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Sie sind nicht mehr mein Patient!
Die Moritat vom abgelaufenen Krankenkassenbüchlein

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Wir leben im vereinten Europa ohne Grenzen. Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, denn wir sind ja alle Europäer. Oder so ähnlich. Denkste! Benvenuti in Italia!

Neulich war ich wegen einer Krankschreibung nach längerer Zeit wieder einmal bei meiner Hausärztin in Klausen. Als sie im Computer meine Akte aufrufen wollte, stellte sie fest: “Sie sind aber nicht mehr mein Patient!” Erstaunt behauptete ich das Gegenteil und versicherte ihr, dass ich nichts gemacht hätte. Nicht Arbeit und nicht Wohnsitz gewechselt. Alles gleich wie immer. Doch sie bestand darauf: “Sie scheinen bei mir nicht mehr auf. Am besten Sie klären das gleich beim Gesundheitssprengel. Die Untersuchung machen wir so.” Ich bedankte mich für das Entgegenkommen und suchte – nachdem ich wieder gesundet war – den Schalter in Klausen auf. Die Frau dort hinter der Glasscheibe (Wozu ist auf derartigen Ämtern in Südtirol eigentlich nahezu immer eine solche Barriere? Um ja nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dass man als Kunde statt als Bittsteller vorstellig wird?) stellte sogleich fest: “Ihr Krankenkassenbüchlein ist abgelaufen!”. “Wie abgelaufen?” “Sind sie EU-Bürger?” “Ja!” “Ja dann müssen Sie ihr Büchlein alle vier Jahre verlängern. Ihres ist am 31. August abgelaufen. Sehen Sie!” Tatsächlich klebte in dem grünen Büchlein ein unscheinbarer Sticker mit “Ablaufdatum”. Ich war also seit gut drei Monaten ohne Krankenversicherung bzw. Hausarzt. “Sie müssen auch wieder einen Hausarzt wählen. Ihr bisheriger ist aber bereits voll”. Auf meine vorsichtige Anmerkung hin, nicht benachrichtigt worden zu sein, dass meine Versicherung ablaufe, meinte die Frau, dass man freilich keine Benachrichtigungen verschicke. Ich hätte das schon selber kontrollieren müssen.

Ok, mein Fehler. Ich bekomme zwar eine Vorwarnung wenn mein Spatzenpost-Abo abläuft, der Südtiroler Santitätsbetrieb hält es aber nicht für notwendig, bei so etwas Nebensächlichem wie dem Rausfall aus dem Landesgesundheitsdienst einen Beitragszahler vorzuwarnen, dass seine Deckung ausläuft. Ich hätte also vor vier Jahren genau lesen und mir eine Notiz machen sollen, dass im August 2018 meine Pflicht(!)versicherung zu verlängern wäre. Doch Moment mal: Wenn ich unselbständig beschäftigt bin, ist die Krankenversicherung obligatorisch und wird automatisch von meinem Lohn abgezogen. Ich kann auch nicht zu meinem Chef sagen, dass ich diese Beiträge nicht zahlen möchte, da sie eben Pflicht sind. Wieso muss ich mich dann überhaupt beim Sanitätsbetrieb anmelden und diese Anmeldung auch noch alle vier Jahre verlängern? Und obwohl ich die vergangenen drei Monate nicht versichert war, meinen Hausarzt verloren habe und mich jetzt wieder neu eintragen lassen muss, wurden meine Beiträge laut meinem Lohnzettel sehr wohl abgezogen. Wofür? Versicherungsleistung wurde ja keine erbracht. Und wäre ich nicht zufällig zum Arzt gegangen, hätten die dann über die Monate stillschweigend weiter tausende Euros kassiert, ohne mir Versicherungsschutz respektive Leistungen zu gewähren? Bekomme ich diese Beiträge zurück? Wenn nicht, wäre das nicht Veruntreuung?

Kurzer Gegencheck, bevor ich mich aufrege: Ich rufe bei der Tiroler Gebietskrankenkasse in Innsbruck an, um in Erfahrung zu bringen, wie das dort mit EU-Bürgern gehandhabt wird. Die Dame am Telefon bestätigt mir, was ich vermutet hatte: “Wenn Sie als italienischer Staatsbürger in Österreich in einem Arbeitsverhältnis mit Pflichtversicherung sind, müssen Sie gar nichts tun. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei uns und solange das Arbeitsverhältnis besteht, läuft Ihre Versicherung.” Das mit den vier Jahren ist offenbar wieder einmal so eine italienische Extrawurst ( Legislativdekret 06.02.2007, Nr. 30). Einmal mehr ein Beleg dafür, dass es nicht darum geht, wo eventuell neue Verwaltungsgrenzen gezogen werden, sondern wie durchlässig man diese gestaltet. Die Ziehung neuer Grenzen innerhalb der EU kann Abbau bedeuten, während bestehende Grenzen recht undurchlässig sein können.

Zurück am Schalter. Ich frage die Frau, ob ich nun tatsächlich alle vier Jahre diese Versicherung erneuern muss. “Nein. Sie können sich nach fünf Jahren Ansässigkeit auch in das Verzeichnis der dauerhaft ansässigen EU-Bürger eintragen lassen.” “Dann mach ich das jetzt, bitte!” “Dazu müssen Sie auf Ihre Gemeinde gehen.” “Ok.”

