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Polizei soll foltern dürfen.

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Als eines der letzten westlichen Länder überhaupt hatte Italien, nach mehrmaliger Rüge durch internationale Menschenrechtsorganisationen, im Jahr 2017 einen — nach Ansicht vieler nach wie vor sehr laschen — neuen Straftatbestand in seine Gesetzgebung aufgenommen, der Folter unter Strafe stellte. Von Anfang an war das radikalen Rechten ein Dorn im Auge, weil das ihrer Meinung nach die Arbeit der Polizei behindern würde. Es drängt sich die Frage auf, was sie darunter verstehen.

Eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstats, insbesondere jenes europäischer Prägung, war und ist die Übertragung des Gewaltmonopols an den Staat, der es gesetzmäßig und verantwortungsvoll ausüben und nicht als Racheinstrument missbrauchen sollte.

Mehrere Vertreterinnen der Regierungspartei FdI, die jetzt im italienischen Abgeordnetenhaus einen Gesetzesvorschlag eingereicht haben, um die entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuchs (613.2 und 613.3) wieder abzuschaffen, setzen die Prioritäten offenbar anders. Menschenrechte, auf deren Grundlage Italien zur Sanktionierung der Folter verpflichtet ist, halten sie für weniger wichtig als die Freiheit der Polizei, Gewalt anwenden zu dürfen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen.

Das sagt sehr viel — Beunruhigendes — darüber aus, wie die italienische Regierung die Rolle des Staates und der Exekutive versteht.



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