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Kiko in Südtirol und Katalonien.
Sprachpolitik wirkt

Auch in Südtirol spielen Ladenketten und Franchises im Einzelhandel inzwischen eine sehr wichtige Rolle. Unsere Städte sind voll damit, die Einkaufszentren sowieso.

Schon mehrmals haben wir hier darauf hingewiesen, wie wichtig deshalb eine Sprachpolitik wäre, die auch in diesem Bereich für die Berücksichtigung der Minderheitensprachen sorgt. So wie es in vergleichbaren Gebieten in Europa (und darüber hinaus) gemacht wird.

Leider wurde diesbezüglich in Südtirol nie etwas unternommen. Und das Ergebnis dieser absoluten Gleichgültigkeit ist — wie könnte es auch anders sein? — eindeutig.

An dieser Stelle möchte ich aufzeigen, wie unterschiedlich beispielsweise eine italienische Kette in Südtirol und Katalonien auftritt: Kiko Make Up Milano.

Südtirol

Begibt man sich bei uns (konkretes Beispiel: Brixen) in ein Geschäft dieser Kette, findet man kaum Spuren der Minderheitensprache Deutsch. So gut wie alles ist einzig in der nationalen Mehrheitssprache Italienisch gehalten. Zwischen einer Filiale in Südtirol, Rom oder Neapel dürfte es aus sprachlicher Sicht kaum einen Unterschied geben.

Obschon Deutsch in Südtirol die Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit ist, hat es als minorisierte Sprache gegen Italienisch im Handel keine Chance.

Kiko-Geschäft in Brixen: alles Italienisch

Katalonien

Als ich vor einigen Monaten in Barcelona war, hatte ich mich ebenfalls in einer Kiko-Filiale umgesehen.

Auch dort sind sämtliche Beschriftungen einsprachig, diesmal allerdings — im Sinne dessen, was affirmative action genannt wird — in der Minderheitensprache Katalanisch. Kiko stünde es natürlich frei, zusätzlich zu Katalanisch auch Kastilisch (Spanisch) zu verwenden.

Kiko-Geschäft in Barcelona: alles Katalanisch

Wie man sieht, schafft es Katalonien, die Landessprache im Handel zu fördern, obschon es sich bei Katalanisch nicht um eine große, internationale Sprache handelt und somit alles eigens übersetzt werden muss. Dafür vertraut man weder auf irgendwelche Zauberformeln noch auf Bettelei, genausowenig wie man sich auf die Sensibilität der einzelnen Firmen verlässt. Stattdessen wurden die für den Schutz der Minderheitensprache nötigen gesetzlichen Maßnahmen erlassen und auch exekutiert.

So bedienen sich jetzt selbst internationale Ketten, die (wie Kiko) in ihren eigenen Herkunftsländern keinerlei Sensibilität für Minderheitensprachen an den Tag legen, der katalanischen Sprache — weil sie es müssen.

Der Unterschied zwischen Südtirol und Regionen, in denen der Minderheitenschutz im Handel ernst genommen wird, könnte dabei größer kaum sein: Während Ladenketten bei uns meist einen aktiven Beitrag zur sprachlichen Assimilierung leisten, wurden sie etwa in Katalonien durch gezielte Maßnahmen zu wichtigen Verbündeten im Bestreben um die Förderung und Normalisierung der Minderheitensprache gemacht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9

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Zwang zur Beherrschung der italienischen Sprache.

In Italien soll demnächst die Verfassung so abgeändert werden, dass Italienisch auch offiziell als Amtssprache festgeschrieben wird — und zwar vielsagenderweise in Artikel 12, der die Trikolore als Staatsflagge definiert. Die Sprache wird also zu den Symbolen des Staates gereiht und im übertragenen Sinn wie eine Fahne geschwenkt.

Laut italofonia.info gab sich der Vorsitzende der Kulturkommission im italienischen Abgeordnetenhaus, Fabio Mollicone von der neofaschistischen Regierungspartei FdI, im Jänner sicher, dass die Verfassungsänderung in wenigen Monaten umgesetzt werden kann.

