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Wenn Rom unser Wasser verscherbelt.

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In diesen Tagen wird durch eine Vertrauensfrage die sogenannte salva infrazioni Notverordnung der römischen Regierung durch das Parlament in ein Gesetz umgewandelt. Innerhalb 60 Tagen müssen Notverordnungen ja vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden. Damit auch keine gründliche Diskussion stattfindet wird nun schon zum 28. Male in dieser Legislatur die Form der Vertrauensfrage gewählt. Salva infrazioni nennt sich das Sammelsurium, das in dieser Notverordnung enthalten ist. Unter anderem werden darin brisante Themen behandelt, wie die Privatisierung von lokalen öffentlichen Dienstleistungen. So müssen ab dem 31.12.2010 öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung ausgeschrieben werden. Der öffentliche Anteil in den Versorgergesellschaften darf 30% nicht mehr überschreiten, der private Anteil nicht unter 40% liegen. In Zukunft werden also Private über unser Wasser und andere grundlegende öffentliche Dienstleistungen bestimmen. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für die Gasversorgung, den regionalen Eisenbahnverkehr und einige andere Bereiche vor.

Nicht einmal ein Jahr nachdem uns die neoliberale Weltordnung beinahe den Zusammenbruch des Weltfinanzsystems beschert hat, geht es in Italien per Liberalisierung ans Eingemachte. Es soll hier in Erinnerung gerufen werden, dass das Weltfinanzsystem vor einem Jahr nur deshalb nicht zusammengebrochen ist, da der Steuerzahler mit enormen, bis dahin unbekannten Summen, das Finanzsystem gestützt hat. Alle Hoffnungen, unser Wirtschaftssystem würde aus diesen Ereignissen die entsprechenden Lehren ziehen, haben sich bis heute zerschlagen. Es bleibt also zu befürchten, dass auch in Zukunft Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Besonders sensibel sind Privatisierungen in Bereichen, die der öffentlichen Versorgung dienen (Wasser, Energie, öffentlicher Verkehr, Gesundheit, Schule, Bildung usw.). Diese Bereiche sollten eigentlich in einem halbwegs funktionierenden Staatswesen von öffentlichen Betreibern gewährleistet werden, oder zumindest durch eine öffentlliche Aufsichtsbehörde derart strikt kontrolliert werden, dass das öffentliche Interesse zentraler Punkt der Auschreibung bleibt. In diesem Zusammenhang nur zwei Beispiele: Als Paradebeispiel gilt immer noch die Privatisierung des britischen Bahnwesens 1994. Es wurden nicht nur die Bahngesellschaft, also der Betreiber privatisiert, sondern auch das Bahnnetz. Dies war fatal. Die privaten Eigentümer hatten natürlich in erster Linie ihre Rendite im Hinterkopf. Über 15 Milliarden Euro kassierten die privaten Betreiber des Bahnnetzes, die staatlichen Ausgaben ins Netz stiegen sogar, die Investitionen ins Netz gingen drastisch zurück. Es kam zu tödlichen Unfällen und Railtrack (die Bahnnetzgesellschaft) ging 2003 pleite und musste wieder verstaatlicht werden. Seitdem ist das Bahnnetz in Großbritannien staatlich und die Betreiber (Bahngesellschaften) sind privat. Ins abgewrackte Bahnnetz wird seitdem wieder kräftig investiert und erste Resultate können sich durchaus sehen lassen. In Schweden zählt das Stromnetz zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates (nicht die Stromproduktion). Eine kluge Entscheidung, denn erst ein unabhängiges, öffentliches Stromnetz garantiert einen Wettbewerb im Strommarkt und gewährleistet entsprechende Investitionen in die Infrastruktur. In Deutschland hat man das Stromnetz den Konzernen überlassen. So kann es dort vorkommen, dass in Schleswig Holstein Windräder stillstehen, da der Ökostrom aufgrund zu schwach ausgelegter Stromnetze nicht in die großen Zentren transportiert werden kann. Private betreiben prinzipiell keine Infrastrukturpolitik, sondern fällen ihre Entscheidungen aufgrund der Vorgaben von Analysten und sonstiger Berater, denen das öffentliche Wohl gleichgültig ist.

