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Gerichtspräsidentin will Deutsch vor Gericht schwächen.

Anfang Mai war eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erlassen worden, derzufolge Bewerberinnen fortan bei öffentlichen Stellenwettbewerben zumindest einen Teil der Prüfungen in der Sprache absolvieren müssen, deren Gruppe sie sich zugehörig erklärt haben — und für deren Quote sie die Stelle besetzen möchten.

Die Bozner Gerichtspräsidentin Francesca Bortolotti zeigte sich wenige Tage später gegenüber dem Corriere (Südtirolbeilage vom 9. Mai) wenig begeistert — um es mit einem Euphemismus zu sagen. Aus der Feststellung, dass die Justiz wie das Gesundheitswesen zu den essentiellen Diensten zähle, zog sie vielmehr die Schlussfolgerung, dass die Zweisprachigkeit aufgeweicht werden müsse.

Dabei ist Deutsch vor Gericht schon heute eine absolute Seltenheit: Angaben von Stefan Tappeiner, dem Präsidenten der Strafsektion am Bozner Landesgericht zufolge, werden dreißig Jahre nach Wiedereinführung der Zweisprachigkeit nur 10% bis 20% der Strafprozesse auf Deutsch geführt.

Es wären Maßnahmen nötig, um diesen Anteil anzuheben.

Im Interview mit dem Corriere gab Präsidentin Bortolotti jedoch zu bedenken, dass auch viele Deutschsprachige im Studium nie mit der Rechtsterminologie in deutscher Sprache in Kontakt kommen, selbst wenn sie in Innsbruck studieren, wo Italienisches Recht in Zusammenarbeit mit der Universität Padua angeboten wird. Als wäre das normal. Mit einer Wettbewerbsprüfung in ihrer Muttersprache wären sie demnach überfordert. Doch anstatt daraus den Schluss zu ziehen, dass dringend nachzubessern wäre1durch Änderungen im Studium und/oder durch Wettbewerbsvorbereitungskurse, um das Recht der Bürgerinnen auf Gebrauch der eigenen Sprache vor Gericht sicherzustellen, schoss sie sich unter anderem auf die neue Durchführungsbestimmung ein.

Hoffentlich ist die Justizbehörde nicht schon mit der Abhaltung zweisprachiger Stellenwettbewerbe überfordert.

Darüberhinaus bemängelte Bortolotti jedoch auch, dass Richterinnen aufgrund der sogenannten Cartabia-Reform in der Phase vor dem Urteilsspruch nicht mehr mit den Anwältinnen sprechen dürfen — um unter anderem den Verzicht einer Seite auf Übersetzungen vereinbaren zu können. Man kann sich vorstellen, zugunsten welcher Sprache solche Abmachungen ausfallen.

Arme Justiz, die doch den Bürgerinnen ihre verbrieften Rechte so gerne verweigern würde und sich nun darin behindert sieht. Doch ich bin mir sicher, es werden neue Wege gefunden, um bei der unangefochtenen Vorherrschaft der lingua nazionale zu bleiben. Die passende Mentalität scheint in den Gerichtsämtern vorhanden zu sein.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 / ‹8

  • 1
    durch Änderungen im Studium und/oder durch Wettbewerbsvorbereitungskurse
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Südtirolerin forscht zu Sprache im Gesundheitswesen.

Sie absolviert ein Doktorat an der University of Ulster (Ollscoil Uladh) in Belfast und stellte ihr Projekt Sociolinguistic Justice and Language Barriers: Exploring Linguistic Unease in Healthcare Context am 23. Mai an der Universitat de Barcelona (UB) vor: die in Südtirol geborene und aufgewachsene Forscherin Nicole Marinaro. Darin befasst sie sich mit einem Thema, das auch hierzulande stets aktuell ist — den Sprachbarrieren im Gesundheitswesen. Konkret vergleicht und analysiert Marinaro die Lage in Südtirol, Katalonien und Nordirland.

