.

In Südtirol

Hierzulande gibt es insbesondere im mündlichen Verkehr mit Behörden weder eine Verpflichtung noch eine allgemeine Empfehlung, den Bürgerinnen aktiv ein zwei- oder dreisprachiges Angebot zu unterbreiten. Das führt häufig dazu, dass Menschen auf ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache vorauseilend verzichten, wenn die Beamtin eine Sprachwahl vorwegnimmt.

Dies geht natürlich insbesondere zu Lasten der deutschen und ladinischen als minorisierte Sprachen, da einsprachige Mitarbeiterinnen öffentlicher Dienste großmehrheitlich nur Italienisch sprechen und da die Bevorzugung der italienischen Sprache als lingua franca auch einem etablierten gesellschaftlichen Reflex (‹1 ‹2) entspricht.

Insbesondere bei Diensten oder in speziellen Situationen, wo es ein großes (tatsächliches oder gefühltes) Machtgefälle gibt — wie bei einer Polizeikontrolle etc.1Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft. —, fällt es trotz Rechts auf Gebrauch der Muttersprache schwer, ohne aktives und niederschwelliges Angebot die bevorzugte Sprache zu wählen.

Als Bürgerin neigt man ganz selbstverständlich dazu, unangenehme Situationen zu meiden und natürlich auch Vor- und Nachteile abzuwägen, die durch eine selbstbewusste Sprachwahl entstehen könnten. Wird eine Polizistin, die gegen ihren Willen (und ohne mir ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben) Deutsch sprechen muss, beim defekten Licht genauer hinsehen? Wird sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums weniger kulant sein?

Die Offre active ist deshalb ein Beispiel guter Praxis, das auch in Südtirol gut aufgehoben wäre — und zwar so wie in Kanada insbesondere bei gesamtstaatlichen Behörden oder in Ortschaften, wo die staatliche Mehrheitssprache vorherrscht. Auch die Vorgabe, in Québec die Sprachreihung Französisch-Englisch (statt landesweit Englisch-Französisch) zu verwenden, könnte analog2Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch auf Südtirol angewandt werden.

Siehe auch ‹1 ‹2

  • 1
    Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft.
  • 2
    Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch
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Wie wählen Angehörige von Polizei und Militär?

Von einer Forschungsgruppe um den Professor für Politikwissenschaften Jean-Yves Dormagen vorangetrieben, analysiert das Cluster17-Projekt das Wahl- und das Enthaltungsverhalten in Frankreich nach sozialen Gruppen und Berufen.

Für ein gewisses Aufsehen hat dabei kürzlich die Analyse der Präferenzen von Polizei und Militär gesorgt, da bei den jüngsten Präsidentschaftswahlen nahezu zwei Drittel der Angehörigen dieser Berufsgruppe die rechtsextremen, rassistischen Kandidatinnen Marine Le Pen und Éric Zemmour gewählt haben sollen. Präsident Emmanuel Macron kam demnach bei Ordnungs- und Streitkräften nur auf 14% der Stimmen — gefolgt von Valérie Pécresse, die sich 2019 mit ihrem Flügel Soyons libres rechts von den rechten Républicains abgespalten hatte.

Summiert man die Prozentsätze für Le Pen, Zemmour, Pécresse und den rechtspopulisten Dupont Aignan, haben 75% der Polizei- und Militärangehörigen (weit) rechts gewählt.

Ob es ähnliche Analysen auch für Italien oder gar für Südtirol gibt, weiß ich nicht. Es steht jedenfalls zu vermuten, dass Angehörige von Polizei und Militär in den meisten Ländern politisch deutlich weiter rechts einzuordnen sind als der gesamtgesellschaftliche Durchschnitt.

Zumindest ein Indiz dafür kann auch die Positionierung von Polizei- und Militärangehörigen sein, die hierzulande in die aktive Politik gewechselt sind. Spontan fallen mir Namen wie Enrico Lillo, Umberto Montefiori oder Antonino Lo Sciuto ein.

