Verfassungsreform 2001/
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Autonomieentzug und Achselzucken.
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In einem wissenschaftlichen Artikel mit dem Titel Lost autonomy triggers and the rise of secessionism, das in der European Political Science Review bei Cambridge University Press erschienen ist, analysieren Felix Schulte, Matthias Scantamburlo und Maria Ackrén den Zusammenhang zwischen Autonomieverlust und Sezessionismus. Die gewählten, als »typisch« eingestuften Fallbeispiele sind die Färöer und Katalonien. Aus Südtiroler Sicht
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›Nationales Interesse‹ gilt für uns, aber nicht für Normalregionen.
Autonomiereform–
Die von der SVP als großer Wurf gefeierte Autonomiereform wurde vorgestern von der italienischen Abgeordnetenkammer in erster Lesung ohne Gegenstimmen genehmigt. Mit ihr soll bekanntlich unter anderem die Schranke der »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« für die Ausübung der autonomen Gesetzgebungsbefugnisse abgeschafft werden. Aufrecht bleibt jedoch das Prinzip des »nationalen Interesses«, dem sich
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Calenda will Regionen eliminieren.
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Auf die Pläne der italienischen Regierung von Giorgia Meloni (FdI), neben einer — bedenklichen — Stärkung der Regierungschefin auch die Aufwertung der Regionen umzusetzen, reagierten italienische Mittelinksparteien mit pathetischen Bekenntnissen zur nationalen Einheit und symbolischen Gesten wie dem Schwenken der Nationalflagge und dem Absingen der Nationalhymne im Parlament. Dabei war die Möglichkeit, Regionen mit Normalstatut
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Steht die ›Besserstellungsklausel‹ auf dem Spiel?
Autonomiereform–
Die italienische Verfassungsreform von 2001, mit der unter anderem die Möglichkeit eingeführt wurde, Regionen mit Normalstatut neue Zuständigkeiten zu übertragen, enthielt in Artikel 10 eine sogenannte Besserstellungsklausel für die autonomen Regionen sowie für die autonomen Länder Südtirol und Trentino: Die Teile des vorliegenden Verfassungsgesetzes, die Autonomieformen vorsehen, die umfassender als die bereits bestehenden sind, werden
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Landesbezeichnung amtlich machen.
Südtirol–
Während für die Region Trentino-Südtirol (erst) mit der Verfassungsreform von 2001 die Bezeichnung »Südtirol« Eingang ins italienische Grundgesetz (Art. 116) gefunden hat und mit der anstehenden Autonomiereform das im Faschismus oktroyierte »Alto Adige« auch in den deutschen Namen der Region übernommen werden soll, heißt das Land Südtirol gemäß italienischer Verfassung und gemäß Autonomiestatut bis heute
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Ausschuss winkt Autonomiereform durch.
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Am 22. April war es beim Sonderlandtag über die Autonomiereform zum Eklat gekommen, weil Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) keine Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Entwurfs zulassen wollte. Die gesamte Opposition hatte deshalb den Saal verlassen — womit die Sitzung zu Ende war, noch bevor sie richtig begonnen hatte. Keine Auflagen Tags darauf war der
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Das Partei-Statut.
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Laut Stol soll LR Philipp Achammer (SVP) bei der gestrigen Landesversammlung der Volkspartei folgendes gesagt haben: Mit dieser Reform holen wir uns die Autonomie-Hoheit, die wir als SVP immer hatten, wieder ganz deutlich und auch für die Öffentlichkeit zurück. – Philipp Achammer Man ist also tatsächlich stolz darauf, das Autonomiestatut, das als Landes- bzw. Regionalverfassung
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Grüne für mehr Zentralismus.
Autonomiereform–
In einer heute versendeten Stellungnahme kritisieren die (von den italienischen Grünen unabhängigen) Südtiroler Grünen die geplante Autonomiereform. Zu Recht bemängeln sie das undurchsichtige und wenig demokratische Zustandekommen des Entwurfs, wünschen sich aber auch mehr staatlichen Zentralismus, etwa bei ihrem Kernthema Umwelt. So schreiben sie: Man darf nicht in den Automatismus verfallen, dass es immer besser
