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Die Zweisprachigkeit der Vizegouverneurin.

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Im Jahr 2019 hatte die kanadische Generalgouverneurin auf Vorschlag von Regierungschef Justin Trudeau eine Vizegouverneurin für die Provinz Neubraunschweig (Nouveau Brunswick/New Brunswick) ernannt, die nicht der französischen Sprache mächtig ist.

Obschon sie auf dem Papier nach wie vor auch inhaltliche Befugnisse haben, beschränkt sich die Rolle der Vizegouverneurinnen in den Provinzen heute faktisch auf zeremonielle und repräsentative Aufgaben sowie auf die Beurkundung von Gesetzen.

Gegen die Ernennung, die einen Bruch mit der langjährigen Tradition zweisprachiger Amtsinhaberinnen darstellte, erhob die frankophone Vereinigung Société de l’Acadie du Nouveau-Brunswick (SANB) Einspruch und bekam im April dieses Jahres vor dem Obersten Gericht der zweisprachigen Provinz Recht. Die Bundesregierung hatte sich ins Verfahren eingelassen und argumentiert, dass das Büro der neuen Vizegouverneurin Brenda Murphy auch dann einen zweisprachigen Dienst gewährleisten könne, wenn die Amtsinhaberin selbst nicht beider Sprachen mächtig ist. Eine Darstellung, die das Tribunal jedoch als unzulässige Vereinfachung betrachtete. Es verwies darauf, dass Englisch und Französisch in Neubraunschweig gleichgestellte Sprachen sind, weshalb die Bürgerinnen einen Anspruch darauf hätten, dass auch die Vizegouverneurin beider Sprachen (gleichermaßen) mächtig ist, selbst wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich so vorgeschrieben ist.

Die SANB hatte von Anfang an klargestellt, dass ihre Klage nicht auf den Rücktritt oder die Enthebung von Murphy abzielt, sondern die verpflichtende Berücksichtigung der Zweisprachigkeit bei künftigen Ernennungen bezweckt.

Zum Vergleich

In Südtirol sind die beiden Sprachen Deutsch und Italienisch auf dem Papier ebenfalls gleichgestellt. Meines Wissens war aber noch nie eine Regierungskommissärin (trotz ihrer erheblich größeren Befugnisse als die einer kanadischen Vizegouverneurin) der deutschen Sprache mächtig, schon gar nicht auf gleichem Niveau wie der italienischen. Und jedenfalls zählt dies nicht zu den Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Posten.



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