Ganz besonders besorgniserregend ist dabei, dass dem Portal zufolge jede Staatsbürgerin nicht nur das Recht haben soll, die italienische Sprache zu gebrauchen, sondern ganz ausdrücklich auch die Pflicht, sie zu beherrschen. Das ist heute nicht so. Es gibt auch sonst nur sehr wenige Länder, wo die Beherrschung der Staatssprache verfassungsmäßig (oder sonstwie gesetzlich) vorgeschrieben ist.

Mit einer derartigen Norm würde Italien sein Selbstverständnis und seine Natur als »mononationaler Nationalstaat« noch einmal betonen und wesentlich verstärken, und zwar naturgemäß zum Nachteil aller anderen Sprachen, die im Staat gesprochen werden.

Insbesondere auch in Südtirol, wo die deutsche der italienischen Sprache laut Autonomiestatut gleichgestellt sein sollte, hätte die Pflicht zur Kenntnis der Staatssprache unabsehbare Folgen. Heute besteht zwar bereits eine Art Recht, die italienische Sprache (zum Beispiel im öffentlichen Schulwesen) zu erlernen, der Minderheitenschutz fußt aber auch auf dem Recht und auf der zumindest theoretischen juristischen Annahme, dass es nicht zwangsläufig nötig ist, die Staatssprache zu beherrschen.

Im Prinzip könnte man von der Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen auch abzuleiten versucht sein, dass die Pflicht zur Beherrschung des Italienischen in Südtirol automatisch auf die Beherrschung des Deutschen ausgeweitet würde, doch aus der Praxis wissen wir, dass Vorschriften zu Schutz und Förderung der Staatssprache (bei der Beschriftung von Produkten, als Voraussetzung zur Berufsausübung, als Bedingung zur Erlangung der Staatsbürgerschaft etc.) auch heute schon nicht im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatuts ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil. Und das wäre wohl auch bei einer verfassungsmäßig vorgeschriebenen »Sprachpflicht« nicht anders.

Nicht zuletzt hätte der Sprachartikel in der Verfassung vermutlich auch »psychologische« Auswirkungen. Auf die Sprecherinnen von minorisierten Sprachen, die sich noch stärker als bisher einseitig in der Pflicht fühlen würden, vorrangig die Staatssprache zu erlernen. Und auf die Sprecherinnen der Staatssprache, die sich — noch mehr als ohnehin schon — dazu veranlasst sehen könnten, sich auf das siamo in Italia, si parla italiano zu berufen.

Wir sind also möglicherweise bald wieder so weit, dass Sprachen als nationalistische Waffe missbraucht und anderen aufgezwungen werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Mit Urzì die Autonomie wiederherstellen.

Der italienische Regionenminister, Rassist Roberto Calderoli (Lega), hat Alessandro Urzì (FdI) zum Mitglied der Sechserkommission ernannt, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut ist. So sieht also der erste konkrete Schritt zur in Aussicht gestellten Wiederherstellung der verlorenen Zuständigkeiten aus: es wird ein Zentralist und Ultranationalist ins dafür zuständige Gremium entsandt. Einer, der die Annexion unseres Landes durch Italien als Befreiung von der Tyrannei betrachtet, stets jede Überwindung faschistischen Unrechts bekämpft hat und nie müde wurde zu betonen, dass sein »einziges Interesse« den Italienerinnen gilt, die er sogar als die eigentliche Minderheit im Lande betrachtet.

Wenn das ein Omen ist, ist es mit Sicherheit kein erfreuliches. Gut möglich natürlich, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete versucht, als Mitglied der Sechserkommission ein wenig über seinen Schatten zu springen, um sich als Nachfolger der Lega als Koalitionspartner der SVP in Position zu bringen. Das würde sich dann allerdings spätestens nach der kommenden Landtagswahl rächen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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Minderheitenschutzbericht des Europarats.
Italien

Der beim Europarat angesiedelte Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat am 13. Februar einen Bericht zum Minderheitenschutz in Italien veröffentlicht.

Darin wird der Staat dringendst dazu aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu verbessern und auszubauen. Insbesondere seien Rundfunkprogramme in Minderheitensprachen zu erweitern und Lehrpersonen auszubilden, die den Schulunterricht in diesen Sprachen gewährleisten können. Außerdem sei eine rechtliche Grundlage für den Schutz von Roma, Sinti und Camminanti nötig, die derzeit fehlt.

