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«Nell’agenzia si scrive solo in tedesco.»

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LA GROSS

Ma nell’agenzia viaggi si scrive solo in tedesco

Scrivo perché desidero conoscere come sia possibile che nel 2012, nella ns. bella città ci sia una importante agenzia di viaggi come Gross che presenta un programma ricchissimo di viaggi in Italia e all’Estero (di 160 pagine) con scelte di soggiorni per ogni esigenza in sola lingua tedesca. Alla mia richiesta della versione italiana mi viene risposto, con massima naturalezza, che siccome hanno una clientela prevalentemente tedesca non hanno ritenuto opportuno stampare la rivista anche in lingua italiana!…
Non ci credevo! Mi sono sentita un’intrusa, non considerata come possibile cliene (perché di lingua italiana?). Ho usufruito spesso dei servizi offerti dall’agenzia Gross per andare a Monaco e mi sono trovata sempre molto bene quindi ho voluto documentarmi per altre possibili gite o viaggi di qualche giorno. In ogni precedente viaggio su 50/70 persone almeno una ventina erano italiani per cui mi sono sentita come a casa, normale. Quindi desidererei solo sapere, non polemizzare, se è possibile che dopo tanti sforzi per arrivare ad una raggiunta tranquilla convivenza di rispetto (mi sembra) ci sia ancora una grande Azienda locale che ignora o si può permettere di ignorare, (in tempo di crisi, poi) che qui vivono persone che magari non conoscono bene la lingua tedesca.

Paola P.
Bolzano

Lettera apparsa sull’A. Adige di oggi


La signora P. si rende conto di come si sentono i sudtirolesi di lingua tedesca

  • quando entrano in uno dei tanti negozi di Bolzano dove sovente non solo i cataloghi non sono disponibili in lingua tedesca, ma perfino il personale non dispone delle conoscenze linguistiche sufficienti per dar loro una spiegazione in merito (come invece evidentemente hanno saputo fare presso l’agenzia della ditta Gross). Specialmente con l’avvento delle catene in franchising le informazioni e i cataloghi in tedesco sono diventati sempre meno. Evidentemente, in tempi di crisi, c’è chi può permettersi perfino di ignorare la lingua maggioritaria in questa terra;
  • quando comprano un farmaco e vorrebbero leggerne il biglietto illustrativo nella loro lingua, come prevedrebbe un loro diritto sancito dalla legge;
  • quando vorrebbero leggere nella loro lingua la lista degli ingredienti dei prodotti alimentari;
  • quando entrano in una delle tante banche, salvo quelle appartenenti ai quattro istituti locali;
  • quando devono firmare un contratto assicurativo;
  • quando si apprestano ad acquistare un’automobile, giacché i concessionari dispongono di materiale informativo quasi esclusivamente in lingua italiana;
  • quando devono dirigersi a organi statali fuori dai confini provinciali, ma molte volte anche a quelli presenti in Sudtirolo.

La lingua italiana ed il suo effettivo uso a tutela di utenti e consumatori sono garantiti da numerose leggi statali, e quindi anche in Sudtirolo. Il tedesco e il ladino sono quasi sempre facoltativi, e anche laddove sarebbero previsti per legge, spesso non vengono garantiti.

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Comentârs

43 responses to “«Nell’agenzia si scrive solo in tedesco.»”

  1. chi lo capisce avatar
    chi lo capisce

    …per arrivare ad una raggiunta tranquilla convivenza di rispetto…

    Im gegenseitigen Respekt sollte Paola P. dann wohl auch imstande sein, einen deutschsprachigen Katalog zu verstehen.
    Vielleicht hätte auch nur eine freundliche Frage im Büro ausgereicht, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.

  2. fabivS avatar
    fabivS

    Boh, questa non l’ho capita: detto francamente, se è pur vero che il rapporto tra ditte che usano solo l’italiano e ditte che usano solo il tedesco sarà  di 1 a 1.000; e se anche non gradisco il tono “disagiato” che ha usato la sognora, trovo che questa mancanza di opuscoli in italiano sia ugualmente grave della mancanza di opuscoli in tedesco di molte altre aziende private (ovviamente la mancata fornitura di materiale informativo in tedesco e ladino da parte dei gestori di servizi pubblici è nettamente più grave). Agli effetti si tratta di una forma di maleducazione nei confronti dei clienti.
    Che poi la signora, se non è in grado di leggere un opuscolo tedesco abbia poco da far predicozzi sul bilinguismo e sul rispetto ci sta, ma questo non cancella il fatto in sè.

    Detto questo mi aspetto almeno 30 pollici versi, ma io la penso così…

  3. fabivS avatar
    fabivS

    Perdonate una svista: il rapporto tra materiale informativo solo italiano – solo tedesco sarà  di 1000 a 1, non il contrario come ho scritto sopra…

  4. pérvasion avatar

    No, no, Fabio… tu hai perfettamente ragione sul fatto singolo. E ha ragione anche la signora P. — i diritti linguistici e tanto più l’educazione devono valere per tutti.

  5. fabivS avatar
    fabivS

    …Poi c’è ovviamente l’Alto-Adige, che soffia sulle solite polemiche da pollaio, vedendo come al solito la pagliuzza nell’occhio “altrui” tacendo la trave nel “proprio” occhio…

  6. aglioorsino avatar
    aglioorsino

    de tuat mir foscht load….ober eben lai foscht ;) es selbe passiert mir ober im Mediaworld ebenso im Twenty….

  7. pérvasion avatar

    Quel che è interessante — senza mettere in dubbio la buona fede della signora — è lo stupore per un fatto che la maggioranza della popolazione sperimenta quotidianamente. È chiaro che una tale differenza nella percezione della situazione non possa favorire la reciproca comprensione.