Für die katalanische »Sprachzeitung« Diari de la llengüa wurde die Forscherin von Raül G. Aranzueque interviewt.

Sowohl in Katalonien als auch in Südtirol, so Marinaro, müssten Ärztinnen und Krankenpflegerinnen Sprachkenntnisse nachweisen, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten wollen. Die irische Sprache hingegen verfüge derzeit in Nordirland über kein solches Schutzniveau, obwohl kürzlich ein neues Sprachgesetz erlassen wurde.

In ihrer Arbeit gehe es aber neben den autochtonen Minderheitensprachen auch um die Sprachen der Immigration.

Einer Person in ihrer eigenen Sprache begegnen zu können, sei im Gesundheitsbereich von großer Wichtigkeit. Spreche eine Ärztin die Sprache der Patientin, fühlte diese sich bereits besser versorgt. Zudem könnten Patientinnen ihre Anliegen besser vorbringen und die Anweisungen der Ärztinnen besser verstehen — was ja, etwa wegen der Fachterminologie, selbst in der eigenen Sprache manchmal nicht leicht sei.

Zahlreiche Studien, so Marinaro in dem Interview, wiesen auf die positiven Auswirkungen einer guten Verständigung mit der Ärztin hin. Dies könne auf kommunikativer wie auf symbolischer Ebene stattfinden — in Bezug auf den Wert, den man der Sprache beimisst und auf die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit (Anzahl der Hospitalisierungen, Anzahl vermeidbarer Untersuchungen usw.).

In Befragungen, die sie mit Menschen im katalanischen Sprachraum geführt hat, gaben viele an, viel mehr Nähe zur Ärztin zu spüren, wenn sie sich auf Katalanisch an sie wende. Patientinnen befänden sich in einer vulnerablen Lage, und die Sprache versetze sie in eine bessere Situation.

Manche Menschen gäben zwar an, dass es Personalmangel gebe und nichts passiere, wenn Ärztinnen auf Kastilisch (Spanisch) sprächen, doch laut Marinaro dürfe die Bedeutung der eigenen Sprache nicht unterschätzt werden.

Es gibt Gesetze, die angewandt werden müssen, und man muss zudem sicherstellen, dass sich das gesamte Gesundheitspersonal der Wichtigkeit bewusst ist, Patientinnen in ihrer Sprache zu betreuen.

— Nicole Marinaro

Übersetzung von mir

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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EU: Audiovisuelle Vielfalt umfasst Minderheitensprachen.

Kürzlich hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der 2018 aktualisierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Der genehmigte Text beinhaltet auch mehrere Punkte, die für Sprachiminderheiten von Interesse sind.

Nicht nur wird in den Prämissen der Entschließung ausdrücklich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Bezug genommen, die von mehreren Mitgliedsstaaten — einschließlich Italien — nie ratifiziert wurde. Auch im Beschließenden Teil sind Forderungen enthalten, die im Falle ihrer Umsetzung konkrete Fortschritte mit sich bringen würden.

So wird darin hervorgehoben

wie wichtig es ist, die Zugänglichkeit (Synchronisation, Untertitel, Audiodeskriptionen und andere) in allen Sprachen des Gebiets zu erleichtern, in denen der audiovisuelle Mediendienst erbracht wird[.]

– Punkt 16 der Entschließung

Hervorhebung von mir

Der darauffolgende Punkt stellt klar, dass die audiovisuelle Vielfalt auch die Minderheitensprachen umfasst:

[Das EU-Parlament] fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbreitung europäischer Werke, die die gesamte Bandbreite der europäischen Sprachenvielfalt repräsentieren, wobei sowohl die Amtssprachen als auch die Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollten; hält es daher für unerlässlich, Daten über die sprachliche Verbreitung audiovisueller Mediendienste zu erheben, einschließlich Informationen über die sprachliche Vielfalt bei der Synchronisation, Untertitelung und Audiodeskription, die damit verbunden sind und zusammen mit diesen Diensten zur Verfügung gestellt werden, um gezielter handeln zu können[.]

