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Der Zwangsfriede.

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Die autoritäre Ader der Lega, ihre Orientierung auf das Obrigkeitsprinzip, macht sich in der Südtiroler Landesregierung bemerkbar — mit dem nun auf Vorschlag von LR Vettorato gefassten informellen Beschluss, bei der Vergabe öffentlicher Beiträge auch politische Ansichten zu berücksichtigen. Angeblich soll es darum gehen, Konflikte zwischen den autochthonen Sprachgemeinschaften zu verhindern. Dies jedoch unter Umständen zum Nachteil demokratisch legitimer Meinungen und Haltungen zu tun, ohne dass es dafür im einzelnen eine gerichtliche Grundlage1etwa: Berücksichtigung von Verurteilungen wegen Volksverhetzung etc. gäbe, ist hochproblematisch und potentiell grundrechtswidrig. Überdies wird so der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Dass der Beschluss der Landesregierung nur informell gefasst wurde, ist einerseits beruhigend, weil er sich kaum wird umsetzen lassen. Wie auch sollte man Dutzende Beamte dazu bringen, ihn zu berücksichtigen, wenn er auf dem Papier gar nicht existiert? Andererseits ist es beunruhigend, weil sämtliche Kriterien für administrative Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Der Verwaltung wird nun aber von oberster Stelle nahegelegt, dass es in Ordnung, ja geradezu erwünscht ist, bei der Vergabe öffentlicher Beiträge die politische Gesinnung der Ansuchenden in den Ermessensspielraum einzubeziehen.

Wie erstrebenswert das Ziel, Konflikte zwischen den Sprachgruppen zu vermeiden, auch ist, so falsch ist der gewählte Weg. Friede kann nicht verordnet, sondern muss mühsam erarbeitet und (gerade auch politisch und kulturell) erkämpft werden. Dass der Vorschlag von einer rassistischen Partei stammt, macht ferner nur noch deutlicher, wie unterschiedlich — mitunter heuchlerisch — die Auffassung von Frieden sein kann.

Siehe auch: 01 || 01

  • 1
    etwa: Berücksichtigung von Verurteilungen wegen Volksverhetzung etc.


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