    (Se un’unica agenzia di viaggio è indicatrice di cattiva convivenza e di poco rispetto… :-o)

  8. ko avatar
    ko

    Die gute Frau sollte sich mal in den Südtiroler Apotheken, Autohäusern, Tankstellen, Versicherungen, Supermärkten, Elektrofachgeschäften, Baumärkten, Telefongeschäften, usw. umsehen. Ihr sollte dann auffallen daß es dort keine deutschsprachigen Prospekte, Beschreibungen oder Verträge gibt.
    Im Vodafone Geschäft in Brixen erklärte mir die aufgebrachte Chefin sogar daß wir uns in Italien befinden und wir uns diesem Umstand anzupassen hätten. In Italien spricht man nicht deutsch deshalb gibt es auch keine deutschsprachigen Unterlagen oder Webseiten.
    Hätte ich auch einen Leserbrief schreiben sollen?

  9. teacher avatar
    teacher

    darf sich ein privates unternehmen seine kundschaft nicht selbst aussuchen?

    was tun wir dann, wenn der nette herr im türkischen laden nur türkisch spricht? uns aufregen oder einfach in ein anderes geschäft gehen?

    privat(unternehmen) ist halt privat(unternehmen)

  10. pérvasion avatar

    Ich bin zwar gegen die Auffassung, dass privat privat und deshalb jeder Verantwortung entzogen ist. Es stimmt ja auch gar nicht, schließlich müssen Privatunternehmen sehr viele Auflagen erfüllen, wenn sie sich an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder die Umwelt beeinflussen, im Umgang mit den Angestellten und sehr vieles mehr.

    Selbst wenn wir aber der Logik »privat ist privat« folgen wollten, so müsste diese Regel wenigstens alle gleichermaßen betreffen. Was die Sprachen anlangt, ist es ja zum Beispiel nicht so, dass jeder Unternehmer selbst entscheiden kann, wie er sich verhält: In Italien — und deshalb auch in Südtirol — gibt es nämlich zahllose (!) Gesetze, die vorschreiben, dass Inhaltsangaben auf Italienisch verfasst sein, Medikamente italienische Packungsbeilagen haben, Bank-, Telefon- und Versicherungsverträge in italienischer Sprache verfügbar sein müssen, die Zusammensetzung von Textilprodukten auf Italienisch anzugeben ist, Handbücher für bestimmte Produkte in italienischer Sprache beizulegen sind. Ja selbst sowas unwichtiges wie Punktsammelpässe in Supermärkten müssen auf Italienisch beschriftet sein (siehe). Es ist also mehr als nur blauäugig, zu sagen, der Private macht, was er will.

  11. Hartmuth Staffler avatar
    Hartmuth Staffler

    Vor einiger Zeit habe ich mit einem anderen Südtiroler Reiseunternehmen (Rauch-Reisen) eine Busfahrt unternommen. Der Busfahrer sprach kein Wort Deutsch und reagiert äusserst unwirsch auf Fragen in deutscher Sprache, was nicht nun unangenehm war, sondern auch zu enormen zeitlichen Verzögerungen beim Einchecken usw. führte, so dass die Fahrt zur Katastrophe wurde. Das nächste Mal werde ich wohl mit Gross-Reisen fahren, und der Leserbriefschreiberin empfehle ich Rauch. Dann wären wieder alle zufrieden.

  12. teacher avatar
    teacher

    gerne widerhole ich meine frage:

    darf sich ein privates unternehmen seine kundschaft nicht selbst aussuchen?

    mein beitrag konzentriert sich auf diese frage.

    es ist m.Mn. mehr als müßig anzuführen, dass es gesetze zum konsumentenschutz arbeitsrecht uvm gibt….

  13. ko avatar
    ko

    Auf jeden Fall wird durch diesen Fall wieder einmal aufgezeigt, daß unsere hochgelobte Autonomie für den Bürger im Alltag gar nichts bringt. Weder bei der Arbeit noch als Kunde.

  14. Stefan H. avatar
    Stefan H.

    In ogni precedente viaggio su 50/70 persone almeno una ventina erano italiani per cui mi sono sentita come a casa, normale.

    Dieser Satz gefällt mir auch nicht besonders. Wie hätte sich die Dame denn gefühlt, wenn bei einer ihrer vergangenen Reisen weniger oder gar keine Italiener dabeigewesen wären? Nicht mehr “daheim”? Nicht mehr “normal”?

  15. pérvasion avatar

    darf sich ein privates unternehmen seine kundschaft nicht selbst aussuchen?

    Du meinst also, ob es z.B. nur weiße, nur deutschsprachige, nur christliche, nur weibliche oder nur gesunde Kunden bedient? Meiner Meinung nach nicht, oder nur mit einer nachvollziehbaren Begründung (z.B. kann Frauenturnen oder Ladinisch für Zuwanderer u.U. sinnvoll sein).

    es ist m.Mn. mehr als müßig anzuführen, dass es gesetze zum konsumentenschutz arbeitsrecht uvm gibt…

    Diese Gesetze verhindern aber, dass der Private tun darf, was er möchte. Und dies eben auch im sprachlichen Bereich.

    Das nächste Mal werde ich wohl mit Gross-Reisen fahren, und der Leserbriefschreiberin empfehle ich Rauch. Dann wären wieder alle zufrieden.

    Ich hoffe, das ist nicht ernst gemeint.

  16. teacher avatar
    teacher

    mein tischler hat eine homepage – nur auf deutsch, er spricht kein italienisch, weil ihn italienische kunden nicht interessieren, hat schon genug zu tun….

    mein federkielsticker hat keine homepage, aber auch keine italienischkenntnisse, italiener sind nicht seine zeilgruppe, (würde ihnen aber natürlich was verkaufen) daher konzentriert er sich auf die deutschen und macht keinen italienischkurs….

    mein elektriker kann kein wort italienisch, ist ihm und mir egal….

    mein fliesenverkäufer kann kein deutsch, wenn ich eine fliese kaufen will, muss ich italienisch reden, sonst zum bauexpert

    mein pizza-al-taglio-macher versteht nicht deutsch, auf indisch gings aber italienisch auch…

    für solcherlei privatunternehmen, die keine aufgabe innehaben, die von großem öffentlichem interesse ist, ist es entscheidung der unternehmer selbst, ob sie jemanden als kunde haben wollen oder nicht…..

