Mit der Wohnreform 2025 (Gesetz Nr. 6) hatte der Landtag im Juni unter anderem eine strenge Begrenzung der Kurzzeitvermietungen eingeführt. Die römische Regierung sah darin jedoch sowohl eine Überschreitung der autonomen Zuständigkeiten als auch eine Einschränkung verfassungsrechtlicher Freiheiten, weshalb sie eine Anfechtung beschloss.
Während sie wirtschaftliche Tätigkeiten schützt, sieht die italienische Verfassung ein Recht auf Wohnen nicht vor. Der Spekulation wirksam einen Riegel vorzuschieben, ist also fast unmöglich.
Anstatt das eigene Gesetz vor dem zentralistisch gesinnten Verfassungsgericht zu verteidigen, beschloss die Landesregierung, mit der Zentralregierung zu verhandeln — was nun zu einer weitgehenden Rücknahme der geplanten Maßnahmen führen wird.
Wie die Dolomiten in ihrer gestrigen Ausgabe berichten, hätte gemäß Landesreform »für jede Wohnung ein eigenes Unternehmen gründen müssen«, wer »in mehreren Gebäuden Wohnungen an Touristen vermietet und nicht dort wohnt, wie z.B. Agenturen«. Nun jedoch werde diese strenge Auflage gestrichen. Die mit Rom vereinbarte Neufassung sehe nun vor, »dass die Tätigkeit auf maximal fünf möblierte Wohnungen oder acht Zimmer pro Gemeinde« beschränkt wird.
Das ist im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Regelung eine massive Aufweichung, die folglich die Wohnraumverknappung durch Kurzzeitvermietung entsprechend weniger effektiv unterbinden wird.
Einmal mehr wird damit der Wille des Landtags missachtet. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Lösungen oft ganz anders ausfallen würden, wenn Südtirol ein unabhängiger Staat wäre oder über eine wirklich starke Autonomie verfügen würde. Obwohl sich für das restliche Staatsgebiet absolut gar nichts ändern würde, wenn die Materie hierzulande so reglementiert würde, wie es das Landesparlament für richtig befindet, sieht sich Rom dazu veranlasst, sich einzumischen und Änderungen zu erzwingen.
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