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Raikas müssen nicht in staatsweite Holding.

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Übereinstimmenden Medienberichten zufolge konnte ein Teil des »Generalangriffs auf das Südtiroler Genossenschaftswesen« nun abgewendet oder zumindest abgemildert werden: Im römischen Parlament wurde auf Druck der Südtiroler ParlamentarierInnen — zumindest eines Teils von ihnen — der zunächst aus der entsprechenden Eilverordnung gestrichene Passus wiedereingeführt werden, wonach die Genossenschaftsbanken in Südtirol und dem Trentino von der Pflicht ausgenommen werden, sich einer staatsweiten Holding anzuschließen.

Für diese Ausnahme gelten bestimmte Voraussetzungen, die dem Vernehmen nach nur die Südtiroler Raiffeisenkassen erfüllen können. Die Raikas werden jedoch gezwungen, eine Umstrukturierung ihrer Unternehmensarchitektur vorzunehmen und ihre Tätigkeit auf Südtirol zu beschränken.

Weiterhin ungeklärt ist hingegen, ob die Raikas die drakonischen Strafen in Höhe von insgesamt rund 26 Millionen Euro, welche von der italienischen Wettbewerbsbehörde verhängt wurden, entrichten müssen. Gegen diese Maßnahme haben sie bereits Widerspruch erhoben, ein Urteil steht noch aus.



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Comentârs

One response to “Raikas müssen nicht in staatsweite Holding.”

  1. G. P. avatar
    G. P.

    Würde vorsichtig sein und (noch) keine Freudensprünge veranstalten, wie es die Südtiroler Parlamentarier nach solchen Entscheidungen bzw. “Erfolgen” gerne tun.
    Details zum eingefügten Passus sind nämlich nicht bekannt und vor allem fehlen noch die Durchführungsbestimmungen, bei denen Südtirols Politiker kein Mitspracherecht mehr haben. Diese werden allein vom Wirtschaftsministerium und der Banca d’Italia ausgearbeitet. Da kann sehr wohl noch die eine oder andere “Überraschung” auf die Raikas zukommen. Zudem können Durchführungsbestimmungen sehr lange, auch Jahre, auf sich warten lassen.

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