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Heimische Neonazis in Themar.

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ai

Am 15. Juli fand in Themar (Thüringen) das Neonazikonzert »Rock gegen Überfremdung« statt, das rund 6.000 Teilnehmerinnen aus der rechtsextremen Szene anzog. Wie Indymedia und die Antifa Meran berichten, waren auch knapp 30 Südtiroler Rechtsradikale dabei, die dem Raum Vinschgau-Burggrafenamt zuordenbar sind. Der Bericht von Indymedia folgt dabei der (rechtlich heiklen) Logik des sogenannten »Outings« und beinhaltet neben Fotos auch die vollständigen Namen und Wohnorte der identifizierten Neonazis. Die italienische »Politpolizei« Digos soll die Liste Medienberichten zufolge bereits ausgewertet und in ihre Arbeit einfließen lassen haben.

Dass auch Südtiroler Neonazis (sowohl deutscher als auch italienischer Sprache) an der größten rechtsradikalen Veranstaltung im deutschen Sprachraum teilgenommen haben, zeigt auf besorgniserregende Weise, dass es sich dabei nicht um eine versprengte Gruppe isolierter und »harmloser« Anhängerinnen extremistischer Positionen handelt, sondern um Personen, die sowohl den Willen und die Fähigkeit haben, sich international zu vernetzen, um ihre Ziele umzusetzen, als auch gewillt sind, öffentlich in Erscheinung zu treten und an politischen Machtdemonstrationen wie jener in Themar teilzunehmen.

Siehe auch: 01 02 03



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2 responses to “Heimische Neonazis in Themar.”

  1. Ainer von Fielen avatar
    Ainer von Fielen

    Wie bereits bei den zwei Südtirolern in Thailand oder dem Steinewerfer in der Bild-Zeitung, wie auch hier gilt: Diese Vorgehensweise ist nicht nur “rechtlich heikel” sondern ganz klar rechtlich nicht in Ordnung und moralisch absolut Verwerflich.

    1. Es ist nicht die Arbeit der Presse bzw. Antifa die Strafverfolgung der Polizei abzunehmen
    2. Es ist falsch Menschen an den Pranger zu stellen und als “Verbrecher” zu betiteln, obwohl diese Gerichtlich nicht verurteilt sind (es gilt die Unschuldsvermutung)
    3. Es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Denunzierten, wodurch diese unter Umständen penalisiert werden z.B. beim Arbeitgeber
    4. Die in Punkt 3 genannte Penalisierung kann mitunter sogar Dritte betreffen (z.B. Kinder/Eltern/Geschwister)
    5. Es gibt weitaus bessere Möglichkeiten für erzieherische Maßnahmen, wie z.B. das direkte Gespräch, als solche Outings die rein dem Schock-Effekt dienen
    6. Der Name einer Person sowie deren genauer Wohnort ist typischerweise nicht relevant für den Informationsgehalt von Meldungen (gilt nicht für Personen des öffentlichen Lebens)

    Bezüglich Arbeitgeber:
    Man muss sich Mal vor Augen führen, dass heutzutage in der Privatwirtschaft der Name eines jeden Bewerbers mit Sicherheit gegoogelt wird und in genannten Fällen die Personen dann als Thai-Knast-Bruder/Gewalt-Demonstrant/Nazi dargestellt werden. Solche Bewerber haben eine ziemlich schlechte Ausgangssituation und dies ihr ganzes Leben lang. Das Internet vergisst nicht.

    Um mit Jan Böhmermann’s Worten abzuschließen: “Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Leute beim Arbeitgeber verpfiffen werden”

    1. hunter avatar
      hunter

      ja. diese praxis ist eindeutig ein ungerechtfertigter eingriff in die persönlichkeitsrechte.
      ich möchte betonen, dass ich – wie bekannt sein dürfte – nicht die geringste sympathie für diese ideologie hege und sie immer bekämpfen werde.
      es muss aber auch klar sein, dass in einem rechtsstaat die regeln für alle gleich zu gelten haben – auch für so leute wie anders breivik usw. das ist es, was einen demokratischen rechtsstaat von dem totalitären system unterscheidet, nach dem sich die rechtsextremen sehnen. die qualität unserer demokratie müssen wir immer bei “schlechtwetter” messen.
      der reine besuch einer solchen veranstaltung ist nicht strafbar. theoretisch könnte jemand auch aus anderen zwecken, denn wiederbetätigung (recherche usw.) vor ort gewesen sein.
      zudem glaube ich, dass diese outings/pranger was tatsächliche extremismusprävention betrifft im endeffekt kontraproduktiv sind.

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