  17. pérvasion avatar

    Sich die Kunden auszusuchen oder sich auf bestimmte Zielgruppen zu spezialisieren — das ist nicht dasselbe. Obwohl ich nach 6 Jahren beruflicher Tätigkeit keiner Südtiroler Firma und keinem Südtiroler Handwerker begegnet bin, die kein Italienisch konnten (auch bei deutschsprachigen Kunden ist Italienisch sehr oft zumindest zweite Baustellensprache und unter Handwerkern muss kommuniziert werden), bin auch ich der Meinung, dass Betriebe bis zu einer bestimmten Größenordnung nicht unbedingt sprachliche Vorschriften erfüllen müssen. Dazu müssten aber die gesetzlichen Voraussetzungen für alle gleich, die Sprachen also gleichgestellt sein. Das ist heute jedoch nicht der Fall: Der staatliche Codice del Consumo schreibt vor, dass Konsumenten ein Recht auf Information ausschließlich in italienischer Sprache haben. Dies wird mal mehr, mal weniger streng zur Anwendung gebracht, doch im Zweifelsfall kriegt vor Gericht ein Kunde Recht, wenn eine Information nicht auf Italienisch vorhanden ist. Auch in Südtirol.

  18. fabivS avatar
    fabivS

    In ogni precedente viaggio su 50/70 persone almeno una ventina erano italiani per cui mi sono sentita come a casa, normale.

    Dieser Satz gefällt mir auch nicht besonders. Wie hätte sich die Dame denn gefühlt, wenn bei einer ihrer vergangenen Reisen weniger oder gar keine Italiener dabeigewesen wären? Nicht mehr ”daheim”? Nicht mehr ”normal”?

    …in effetti provo pena per lei: possibile che non si senta a proprio agio con gente che è nata e vissuta nel suo stesso posto?

  19. gorgias avatar
    gorgias

    La signora esprime la penosa mentalità  da incarcerato di gabbia etnica. A me le persone che non hanno nessuna idea della realtà  vissuta dall’altro gruppo linguistico mi fa veramente pena. Mi fa pena una persona che vive in Alto Adige e legge malapena “L’Alto Adige” e mi fa pena una persona che vive in Italia e sa solo consumare media di lingua italiana. Mi fanno però anche pena le persone che si informano della politica italiana esclusivamente attraverso i Dolomiten.

    Hanno fatto un esperimento con gatti allevandoli in un ambiente solo colorato di bianco e nero. Dopo aver raggiunto una certa età  ci si è accorti che erano daltonici e che non erano più in grado a recuperare l’abbilità  di percepire i colori nonostante avvendo cambiato ambiente per di più tempo.

    Secondo me in Alto Adige ci sono un sacco di gatti daltonici.

  20. Robert avatar
    Robert

    Es stimmt, dass der italienische “Codice del consumo” in Artikel 9 vorschreibt, dass Informationen für Konsumenten zumindest auch in italienischer Sprache abgefasst sein müssen.

    Für Südtirol gilt das aber nicht, da die deutsche Sprache der italienischen gemäß Artikel 99 des Autonomiestatutes gleichgestellt ist.

    In Südtirol müssen die Informationen an die Konsumenten deshalb entweder in italienischer oder in deutscher Sprache abgefasst sein.

    Eine Ausnahme gilt aufgrund einer Durchführungsbestimmung nur für den Bereich der Medikamente, bei denen die Informationen in beiden Sprachen abgefasst sein müssen.

    Das Reisebüro Gross darf die aus seiner Sicht unnützen Übersetzungskosten für einen italienischen Katalog also weiterhin einsparen.

  21. pérvasion avatar

    Die deutsche und die italienische Sprache sind zumindest de facto nicht gleichgestellt: Es gibt nur ein Recht, sich Behörden (einschl. Gerichte) gegenüber der eigenen Muttersprache zu bedienen. Gesetze, selbst die des Südtiroler Landtags, haben nur in ihrem italienischen Wortlaut Gültigkeit. Zuwanderer müssen nur einen Italienischtest ablegen. Und auch Produktetiketten (Inhaltsangaben etc.) dürfen in Südtirol nicht nur auf Deutsch verfasst sein. Die Firma M-Preis muss nicht umsonst alle Produkte händisch nachetikettieren, die nicht mit italienischen Informationen versehen sind. Ja, selbst Sammelpässe für Treuepunkte bzw. die Teilnahmebedingungen müssen zwangsläufig auf Italienisch verfasst sein. Alles andere, einschließlich der deutschen Sprache, ist für den Gesetzgeber nur Deko, denn eine Verpflichtung zur Etikettierung in deutscher Sprache (=Gleichstellung) gibt es in Südtirol nicht. Einzige Ausnahme: Medikamente, und wir wissen alle, dass dies nicht einmal in einem derart sensiblen Bereich zur Einhaltung gebracht wird (während M-Preis eben sogar zur Zweisprachigkeit bei Sammelpässen ermahnt wird).

  22. Robert avatar
    Robert

    M-Preis ist falsch informiert. Die Gleichstellung der italienischen und deutschen Sprache gilt laut Autonomiestatut, das ist ein Verfassungsgesetz und somit dem einfachgesetzlichen Codice del consumo höhergestellt.

    Die Tatsache, dass sich die Öffentlichkeit (und die Durchführungsbestimmungen) nur mit dem Sprachgebrauch im Umgang mit Behörden auseinandergesetzt hat/haben, ändert nichts an der Absolutheit der Gleichstellung laut Artikel 99: “Nella Regione la lingua tedesca è parificata a quella italiana che è la lingua ufficiale dello Stato”.

    “Nella Regione” heißt “im Gebiet” und nicht “im Umgang mit Behörden in diesem Gebiet”.

