Während die rechtsrechte italienische Regierung angeblich den Autonomieausbau vorantreibt, geht sie zum wiederholten Mal gegen autonome Bestimmungen vor.
Die im Juni vom Landtag verabschiedete Wohnreform 2025 (Gesetz Nr. 6) beinhaltet unter anderem längst überfällige Einschränkungen für die touristische Kurzzeitvermietung. Damit soll die Wohnraumverknappung bekämpft werden, um die Deckung des Grundbedarfs der ansässigen Bevölkerung zu gewährleisten und unter anderem die Abwanderung zu verringern.
Dadurch überschreitet das Land jedoch laut römischer Regierung die eigenen Zuständigkeiten. Sie hat also gestern die Anfechtung der entsprechenden Vorschriften beschlossen. Die Maßnahmen sollen nichts weniger als im Widerspruch zum freien Wettbewerb und zur zivilrechtlichen Ordnung stehen, die Grundsätze von Gleichheit, Freiheit der privaten wirtschaftlichen Initiative und Schutz des Privateigentums verletzen.
Die italienische Verfassung beinhaltet das Recht auf Wohnen nicht — jedenfalls nicht ausdrücklich. Es ist aber zum Beispiel in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und Kulturelle Rechte sowie in Artikel 31 der Europäischen Sozialcharta von 1996 enthalten, die Italien wie fast alle Länder der Erde bzw. Europas unterzeichnet und ratifiziert hat.
Medienberichten zufolge will die Landesregierung nun mit Rom über das Gesetz verhandeln, was dann wohl bedeuten würde, dass sie sich unterordnet und die Beschränkungen letztendlich aufgeweicht werden.
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