In jedem Fall wäre auch diesbezüglich kritisch zu hinterfragen, inwieweit die Abwesenheit einer Landespolizei nicht auch dazu führt, dass aktiv Menschen nach Südtirol gelockt werden, die bei den staatlichen Ordnungskräften arbeiten und in nicht unerheblichem Maße weit rechte, nationalistische und auch autonomie- bzw. minderheitenfeindliche Positionen vertreten und entsprechende Parteien wählen.

Nicht zuletzt wäre auch die Tatsache, dass das Land im Tausch für aufgelassene Militärareale Wohnungen für Heeresangehörige baut, unter diesem Blickwinkel zu betrachten.

Einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer möglicherweise einseitigen Beeinflussung von Wahlergebnissen durch Angehörige von Polizei und Militär gewährt immerhin die vierjährige Ansässigkeitsklausel, die manche allerdings lieber heute als morgen abschaffen möchten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9

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Teures Zollschiff.

Die italienische Tageszeitung Fatto Quotidiano berichtet von einem Skandal, der aus Ermittlungen der Brixner Finanzpolizei entstanden sein soll.

Der Chef des italienischen Zolls, Marcello Minenna, hat demnach eine in diesem Zusammenhang vom Bozner Landesgericht festgesetzte deutsche 18-Meter-Jacht im Wert von rund 400.000€ für sage und schreibe 200.000€ zum Zollschiff umbauen lassen — obwohl der Zoll gar kein Schiff benötigt, weil er keine Aufgaben hat, für die eines gebraucht werden könnte.

Schlimmer noch: Die Santa Rita getaufte Sunseeker 61 Predator ist zum Zeitpunkt des Umbaus noch gar nicht in Staatsbesitz. So beschließen die Bozner Richterinnen im Juni 2021 — für Minenna unerwartet —, das Schiff der Eigentümerin zurückzugeben. Obwohl die Zollbehörde die erneute Festsetzung erreichen kann, kommt diesmal das in derselben Sache aktive Gericht von Nocera Inferiore dem Südtiroler Gericht zuvor und beschließt, die Jacht nicht dem Zoll, sondern der Finanzpolizei zu übergeben.

Seitdem kämpft der — der 5SB nahestehende — Zollchef angeblich dafür, das Schiff zurückzubekommen. Laut Fatto soll Minenna dem Generalkommandeur der Finanzpolizei sogar einen vierseitigen Brief geschickt haben, um ihn zur Rückgabe seines Lieblingsspielzeugs zu bewegen.

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Kranzniederlegung in Burgeis.

Schon am Allerseelentag (und nicht erst am heutigen 4. November) haben die Alpini beim angeblich historisierten faschistischen Beinhaus von Burgeis (Gde. Mals) gefeiert und einen grünweißrot geschmückten Kranz niedergelegt.

Mit dabei Referentin Dunja Tassiello (Zukunft Schlanders, vormals PD) für die Gemeinde Schlanders und Gemeinderat Bruno Pileggi (PD) für Mals. Beide kreuzten sogar mit umgehängter Trikoloreschleife auf.

Vor Jahren war der postfaschistische Landtagspräsident Mauro Minniti in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Kranzniederlegung beim Ossarium beigewohnt hatte.

Doch immer wieder hatte auch ein SVP-Bürgermeister, Werner Tschurtschenthaler (Innichen), für Ärger gesorgt (‹1 ‹2), weil er — ebenfalls in Trikoloreschleife — vor dem in seiner Gemeinde gelegenen Beinhaus an Kranzniederlegungen der Alpini teilnahm. Seine Nachfolgerin Rosmarie Burgmann (Bürgerliste) tat es ihm übrigens gleich.

Vorgestern waren in Burgeis außer den bereits genannten Politikern auch der Carabinieri-Kommandant von Schlanders und der Kommandant der Vinschger Finanzpolizei anwesend, um die beflaggten Alpini beim Feiern und Gedenken zu unterstützen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

Hinweis: In einer früheren Fassung dieses Beitrags war fälschlicherweise davon die Rede, dass auch ein Vinschger SVP-Bürgermeister an der Kranzniederlegung teilgenommen habe.

