Verfassungsgericht/
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›Nationales Interesse‹ gilt für uns, aber nicht für Normalregionen.
Autonomiereform–
Die von der SVP als großer Wurf gefeierte Autonomiereform wurde vorgestern von der italienischen Abgeordnetenkammer in erster Lesung ohne Gegenstimmen genehmigt. Mit ihr soll bekanntlich unter anderem die Schranke der »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« für die Ausübung der autonomen Gesetzgebungsbefugnisse abgeschafft werden. Aufrecht bleibt jedoch das Prinzip des »nationalen Interesses«, dem sich
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Kurzzeitvermietung: Das Land zieht den Schwanz ein.
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Mit der Wohnreform 2025 (Gesetz Nr. 6) hatte der Landtag im Juni unter anderem eine strenge Begrenzung der Kurzzeitvermietungen eingeführt. Die römische Regierung sah darin jedoch sowohl eine Überschreitung der autonomen Zuständigkeiten als auch eine Einschränkung verfassungsrechtlicher Freiheiten, weshalb sie eine Anfechtung beschloss. Während sie wirtschaftliche Tätigkeiten schützt, sieht die italienische Verfassung ein Recht auf
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Dall’autonomia dinamica a quella statica.
La riforma secondo Roberto Toniatti–
Sono parole pesanti quelle pronunciate da Roberto Toniatti, esperto di diritto costituzionale nonché autonomista convinto, in un’intervista di Elena Mancini per Salto — parole che dovrebbero indurre a una seria riflessione. Secondo lui, infatti, con la riforma dell’autonomia in corso di approvazione a Roma, addirittura l’autonomia dinamica verrebbe «spenta». Giudica le modifiche allo Statuto come
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Kurzzeitvermietung hat Vorrang.
Rom ficht Wohnreform an–
Während die rechtsrechte italienische Regierung angeblich den Autonomieausbau vorantreibt, geht sie zum wiederholten Mal gegen autonome Bestimmungen vor. Die im Juni vom Landtag verabschiedete Wohnreform 2025 (Gesetz Nr. 6) beinhaltet unter anderem längst überfällige Einschränkungen für die touristische Kurzzeitvermietung. Damit soll die Wohnraumverknappung bekämpft werden, um die Deckung des Grundbedarfs der ansässigen Bevölkerung zu gewährleisten
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Serve insubordinazione.
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Da anni qui su riferiamo di atti di irriverenza o di vera e propria disobbedienza e ribellione, che in realtà simili alla nostra regolarmente portano a risultati concreti, e ad ogni modo contribuiscono a rendere visibile un malessere. In Sudtirolo episodi di questo tipo sono rarissimi e, quando accadono, sono spesso frutto del caso e
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Steht die ›Besserstellungsklausel‹ auf dem Spiel?
Autonomiereform–
Die italienische Verfassungsreform von 2001, mit der unter anderem die Möglichkeit eingeführt wurde, Regionen mit Normalstatut neue Zuständigkeiten zu übertragen, enthielt in Artikel 10 eine sogenannte Besserstellungsklausel für die autonomen Regionen sowie für die autonomen Länder Südtirol und Trentino: Die Teile des vorliegenden Verfassungsgesetzes, die Autonomieformen vorsehen, die umfassender als die bereits bestehenden sind, werden
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Ausschuss winkt Autonomiereform durch.
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Am 22. April war es beim Sonderlandtag über die Autonomiereform zum Eklat gekommen, weil Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) keine Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Entwurfs zulassen wollte. Die gesamte Opposition hatte deshalb den Saal verlassen — womit die Sitzung zu Ende war, noch bevor sie richtig begonnen hatte. Keine Auflagen Tags darauf war der
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Urzì wollte Grundpfeiler des Minderheitenschutzes beseitigen.
Autonomiereform–
Bei der Autonomiereform ging es der Südtiroler Seite von Anfang an in erster Linie um die Wiederherstellung von Zuständigkeiten, die das Verfassungsgericht entzogen hatte sowie um deren Absicherung gegen eine erneute Aushöhlung. Der Minderheitenschutz als solcher — sowie ganz allgemein das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen — waren nicht Gegenstand der Forderungen. Schon gar nicht stand