Ferner müsse unter anderem

  • energisch gegen Hassrede vorgegangen werden, die Minderheiten, Migrantinnen und Geflüchtete im politischen Diskurs, in den Medien und in den sozialen Netzwerken treffe;
  • die offizielle Terminologie zur Bezeichnung von Roma und Sinti überprüft werden — was so viel bedeutet, dass Behörden diskriminierende Begriffe verwenden;
  • speziell im Fall der slowenischen Minderheit endlich sichergestellt werden, dass Vor- und Nachnamen nicht verhunzt werden;
  • der Unterricht in den Minderheitensprachen ausgebaut und besser finanziert, Schulbücher verfügbar gemacht werden;
  • die Inklusion von Mitgliedern der Roma- und Sinti-Gemeinschaften sowie ihre Arbeits- und Wohnbedingungen verbessert werden.

Insbesondere müsse der Schutz für kleinere Minderheiten verbessert werden.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein sehr schwaches Schutzinstrument. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Italien jedoch nie ratifiziert.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Québec: Regierung will Rückgang des Französischen aufhalten.
Interministerielle Aktionsgruppe

Neue Daten des kanadischen Statistikinstituts hatten kürzlich ergeben, dass der Anteil an Frankophonen in Québec zwischen 2016 und 2021 um anderthalb Punkte von 79,0% auf 77,5% gefallen ist. Dagegen hatten Anglophone und Allophone (d.h. Anderssprachige) jeweils Zuwächse zu verzeichnen.

Das ist für Ministerpräsident François Legault (Coalition Avenir Québec – CAQ) Grund genug, eine »Aktionsgruppe für die Zukunft der französischen Sprache« (Groupe d’action pour l’avenir de la langue française – GAALF) ins Leben zu rufen, in der gleich sechs Ministerinnen seiner Landesregierung ressortübergreifend einen Plan ausarbeiten sollen, um den Negativtrend zunächst zu stoppen und dann umzukehren. Es sind dies Jean-François Roberge (zuständig für die französische Sprache), Mathieu Lacombe (Kultur und Kommunikation), Bernard Drainville (Bildung), Pascale Déry (Hochschulen) Christine Fréchette (Zuwanderung) und Martine Biron (Internationale Beziehungen).

Sie sollen mit Expertinnen und gesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten, um eine regelrechte Sprachoffensive auf die Beine zu stellen — und zwar bis Herbst dieses Jahres.

Erst kürzlich hatte das Parlament von Québec bereits deutliche Verschärfungen am Gesetz 101 beschlossen, das seit 1977 die Grundlage für den Schutz der französischen Sprache in der Provinz bildet.

Minister Roberge bezeichnete den Zustand der französischen Sprache in Québec aufgrund der neuen Statistiken als »beunruhigend«. Die Ministerien seien nun aufgefordert, Ideen und Vorschläge einzubringen, die gemeinsam abgestimmt und dann von jedem Ressort im eigenen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden müssten, um die Vitalität des Französischen anzukurbeln. Dass dazu unter anderem der Anteil an Frankophonen unter den Zuwandernden erhöht (vgl. ‹1) und die Inanspruchnahme französischsprachiger kultureller Angebote gefördert werden müsse, nahm er bereits vorweg.

Vor Jahresende soll der neue Aktionsplan vorgestellt und bereits mit der Umsetzung begonnen werden.

Zum Vergleich

Dass in Südtirol

scheint bei unserer Landesregierung hingegen noch nicht einmal ein Achselzucken zu verursachen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Assimilierende soziale Medien.

Einem Bericht des Belfast Telegraph zufolge könnten die sozialen Medien den Fortbestand von Minderheitensprachen und sogar die psychische Gesundheit ihrer Sprecherinnen gefährden. Dies gehe aus einer Studie hervor, die Wissenschafterinnen der Universität Abertawe/Swansea mit 800 Waliserinnen englischer bzw. walisischer Muttersprache im Alter von 13 bis 15 Jahren durchgeführt haben.

Nahezu 70% der walisischen Mutterspachlerinnen gaben dabei an, sich in den sozialen Medien »häufig« oder »immer« der englischen Sprache zu bedienen, wobei eine große Mehrheit öfter Englisch als Walisisch benutzt. Walisischsprechende, die in die Mehrheitssprache wechselten, würden die Vitalität ihrer Sprache gefährden.