– Punkt 17 der Entschließung

Hervorhebungen von mir

Beide Punkte gehen in dieser Form auf Änderungsanträge der katalanischen EU-Abgeordneten Diana Riba i Giner (ERCGrüne/EFA) zurück. Ob sie von Kommission und Rat, an die die Entschließung gerichtet ist, beziehungsweise von den Mitgliedsstaaten in irgendeiner Form berücksichtigt werden, bleibt fraglich. Das EU-Parlament hatte sich zum Beispiel auch in Bezug auf die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) deutlich minderheitenfreundlicher gezeigt, als es die Kommission letztendlich war.

Bei den audiovisuellen Mediendiensten, mit denen sich die Richtlinie befasst, geht es neben klassischen TV-Angeboten unter anderem auch um Streamingdienste wie Netflix, Apple TV oder Amazon.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Wo ein Wille, da … Ladinisch.
Sichtbarkeit für die älteste Landessprache

Drei völlig unterschiedliche Beispiele dafür, der ladinischen Sprache – auch außerhalb des ladinischen Sprachraumes – etwas mehr Sichtbarkeit zu verleihen, sind mir unlängst aufgefallen. Also vor den Vorhang damit:

Einer der renommiertesten Südtiroler Industriebetriebe, die Durst Group AG, sucht in Brixen auf Deutsch, Italienisch, Ladinisch und Englisch neues Personal.

Ein Pizza-, Kebab und Fast-Food-Betrieb in arabischstämmiger Inhaberschaft aus Sand in Taufers bedankt sich bei seinen Kunden für 20 Jahre Treue auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch.

Die neue – zwar weitgehend nur zweisprachige – Landeszeitung wurde zumindest mit einem alleinigen ladinischen Namen nëus (Grödnerisch: wir) versehen. Und im Blattinneren findet sich eine Handvoll ladinischer Artikel.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8

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L’Istria aperta e il Sudtirolo chiuso.

Il giornalista Massimiliano Boschi è stato in Istria, nella parte sotto giurisdizione slovena, e in seguito ha scritto un pezzo sulla minoranza italiana ivi residente per il settimanale sudtirolese ff.

Nell’Istria slovena sembrano, innanzitutto, rendersi conto che difficilmente sarà il mondo ad adattarsi a comunità piccole e di confine e che rinunciare a utilizzare il passato come una clava e scegliere di dialogare invece che recriminare, migliora la qualità della vita ancor prima che della convivenza.

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Ritengo che quella appena citata sia la frase dell’articolo che meglio riassume il Boschi-pensiero:

  • Primo, la minoranza italiana in Istria è «realista» e «buona», perché arrendevole; essa ha capito che non bisogna aspettarsi troppo, che il mondo se ne frega delle minoranze e —ritornello — non si adatterà certo alle realtà plurilingui.
  • Secondo, i sudtirolesi di lingua tedesca (e ladina, forse) invece sono ottusi, non vogliono dialogare e utilizzano il passato come una clava, mentre sarebbe ora di finirla, di rinunciare e far finta di nulla.

Altrimenti detto: un membro della maggioranza nazionale italiana, tutelata al 100%, su un settimanale in lingua tedesca scrive — liberamente dialogando, e in italiano — che la minoranza nazionale tedesca non è disposta a dialogare, e che invece sarebbe meglio se la smettesse di rompere le scatole.

Come d’altronde pare facciano gli italiani in Istria, ammesso e non concesso che sia vero.

[P]er due mandati consecutivi, tra il 2010 [e] il 2018, è stato eletto sindaco di Pirano Peter Bossmann, nato in Ghana con il nome Kweku. È stato il primo sindaco nero dell’intera Slovenia. Quando potrà capitare anche in Alto Adige?