    Die sprachliche Zusatzetikettierung auf Produkten ist ein Entgegenkommen für anderssprachige Kunden, kein Muss.

    In anderen Bereichen wird das nicht gemacht, da es vom Unternehmer als unnütz empfunden wird, oder hat jemand schon einmal einen italiensichen Beipackzettel für ein deutsches Kinderspielzeug gesehen?

  23. pérvasion avatar

    Es wäre schön, wenn du Recht hättest. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass M-Preis diesen enormen Aufwand nur aus Entgegenkommen betreibt — dagegen spricht auch, dass ja dieselbe Supermarktkette Produkte, die nur auf Italienisch beschriftet sind, nicht auf Deutsch nachetikettiert.

  24. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach

    @ Robert

    gesetz hin oder her. die behörden haben interveniert. ob sie das durften, weiß ich nicht.

    dies ist die antwort, die ich von mpreis bezüglich der sammelpässe bekommen habe:

    Sehr geehrter Herr Knoflach,

    herzlich willkommen bei MPREIS!

    Es freut uns sehr, Sie zu unseren Kunden zählen zu dürfen!

    Sie berichten über Ihre Enttäuschung betreffend der ausgeteilten Lego Sammelpässe – Infos nur in italienischer Sprache. Vielen DANK für Ihre Offenheit! Dies gibt uns die Chance die Angelegenheit zu klären.

    Es liegt uns fern unsere Kunden – durch Treuepässe in italienischer Sprache – vor den Kopf zu stoßen.

    Die Sensibilität der deutschsprachigen Südtiroler in Bezug auf Sprache ist uns bewußt.

    Aus diesem Grund waren ursprünglich in den Südtiroler Märkten nur deutschsprachige Treuepässe im Umlauf.

    Aufgrund einer ‘Behörden-Ermahnung’ (Sammelpässe müssen auch die ital. Beschreibung beinhalten) waren wir gezwungen auf doppel sprachige Auszeichnung umzustellen.

    Für jede neue Treueaktion werden Firmen beauftragt Deutsch und Italienisch zu etikettieren bzw. auszuzeichnen. Wenn dies nicht möglich ist, dann muss (um einer Behördenbeanstandungen bzw. Strafen zu entgehen) eine deutsche und italienische Variante produziert werden.

    Betreffend Lego war eine deutsche und italienische Version vorgesehen. Somit kann der Kunde selbst entscheiden welche Sprache er bevorzugt.

    Die erste Recherche hat ergeben, dass in der Produktion bzw. uns bei der Verteilung der Pässe ein Missgeschick unterlaufen ist.

    Herr Knoflach, ich versichere Ihnen, wir setzen alles daran, um so schnell wie möglich die deutschsprachigen Treupässe nachzuliefern.

    Ich hoffe, mit meiner Ausführung konnte ich so manchen Sachverhalt klären.

    Es ist uns ein großes Anliegen, Ihr Vertrauen zurückzugewinnen und Sie demnächst in einem unserer Märkte wieder begrüßen zu dürfen.

    Ich bedanke mich für Ihren wertvollen Hinweis und wünsche Ihnen einen schönen Abend!

    wobei ich dazusagen muss, dass ich nicht kritisiert habe, dass es pässe auf italienisch gibt, sondern dass es sie NICHT auf deutsch gibt.

  25. pérvasion avatar

    Ich habe vorhin die Handelskammer angeschrieben, die ja schließlich einen Etikettierungsdienst (Mitgliederberatung zur korrekten Produktetikettierung) anbietet. Dies ist die — beeindruckend schnell eingelangte — Antwort:

    Sehr geehrter Herr Constantini,

    anbei eine kurze Zusammenfassung der geltenden Sprachregelung:

    1.) Die Europäischen Vorgaben
    “Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in ihrem Hoheitsgebiet keine Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, bei denen die … genannten Angaben nicht in einer dem Verbraucher leicht verständlichen Sprache abgefasst sind, es sei denn, die Information des Verbrauchers ist durch andere Maßnahmen effektiv sichergestellt;

    Der Mitgliedstaat, in dem das Erzeugnis vermarktet wird, kann in seinem Hoheitsgebiet unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags vorschreiben, daß diese Angaben auf dem Etikett zumindest in einer oder mehreren von ihm bestimmten Amtssprachen der Gemeinschaft abgefaßt sind.”
    (RICHTLINIE 2000/13/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, Art. 16, siehe)

    2.) Das Südtiroler Autonomiestatut
    “Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.”
    (DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 31 agosto 1972, n. 670: Approvazione del testo unico delle leggi costituzionali concernenti lo statuto speciale per il Trentino-Alto Adige, TITOLO XI, Uso della lingua tedesca e del ladino, Art. 99

    3.) Der Italienische Gesetzgeber
    “Le indicazioni di cui al comma 1 devono essere riportate in lingua italiana; e’ consentito riportarle anche in piu’ lingue. Nel caso di menzioni che non abbiano corrispondenti termini italiani, e’ consentito riportare le menzioni originarie.”
    (DECRETO LEGISLATIVO 27 gennaio 1992, n. 109 Attuazione delle direttive n. 89/395/CEE e n. 89/396/CEE concernenti l’etichettatura, la presentazione e la pubblicità  dei prodotti alimentari, art. 3,comma 2)

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln die ausschließlich in deutscher Sprache etikettiert sind, in Südtirol von den Kontrollorganen mit Verwaltungsstrafen zwischen 1.600 und 9500 Euro geahndet wird.

    Diesbezüglich sind aber auch noch die mit Landesgesetz vom 7. Jänner 1977, Nr. 9 eingeführten Erleichterungen zu berücksichtigen:
    “Art. 4/bis (Verwaltungsübertretungen die keine irreversiblen Schäden bewirken)
    (1) Mit Verordnung werden die Verwaltungsübertretungen festgelegt, die keine irreversiblen Schäden bewirken.

