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Südtirolerin forscht zu Sprache im Gesundheitswesen.

Sie absolviert ein Doktorat an der University of Ulster (Ollscoil Uladh) in Belfast und stellte ihr Projekt Sociolinguistic Justice and Language Barriers: Exploring Linguistic Unease in Healthcare Context am 23. Mai an der Universitat de Barcelona (UB) vor: die in Südtirol geborene und aufgewachsene Forscherin Nicole Marinaro. Darin befasst sie sich mit einem Thema, das auch hierzulande stets aktuell ist — den Sprachbarrieren im Gesundheitswesen. Konkret vergleicht und analysiert Marinaro die Lage in Südtirol, Katalonien und Nordirland.

Für die katalanische »Sprachzeitung« Diari de la llengüa wurde die Forscherin von Raül G. Aranzueque interviewt.

Sowohl in Katalonien als auch in Südtirol, so Marinaro, müssten Ärztinnen und Krankenpflegerinnen Sprachkenntnisse nachweisen, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Die irische Sprache hingegen verfüge derzeit in Nordirland über kein solches Schutzniveau, obwohl kürzlich ein neues Sprachgesetz erlassen wurde.

In ihrer Arbeit gehe es aber neben den autochtonen Minderheitensprachen auch um die Sprachen der Immigration.

Einer Person in ihrer eigenen Sprache begegnen zu können, sei im Gesundheitsbereich von großer Wichtigkeit. Spreche eine Ärztin die Sprache der Patientin, fühlte diese sich bereits besser versorgt. Zudem könnten Patientinnen ihre Anliegen besser vorbringen und die Anweisungen der Ärztinnen besser verstehen — was ja, etwa wegen der Fachterminologie, selbst in der eigenen Sprache manchmal nicht leicht sei.

Zahlreiche Studien, so Marinaro in dem Interview, wiesen auf die positiven Auswirkungen einer guten Verständigung mit der Ärztin hin. Dies könne auf kommunikativer wie auf symbolischer Ebene stattfinden — in Bezug auf den Wert, den man der Sprache beimisst und auf die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit (Anzahl der Hospitalisierungen, Anzahl vermeidbarer Untersuchungen usw.).

In Befragungen, die sie mit Menschen im katalanischen Sprachraum geführt hat, gaben viele an, viel mehr Nähe zur Ärztin zu spüren, wenn sie sich auf Katalanisch an sie wende. Patientinnen befänden sich in einer vulnerablen Lage, und die Sprache versetze sie in eine bessere Situation.

Manche Menschen gäben zwar an, dass es Personalmangel gebe und nichts passiere, wenn Ärztinnen auf Kastilisch (Spanisch) sprächen, doch laut Marinaro dürfe die Bedeutung der eigenen Sprache nicht unterschätzt werden.

Es gibt Gesetze, die angewandt werden müssen, und man muss zudem sicherstellen, dass sich das gesamte Gesundheitspersonal der Wichtigkeit bewusst ist, Patientinnen in ihrer Sprache zu betreuen.

— Nicole Marinaro

Übersetzung von mir

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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EU: Audiovisuelle Vielfalt umfasst Minderheitensprachen.

Kürzlich hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der 2018 aktualisierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Der genehmigte Text beinhaltet auch mehrere Punkte, die für Sprachiminderheiten von Interesse sind.

Nicht nur wird in den Prämissen der Entschließung ausdrücklich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Bezug genommen, die von mehreren Mitgliedsstaaten — einschließlich Italien — nie ratifiziert wurde. Auch im Beschließenden Teil sind Forderungen enthalten, die im Falle ihrer Umsetzung konkrete Fortschritte mit sich bringen würden.

So wird darin hervorgehoben

wie wichtig es ist, die Zugänglichkeit (Synchronisation, Untertitel, Audiodeskriptionen und andere) in allen Sprachen des Gebiets zu erleichtern, in denen der audiovisuelle Mediendienst erbracht wird[.]