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Domanda retorica, alla quale c’è un’unica risposta: mai, perché i sudtirolesi sono arretrati, chiusi e razzisti.

Il suo giudizio positivo sulla convivenza tra lingue diverse in Istria, Boschi lo motiva citando una conversazione tra due signore in un locale di Izola/Isola, che passano senza problemi dallo sloveno al veneto e viceversa. Come se questo in Sudtirolo, col tedesco e l’italiano, non fosse all’ordine del giorno.

E come già nei suoi articoli sull’Ostbelgien, poi, anche in questo caso fa notare con una certa insistenza che la toponomastica in Istria è bilingue. Fingendo di non capire (o non capendo davvero) che praticamente nessuno in Sudtirolo si oppone alla toponomastica bilingue nei casi in cui, come in Istria, entrambe le versioni sono storicamente fondate, ma solo dove quella «italianeggiante» è stata inventata da Ettore Tolomei e imposta dai fascisti.

Infine, presumibilmente per sottolineare il pragmatismo istriano, cita il caso dei poliziotti del territorio monolingue sloveno che, in quanto «possono sorgere problemi di comunicazione», si sono «attrezzati per fare in modo che chi parla italiano possa spiegarsi nella sua lingua potendo sempre comunicare via radio con un operatore in centrale in grado di tradurre».

Forse sbagliando deduco che:

  • i poliziotti del territorio bilingue in Istria sono veramente bilingui, cosa che in Sudtirolo non è per nulla garantito;
  • in Slovenia perfino i poliziotti del territorio monolingue si attrezzano per garantire il bilinguismo, pura fantascienza in Italia fuori dal Sudtirolo (se non eventualmente per i turisti);
  • in Istria, diversamente dal Sudtirolo, si è capito che nonostante il bilinguismo diffuso degli istriani di lingua italiana, descritto da Boschi, l’eventuale monolinguismo della polizia può creare difficoltà.

Ma io che ne so, probabilmente starò usando l’Istria come una clava. E me ne scuso.

Ad ogni modo, mentre en passant riferisce che (nonostante l’apertura mentale) anche in Istria le scuole sono separate per lingua e che gli sloveni di lingua italiana, per eleggere rappresentanti italiani, devono iscriversi in apposite liste (qui da noi si griderebbe alla schedatura etnica), Massimiliano Boschi «dimentica» che gli italiani di Slovenia hanno diritto alla doppia cittadinanza (qui da noi si griderebbe alle opzioni), dispongono di passaporti sloveni in lingua italiana e godono di servizi statali plurilingui che i sudtirolesi si sognano.

Sono comunque già curioso di sapere quale minoranza molto più aperta e avanzata della nostra (praticamente tutte) Boschi sceglierà la prossima volta per dimostrare quanto arretrati siamo.

Vedi anche ‹1 ‹2

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Zweisprachige Carabinieri. Und Mossos d’Esquadra.

Bei einem staatsweiten Wettbewerb zur Rekrutierung 3.763 neuer Carabinieri sind 32 Plätze auch für zweisprachige Anwärterinnen vorgesehen, die ihren Dienst in Südtirol oder bei Stellen mit regionaler Zuständigkeit verrichten sollen. Dies gab das Landespresseamt jüngst bekannt. Verlangt wird das B1-Sprachniveau (nach GERS).

Die zur Erlangung dieses Niveaus (»Mittelstufe«) erforderlichen Fähigkeiten werden so beschrieben:

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

– Quelle: Goethe-Institut

Zum Vergleich: Katalonien hat seine eigene vollwertige Polizei (Mossos d’Esquadra), die — wie in deutschen Bundesländern — einem autonomen Landesinnenministerium unterstellt ist.