Szenenwechsel. Gemeindeamt Feldthurns. “Ich würde mich gerne in das Verzeichnis der dauerhaft ansässigen EU-Bürger eintragen lassen.” “Oh, das ist nicht so einfach.” “Aha?” Für die Eintragung benötige ich ein Antragsformular, einen Ausweis, die Steuernummer, eine Bestätigung meines Arbeitgebers sowie – Trommelwirbel – zwei Stempelmarken zu je 16 Euro. Stempelmarken. Im Jahr 2018. “Organisieren Sie die Unterlagen. Ich bereite inzwischen alles vor. Kommen Sie nächste Woche wieder vorbei.” Im zweiten Versuch klappte es dann auch mit dem Beibringen der Bestätigung des Arbeitgebers, da aus der ersten offenbar nicht eindeutig hervorging, dass ich nach wie vor dort arbeite. “Jetzt muss nur noch der Bürgermeister unterschreiben. Der ist morgen wieder da. Dann können Sie die Bestätigung abholen kommen.”

Nachdem ich dann in meiner unendlichen Schusseligkeit zweimal an den doch recht kreativen Öffnungszeiten (Klausen: MO 08:00 – 12:30, 13:30 – 18:00 Uhr, MI 08:00 – 12:30 Uhr, DI + DO 09:30 – 12:30 Uhr, FR geschlossen; Brixen: MO 08:00-12:00 Uhr, DI + MI 09:00-12:00 Uhr, DO 10:00-18:00 Uhr, FR 08:00-11:00 Uhr. Zum Vergleich: Sämtliche elf Servicestellen der Tiroler Gebietskrankenkasse haben die gleichen Öffnungszeiten und zwar MO-FR 07:30-14:00 Uhr) der Gesundheitssprengel gescheitert war und vor verschlossenen Türen stand, traf ich im dritten Anlauf am Brixner Schalter einen – freundlichen – Mitarbeiter an.

Ich überreichte die Bescheinigung zum Daueraufenthalt, das Antragsformular um Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürger/-innen und Gleichgestellte sowie das Krankenkassenbüchlein. “Sie müssen auf dem Formular noch angeben, seit wann sie beschäftigt sind.” “Seit 2011. Das genaue Datum weiß ich jetzt nicht auswendig.” “Moment, ich schau Ihnen nach.” Dieser letzte Satz brachte die Absurdität des ganzen Unterfangens wunderbar auf den Punkt: Ich muss mich – anders als im benachbarten Österreich und gegen jede Logik – beim Landesgesundheitsdienst anmelden, obgleich mein Arbeitgeber bereits alle notwendigen Daten der Pflichtversicherung übermittelt hat. Diese Eintragung kann “ablaufen”, obwohl die Beiträge dafür automatisch kassiert werden und die Bezahlung nicht optional ist. Um dem Ablaufen zu entgehen, darf ich nach fünf Jahren Ansässigkeit für 32 Euro und mit einigem Zeitaufwand eine Bestätigung besorgen, die es anderswo nicht braucht und die meines Erachtens eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern darstellt. Und als Sahnehäubchen muss ich dann noch auf einem Wisch Dinge ausfüllen, die der Sanitätsbetrieb ohnehin weiß und die mir einer seiner Schalterbeamten nun vom Bildschirm abliest, damit ich sie auf einem Papierzettel eintragen kann. Asterix und der Passierschein A38 lassen grüßen.

Zu meiner Überraschung lief danach alles recht unkompliziert ab. Die Versicherungslücke wurde rückwirkend geschlossen, die Wahl meines bisherigen Hausarztes war aufgrund eines “Familienkontingents” über meine Frau doch noch möglich und mithilfe der Daueraufenthaltsbescheinigung läuft die Versicherung jetzt auch unbegrenzt. “Das ist der Vorteil als EU-Bürger gegenüber anderen. Sie müssen nach fünf Jahren Ansässigkeit nicht mehr alle vier Jahre erneuern kommen”, meinte der nette Beamte. Na dann. Ich verkniff mir einen Kommentar, schickte ein Stoßgebet zum hl. Bürokratius, dem Schutzpatron der EU-Bürger in Italien, und genoss einfach nur meinen Vorteil.

Siehe auch: 01 02 03 04

Nachtrag (20.12.2018): War heute – nachdem man mir vor drei Tagen versichert hatte, dass nun wieder alles passt – bei meiner Hausärztin. Wieder hieß es: “Sie scheinen bei mir nicht auf. Die Untersuchung mache ich Ihnen so.” Ich bedankte mich abermals für das Entgegenkommen und suchte wieder den Weg ins Büro des Gesundheitssprengels. Dort meinte man, dass meine Gesundheitskarte in “Erwartung der Genehmigung” wäre und dass ich auch wieder bei meinem Hausarzt aufscheinen würde, sobald die Genehmigung erfolgt ist. Dies müsste aber bald der Fall sein. Ich frage mich, welcher Prüfung es da noch bedarf, wo doch alle notwendigen Daten korrekt in das System eingespeist sind und es sich ohnehin nur um die Wiederaufnahme eines bestehenden Patienten handelt.



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