    (2) In den Fällen laut Absatz 1 hält die Aufsichtsbehörde im Erhebungsprotokoll die vorgefundenen Übertretungen fest, erteilt Anweisungen zur Einhaltung der verletzten Vorschriften und legt auch die Frist für die Einhaltung fest; die Festlegung der besagten Frist hat unter angemessener Berücksichtigung der spezifischen technischen Gegebenheiten zu erfolgen.

    (3) Nur wenn der Übertreter die erteilten Anweisungen nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, verhängt das zuständige Organ die vorgesehene Strafe.

    (4) Sollte der Übertreter in den fünf Jahren nach der Ermittlung laut Absatz 2 dieselbe Vorschrift verletzen, verhängt das zuständige Organ unmittelbar die Strafe, sei es jene infolge der zuletzt festgestellten Verletzung, sei es jene infolge der vorhergehenden, welche mit der Einhaltung der erteilten Anweisungen endete.

    (5) Die Möglichkeit laut Absatz 4 wird im Übertretungsprotokoll angeführt. 10)”

    MfG

    Lukas Pichler

    Hervorhebung von mir.

  26. Robert avatar
    Robert

    Deswegen, dass “die Behörden interveniert haben”, heißt das noch lange nicht, dass sie das durften. In Südtirol gibt es jede Menge Polizisten italienische Zunge, darunter viele Nationalisten.

    Man muss sie eben in die Schranken weisen. dafür gibt es 1. Rechtsanwälte und Gerichte, 2. Protest gegen Behördenwillkür (Parteien, Presse, Internet, Bürgerinitiativen, Unterschriftenaktionen …), im konkreten Fall: die Macht der Konsumenten (M-Preis verständlich machen, dass man dort einkauft, weil es Lebensmittel mit deutscher Etikettierung gibt, Druck machen für Beibehaltung der deutschen Etikettierung, die von italienischer ÜBERKLEBT wurde)

    Dass M-Preis (und viele andere) das nicht tun, hat sicher verschiedene Gründe:
    Der Weg des geringsten Widerstandes.
    Die Kosten, sich zu wehren.
    Der vorauseilender Gehorsam.
    Die Unterwürfigkeit.
    Der Glaube, nicht das Deutsche, sondern das Italienische sei mittlerweile Leitkultur in Südtirol usw.

  27. pérvasion avatar

    Und warum hat bisher niemand, der eine Strafe über 9.500,- Euro kassiert hat (da hätte sich im Vergleich doch ein Anwalt gelohnt), aber auch nicht die Verbraucherzentrale, die Handelskammer oder das Land etwas dagegen unternommen? Vielleicht, weil es neben nationalistischen Polizisten auch nationalistische Richter gibt? Und was bringt es mir, wenn ein Gesetz mir ein Recht zubilligt, das — wie bei den Packungsbeilagen von Medikamenten — aber de facto nicht anerkannt wird?

    Am Rande erwähnt: Ich will weder eine italienische, noch eine deutsche oder ladinische »Leitkultur«… nur Gleichberechtigung.

  28. Robert avatar
    Robert

    Zur Handelskammer: Das ist eine haarsträubende Rechtsauskunft!

    Das hält nie stand, wenn sich jemand wehrt. Wie gesagt, das Autonomiestatut ist ein Verfassungsgesetz, die genannten staatlichen Bestimmungen, in der Rangordnung der Rechtsquellen darunter.

    Das Europarecht ist unproblematisch, da Deutsch ebenso Amtssprache der EU ist wie das Italienische.

  29. pérvasion avatar

    Wenn du Recht hast — und was du schreibst leuchtet mir ein — ist das alles Folge von (a) Amtswillkür und Nationalismus und (b) Südtiroler Duckmäuserei von der Landesregierung über die Verbraucherzentrale bis hinunter zum letzten Einzelhändler. Was unternimmt man dagegen?

  30. Robert avatar
    Robert

    Es besteht ein Unterschied zwischen einem Recht, das nur auf dem Papier steht (totes Recht) und jenem, das gelebt wird.

    Zu Amtwillkür und Nationalismus:
    Ist sicher vielfach vorhanden, aber nicht immer alleine schuld. Man muss auch die durchaus komplexen juristischen Zusammenhänge (z.B. im Verhältnis zwischen Landesrecht und staatlichem Recht) erkennen und erkennen wollen.

    Zu Landesregierung + Handelskammer:
    Im Gegensatz beispielsweise zu Nordtirol gibt es in der Südtiroler Landesverwaltung keine “Abteilung Verfassungsdienst”, wo Spezialisten für Verfassungs-, Autonomie- und Europarecht arbeiten und die Landesregierung beraten. Es gibt nur die “Anwaltschaft des Landes”, die juristisch ziemlich bescheiden besetzt ist (sind hauptsächlich auch für Kleinkram-Prozesse zuständig und nicht für juristische Beratung. Die Handelskammer hat nicht einmal das.
    Duckmäuserei? Ja, man will bei den Italienern nie anecken. Das stört nur das Tagesgeschäft. Und die Deutschsüdtiroler halten für gewöhnlich den Mund

    Ich glaube auch nicht, dass solche Verwaltungsstrafen wirklich ausgestellt werden. Da kommt dann wohl vorher ein uniformierter Siamo-in-Italia-Vertreter ins Unternehmen und nimmt sich den Geschäftsführer zur Brust: “Sie wollen doch sicher keine Probleme bekommen, oder?”.

    Was man dagegen unternehmen kann? Habe ich bereits oben gesagt:

    1. Es auf eine Verwaltungsstrafe ankommen lassen und diese dann vor Gericht anfechten (Musterprozess)

    2. Bürgerprotest: über Parteien und Journalisten, die das zum Thema machen, Unterschriftenaktion von M-Preis-Kunden usw. und das immer wieder … ceterum censeo.

    Nicht nur in diesem Fall zeigt sich, dass Südtirols Autonomie, die unter Magnago & Co. als Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie erkämpft wurde, während der Regierung Durnwalder zur reinen Verwaltungsautonomie degradiert worden ist. Größtenteils selbstverschuldet.

