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Schleswig-Holstein erhöht den Minderheitenschutz.

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Anders als Italien hat Deutschland die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht nur unterzeichnet, sondern auch ratifiziert und umgesetzt. Darauf beruhend genießen die Minderheitensprachen Dänisch, Sorbisch, Friesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch besonderen Schutz.

Am 6. Jänner hat die Bundesrepublik dem Europarat im Auftrag von Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die in dem nördlichen Bundesland vertretenen Sprachen Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch fortan einen höheren Schutz genießen sollen.

Seit über zehn Jahren hatte sich kein Staat mehr freiwillig zu einer Erhöhung des Minderheitenschutzes verpflichtet. Die letzte derartige Mitteilung war von 2008 — bis jetzt Deutschland und das Vereinigte Königreich (bezüglich Manx Gaelic auf der Isle of Man) fast zeitgleich neue Verpflichtungen eingingen.

Im Detail will Schleswig-Holstein den Minderheitenschutz wie folgt verbessern:

    • laut Artikel 10, Paragraph 1c zulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke auf Dänisch und/oder Friesisch abfassen;
    • laut Artikel 10, Paragraph 2g den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen auf Dänisch und Niederdeutsch zulassen und/oder dazu ermutigen;
    • laut Artikel 12, in Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten
      • gemäß Paragraph 1a zu den der dänischen Sprache eigenen Formen des Ausdrucks und der Initiative ermutigen sowie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in dieser Sprache geschaffenen Werken fördern;
      • gemäß Paragraph 1b die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den auf Dänisch geschaffenen Werken in anderen Sprachen fördern, indem Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützt und ausgebaut werden;
      • gemäß Paragraph 1e Maßnahmen fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die niederdeutsche Sprache sowie die Sprachen der übrigen Bevölkerung beherrscht.

Mit dieser neuen Selbstverpflichtung unterstellt Schleswig-Holstein die zusätzlichen Maßnahmen der Überwachung durch Expertinnen des Europarats.

Siehe auch: 01 02 03



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