Derzeit läuft ein Auswahlverfahren für 850 neue einfache Mossas, wovon mindestens 340 Plätze Frauen vorbehalten sind. Zu den Aufnahmekriterien gehören Katalanischkenntnisse auf C1-Niveau:

Auszug aus der Wettbewerbsbeschreibung

C1 ist das zweithöchste Niveau der GERS-Skala und liegt zwei Stufen über dem, was die »Südtiroler« Carabinieri nachweisen müssen. Es wird folgendermaßen beschrieben:

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

– Quelle: Goethe-Institut

Wir halten fest: in Katalonien brauchen alle Mossas Kenntnisse der Landessprache auf dem höheren C1-Niveau. In Südtirol (Vorzeigeautonomie!) gibt es für staatliche Polizeikräfte hingegen gar kein vorgeschriebenes Niveau, lediglich der Dienst muss (bzw. müsste) theoretisch so organisiert sein, dass er zweisprachig abläuft. Dafür werden einige Beamte mit Sprachkenntnissen auf dem — im Vergleich mit Katalonien zwei Stufen niedrigeren — B1-Sprachniveau aufgenommen.

Überdies zählen zu den   Voraussetzungen für die Aufnahme in den Dienst als Mossa Kenntnisse in folgenden Themenfeldern, die beim Wettbewerb geprüft werden: Geschichte Kataloniens (Teil 1 und Teil 2); Geschichte der katalanischen Polizei; soziolinguistisches Umfeld; Geographie Kataloniens; gesellschaftliches Umfeld in Katalonien; Informationstechnologien des 21. Jahrhunderts; das Autonomiestatut; politische Institutionen Kataloniens; das staatliche Rechtsgefüge; Menschen- und Grundrechte; politische Institutionen des Staates; Justiz; territoriale Organisation des Staates; Europäische Union; Sicherheitszuständigkeiten der Generalitat; das katalanische Innenministerium; Polizeikoordination; Gesetzeslage im Sicherheitsbereich; Polizeideontologie; politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld.

Damit wird sichergestellt, dass die Polizeikräfte mit der besonderen Lage in Katalonien vertraut sind — was man von den Carabinieri, mit oder ohne Zweisprachigkeitsnachweis, so wohl nicht voraussetzen kann.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Autorinnen und Gastbeiträge

Gatterers Geist lebt.

Der gebürtige Südtiroler Journalist Claus Gatterer stößt noch immer Engagement an

Claus Gatterer machte sich als ORF-Journalist einen Namen, mit seinem Magazin teleobjektiv. Sein Journalismus war parteiisch, für die Menschen, für die Ausgegrenzten und Diskriminierten. Gatterer ließ die »Stummen« und »Verstummten« zu Wort kommen, miserabel bezahlte Arbeitende, Rechtlose, Angehörige der minderheitlichen nationalen Volksgruppen in Österreich.

Der gebürtige Südtiroler war einst Mitarbeiter der SVP, beschäftigte sich als Historiker mit den vielen Minderheiten in Italien, wurde in Österreich zum ausgewiesenen Fachmann für Minderheiten. Gleich mehrere österreichische Regierungen holten seine Ratschläge ein. Ob sie umgesetzt wurden? Wohl eher nicht.

Der 1984 verstorbene Gatterer und sein Journalismus wirken immer noch nach. Dafür sorgte auch der österreichische Journalistenclub, später der Journalistenclub Concordia mit dem Prof. Claus-Gatterer-Preis für sozial engagierten Journalismus. Inzwischen gibt es für den »Nachwuchs« den Claus-Förderpreis.

Für die 24-jährige slowenischsprachige Ana Grilc aus dem österreichischen Bundesland Koroška/Kärnten ist Gatterer zweifelsohne ein journalistischer Bezugspunkt. Die junge Literatin machte mit ihrem Erstlingswerk Wurzelreisser:innen auf sich aufmerksam, politisch als Vorsitzende des Klubs slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien/Dunaju. Ana Grilc schreibt für die slowenische Wochenzeitung Novice, in der burgenländisch-kroatischen Zeitung Novi Glas widmete sie Claus Gatterer einen engagierten Artikel, Herr Gatterer im Schatten der Karawanken.