  31. pérvasion avatar

    Meines Wissens wurden Verwaltungsstrafen nicht nur sehr wohl ausgestellt, sondern auch noch vom Landesamt für Hygiene und Gesundheit selbst. Ich habe sie angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob das stimmt.

  32. niwo avatar
    niwo

    Sollte Robert in seiner Argumentation Recht haben – und seine Beiträge klingen sehr schlüssig – ist es höchst erstaunlich, dass nicht die Landesverwaltung, also die Hüter der “weltbesten Autonomie”, die Materie durch alle Instanzen bringt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.

  33. pérvasion avatar

    Ich habe noch eine alte Mail von Herrn Meingassner (bei M-Preis für Südtirol zuständig) ausgegraben, der mir im Februar 2009 u.a. Folgendes geschrieben hatte:

    vielen dank für ihre email. […]

    nach ihrem mail und ihrem hinweis zum thema etikettierung, habe ich mich sehr viel mit diesem thema beschäftigt. wir müssen ja selbst eingestehen, dass es eine wohltat wäre, wenn wir die typischen tiroler und österreichischen produkte nicht mit einer italienischen etikette versehen müssten. aber nach meinen recherchen gibt es keine rechtlichen grundlagen dafür.

    ich habe mit verschiedenen interessensverbänden (wirtschaftskammer, kaufleuteverband, etc.), südt. und ital. behörden, sachverständigen, rechtsanwälten, lieferanten, usw. über dieses thema gesprochen. ich bekam immer wieder zur antwort, dass die produkte, obwohl südtirol mehrheitlich deutschsprachig ist, lt. gesetz in italienischer sprache ohne ausnahmen auszuzeichnen sind. deswegen ist leider auch manchmal das überkleben der dt. deklaration unausweichlich. im gegensatz dazu gibt es aber kein gesetz, dass die auszeichnung der produkte in deutsch verlangt. deshalb verzichten wir auf die etikettierung bei italienischen produkten.

    und es ist leider tatsache, dass das fehlen der etikettierung oder das falsche etikettieren mit hohen strafen belegt wird. […]

    wir sind schon seit unserem start in südtirol daran, unsere lieferanten darauf hinzubringen, dass sie die produkte mehrsprachig auszeichnen und wir auf unsere zusatzetikettierung verzichten könnten. wir haben da sicherlich schritte nach vorne gemacht, aber es gibt noch einige lieferanten, denen derzeit die möglichkeit bzw. der wille dazu noch fehlt.

    um der vorwiegend deutsprachigen bevölkerung in südtirol auch weiterhin einen attraktives warenangebot mit nordtiroler, südtiroler und österreichischen produkten bieten zu können, sind wir weiterhin gezwungen, die produkte mit italienischen deklarationen zu versehen.

    […]

    die von ihnen angesprochenen produktgruppen müssen wir deshalb etikettieren, da dem kunden lt. gesetz die gebrauchsanweisung, diverse warn- und sicherheitshinweise (zb. nicht verschlucken, nicht für kinder geeignet, reizend, kontakt mit den augen vermeiden, etc.) ebenfalls in italienischer sprache anzuzeigen sind.

    […]

  34. Robert avatar
    Robert

    Das Landesamt für Hygiene und Gesundheit ist ein “italienisches” Amt und man lässt diese Beamten offensichtlich gewähren.

    @pérvasion: der Familie Mölk geht es in erster Linie darum, mit ihren M-Preis-Geschäften am Südtiroler Markt Fuß zu fassen. Die Durchdringung eines neuen Marktes ist äußerst kostspielig und schwierig. Sie (nicht nur sie) werden schon vom Südtiroler Staatssozialismus bei der Eröffnung neuer Geschäfte schikaniert (Landesplan für Großverteilungsbetriebe) und wenn sie es endlich geschafft haben, sollen sie gleich prozessieren? Wollen sie anscheinend nicht, obwohl so ein Musterprozess sicher nur ein paar tausend Euro kostet. Aber das Image bei den Italienern ist auch wichtig. Vermutlich wälzen sie die Kosten für diese unsinnigen Überklebungen auf ihre Lieferanten ab.

    @niwo: das hat nichts mit dem EuGH zu tun, sondern es geht um innerstaatliches Recht. Die Staatsgesetze, wie z.B. Artikel 9 des Codice del consumo, müssen nur im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatutes ausgelegt werden und der sieht unmissverständlich vor, dass in Südtirol Deutsch genauso wie Italienisch Staatssprache ist. Somit ist die Bestimmung so auszulegen, dass z.B. Lebensmittel entweder in Deutsch oder in Italienisch etikettiert werden können.

    Und wie gesagt, in anderen Bereichen, wie etwa Spielwaren, wo es auch Sprachvorschriften gibt, werden Spiele (z.B. “Monopoly” auf Deutsch) toleriert, obwohl man theoretisch genauso dagegen vorgehen könnte, wenn die Rechtslage nicht so wie von mir beschrieben wäre. Da lässt man die “autoctoni” großzügigerweise gewähren.

  35. Steffl avatar
    Steffl

    die Landesverwaltung, also die Hüter der ”weltbesten Autonomie”

    @niwo

    Ich denke dass die “Landes”verwaltung jedenfalls in der Stadt Bozen mit Sicherheit eine “Provinz”verwaltung ist und u.a. von nationalistischen ital. Parteien unterwandert ist, die sehr viel Wert darauf legen, dass Südtirol gegenüber Rom nicht zu aufmüpfig wird. Also alles andere als Hüter der Autonomie. Das ist meine Erfahrung und Intuition in diesem Bereich, auch wenn dies jetzt abgedroschen klingen mag und schwer beweisbar ist.
    Ich denke wenn die deutschsprachigen Südtiroler wissen und verstehen würden, wie nationalistisch/imperialistisch die Mehrheit der Italiener auch unterhalb von Salurn zu Südtirol stehen (von wegen Kriegsbeute im Kolonialstil usw.), würden heute auch viele Intellektuelle und “alternative” Leute in Südtirol anders denken und man würde bei Wahlen anders entscheiden. Aber Kommunikation und Information werden in Südtirol sehr klein gehalten wie wir alle wissen…

