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Urzì pöbelt gegen zweisprachige Briefmarken.

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Während jene mit aostanischem Motiv zweinamig »Valle d’Aosta – Vallée d’Aoste« beschriftet war, stand auf neuen Briefmarken mit Südtiroler Motiv nur »Trentino-Alto Adige« statt »Trentino-Alto Adige/Südtirol«. Auch die Bezeichnungen der Rosengarten- und der Latemargruppe waren einnamig.

Daher ließ das Industrieministerium von Adolfo Urso (FdI) die Ausgabe stoppen und eine Untersuchung einleiten.

Dem Vorsitzenden der Sechserkommission (!), Alessandro Urzì — ebenfalls von den neofaschistischen Fratelli d’Italia —, scheint das nicht zu passen. Vor wenigen Tagen unterstrich er noch heuchlerisch den Wert von Ortsnamen in den Minderheitensprachen, nur um gleichzeitig seinen unnachgiebigen Einsatz für die oktroyierten Erfindungen von Tolomei zu rechtfertigen.

Gegen eine einseitige Marginalisierung der deutschen Ortsnamen hat Urzì aber natürlich nichts. Hierzu führt er laut A. Adige mehrere Argumente ins Feld, die bei näherem Hinsehen wenig stichhaltig, zum Teil sogar völlig absurd sind:

  • Wenn das Zweinamigkeitsprinzip für die Briefmarken gelte, müsse auch die Südtiroler Qualitätsmarke zweinamig (»Alto Adige/Südtirol« statt nur »Südtirol«) werden. 
  • Die Zweisprachigkeits- und somit auch die Zweinamigkeitspflicht gelte nur auf dem Landesgebiet und nicht auf gesamtstaatlicher Ebene.
  • Wenn das Autonomiestatut auch für die Staatsdruckerei verbindlich ist, müsste man dann wohl auch Banknoten und Münzen zweisprachig machen.

Von Respekt gegenüber Minderheiten über die strikten gesetzlichen Vorgaben hinaus hat der Vorsitzende der Sechserkommission natürlich noch nie etwas gehört, schon gar nicht von sogenannter Affirmative action. Das wundert mich — leider — nicht.

Wenn Urzì jedoch die Zweinamigkeit der Südtiroler Qualitätsmarke fordert, schießt er gleich mehrfach am Ziel vorbei:

  • Die Qualitätsmarke ist sowohl bereits zweisprachig (Qualität/Qualità, aber nicht Qualité) als auch zweinamig (Südtirol/A. Adige) und wird institutionell auch in beiden Sprachvarianten beworben. Dies haben die italienischen Parteien links und rechts der Mitte erfolgreich so durchgesetzt, um die koloniale Landesbezeichnung niemals zu kurz kommen zu lassen.
  • Den privaten Anwenderinnen der Marke steht es frei, entweder die eine oder die andere Version zu benutzen. Privatunternehmen mit der Staatsdruckerei auf eine Stufe zu stellen, ist hanebüchen.

Die Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht gilt leider tatsächlich nur auf dem Landesgebiet, damit hat Urzì Recht. Doch erstens sind Zwei-/Dreisprachigkeit und Zwei-/Dreinamigkeit nicht dasselbe und zweitens gilt diese Beschränkung zumindest für die Bezeichnung der Region nicht mehr, seit der Doppelname »Trentino-Alto Adige/Südtirol« in die italienische Verfassung aufgenommen wurde. Dass auf der aostanischen Briefmarke »Valle d’Aosta/Vallée d’Aoste« steht, unterstreicht dies, denn auch diese Regionsbezeichnung steht so in der Verfassung.

Daher kann — last but not leastin dieser Hinsicht auch nicht davon die Rede sein, dass das Autonomiestatut die Staatsdruckerei bindet: Grundlage ist die Verfassung, nicht das Statut.

Aber natürlich können sich aus dem Autonomiestatut (bzw. dessen Durchführungsbestimmungen) grundsätzlich auch Verpflichtungen für die Staatsdruckerei ergeben, etwa wenn sie dazu angehalten ist, für Südtirol zwei-/dreisprachige Identitätskarten und Gesundheitskarten herzustellen.

Was schließlich Banknoten und Münzen betrifft, ist Urzì wohl noch — oder schon wieder — bei der italienischen Lira. Damals waren Beschriftungen tatsächlich einsprachig, doch seit der Euro-Einführung ist das anders: Schon heute »funktionieren« die Angaben auf den Scheinen in allen Amtssprachen der Eurozone, während Münzen bekanntlich von den einzelnen Ländern herausgegeben werden und demnach in den verschiedensten Sprachen beschriftet sein können.

Der FdI-Abgeordnete und SVP-Koalitionspartner lässt aber nie lange auf sich warten, wenn es um die (einseitige) Diskriminierung von Minderheiten geht:

Cëla enghe: 01 02 03



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