– Punkt 16 der Entschließung

Hervorhebung von mir

Der darauffolgende Punkt stellt klar, dass die audiovisuelle Vielfalt auch die Minderheitensprachen umfasst:

[Das EU-Parlament] fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbreitung europäischer Werke, die die gesamte Bandbreite der europäischen Sprachenvielfalt repräsentieren, wobei sowohl die Amtssprachen als auch die Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollten; hält es daher für unerlässlich, Daten über die sprachliche Verbreitung audiovisueller Mediendienste zu erheben, einschließlich Informationen über die sprachliche Vielfalt bei der Synchronisation, Untertitelung und Audiodeskription, die damit verbunden sind und zusammen mit diesen Diensten zur Verfügung gestellt werden, um gezielter handeln zu können[.]

– Punkt 17 der Entschließung

Hervorhebungen von mir

Beide Punkte gehen in dieser Form auf Änderungsanträge der katalanischen EU-Abgeordneten Diana Riba i Giner (ERCGrüne/EFA) zurück. Ob sie von Kommission und Rat, an die die Entschließung gerichtet ist, beziehungsweise von den Mitgliedsstaaten in irgendeiner Form berücksichtigt werden, bleibt fraglich. Das EU-Parlament hatte sich zum Beispiel auch in Bezug auf die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) deutlich minderheitenfreundlicher gezeigt, als es die Kommission letztendlich war.

Bei den audiovisuellen Mediendiensten, mit denen sich die Richtlinie befasst, geht es neben klassischen TV-Angeboten unter anderem auch um Streamingdienste wie Netflix, Apple TV oder Amazon.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Rom legt Abfallgebühren auch für Südtirol fest.

So eine Autonomie, die man bei der UNO in New York als Musterbeispiel für Minderheitenschutz und Selbstverwaltung vorstellen darf, ist wirklich was Feines. Damit einher geht — selbstverständlich — eine weitgehende Steuerhoheit. Gut: Eigentlich ist sie nicht so weitgehend, und es ist auch keine Steuerhoheit. Doch bei lokalen Steuern und Gebühren: da kann man gestalten und Akzente setzen.

Bei den Abfallgebühren zum Beispiel, so berichtet der Corriere in seiner heutigen Südtirolbeilage, sind dem Bürgermeister der Landeshauptstadt die Hände gebunden. Komponenten und Berechnungsmethode werden nun nämlich direkt von der zentralstaatlichen, nicht gewählten Regulierungsbehörde Arera festgelegt und die Kommunen — auch im autonomen Südtirol — haben sie im Großen und Ganzen einfach anzuwenden. Dabei kommt in Bozen eine Steigerung von fünf Prozent heraus, die aber, wegen der Nähe zum Verbrennungsofen, laut Bürgermeister Renzo Caramaschi (und Arera) noch immer eine deutlich geringere Gebühr ergibt  als etwa in Trient.

Die Tarife sind nicht mehr Zuständigkeit der Gemeinden. […] Wir mussten uns an das neue, auf Staatsebene geltende System anpassen, jetzt entscheidet Arera über die Komponenten. Auf diese Normen können wir nicht einwirken, ob sie uns gefallen oder nicht.

– BM Renzo Caramaschi

Bisher hatte die Gemeinde die vollständige Zuständigkeit zur Festlegung der Tarife, womit der erforderliche Ermessensspielraum vor Ort gegeben war. Jetzt werden die Lokalkörperschaften entmachtet.

– Giulio Angelucci, Direktor des Amtes für Abfallwirtschaft beim Land

Übersetzungen von mir – Quelle: Corriere

Subsidiaritätsprinzip — was ist das?

Das mit den autonomen Steuern und Gebühren war also nix, aber wer möchte schon das unfassbare Glück missen, dass sich die von römischen Bürokratinnen erdachten Regeln zufällig »zu unseren Gunsten« auswirken?