Daraus einige Auszüge:

Journalismus wird Widerstand

In gewissen Kreisen Koroška/Kärntens sagt man, man solle um Widerstandsgeist oder Journalismus zu lernen, ins Baskenland/Euskadi oder zu den Südtiroler:innen reisen. Dies ist kein Zufall, denn aus Sexten/Sesto erhob sich einst ein Vorreiter des bi- und interkulturellen Feldes, eine Journalistenlegende, die neue Maßstäbe im Umgang mit vulnerablen sozialen Gruppen setzte – und das im nationalen österreichischen Fernsehen: Claus Gatterer.

– Ana Grilc

Für Gatterer waren die Kärntner Sloweninnen und Slowenen eine Herzensangelegenheit, wundert sich fast Ana Grilc:

Er berichtet über die schlechten Lebensbedingungen ethnischer Minderheiten und deren Ausgrenzung in Österreich, nimmt sich einer internationalen Perspektive an, schockt den deutschsprachigen Raum mit der Aussage, es gäbe 38 Millionen Minderheitenangehörige in Europa.

– Ana Grilc

Parteiischer Gatterer

Gatterer berichtet solidarisch, ja — nochmals — parteiisch, über die nationalen Minderheiten, in Österreich als Volksgruppen definiert. Gatterer wuchs als ausgegrenzter deutschsprachiger Südtiroler im italienischen Faschismus auf. »Dass ich selber ein Angehöriger einer Minderheit und als solcher drangsaliert wurde, als solcher wirklich ein Fremder in der Heimat war, weil ich in der Schule nicht einmal Deutsch lernen konnte und die Verweigerung der Muttersprache ist ja ein wesentliches Element jeder Entfremdung, trägt bei mir dazu bei, dass ich vielleicht ein besonders offenes Ohr habe für Anliegen für Minderheiten,« erklärte Gatterer seine Minderheiten-Solidarität.

»Aus den eigenen Repressionserfahrungen«, schreibt Grilc, »formt er Empathie und kämpft für das Erstellen und Bestehen minoritärer Allianzen.«

Ana Grilc stellt fest, dass das Reden über Minderheiten in Österreich noch immer notwendig ist, besonders in Kärnten/Koroška zeitlos bleibt. »Antislowenismus grassiert noch immer im Lande. 2022 Jahr organisierten die Studierendenvereinigungen KSŠŠD (Klub slovenskih študentk in študentov na Dunaju), KSŠŠK (Klub slovenskih študentk in študentov na Koroškem) sowie der Schüler:innenverband KDZ (Koroška dijaška zveza) den Minderheitenaktionstag M.A.D., um auf die Geschichte sowie die Folgen des Ortstafelsturms (1972) aufmerksam zu machen. Von den Demoschildern der Jugendlichen prangt noch immer aphoristisch Gatterers Argumentation zu der Legimität der Minderheitenrechte. Nach dem Credo: Haček tuat nit weh. Eine weitere Parallele besteht in der Reaktion der Mehrheitsbevölkerung auf die Forderungen basaler Rechte durch Minderheiten,« klagt Grilc den weitverbreitenten Antislowenismus an.

Slowenisierung von Koroška/Kärnten?