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Repräsentative Polizei.

Dieser Tage feiert die OSZE, speziell der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM), das Jubiläum der vor 15 Jahren aufgelegten Empfehlungen für Polizeiarbeit in multiethnischen Gesellschaften. Sie wurden zwischen 2005 und 2006 in Zusammenarbeit mit 14 renommierten unabhängigen Expertinnen formuliert.

Von insgesamt 23 Empfehlungen befassen sich vier (in Abschnitt II) mit Rekrutierung und Repräsentation. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass es von großer Wichtigkeit sei, eine gleichberechtigte Vertretung nationaler Minderheiten in der Polizei sicherzustellen, da dies unter anderem ein Indikator für Chancengleichheit zwischen den ethnischen Gruppen und ein Weg zur Sicherstellung wichtiger Kompetenzen (u. a. Sprachfähigkeiten) sei, die für Polizeiarbeit in ethnisch diversen Gemeinschaften nötig ist. Außerdem helfe dies der Polizei, Beziehungen mit der Minderheit aufzubauen und Kommunikation, Kooperation und Vertrauen zu verbessern.

Es solle ein strategischer Ansatz gewählt werden, um zu gewährleisten, dass die ethnische Zusammensetzung der Polizei die der Bevölkerung widerspiegelt. Dafür könne man Ziele (und nicht notwendigerweise Quoten) festlegen.

Die Polizei solle nicht nur ihr Selbstverständnis als ethnisch repräsentativer Korps kommunizieren, sondern auch alle Schritte öffentlich bekanntgeben, die unternommen werden, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Speziell in Gebieten, wo die Minderheit die größte Gruppe darstellt, sei es wichtig, dass der multiethnische Charakter der Polizei effektiv vorhanden und sichtbar ist.

Außerdem wird unterstrichen, dass Minderheiten auch in den Führungspositionen angemessen vertreten sein sollten. Dies zeige nicht nur, dass alle Ebenen für alle Gruppen zugänglich sind, sondern bringe die Minderheitenperspektive auch in die Führungsebene der Polizei.

Rekrutierungsmaßnahmen allein seien aber keineswegs ausreichend. Die Erfahrung zeige, dass Minderheiten, die nicht gleichwertig und mit Respekt behandelt werden und dieselben Chancen haben, in der Hierarchie aufzusteigen, dazu tendierten, ihre Anstellung bei der Polizei aufzugeben. Bei Frauen, die aufgrund ihres ethnischen Hintergrunds und ihres Geschlechts eine »doppelte Minderheit« darstellen, gelte dies umso mehr.

Ferner brauche es effektive interne Beschwerdemöglichkeiten, damit Mitarbeiterinnen Diskriminierungen nicht still ertragen müssen.

Südtirol

All diese Aspekte sind aus Südtiroler Perspektive interessant und auch erstaunlich, da wir hierzulande mit dem sogenannten Proporz ein System haben, das die angemessene Vertretung der unterschiedlichen Sprachgemeinschaften in der Verwaltung sicherstellen soll. Gerade bei der Polizei, wo dies laut HKNM besonders wichtig wäre, gilt dieser Mechanismus jedoch nicht.

Im Gegenteil: Wie auch Thomas Benedikter bemerkt, hält der Staat die Sprachgruppenverteilung bei den Ordnungskräften sogar geheim.

Obschon die Polizeikräfte in Südtirol die gesetzliche Verpflichtung hätten, einen zweisprachigen Dienst zu gewährleisten, ist dies statistischen Erhebungen zufolge nur unzureichend der Fall. Meist liegen Carabinieri, Staats- und Finanzpolizei bei der Verweigerung der deutschen Sprache hierzulande ganz weit vorne (‹1 ‹2).

Andere, insbesondere konstitutiv mehrsprachige Staaten haben die Wichtigkeit gerade einer mehrsprachigen Polizei hingegen längst erkannt (‹1 ‹2).

Wie es deutschsprachigen Südtirolern bei den staatlichen Polizeikräften erging, schilderte vor einigen Jahren ein Carabinieri-Beamter in der TAZ.