Ich sag mal so: Hauptsache in New York (und beim Kompetenzzentrum für weltbeste Autonomien in Bozen) kriegen sie keinen Wind von dieser kleinen Peinlichkeit. So wie sie auch das mit der Bushaltestelle nicht unbedingt wissen sollten. Sonst ist womöglich Schluss mit dem Tokenismus — und das wäre freilich äußerst schade.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Nach rechts verschobene Politlandschaft.
Quotation

Schlein spricht mit viel mehr Glaubwürdigkeit über Ökologie und Feminismus als es Matteo Renzi tat, der so weit gegangen ist zu sagen, dass die Umweltschützer übertreiben und den Fortschritt aufhalten — und sich selbst als Anführer der ersten feministischen Partei Italiens bezeichnet hatte. Schlein verteidigt auch ohne Vorbehalte die Rechte der LGBTI-Gemeinschaft (der sie angehört). Das scheint eine Mindestvoraussetzung [für eine Linke] zu sein, ist es aber in Italien nicht, wo es selbst bei Mittelinks keinen Konsens zur Ehe für alle gibt. In der Tat hat es Jahrzehnte gedauert, um zu einer gemeinsamen Linie zu finden, damit gleichgeschlechtliche Paare [wenigstens] nichteheliche Lebensgemeinschaften eingehen — das heißt: rechtlich existieren — konnten. Diese Herausforderung wurde 2016 gemeistert und ist durch die Regierung von Giorgia Meloni [FdI] wieder in Gefahr. Bei Mittelinks gibt es auch keinen Konsens zum Adoptionsrecht homosexueller Paare — das derzeit in Italien nicht existiert.

Schlein, die von Prekariat und Arbeitsrechten spricht und — eine weitere Neuheit — einen Mindestlohn vorschlägt, ist eine moderate Progressistin, die die PD an die übrigen europäischen sozialdemokratischen Parteien wie die PSOE annähern will. Die italienische Politlandschaft ist aber so weit nach rechts verschoben, dass sowohl die Medien als auch ihre eigenen Parteigenossen sie als eine Radikale darstellen. In Wirklichkeit definieren sie ihre politischen Vorbilder ideologisch ziemlich gut: Barack Obama und Romano Prodi.

Auszug aus Digues alguna cosa que soni d’esquerres von Alba Sidera, erschienen in der katalanischen Tageszeitung El Punt Avui (23. Mai 2023). Sidera, Journalistin und Expertin für Rechtsextremismus, lebt seit 2007 als Korrespondentin in Rom. Übersetzung von mir.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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UNO verurteilt Absetzung von Puigdemont.

Spanien hat die politischen Rechte des vorzeitig abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) verletzt. Dies entschied der UN-Menschenrechtsausschuss auf der Grundlage des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).

Insbesondere sei gegen den zentralen Artikel 25 des Zivilpakts verstoßen worden, als Puigdemont im Juli 2018 nach seiner Wiederwahl ins katalanische Parlament seines Amtes als Abgeordneter enthoben wurde, als gegen ihn Anklage wegen Rebellion erhoben worden war.

Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

  1. an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
  2. bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden
  3. unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.

– Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

In seiner Beurteilung weist der Ausschuss darauf hin, dass es in Artikel 25 um das Wesen der Demokratie geht, da er das Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin anerkenne und schütze, sich an der Ausrichtung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden sowie Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten. Jede diesbezügliche Einschränkung müsse strenge Bedingungen erfüllen.

Im vorliegenden Fall sei der spanische Staat jedoch nicht in der Lage gewesen, vor dem Menschenrechtsausschuss die Konformität der Absetzung mit dem Zivilpakt nachzuweisen. Der ehemalige katalanische Präsident sei im Zuge der Anklageerhebung abgesetzt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Justiz seine etwaige Schuld noch gar nicht festgestellt gestellt haben konnte. Während eine derartige vorzeitige Amtsenthebung zwar grundsätzlich möglich sei, müssten in einem solchen Fall noch strengere Maßstäbe angelegt werden.

Doch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei von der spanischen Justiz erst gar nicht überprüft worden, da die Absetzung als eine Art Automatismus mit dem Rebellionsvorwurf einherging.

Der Vollständigkeit halber sei hier zudem erwähnt, dass Puigdemont letztendlich wegen Aufruhrs verurteilt wurde und nicht wegen Rebellion. Hätte die Anklage von Anfang an auf Aufruhr gelautet, wäre es nicht zur Absetzung gekommen.

