Die Generalitat de Catalunya hat letztes Jahr 68 Strafen wegen Missachtung der Sprachrechte in Zusammenhang mit dem Konsumentinnenschutz verhängt. Dies geht aus einer Antwort der katalanischen Regierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Der Codi de Consum de Catalunya schreibt vor, dass Aufschriften, Etikettierungen und andere Unterlagen (wie Versicherungs- und Bankverträge) auch auf Katalanisch verfügbar sein müssen. Zudem müssen Betriebe in der Lage sein, die Kundinnen auf Katalanisch zu bedienen.
Der Gesamtbetrag an verhängten Strafen betrug 2015 rund € 140.000,– Euro, wovon € 85.400,- auf Betriebe mit Sitz außerhalb Kataloniens entfallen. Die Einzelbeträge reichten dabei von € 300,– bis € 6.000,–
Obschon das Südtiroler Autonomiestatut theoretisch die Gleichstellung von deutscher und italienischer Sprache (Art. 99) sicherstellt, gibt es hierzulande keine mit Katalonien vergleichbare Gesetzgebung zum Schutz von Sprachrechten im Privatsektor. Vorgeschrieben ist im Sinne des italienischen Verbraucherschutzgesetzes lediglich die italienische Sprache.
Auch dort, wo — wie im Bereich der Packungsbeilagen von Medikamenten — die deutsche Sprache ausdrücklich vorgeschrieben wäre, wird dieses Recht de facto nicht durchgesetzt.
Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1›
One reply on “Missachtung von Sprachrechten geahndet.
Bußgelder in Höhe von 140.000 Euro verhängt”
Die Esperanto-Bewegung setzt sich Weltweit für Sprachrechte und gegen sprachliche Diskriminierung ein. Die grossen Sprachen, das heisst sogenannte Killersprachen, bedrohen die sprachlichen Minoritäten überall auf der Welt. Sprachliche Gerechtigkeit und eine interethnische Kommunikation auf Augenhöhe ist nur mit einer gemeinsamen, neutralen Weltbrückensprache möglich.