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Kenn­zeichen-Schi­kane wieder etwas ge­lockert.

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Per Sicherheitsdekret wurde das Fahren im Ausland zugelassener Fahrzeuge in Italien ab Jänner 2019 auf absurde Weise eingeschränkt. Über das durchaus nachvollziebare Ziel, Steueroptimierung und Bußgeldfreiheit einzudämmen, war Innenminister Matteo Salvini (Lega) weit hinausgeschossen, indem er beispielsweise

  • ausländischen Saisonarbeiterinnen selbst dann das Fahren ihres eigenen Autos verbot, wenn sie in Italien gar keinen Wohnsitz hatten;
  • Mitgliedern von Rettungsorganisationen untersagte, ausländische Unfallautos zu verstellen oder rückzuführen;
  • Mitarbeitenden von KfZ-Werkstätten die Testfahrt eines reparierten Fahrzeugs verunmöglichte, wenn es im Ausland zugelassen war;
  • Hotelangestellten das Ein- und Umparken bzw. Vorfahren von Fahrzeugen ausländischer Gäste auf öffentlichen Straßen verbot;
  • Bürgerinnen auch im Beisein der Besitzerin das Fahren eines außerhalb Italiens gemeldeten Autos untersagte.

Mühsam wird nun seit über anderthalb Jahren daran gearbeitet, diese gewollten oder ungewollten Auswirkungen des Dekrets wieder rückgängig zu machen.

Zunächst wurde im Juni 2019 per Rundschreiben dafür gesorgt, dass die Einschränkungen nur noch auf Personen mit Wohnsitz in Italien angewandt werden können. Saisonarbeiterinnen dürfen seitdem wieder ihr im Heimatland zugelassenes Auto fahren, auch wenn sie sich über 60 Tage auf italienischem Staatsgebiet befinden.

Mit dem soeben verabschiedeten Vereinfachungsdekret wurde jetzt auch ein Abänderungsantrag von Dieter Steger (SVP) genehmigt, der Rettungsvereinen wieder Rückführungen ausländischer Fahrzeuge ermöglicht.

Über die nächsten Jahr(zehnt)e wird es vielleicht sogar gelingen, auch die weiteren unsinnigen Nebenwirkungen des Sicherheitsdekrets — die in einem Grenzgebiet wie dem unseren besonders spürbar sind — wieder abzuschaffen oder wenigstens abzumildern.

Klar: Die Energie, die leider wieder einmal für Selbstverständlichkeiten gebunden wird, wäre in anderen Bereichen besser investiert.

Und dass ein unabhängiges Südtirol, das flächendeckend »grenznah« wäre, einen solchen Schmarrn erst gar nie eingeführt hätte, muss wohl nicht näher ausgeführt werden.

Siehe auch: 01 02

Dieser Artikel ist keine Rechtsauskunft.



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