Sabes/
Südtiroler Sanitätsbetrieb
Azienda sanitaria del Sudtirolo
Azienda sanitera de Südtirol
⊂ Land Südtirol
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Hausarzt: Einsprachige Terminvereinbarung.
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Auf Salto berichtet Christoph Franceschini vom absurden Vormerkungssystem seines Hausarztes. Wer die offizielle Nummer der Praxis wählt, wird demnach (zunächst auf Italienisch und dann auf Deutsch, wie die veröffentlichte Tonspur zeigt) auf eine andere Telefonnummer verwiesen, hinter der sich das Unternehmen 3SMB verbirgt: Es handelt sich um ein Callcenter in San Piero a Sieve bei
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Öffentliche Dienste verweigern deutsche Sprache.
Riesiges Ungleichgewicht–
Im Jänner hatte das Statistikinstitut des Landes (Astat) Daten über die Zufriedenheit der Bürgerinnen mit den öffentlichen Diensten 2023 (Astat-Info 01/24) veröffentlicht. Den Aspekt der Digitalisierung hatte ich bereits herausgegriffen und thematisiert. Unter den Hauptgründen für die Unzufriedenheit der Bürgerinnen mit Diensten, die sie tatsächlich beansprucht haben, befindet sich auch die unzureichende Zweisprachigkeit. Für vier
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Primariate: Südtirol als Makro-Gemeinde?
Aushöhlung der Autonomie–
Mit Urteil 139/2022 hatte das italienische Verfassungsgericht das bis 2021 in Südtirol geltende Verfahren zur Ernennung von Primarinnen für nicht verfassungskonform erklärt, was für das Südtiroler Gesundheitswesen zu riesigen Problemen, Kosten und Ungewissheit geführt hat. Seit Monaten argumentiere und bemängle ich, dass insbesondere die Südtiroler Medien, aber auch die Politik, außerstande sind, der Angelegenheit auf
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Primariate: War es Hybris?
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In der ff vom 15. Juni (Nr. 24/23) wird Arzt und Gewerkschafter Ivano Simioni (BSK/VSK) in Bezug auf das Desaster mit den Primarernennungen wie folgt zitiert: Das Land Südtirol hat sich wohl überschätzt und geglaubt, eigene Gesetze schreiben zu können. – Dr. Ivano Simioni Eine solche Aussage wäre eher von der nationalistischen Anaao zu erwarten
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Die Autonomie — des Verfassungsgerichts.
Primarstellen–
Das Arbeitsgericht in Trient gab dieser Tage einem Primariatsanwärter recht, der eine Stelle in Bozen nicht bekommen hatte, und verurteilte das Land Südtirol unter anderem dazu, ihm 37.950 Euro Schadenersatz plus 3.450 Euro monatlich bis zur Wiederholung des Stellenwettbewerbs zu zahlen. In erster Instanz war der Arzt mit seinem Rekurs noch abgeblitzt. Der Fall zeigt,
