LA GROSS
Ma nell’agenzia viaggi si scrive solo in tedesco
Scrivo perché desidero conoscere come sia possibile che nel 2012, nella ns. bella città ci sia una importante agenzia di viaggi come Gross che presenta un programma ricchissimo di viaggi in Italia e all’Estero (di 160 pagine) con scelte di soggiorni per ogni esigenza in sola lingua tedesca. Alla mia richiesta della versione italiana mi viene risposto, con massima naturalezza, che siccome hanno una clientela prevalentemente tedesca non hanno ritenuto opportuno stampare la rivista anche in lingua italiana!…
Non ci credevo! Mi sono sentita un’intrusa, non considerata come possibile cliene (perché di lingua italiana?). Ho usufruito spesso dei servizi offerti dall’agenzia Gross per andare a Monaco e mi sono trovata sempre molto bene quindi ho voluto documentarmi per altre possibili gite o viaggi di qualche giorno. In ogni precedente viaggio su 50/70 persone almeno una ventina erano italiani per cui mi sono sentita come a casa, normale. Quindi desidererei solo sapere, non polemizzare, se è possibile che dopo tanti sforzi per arrivare ad una raggiunta tranquilla convivenza di rispetto (mi sembra) ci sia ancora una grande Azienda locale che ignora o si può permettere di ignorare, (in tempo di crisi, poi) che qui vivono persone che magari non conoscono bene la lingua tedesca.Paola P.
Bolzano
Lettera apparsa sull’A. Adige di oggi
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La signora P. si rende conto di come si sentono i sudtirolesi di lingua tedesca
- quando entrano in uno dei tanti negozi di Bolzano dove sovente non solo i cataloghi non sono disponibili in lingua tedesca, ma perfino il personale non dispone delle conoscenze linguistiche sufficienti per dar loro una spiegazione in merito (come invece evidentemente hanno saputo fare presso l’agenzia della ditta Gross). Specialmente con l’avvento delle catene in franchising le informazioni e i cataloghi in tedesco sono diventati sempre meno. Evidentemente, in tempi di crisi, c’è chi può permettersi perfino di ignorare la lingua maggioritaria in questa terra;
- quando comprano un farmaco e vorrebbero leggerne il biglietto illustrativo nella loro lingua, come prevedrebbe un loro diritto sancito dalla legge;
- quando vorrebbero leggere nella loro lingua la lista degli ingredienti dei prodotti alimentari;
- quando entrano in una delle tante banche, salvo quelle appartenenti ai quattro istituti locali;
- quando devono firmare un contratto assicurativo;
- quando si apprestano ad acquistare un’automobile, giacché i concessionari dispongono di materiale informativo quasi esclusivamente in lingua italiana;
- quando devono dirigersi a organi statali fuori dai confini provinciali, ma molte volte anche a quelli presenti in Sudtirolo.
La lingua italiana ed il suo effettivo uso a tutela di utenti e consumatori sono garantiti da numerose leggi statali, e quindi anche in Sudtirolo. Il tedesco e il ladino sono quasi sempre facoltativi, e anche laddove sarebbero previsti per legge, spesso non vengono garantiti.
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43 replies on “«Nell’agenzia si scrive solo in tedesco.»”
Im gegenseitigen Respekt sollte Paola P. dann wohl auch imstande sein, einen deutschsprachigen Katalog zu verstehen.
Vielleicht hätte auch nur eine freundliche Frage im Büro ausgereicht, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.
Boh, questa non l’ho capita: detto francamente, se è pur vero che il rapporto tra ditte che usano solo l’italiano e ditte che usano solo il tedesco sarà di 1 a 1.000; e se anche non gradisco il tono “disagiato” che ha usato la sognora, trovo che questa mancanza di opuscoli in italiano sia ugualmente grave della mancanza di opuscoli in tedesco di molte altre aziende private (ovviamente la mancata fornitura di materiale informativo in tedesco e ladino da parte dei gestori di servizi pubblici è nettamente più grave). Agli effetti si tratta di una forma di maleducazione nei confronti dei clienti.
Che poi la signora, se non è in grado di leggere un opuscolo tedesco abbia poco da far predicozzi sul bilinguismo e sul rispetto ci sta, ma questo non cancella il fatto in sè.
Detto questo mi aspetto almeno 30 pollici versi, ma io la penso così…
Perdonate una svista: il rapporto tra materiale informativo solo italiano – solo tedesco sarà di 1000 a 1, non il contrario come ho scritto sopra…
No, no, Fabio… tu hai perfettamente ragione sul fatto singolo. E ha ragione anche la signora P. — i diritti linguistici e tanto più l’educazione devono valere per tutti.
…Poi c’è ovviamente l’Alto-Adige, che soffia sulle solite polemiche da pollaio, vedendo come al solito la pagliuzza nell’occhio “altrui” tacendo la trave nel “proprio” occhio…
de tuat mir foscht load….ober eben lai foscht ;) es selbe passiert mir ober im Mediaworld ebenso im Twenty….
Quel che è interessante — senza mettere in dubbio la buona fede della signora — è lo stupore per un fatto che la maggioranza della popolazione sperimenta quotidianamente. È chiaro che una tale differenza nella percezione della situazione non possa favorire la reciproca comprensione.