Allerdings scheint auch im Lande selbst das Verständnis für eine möglichst eigenständige, mehrsprachige Polizei nicht immer groß zu sein. Mit der ironischen Feststellung

Natürlich perfekt zweisprachig und mit den kulturellen und historischen Gegebenheiten Südtirols vertraut müssen die uniformierten Landesbeamten sein. Dies ist bei der Verbrecherjagd garantiert das Um und Auf.

machte sich zum Beispiel das Vorausgeschickt der Dolomiten vom 15. April 2015 über die Forderung nach Mehrsprachigkeit lustig.

Dass Polizeiarbeit viel mehr als nur Verbrecherjagd ist, wird allzu oft vergessen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Die DDR als Vorbereitung.
Quotation

Off-Sprecherin: Weniger Verständnis hat der Landesbeamte für so manche Besonderheit des italienischen Systems. Doch seine ostdeutsche Vergangenheit lässt ihn auch mit einem Staat umgehen, der seine Verwalter beispielsweise mit extremen Antikorruptionsmaßnahmen unter Generalverdacht stellt.

Frank Weber: Insofern ist die Kontrolle, wenn ich den Vergleich dahingehend äußern darf, durch die — seinerzeit — Staatssicherheit oder durch die staatlichen Organe… hat dazu beigetragen, dass ich doch soweit souverän geworden bin, nicht zu erschrecken, wenn mir Vergleichbares — oder ansatzweise — aus dem italienischen System entgegenschlägt. Ich kann auch damit umgehen, wenn die Finanzpolizei im Büro steht, weil ich hatte auch die Stasi im Büro.

Transkription von mir

Zitat aus Insere Deitschn: Zuhause im Urlaubsparadies von Susanne Pitro und Georg Penn, am 5. März 2021 um 20.20 Uhr von Rai Südtirol ausgestrahlt. Frank Weber ist Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalschutz in der Südtiroler Landesverwaltung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Rassistische Coronastrafen?

Einem gestern Abend gesendeten TagesschauBericht zufolge hat die Finanzpolizei 15 Skateboarderinnen identifiziert, die trotz pandemiebedingten Verbots die Anlage auf den Talferwiesen benutzten. Sie waren über die Absperrung geklettert. Eine saftige Strafe (680 Euro) wurde anschließend zuhause nur drei von ihnen zugestellt — laut Angaben der Skaterinnen genau denen, die einen Elternteil mit ausländischem Pass haben.

Natürlich ist ein Zufall nicht auszuschließen. Besorgniserregend ist der Zusammenhang aber doch — zumindest solange nicht nachvollziehbar andere Gründe offengelegt werden, warum gerade diese Personen gestraft wurden und die anderen nicht. Es ist ja nicht so, dass den Polizeikräften Rassismus fernläge.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 | 1›

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Strafen für Gemischtwarenläden.

Das italienische Heer patrouilliert auf Wunsch des Südtiroler Landeshauptmanns in Städten und Dörfern. Da bleibt der Finanzpolizei mehr Zeit für Sinnvolles: Wie Rai Südtirol berichtet, strafte sie im Pustertal mehrere Gemischtwarenläden mit 280 Euro, weil sie ihrer Auffassung nach auch nicht lebensnotwendige Produkte verkauften. Die Rede ist konkret von Heften für Schülerinnen und einem Kartoffelschäler.

Der Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbandes (hds) Philipp Moser hat wegen dieses Vorgehens bereits bei der Finanzpolizei, beim Regierungskommissariat und bei Landesrat Philipp Achammer (SVP) interveniert, berichtet Rai Südtirol.

Während der letzten Tage waren Ordnungskräfte schon durch willkürliche Interpretationen der »Nähe« aufgefallen, innerhalb derer sich Menschen (in Bezug zur eigenen Wohnung) immerhin noch bewegen dürfen.

Der Notstand und die unscharfe Formulierung der Verordnungen öffnen unflexiblen Ordnungshüterinnen Tür und Tor für Schikanen. Stattdessen wären gerade jetzt Augenmaß und Pragmatismus angesagt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2› 3›

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