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Sensationsjournalismus auf Kosten der Angehörigen.
Eingabe wegen Verletzung des Ethikkodex in der Berichterstattung im Fall Perselli/ Neumair

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Mit freundlicher Genehmigung der Autor/-innen geben wir hier einen Brief an den Ethikrat der Journalistenkammer Trentino-Südtirol wieder, der unlängst anlässlich der Berichterstattung über den Vermisstenfall Perselli/Neumair verfasst wurde.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Ethikrates der Journalistenkammer,

Mit diesem Schreiben möchten wir unserer Empörung über die Berichterstattung der lokalen Medien im Fall Perselli/Neumair Ausdruck verleihen. Sie stehen für uns nicht im Einklang mit den deontologischen Anforderungen und Grundsätzen des Ethikkodex für Journalisten.
Eine investigative Berichterstattung über und Auseinandersetzung mit den tragischen Ereignissen ist legitim, doch auch das Recht auf Berichterstattung muss sich im Rahmen des öffentlichen Interesses bewegen und dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren. Diese dürfen nämlich laut Ethikkodex nur soweit eingeschränkt werden, wie dies für eine vollständige, wahrheitsgetreue und sachdienliche Berichterstattung erforderlich ist.
Ein erheblicher Teil der Berichterstattung über gegenständlichen Fall hat sich klar außerhalb dieses Rahmens bewegt und ist auf erschütternde Weise abgedriftet in einen reinen Sensationsjournalismus auf Kosten der Angehörigen des Paares.
Wiederholt wurden Fotos der Angehörigen von Laura Perselli und Peter Neumair veröffentlicht, sowie deren vollständige Namen genannt. Im Ethikkodex Artikel 3 f) wird festgelegt, dass die Namen Angehöriger nur veröffentlicht werden dürfen, sofern dies dem öffentlichen Interesse dient. Name, Fotos und persönliche Details wie Angaben zum Arbeitsplatz, Wohnsitz und Aufenthaltsort der Tochter als auch der Geschwister des Paares sind hinsichtlich der Information zu den Ermittlungen nicht relevant. Die Angehörigen haben ein Recht auf Privatsphäre. Sie sind keine Personen des öffentlichen Lebens und sollten auch nicht so behandelt werden.
Beispielsweise wurden verschiedene Bilder der Tochter mehrfach sogar auf Titelseiten abgedruckt, womit es für sie fortan unmöglich ist, offen aufzutreten, ohne in diesen Zusammenhang gebracht zu werden. Die Veröffentlichung solcher Informationen führt unvermeidlich dazu, dass diese nicht nur unmittelbar, sondern auch künftig für jeden zugänglich sind.
Inhalt und Wortwahl der Berichterstattung verletzen die menschliche Würde der Angehörigen. Die Betroffenen haben so schon eine extreme Ausnahmesituation zu ertragen. Die mediale Belagerung ist eine zusätzliche, absolut unnötige Belastung. In den letzten Wochen wurde die ganze Familie regelrecht einem medialen Prozess unterzogen. Die systematische Unterlassung der Konjunktivform lässt jede distanzierte Dokumentation der Ereignisse vermissen. Das Preisgeben intimster Details des Familienlebens, gepaart mit wilden Spekulationen, sowie das Zurschaustellen des tragischen Verlustes zwecks Unterhaltung und Auflagensteigerung sind geschmacklos, belastend und nicht vertretbar.
Die Ferndiagnosen der Familiensituation in Interviews mit Psychologen, die weder die Familie, noch die Details der Ermittlungen kennen, disqualifizieren die Berichterstattung vollends. Es ist nämlich Aufgabe und Verantwortung der Journalisten und Redakteure abzuwägen, welche Äußerungen und Stellungnahmen sachdienlich und verhältnismäßig sind und somit abgedruckt und veröffentlicht werden können.
Was wir in der bisherigen Berichterstattung schmerzlich vermissen, ist Menschlichkeit, Empathie mit den Angehörigen in Hinblick auf das tragische Ereignis, Respekt vor den Betroffenen und Pietät angesichts einer Situation, der ausgesetzt zu sein, wir uns nicht vorstellen können.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, die beigelegten Artikel auf Verletzung des Ethikkodex zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Hochachtungsvoll,

Anna Kompatscher, Judith Kronbichler, Kathrin Marini, Clemens Pichler

Fälle, in denen Persönlichkeitsrechte durch die mediale Berichterstattung in Südtirol massiv verletzt werden, sind keine Seltenheit. Man erinnere sich nur an den tödlichen Verkehrsunfall in Luttach, den Mordfall auf dem Virgl oder die Festnahme zweier Südtiroler in Thailand. Bleibt nur zu hoffen, dass der Ethikrat klare Worte findet und dass ein solches Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08


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