Schon 1975 geißelte Claus Gatterer in der Diskussionsrunde Fremde in der Heimat die österreichische Minderheitenpolitik. Für ihn keine Politik für die Minderheiten, sondern dagegen. Eine respektlose Politik: »Seit Abschluss des Staatsvertrages (damit wurde Österreich 1955 von den Besatzungsmächten USA, SU, Frankreich und GB in die staatliche neutrale Unabhängigkeit entlassen) und seit dem Schulkampf (die Zerschlagung der zweisprachigen Schule) haben die Deutschkärntner eine neue Linie gefunden, die recht geschickt ist. Sie fühlen sich durch die Minderheit bedroht, obwohl diese Minderheit so minimal und klein ist, sie sehen die Gefahr eine Slowenisierung Südkärntens, die überhaupt nicht gegeben ist und die Gefahr könnte auch nicht gegeben sein, wenn die Ortstafel (zweisprachig deutsch-slowenisch) dort stünde, und mit dieser larmoyanten Aggressivität appellieren sie an das Mitleidsgefühl der restlichen Österreicher und auch des deutschsprachigen Auslandes.«

Diese Analyse ist noch immer gültig. Beim jüngsten Landtagswahlkampf in Kärnten/Koroška hetzten die Freiheitlichen ungeschminkt gegen die slowenische Minderheit. Der folgende Stimmenzuwachs ließ die Rechtsradikalen zur zweitstärksten Partei werden.

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Kaum Deutsch vor Gericht.

In einem Land, in dem knapp 70% der Bevölkerung der deutschen Sprachgruppe angehören, werden 80% bis 90% der Strafverfahren in der Staatssprache Italienisch geführt. Dies berichtet Rai Südtirol unter dem Titel Deutsch ist vor Gericht eine Seltenheit — in Berufung auf Stefan Tappeiner, Präsident der Strafsektion am Bozner Landesgericht.

Genauere Daten, wie sie für eine seriöse Sprachpolitik erforderlich wären, gibt es wohl auch in diesem Bereich nicht.

Jahrzehntelang war die Mehrheitssprache der Südtirolerinnen auch aus diesem sensiblen Feld ausgeschlossen.

Anlass für die Berichterstattung von Rai Südtirol ist, dass hierzulande (erst) seit dreißig Jahren — also fast ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs — wieder Prozesse in deutscher Sprache möglich sind.

Zudem gestalte[n] sich die Übersetzungen vieler Begriffe laut Richter Tappeiner oft als schwierig. “Bestimmte Nuancen werden vielleicht nicht ganz korrekt übersetzt. Gerade deswegen versuchen wir immer Prozesse so abzuwickeln, dass jeder in seiner Muttersprache aussagen kann und dass dann auf eine Übersetzung verzichtet werden kann.”

– Rai Südtirol

In konstitutiv mehrsprachigen Staaten mit mehrsprachig abgefassten Gesetzen und speziell geschultem Personal1z.B. Schweiz, Kanada, Belgien, Finnland…, wie auch Südtirol einer sein könnte, stellen derartige Herausforderungen keine besonderen Probleme dar. Auch die internationale Gerichtsbarkeit (EGMR, EuGH etc.) funktioniert völlig normal in mehreren Sprachen.

Dass die überwältigende Mehrheit der Strafprozesse hierzulande noch drei Jahrzehnte nach Wiedereinführung der deutschen Sprache auf Italienisch abgehalten wird, ist jedoch ein klares Symptom der fortdauernden Minorisierung der deutschen Sprache (vgl. ‹1 ‹2).

Laut Astat-Sprachbarometer2in der aktuellsten Fassung von 2014 gaben 9,2% der Deutschsprachigen an, dass ihnen in den zwölf Monaten vor der Befragung das Recht auf Gebrauch der Muttersprache vor Gericht verwehrt worden sei. Wenn man berücksichtigt, dass gar nicht so viele Menschen überhaupt je mit Gerichten in Berührung kommen, mutet dieser Anteil enorm an.

Vor einigen Jahren hatte es der frühere Gerichtspräsident Heinrich Zanon folgendermaßen auf den Punkt gebracht: Trotz Zweisprachigkeitsnachweis seien viele Richterinnen gar nicht imstande, ein Urteil auf Deutsch zu verfassen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

  • 1
    z.B. Schweiz, Kanada, Belgien, Finnland…
  • 2
    in der aktuellsten Fassung von 2014
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