Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat sich heute mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft befasst und dabei die Rebellion (bzw. den Hochverrat, nach deutschem Recht) als Grund für die Auslieferung des katalanischen Präsidenten von vornherein als unzulässig abgelehnt. Der Vollzug der Auslieferungshaft wegen Veruntreuung wurde gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro ausgesetzt.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass das Verhalten von Puigdemont, das vom Untersuchungsrichter am spanischen Tribunal Supremo, Pablo Llarena, als Rebellion eingestuft wurde, in Deutschland nicht strafbar sei*. Es fehle das Merkmal der Gewalt.
Der Strafsenat befand auch, dass (zumindest) der Vorwurf der Veruntreuung nicht als politische Verfolgung eingestuft werden kann, weshalb Carles Puigdemont für diesen Tatbestand ausgeliefert werden könnte. Dies wird jedoch Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sein.
Was heute außerdem geschah:
- Die drei in Brüssel verbliebenen katalanischen Ministerinnen Comín, Puig und Serret wurden einvernommen und unter Auflagen (aber ohne Hinterlegung einer Kaution) freigelassen.
- Die spanische Audiencia Nacional hat gegen den ehemaligen Chef der katalanischen Landespolizei (Mossos d’Esquadra), Major Josep Lluís Trapero, Anklage erhoben — unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
*) womit auch Herbert Dorfmanns Legitimierung der Repression widerlegt wäre
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5 replies on “Eil: Puigdemont unter Auflagen frei.
Schwere Niederlage für spanisches Höchstgericht”
[…] der Haftentlassung des katalanischen Präsidenten und der Ablehnung von Rebellion als möglichen Auslieferungsgrund […]
[…] und Obrigkeitsfetischist Ulrich Ladurner hat wieder zugeschlagen. Die schwere Schlappe der spanischen Justiz am schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht hat er so schlecht verdaut, […]
[…] endlich ein neuer Präsident der Generalitat ernannt werden. Er war von Puigdemont, der sich nach wie vor in Berlin aufhält, vorgeschlagen worden und bekam im Parlament die Stimmen von Junts per Catalunya und ERC. […]
[…] auch: [1] [2] […]
[…] OLG entschied jedoch, bei seiner Einschätzung vom 5. April zu bleiben und den Antrag zurückzuweisen. In der Begründung heißt es unter […]