Vom Menschenrechtsausschuss, den die Vertragsstaaten als Instanz zur Überwachung des Zivilpakts und seiner Anwendung ausdrücklich anerkennen, wurde Spanien für die Verletzung der politischen Rechte von Puigdemont nun gerügt. Das Land muss jedoch ferner binnen 180 Tagen Maßnahmen ergreifen, um zu sicherzustellen, dass sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann — und das Urteil der breiten Öffentlichkeit bekanntgeben.

Dass ein EU-Mitgliedsstaat so weit geht, wesentliche demokratische Grundrechte zu verletzen, um die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu verhindern, ist eine rechtsstaatliche Sauerei.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Autorinnen und Gastbeiträge BBD

Wahlanalytiker Nicolini.

Der Grillino findet die Grünen kriegerisch, nicht aber Russland

Es mutet mehr als seltsam an, wenn Diego Nicolini (5SB) die Landtagswahlen von Bremen kommentiert. Seine Erkenntnis: Die pro-ukrainische Haltung der deutschen Grünen vertreibt die eigenen Wähler.

Der Landtagsabgeordnete der Cinque Stelle wird in seiner »Analyse« in der Neuen Südtiroler Tageszeitung noch deutlicher:

Das katastrophale Ergebnis der Grünen bei der Landtagswahl in Bremen ist auf ihre bedingungslose Unterstützung der Wiederaufrüstung und die deutlich kriegerischere Haltung ihres Bündnispartners bei der Lieferung von immer offensiveren Waffen in die Ukraine zurückzuführen.

Nicolini findet, die Grünen sind kriegerisch, für die Wiederaufrüstung, sorgen dafür, dass die Widerstand leistende Ukraine mit offensiveren Waffen hochgerüstet wird. Nicolini verliert kein Wort über den russischen Eroberungskrieg in der und gegen die Ukraine. Der Grillino tut so, als ob die Ukraine aggressiv wäre. Nicht der russische Kriegspräsident und seine kriminellen Oligarchen-Eliten, sein mafiöser Staat und seine marodierende Soldateska.

Nicolini folgt seinem Chef, Giuseppe Conte, auch er ein Russland-Versteher. Europaweit solidarisieren sich die Populisten, linke wie rechte, mit dem Putin-Staat. Russland, das Sehnsuchtsland radikaler Linker und Rechter? So scheint es zu sein.

Nicolini ortete noch einen weiteren Feind, der für diesen Krieg verantwortlich gemacht werden kann: die Rüstungsindustrie. »Während anfangs die Position, die Ukraine für die ungerechte Invasion, die sie erlitten hat, zu unterstützen, als moralisch vertretbar galt, scheint jetzt klar, dass die großen Interessen der Rüstungsindustrie dahinterstehen und pazifistische Positionen an den Rand drängen«, findet Nicolini.

Nicolini scheint von der Realität weit abgedriftet zu sein. Er findet, die westliche Rüstungsindustrie und ihre Profite stehen hinter den Waffenlieferungen an die überfallene Ukraine. Nicht die Notwendigkeit, der Ukraine gegen den russischen Eroberungskrieg beizustehen. Er erklärt sich zwar mit der Ukraine solidarisch, sie habe eine ungerechte Invasion erlitten, seine Formulierung lässt aber den Schluss zu, sie – die Invasion – sei schon vorbei. Offensichtlich vertritt Nicolini auch jene pazifistische Position, die zum Aufgeben rät, also freie Bahn für die russische Armee und für die Killer der Wagner-Gruppe.

In den frühen 1990er Jahren belegten die westlichen Staaten unter dem Applaus der Pazifisten das von serbischen Truppen überfallene Bosnien mit einem Waffenembargo. Bosnien konnte sich kaum wehren, die serbischen Eroberer vergewaltigten, vertrieben, ermordeten und dann herrschte Friedhofsruhe. Auf Kosten der Bosnierinnen und Bosnien.

Bosnien, für Nicolini und für die Russland-Versteher das Modell für die Ukraine? Ähnliches wurde bereits Israel empfohlen. Vor islamistischem Terror zu kuschen. Israel kümmert sich wenig um diese pazifistischen Empfehlungen.