  36. pérvasion avatar

    Sehr geehrter Herr Constantini,

    laut Art. 3, Absatz 2 des Gesetzvertredenden Dekretes Nr. 109 vom 27. Jänner 1992 sind die Lebensmittel, die den Kunden zum Verkauf angeboten sind, auch in Südtirol immer mit Etikettierung auf italienischen Sparache [sic!] zu versehen. Die Etikettierung kann auch mehrsprachig sein aber auf jeden Fall ist die italienische Sprache immer Pflicht.
    Für die Zuwiederhandlung [sic!] ist vom art. 18 des obgenannten Dekrtes [sic!] eine Geldbusse von Euro 1.600 bis Euro 9.500 vorgesehen, die regelmäßig beim festgestellten Verstoß der gesetzlichen Vorschriften angedroht wird.

    In der Hoffnung Ihnen die gewünschten Auskünfte gegeben zu haben, verbleibe ich

    Mit freundlichen Grüßen

    Lorella Zago

    Dr. Lorella Zago
    Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit 23.6 Ufficio Igiene e salute pubblica
    Tel +39 0471 41 81 69

  37. pérvasion avatar

    Ich habe mal versucht, so zu antworten, wie von Robert nahegelegt:

    Sehr geehrte Frau Zago,

    vielen Dank für Ihre Auskunft. Deutsch und Italienisch sind laut Artikel 99 des Autonomiestatuts in Südtirol gleichberechtigte Sprachen. Das Autonomiestatut steht im Verfassungsrang und kann meinen Informationen zufolge von einem Normalgesetz wie dem Gesetzvertretenden Dekret Nr. 109 nicht ausgesetzt oder widersprochen werden. Demzufolge wäre besagtes Gesetz wohl so auszulegen, dass in Südtirol (a) entweder Deutsch oder Italienisch bzw. (b) Deutsch und Italienisch vorgeschrieben sind.

    Verhängt Ihr Amt Strafen, wenn Produkte nicht auf Italienisch etikettiert sind, die in Südtirol zum Verkauf angeboten werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bin mal gespannt, ob bzw. was mir geantwortet wird.

  38. pérvasion avatar

    Herr Meingassner von M-Preis hat auf einen entsprechenden Hinweis von mir bereits geantwortet:

    sehr geehrter herr constantini!

    vielen dank für ihren hinweis. dies wäre natürlich eine sensation.

    ich werde das unserer rechtsabteilung zur überprüfung weitergeben.

    bis bald.

    Es bleibt also spannend. Frau Zago (Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit) hat hingegen bislang nicht auf meinen Hinweis reagiert.

  39. pérvasion avatar

    Mit Roberts Argumentation konfrontiert, hat mir Karl Zeller (RA., SVP) folgendes geschrieben:

    Sehr geehrter Herr Costantini [sic],

    es wird schwer durchzusetzen sein, dass der italienische Staat es zulässt, dass die Etikettierung nur einsprachig deutsch erfolgt. Auch bei den Medikamenten haben wir auch “nur” eine zweisprachige Lösung durchsetzen können.
    Aufgrund der Gleichstellung der Sprachen laut Autonomiestatut können wir also m.E. allenfalls zweisprachige Beschriftungen verlangen, wobei sich dann aber wohl dieselbe Problematik wie bei den Medikamenten ergibt (kleiner Markt, hohe Kosten usw.). Alle unsere bisherigen Vorstöße mittels Abänderungen italienisch oder deutsch zuzulassen, waren jedenfalls bisher nicht von Erfolg gekrönt.
    Dasselbe gilt für das Einwanderungsgesetz. Die Einwanderung ist leider ausschließliche Zuständigkeit des Staates und mit der Aufenthaltsbewilligung kann jemand in ganz Italien “zirkulieren”. Es ist uns jedenfalls trotz mehrfacher Bemühungen nicht gelungen, die Prüfung nur auf Deutsch durchzusetzen.

    Herzliche Grüße
    K.Abg.Karl Zeller

    Ist also wohl doch nichts mit Gleichstellung der Sprachen. Q.E.D. — Schade…

  40. pérvasion avatar

    Sehr geehrter Herr Constantini,

    der von Ihnen angeführte Art. 99 des Autonomiestatutes gewährleistet die Gleichberechtigung der italienischen und der deutschen Sprache in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung und mit den Gerichtsämtern, aber nicht in der Privatsphäre bzw. im Handel.

    Die Etikettierung der Lebensmittelprodukte ist, wie gesagt, vom Gesetzvertredenden Dekret Nr. 109 vom 27.01.1992 geregelt, das die Ausführungsbestimmung der geltenden EU-Vorschriften (EU-Richtlinie 89/395/CEE und 89/396/CEE) ist. Auch in Südtirol finden natürlich diese EU-Vorschriften Anwendung.
    Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Etikettierung von Lebensmittel auch in deutscher und beliebig anderen Sprachen sind bereits vorhanden.Dies kann aber nicht zwingend vorgeschrieben werden. Auch die Etikettierung nur in deutscher Sprache wäre zur Zeit gesetzeswidrig.

    Wie gesagt, beim Verstoß der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Etikettierung (Mangel der italienischen Sprache inbegriffen)werden die vorgesehenen Strafen von den zuständigen Behörden (Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Carabinieri NAS, Finanzwache usw.) angewendet.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Lorella Zago

    Dr. Lorella Zago
    Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit

    Italienisch ist pflicht, Deutsch ist Deko.

  41. Robert avatar
    Robert

    @pérvasion: Ich würde Frau Zago nocheinmal kurz antworten und sie auf den Boden der juristischen Tatsachen zurückholen.

