Erst im November hatte ein Gericht in O Porriño zugunsten eines galicischen Unternehmers geurteilt, der von der Allianz-Versicherung sämtliche Unterlagen zu seiner Police in galicischer Sprache verlangt hatte. Anders als in Südtirol, wo dies nur für Pflichtversicherungen gilt (und selbst dort vielfach nicht eingehalten wird), sieht das spanische Gesetz vor, dass Versicherungsnehmende grundsätzlich das Recht haben, zwischen den offiziellen Sprachen (Baskisch, Galicisch, Kastilisch, Katalanisch) zu wählen.
Wenige Wochen, nachdem das Urteil ergangen war, erreichte den Unternehmer nun jedoch ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft, mit dem sie ihn — ohne weitere Nennung von Gründen — über die einseitige Vertragskündigung informierte.
Die zivilgesellschaftliche Vereinigung A Mesa pola Normalización Lingüística, die sich für die Durchsetzung der Rechte von Galicischsprechenden einsetzt und den Kläger gegen Allianz unterstützt hatte, kritisierte das Vorgehen der Versicherungsgesellschaft scharf. Jahrzehnte nach Einführung des Rechts auf freie Sprachwahl in diesem Bereich (1980) sei ein derartiger Vorfall inakzeptabel. Die Botschaft von Allianz sei klar: »An Kundinnen, die ihre verbrieften Rechte kennen und deren Einhaltung fordern, sind wir nicht interessiert.«
Aufgrund des gerichtlichen Präzedenzfalls kündigte A Mesa jedoch gleichzeitig an, noch vor Jahresende weitere Aktionen gegen Versicherungsgesellschaften einzuleiten, die die Sprachrechte der Galicierinnen missachten.
Siehe auch: 01
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