Das Schräge an der Nicoloni-Analyse: Die Cinque Stelle wurden bei den jüngsten Gemeinde- und Regionalwahlen kräftig abgestraft. Weil sie etwa der Ukraine eine pax russa — ähnlich wie in Syrien — aufdrücken wollen?

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L’Istria aperta e il Sudtirolo chiuso.

Il giornalista Massimiliano Boschi è stato in Istria, nella parte sotto giurisdizione slovena, e in seguito ha scritto un pezzo sulla minoranza italiana ivi residente per il settimanale sudtirolese ff.

Nell’Istria slovena sembrano, innanzitutto, rendersi conto che difficilmente sarà il mondo ad adattarsi a comunità piccole e di confine e che rinunciare a utilizzare il passato come una clava e scegliere di dialogare invece che recriminare, migliora la qualità della vita ancor prima che della convivenza.

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Ritengo che quella appena citata sia la frase dell’articolo che meglio riassume il Boschi-pensiero:

  • Primo, la minoranza italiana in Istria è «realista» e «buona», perché arrendevole; essa ha capito che non bisogna aspettarsi troppo, che il mondo se ne frega delle minoranze e —ritornello — non si adatterà certo alle realtà plurilingui.
  • Secondo, i sudtirolesi di lingua tedesca (e ladina, forse) invece sono ottusi, non vogliono dialogare e utilizzano il passato come una clava, mentre sarebbe ora di finirla, di rinunciare e far finta di nulla.

Altrimenti detto: un membro della maggioranza nazionale italiana, tutelata al 100%, su un settimanale in lingua tedesca scrive — liberamente dialogando, e in italiano — che la minoranza nazionale tedesca non è disposta a dialogare, e che invece sarebbe meglio se la smettesse di rompere le scatole.

Come d’altronde pare facciano gli italiani in Istria, ammesso e non concesso che sia vero.

[P]er due mandati consecutivi, tra il 2010 [e] il 2018, è stato eletto sindaco di Pirano Peter Bossmann, nato in Ghana con il nome Kweku. È stato il primo sindaco nero dell’intera Slovenia. Quando potrà capitare anche in Alto Adige?

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Domanda retorica, alla quale c’è un’unica risposta: mai, perché i sudtirolesi sono arretrati, chiusi e razzisti.

Il suo giudizio positivo sulla convivenza tra lingue diverse in Istria, Boschi lo motiva citando una conversazione tra due signore in un locale di Izola/Isola, che passano senza problemi dallo sloveno al veneto e viceversa. Come se questo in Sudtirolo, col tedesco e l’italiano, non fosse all’ordine del giorno.

E come già nei suoi articoli sull’Ostbelgien, poi, anche in questo caso fa notare con una certa insistenza che la toponomastica in Istria è bilingue. Fingendo di non capire (o non capendo davvero) che praticamente nessuno in Sudtirolo si oppone alla toponomastica bilingue nei casi in cui, come in Istria, entrambe le versioni sono storicamente fondate, ma solo dove quella «italianeggiante» è stata inventata da Ettore Tolomei e imposta dai fascisti.

Infine, presumibilmente per sottolineare il pragmatismo istriano, cita il caso dei poliziotti del territorio monolingue sloveno che, in quanto «possono sorgere problemi di comunicazione», si sono «attrezzati per fare in modo che chi parla italiano possa spiegarsi nella sua lingua potendo sempre comunicare via radio con un operatore in centrale in grado di tradurre».

Forse sbagliando deduco che:

  • i poliziotti del territorio bilingue in Istria sono veramente bilingui, cosa che in Sudtirolo non è per nulla garantito;
  • in Slovenia perfino i poliziotti del territorio monolingue si attrezzano per garantire il bilinguismo, pura fantascienza in Italia fuori dal Sudtirolo (se non eventualmente per i turisti);
  • in Istria, diversamente dal Sudtirolo, si è capito che nonostante il bilinguismo diffuso degli istriani di lingua italiana, descritto da Boschi, l’eventuale monolinguismo della polizia può creare difficoltà.