    Fakt ist nämlich Folgendes:

    1. Das Gruber-Degasperi-Abkommen sieht keine volle Gleichstellung der Sprachen vor: “… the German speaking citizens will be granted in particular:
    … b) parification of the German and Italian languages in public offices and official documents, as well as in bilingual topographic naming”.

    2. Das Autonomiestatut hingegen sieht eine VOLLE Gleichstellung der beiden Sprachen aus: “Nella Regione la lingua tedesca è parificata a quella italiana che è la lingua ufficiale dello Stato” (Artikel 99). Deutsch und Italienisch sind regionale Staatssprachen. Nach dieser allgemeinen Aussage gibt es dann noch Detailbestimmungen zur Auslegung, Sprachgebrauch bei Behörden und Ortsnamen.

    3. Die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut betreffend den Sprachgebrauch (DPR 574/1988) sieht in Artikel 1 eine Einschränkung vor, indem der Anwendungsbereich der Gleichstellung auf bestimmte, dort aufgezählte Behörden reduziert wird. Im Übrigen befasst sie sich fast ausschließlich mit dem Themenkreis “Sprache bei Behörden”, wobei Deutsch als Gerichtssprache von den Italienern besonders stark bekämpft wurde. Der Bereich “Handel” wird so gut wie gar nicht behandelt. Einzige Ausnahme bildet Artikel 36, der sich mit den Medikamenten befasst. Für diese ist Italienisch UND Deutsch vorgeschrieben; in der Praxis wird die italienische Einsprachigkeit aber nicht sanktioniert, sondern man begnügt sich mit separaten Zetteln, die auf Anfrage vom Apotheker ausgedruckt und ausgehändigt werden.

    4. das Europarecht ist in dieser Frage neutral, sofern Mitgliedsstaaten solche Etikettierungssprachen vorschreiben, die Amtssprachen der EU sind. Italien dürfte z.B. festlegen, dass Waren in Südtirol Italienisch UND Deutsch etikettiert bzw. mit Beipackzetteln ausgestattet werden. Der EuGH hat in seinem Urteil Bickel / Franz (C-274/96) im Übrigen die Sprachenrechte, die für deutschsprachige Bürger Südtirols vorgesehen waren, auf alle Bürger ausgedehnt.

    5. Zur Hierarchie der Rechtsquellen: über allem steht das Europarecht, dieses ist aber wie gesagt neutral. Dann kommt Artikel 99 des Autonomiestatutes (ist ein Verfassungsgesetz). Dann kommt die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, dann die einfachen Gesetze wie z.B. der Codice del consumo. Das Gruber-Degasperi-Abkommen ist eine völkerrechtliche und politische Verpflichtung, die dem weitergehenden Artikel 99 des Autonomiestatutes nicht entgegensteht (Mehr geben darf man immer).

    Dass die Gleichstellung der beiden Sprachen nicht nur auf die Behörden beschränkt ist, kann jeder aus dem Wortlaut von Artikel 99 ablesen. Die Durchführungsbestimmung kann das höherstehende Autonomiestatut nicht wirksam einschränken. Wenn die Handelskammer eine Verwaltungsstrafe wegen einer einsprachig deutsch ausgestellten Lebensmitteletikettierung ausstellen würde, könnte man dagegen einwenden, dass Artikel 3 des gesetzesvertretenden Dekrets 109/1992 im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatutes ausgelegt werden muss, also dass eine rein deutsche Etikettierung ausreicht, weil Deutsch und Italienisch in Südtirol eben gleichrangig sind. Falls das Gericht das nicht bereits sofort als offenkundig ansieht und die Verwaltunsgstrafe aufhebt, müsste es den Fall dem Verfassunsgerichtshof vorlegen.

    Diesen Musterprozess würde ich für M-Preis gerne führen.

    Bei Zeller blicke ich nicht ganz durch: er hat es im Parlament nicht geschafft, das ins gesetzesvertretenden Dekret 109/1992 oder in den Codice del consumo “italienisch oder deutsch” hineingeschrieben wird? Und aus dem leitet er jetzt ab, dass das Spiel verloren ist? Und wie kommt er auf die Idee, dass sich aus Artikel 99 eine Pflicht zur zweisprachigen Etikettierung von Lebensmitteln ergeben soll, die ein teures und faktisch nicht durchsetzbares Handelshemmnis darstellt? Das Einbürgerungsthema hat mit der Etikettierung nichts zu tun.

    Es gibt übrigens viele Lebensbereiche, in denen sich die in Artikel 99 vorgesehene Gleichstellung der deutschen Sprache jenseits des Umgangs mit Behörden zeigt:

    Einsprachig deutsche Aufschriften von Häusern oder Firmenschilder von Geschäften

    Einsprachig deutsche Presseerzeugnisse (den Unterschied etwa zu Frankreich kannst Du hier erkennen: Französische Sprachpolitik tötet deutschsprachige Zeitung

    Einsprachig deutsche Spielwaren im Südtiroler Handel (trotz Codice del consumo)

  42. pérvasion avatar

    Diesen Musterprozess würde ich für M-Preis gerne führen.

    Darf ich M-Preis deinen Kontakt weiterleiten?

    Das Einbürgerungsthema hat mit der Etikettierung nichts zu tun.

    Auf die Einbürgerung hatte ich ihn gesondert angesprochen, da die Einbürgerungstests (nur auf Italienisch) nach deiner Argumentation evtl. ebenfalls verfassungswidrig sein könnten.

  43. Robert avatar
    Robert

    Klar, kannst Du meine Kontakt weiterleiten. Die angegebene E-Mail-Adresse benutze ich aber nicht täglich. Poste einfach, falls M-Preis sich tatsächlich aufraffen sollte. Die Umetikettierungskosten sind Ihnen bei den kleinen Gewinnmargen sicher lästig. Und sie könnten sich bei den Südtirolern mit Etiketten in deutscher Sprache beliebt machen.

    Für die Einbürgerung gilt meine Argumentation nicht, weil es dem Staat zusteht, italienische Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Verleihung seiner Staatsbürgerschaft zu verlangen.

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