Die Diskussion welche Dienstleistungen zu den staatlichen hoheitlichen Aufgaben zählen ist eine Seite des brisanten Gesetzes, das in diesen Tagen durch das römische Parlament gepeitscht wird. Der zweite Aspekt ist die Frage ob wir SüdtirolerInnen uns von Rom vorschreibern lassen müssen, ob unser Wasser privatisiert wird oder nicht. In dieser Frage erklärte Karl Zeller, der gestern (17.11.2009) über dieses Thema mit Elena Artioli in Pro & Contra diskutierte, dass ein Landtagsgesetz, das die Privatisierung von sogenannten hoheitlichen Aufgaben ausschließt, notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof gebracht wird. Dieses Gesetz stünde ja im Wiederspruch zum neuen Staatsgesetz. Damit beginnt die eigentliche autonomiepolitische Diskussion:

1) Ist unsere Autonomie derart schlecht aufgestellt, dass wichtige hoheitliche Aufgaben, wie die Wasserversorgung vom römischen Parlament entschieden werden können?

2) Besteht die einzige Möglichkeit dagegen vorzugehen darin, ein Landesgesetz das die Materie zur völligen Zufriedenheit regelt, notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof zu bringen, mit entsprechend ungewisser Entscheidung?

3) Müssen wir in Südtirol nun darauf hoffen, dass in Italien wieder einmal nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, oder sollten wir unsere Hoffnungen einem von der Opposition angekündigten gesamtstaatlichen, abschaffenden Referendum widmen?

4) Müssen wir in Südtirol unser Wasser privatisieren, nur weil in vielen italienischen Regionen die öffentlichen Versorger keine akzeptable Leistung erbringen oder weil der Staat in Italien schon seit Jahrzehnten
nicht mehr seiner Aufgabe gerecht wird, dem Bürger funktionierende öffentliche Dienstleistungen zu garantieren?

Fakt ist, dass Südtirol in verschiedensten Bereichen eine sehr unvollständige Autonomie hat. Infrastrukturen oder Dienste, die von staatlichen Behörden oder Dienstleistern erbracht werden, sind nicht in der Lage den Eigenheiten unseres Landes gerecht zu werden oder eine akzeptable Qualität zu garantieren. Die Eisenbahn wird in Südtirol nie Schweizer Niveau erreichen, solange die Brennerbahnlinie, die Meraner Linie und die Pustertaler Linie von RFI (Rete Ferroviaria Italiana) verwaltet werden. Das Postwesen wäre ein ähnlicher Fall. Behörden wie Polizei, Gerichtsapparat oder die Finanzbeamte kriegen nicht einmal einen funktionierenden zweisprachigen Dienst auf die Reihe. Selbst im Bereich Bildungswesen verfügen wir nur über eine sehr mangelhafte sekundäre Kompetenz und müssen einen Großteil der Kapriolen aus Rom zwangsweise übernehmen.

Diese Tatsache wird insgesamt viel zu wenig diskutiert. An dieser Diskussion würde sich auch sehr schnell herauskristallisieren, wer wirklich an einer Erweiterung unserer Autonomie interessiert ist, oder wer sich nur verbal dazu bekennt. Frei nach Romano Viola: Bestimmte Kreise in Südtirol würden ja lieber auf Straßen mit Schlaglöchern unterwegs sein, als diese Zuständigkeit dem Land zu überlassen.



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Comentârs

3 responses to “Wenn Rom unser Wasser verscherbelt.”

  1. pérvasion avatar

    Wäre noch zu sagen, dass hier Fakten geschaffen werden, die unsere ureigensten Interessen betreffen und die — wenn sie einmal greifen — nur noch sehr schwer rückgängig zu machen sind.

    Ein interessanter Artikel aus der Repubblica.

  2. regulus avatar

    Diese geplanten Privatisierungen sind wirklich besorgniserregend, vor allem wenn es um ein so hohes Gut wie Wasser geht. Da seh ich echt schwarz :(

  3. anonym avatar
    anonym

    Dieser Staat pfeift sowieso aus dem letzten Loch. Und er wird in den kommenden Jahren noch weiter abbauen und sich weiter verschulden! Daß die öffentliche Hand in Italien bald nicht mehr imstande ist, eigenständig grundlegende Infrastrukturdienste zu erbringen spricht wohl für sich.
    Und Südtirol? Mitgehangen, mitgefangen!
    Höchste Zeit sich von diesem Staat los zu lösen!!

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