Ma io che ne so, probabilmente starò usando l’Istria come una clava. E me ne scuso.

Ad ogni modo, mentre en passant riferisce che (nonostante l’apertura mentale) anche in Istria le scuole sono separate per lingua e che gli sloveni di lingua italiana, per eleggere rappresentanti italiani, devono iscriversi in apposite liste (qui da noi si griderebbe alla schedatura etnica), Massimiliano Boschi «dimentica» che gli italiani di Slovenia hanno diritto alla doppia cittadinanza (qui da noi si griderebbe alle opzioni), dispongono di passaporti sloveni in lingua italiana e godono di servizi statali plurilingui che i sudtirolesi si sognano.

Sono comunque già curioso di sapere quale minoranza molto più aperta e avanzata della nostra (praticamente tutte) Boschi sceglierà la prossima volta per dimostrare quanto arretrati siamo.

Vedi anche ‹1 ‹2

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Zweisprachige Carabinieri. Und Mossos d’Esquadra.

Bei einem staatsweiten Wettbewerb zur Rekrutierung 3.763 neuer Carabinieri sind 32 Plätze auch für zweisprachige Anwärterinnen vorgesehen, die ihren Dienst in Südtirol oder bei Stellen mit regionaler Zuständigkeit verrichten sollen. Dies gab das Landespresseamt jüngst bekannt. Verlangt wird das B1-Sprachniveau (nach GERS).

Die zur Erlangung dieses Niveaus (»Mittelstufe«) erforderlichen Fähigkeiten werden so beschrieben:

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

– Quelle: Goethe-Institut

Zum Vergleich: Katalonien hat seine eigene vollwertige Polizei (Mossos d’Esquadra), die — wie in deutschen Bundesländern — einem autonomen Landesinnenministerium unterstellt ist.

Derzeit läuft ein Auswahlverfahren für 850 neue einfache Mossas, wovon mindestens 340 Plätze Frauen vorbehalten sind. Zu den Aufnahmekriterien gehören Katalanischkenntnisse auf C1-Niveau:

Auszug aus der Wettbewerbsbeschreibung

C1 ist das zweithöchste Niveau der GERS-Skala und liegt zwei Stufen über dem, was die »Südtiroler« Carabinieri nachweisen müssen. Es wird folgendermaßen beschrieben:

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

– Quelle: Goethe-Institut

Wir halten fest: in Katalonien brauchen alle Mossas Kenntnisse der Landessprache auf dem höheren C1-Niveau. In Südtirol (Vorzeigeautonomie!) gibt es für staatliche Polizeikräfte hingegen gar kein vorgeschriebenes Niveau, lediglich der Dienst muss (bzw. müsste) theoretisch so organisiert sein, dass er zweisprachig abläuft. Dafür werden einige Beamte mit Sprachkenntnissen auf dem — im Vergleich mit Katalonien zwei Stufen niedrigeren — B1-Sprachniveau aufgenommen.

Überdies zählen zu den   Voraussetzungen für die Aufnahme in den Dienst als Mossa Kenntnisse in folgenden Themenfeldern, die beim Wettbewerb geprüft werden: Geschichte Kataloniens (Teil 1 und Teil 2); Geschichte der katalanischen Polizei; soziolinguistisches Umfeld; Geographie Kataloniens; gesellschaftliches Umfeld in Katalonien; Informationstechnologien des 21. Jahrhunderts; das Autonomiestatut; politische Institutionen Kataloniens; das staatliche Rechtsgefüge; Menschen- und Grundrechte; politische Institutionen des Staates; Justiz; territoriale Organisation des Staates; Europäische Union; Sicherheitszuständigkeiten der Generalitat; das katalanische Innenministerium; Polizeikoordination; Gesetzeslage im Sicherheitsbereich; Polizeideontologie; politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld.

Damit wird sichergestellt, dass die Polizeikräfte mit der besonderen Lage in Katalonien vertraut sind — was man von den Carabinieri, mit oder ohne Zweisprachigkeitsnachweis, so wohl nicht voraussetzen kann.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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