Beim Office of the Commissioner of Official Languages von Kanada ist ein Leitfaden mit einfachen, aber effektiven Empfehlungen für die Abhaltung zweisprachiger Meetings erhältlich. Ich bin der Meinung, dass diese Ratschläge auch für Südtirol von Interesse sind und — obwohl für öffentliche Verwaltungen gedacht — auch auf Private oder etwa auf die Sitzungen von Gemeinde- und Stadtviertelräten anwendbar wären.
Den Inhalt habe ich hier in die deutsche Sprache übertragen.
Der föderale öffentliche Dienst ist zweisprachig
In Gebieten, die in Bezug auf die Arbeitssprachen als zweisprachig ausgewiesen wurden, haben die Angestellten das Recht, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten und geleitet zu werden. Dies schließt die Sitzungen, an denen sie teilnehmen, mit ein.
Gute Praktiken zur Abhaltung einer zweisprachigen Sitzung mit Angestellten, die unterschiedliche Zweisprachigkeitsniveaus besitzen
- Die Person, die die Sitzung leitet, beherrscht beide offiziellen Sprachen und achtet darauf, dass alle Angestellten voll und in der Sprache ihrer Wahl am Meeting teilnehmen können. Sie stellt sicher, dass die Sitzungen vom Anfang bis zum Ende in beiden offiziellen Sprachen durchgeführt werden.
- Die oder der Vorsitzende des Meetings weist in beiden offiziellen Sprachen von Beginn an darauf hin, dass es den Teilnehmenden freisteht, sich in der offiziellen Sprache ihrer Wahl auszudrücken.
- Die oder der Schriftführende beherrscht beide offiziellen Sprachen und die Wortmeldungen in jeder der offiziellen Sprachen werden im Sitzungsprotokoll wiedergegeben.
- Die Einberufung, die Tagesordnung, die Unterlagen und die Besprechungsprotokolle werden in beiden offiziellen Sprachen zeitgleich verteilt.
- Keine weiteren Schritte sind nötig, da im Prinzip sämtliche Teilnehmenden entweder beide offiziellen Sprachen sprechen oder passiv zweisprachig sind.
Gute Praktiken zur Abhaltung einer zweisprachigen Sitzung mit Angestellten, die unterschiedliche Zweisprachigkeitsniveaus besitzen und solchen, die einsprachig sind
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Schritten: Die oder der Vorsitzende muss die wichtigsten Punkte jeder Wortmeldung für die Sprecherinnen der jeweils anderen Sprache zusammenfassen. Diese Vorgehensweise verlangsamt die Sitzung etwas, unterstützt jedoch die gegenseitige Verständigung außerordentlich. Es ist daher wichtig, dass vom Vorsitz die nötige Zeit eingeplant wird.
Vorteile zweisprachiger Sitzungen
- Maximieren die Teilnahme sämtlicher Angestellten, da der Großteil in der offiziellen Sprache seiner Wahl produktiver ist.
- Unterstützen die Beibehaltung der Kompetenzen der Angestellten in der Zweitsprache, da sie beiden offiziellen Sprachen ausgesetzt werden.
- Sind ein Zeichen des Respekts gegenüber den anwesenden Personen.
Andere Beispiele guter Praktiken
- Sprachwärter/innen: Im Rahmen einer zweisprachigen Sitzung teilt die oder der Vorsitzende einer Person die Rolle zu, die Ausgewogenheit im Gebrauch der beiden offiziellen Sprachen zu beobachten und sie/ihn darauf hinzuweisen, sobald das Gleichgewicht missachtet wird, damit sie/er es wiederherstellen kann.
- Den Ablauf der zweisprachigen Sitzung erklären: Als Vorsitzende/r darauf hinweisen, dass die Wortmeldungen der einen und der anderen für die gegenseitige Verständigung in der anderen Sprache zusammengefasst werden. Um dies zu tun, muss die Sitzung ab und an unterbrochen werden.
- Vertrauen schenken: Als Teilnehmende/r darauf vertrauen, dass die oder der Vorsitzende die eigenen Wortmeldungen gut zusammenfassen wird.
- Niemals aufgeben: Durch die Praxis wird man besser. Geduld und Wille zu experimentieren sind essentiell. Anfängliche Widerstände sind normal.
- Eine gute Führung ist entscheidend: Die Führung durch den Vorsitz und durch jede/n Sitzungsteilnehmende/n sind sind genauso wichtig wie die Führung durch Vorgesetzte und Manager/innen auf allen Ebenen.
HINWEISE
- Rechte der Angestellten versus Pflichten der Supervisor/innen: Das Recht der Angestellten, in Gebieten, die in Bezug auf die Arbeitssprachen als zweisprachig ausgewiesen wurden, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten, schafft für Führungskräfte die Verpflichtung, ihre Angestellten in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu leiten und hat Vorrang gegenüber den Sprachrechten der Führungskräfte.
- Ganzheitlicher Ansatz bezüglich der Arbeitssprache: Zweisprachige Sitzungen sind nur eines der Elemente, die von Teil 5 des Gesetzes über die offiziellen Sprachen abgedeckt werden. Teil 5 muss in seiner Gesamtheit umgesetzt werden.
- Dienste an der Öffentlichkeit versus Arbeitssprache: Das Recht der Öffentlichkeit, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, hat gegenüber dem Recht der Angestellten, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten, Vorrang. Wann immer Teil 4 und Teil 5 des Gesetzes über die offiziellen Sprachen in Konflikt geraten, hat Teil 4 Vorrang.
Übersetzung aus dem Englischen/Französischen und Anpassungen von mir.
Auch in Südtirol hätten öffentliche Angestellte und Mitarbeiterinnen von Konzessionsunternehmen laut Autonomiestatut (DFB: DPR 574/88, Artikel 11) theoretisch das Recht, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten. Leider wird dem wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl ja der (sprachliche) Alltag vieler Menschen von ihrer Arbeit bestimmt wird.
Vielleicht kann der hier wiedergegebene Leitfaden ein Anstoß für diesbezügliche Verbesserungen sein.
Siehe auch: 01
02
03
04
05
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