Angesichts der Bedeutung von Sprache für die kulturelle und soziale Identität von Sprecherinnen einer Minderheitensprache würde die Erosion einer Sprache im Netz auch die kulturelle Identität einer Nation [bzw. Minderheit] bedrohen, zitiert der Belfast Telegraph Dr. Richard Jones von der Psychologischen Fakultät.

Die Daten legten nahe, dass der Wunsch von Walisischsprecherinnen, die sozialen Medien in ihrer Sprache zu nutzen, vom Willen nach Steigerung ihres Selbstwerts, nach besserer sprachlicher Gleichstellung mit Englischsprecherinnen sowie nach Kontakten mit anderen Walisischsprecherinnen geleitet sein könnte.

Die Studie zeigt, dass Regierungen die Auswirkungen sozialer Netzwerke nicht nur auf die psychische Gesundheit und aufs Wohlbefinden berücksichtigen sollten, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Kultur von Minderheitengruppen, die dazu gezwungen sein könnten, bei der Suche nach digitalen Interaktionen, die für das alltägliche Leben immer wichtiger werden, wichtige und stabilisierende Einflüsse aufzugeben.

— Prof. Phil Reed, Universität Abertawe/Swansea

Übersetzung von mir

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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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Minderheitenpolitik in Österreich.
Veranstaltungshinweis

Am Donnerstag, den 26. Jänner findet um 18.00 Uhr an der Eurac eine Diskussionsrunde zum Thema

Minderheitenpolitik in Österreich: Eine Herzensangelegenheit?

statt.

Teilnehmende:

  • Katharina Crepaz, Senior Researcher am Center for Advanced Studies – Eurac Research
  • Clemens Mantl, Österreichischer Generalkonsul in Mailand
  • Heinrich Neisser, Emeritierter Professor an der Universität Innsbruck
  • Benedikt Sauer, Journalist und Vorstandsmitglied der Initiative Minderheiten

Es moderiert Günther Rautz, Leiter des Instituts für Minderheitenrecht an der Eurac.

Die Veranstaltung wird vom Institut für Minderheitenrecht gemeinsam mit dem Center for Autonomy Experience organisiert und findet in deutscher Sprache statt.

Ausstellung

Die österreichische Politik erklärt Südtirol immer wieder zur »Herzensangelegenheit«. Die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachige Minderheit in Südtirol ist international abgesichert. Ist der Schutz der Minderheiten aber auch innenpolitisch eine Herzensangelegenheit für Österreich? Der Kärntner »Ortstafelsturm« liegt bereits 50 Jahre zurück. Die Verpflichtungen aus Artikel 7 Staatsvertrag von Wien aus 1955 wurden durch das Volksgruppengesetz von 1976 nur teilweise umgesetzt. Die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Roma und Sinti sind in Österreich mittlerweile als Volksgruppen anerkannt. Aber gerade der Ortstafelkompromiss zeigt, wie schwierig es sein kann, gesetzliche Regelungen zu finden, die den Volksgruppen zu ihrem Recht verhelfen, aber gleichzeitig auch politisch von der Mehrheit mitgetragen werden.

Minderheitenpolitik begegnet also stets neuen Herausforderungen. Im Koalitionsprogramm der aktuellen Regierung wird dem Thema der Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet und Reformen angekündigt. Was also hat sich in den letzten Jahren getan? Geschichte und zentrale Forderungen unterschiedlicher Minderheiten in Österreich stehen im Mittelpunkt der Wanderausstellung »Was wir fordern! Minderheitenbewegungen in Österreich«. Neben den ethnischen Minderheiten thematisiert sie etwa auch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention, oder das Ringen gegen die Kriminalisierung von Homosexualität. Damit weist die Ausstellung auch auf die verschiedenen Definitionen des Begriffs Minderheit hin und zeigt die Vielfalt der Minderheitenbewegungen in Österreich.

Die gezeigte Ausstellung wurde von der »Initative Minderheiten« mit Sitz in Wien konzipiert. Die Ausstellungstexte sind deshalb in deutscher Sprache.

Ausstellungsdauer: 26. Jänner bis 28. Februar 2023

— offizielle Ankündigung

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