(Se un’unica agenzia di viaggio è indicatrice di cattiva convivenza e di poco rispetto… :-o)
Die gute Frau sollte sich mal in den Südtiroler Apotheken, Autohäusern, Tankstellen, Versicherungen, Supermärkten, Elektrofachgeschäften, Baumärkten, Telefongeschäften, usw. umsehen. Ihr sollte dann auffallen daß es dort keine deutschsprachigen Prospekte, Beschreibungen oder Verträge gibt.
Im Vodafone Geschäft in Brixen erklärte mir die aufgebrachte Chefin sogar daß wir uns in Italien befinden und wir uns diesem Umstand anzupassen hätten. In Italien spricht man nicht deutsch deshalb gibt es auch keine deutschsprachigen Unterlagen oder Webseiten.
Hätte ich auch einen Leserbrief schreiben sollen?
darf sich ein privates unternehmen seine kundschaft nicht selbst aussuchen?
was tun wir dann, wenn der nette herr im türkischen laden nur türkisch spricht? uns aufregen oder einfach in ein anderes geschäft gehen?
privat(unternehmen) ist halt privat(unternehmen)
Ich bin zwar gegen die Auffassung, dass privat privat und deshalb jeder Verantwortung entzogen ist. Es stimmt ja auch gar nicht, schließlich müssen Privatunternehmen sehr viele Auflagen erfüllen, wenn sie sich an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder die Umwelt beeinflussen, im Umgang mit den Angestellten und sehr vieles mehr.
Selbst wenn wir aber der Logik »privat ist privat« folgen wollten, so müsste diese Regel wenigstens alle gleichermaßen betreffen. Was die Sprachen anlangt, ist es ja zum Beispiel nicht so, dass jeder Unternehmer selbst entscheiden kann, wie er sich verhält: In Italien — und deshalb auch in Südtirol — gibt es nämlich zahllose (!) Gesetze, die vorschreiben, dass Inhaltsangaben auf Italienisch verfasst sein, Medikamente italienische Packungsbeilagen haben, Bank-, Telefon- und Versicherungsverträge in italienischer Sprache verfügbar sein müssen, die Zusammensetzung von Textilprodukten auf Italienisch anzugeben ist, Handbücher für bestimmte Produkte in italienischer Sprache beizulegen sind. Ja selbst sowas unwichtiges wie Punktsammelpässe in Supermärkten müssen auf Italienisch beschriftet sein (siehe). Es ist also mehr als nur blauäugig, zu sagen, der Private macht, was er will.
Vor einiger Zeit habe ich mit einem anderen Südtiroler Reiseunternehmen (Rauch-Reisen) eine Busfahrt unternommen. Der Busfahrer sprach kein Wort Deutsch und reagiert äusserst unwirsch auf Fragen in deutscher Sprache, was nicht nun unangenehm war, sondern auch zu enormen zeitlichen Verzögerungen beim Einchecken usw. führte, so dass die Fahrt zur Katastrophe wurde. Das nächste Mal werde ich wohl mit Gross-Reisen fahren, und der Leserbriefschreiberin empfehle ich Rauch. Dann wären wieder alle zufrieden.
gerne widerhole ich meine frage:
mein beitrag konzentriert sich auf diese frage.
es ist m.Mn. mehr als müßig anzuführen, dass es gesetze zum konsumentenschutz arbeitsrecht uvm gibt….
Auf jeden Fall wird durch diesen Fall wieder einmal aufgezeigt, daß unsere hochgelobte Autonomie für den Bürger im Alltag gar nichts bringt. Weder bei der Arbeit noch als Kunde.
Dieser Satz gefällt mir auch nicht besonders. Wie hätte sich die Dame denn gefühlt, wenn bei einer ihrer vergangenen Reisen weniger oder gar keine Italiener dabeigewesen wären? Nicht mehr “daheim”? Nicht mehr “normal”?
Du meinst also, ob es z.B. nur weiße, nur deutschsprachige, nur christliche, nur weibliche oder nur gesunde Kunden bedient? Meiner Meinung nach nicht, oder nur mit einer nachvollziehbaren Begründung (z.B. kann Frauenturnen oder Ladinisch für Zuwanderer u.U. sinnvoll sein).
Diese Gesetze verhindern aber, dass der Private tun darf, was er möchte. Und dies eben auch im sprachlichen Bereich.
Ich hoffe, das ist nicht ernst gemeint.
mein tischler hat eine homepage – nur auf deutsch, er spricht kein italienisch, weil ihn italienische kunden nicht interessieren, hat schon genug zu tun….
mein federkielsticker hat keine homepage, aber auch keine italienischkenntnisse, italiener sind nicht seine zeilgruppe, (würde ihnen aber natürlich was verkaufen) daher konzentriert er sich auf die deutschen und macht keinen italienischkurs….
mein elektriker kann kein wort italienisch, ist ihm und mir egal….
mein fliesenverkäufer kann kein deutsch, wenn ich eine fliese kaufen will, muss ich italienisch reden, sonst zum bauexpert
mein pizza-al-taglio-macher versteht nicht deutsch, auf indisch gings aber italienisch auch…
für solcherlei privatunternehmen, die keine aufgabe innehaben, die von großem öffentlichem interesse ist, ist es entscheidung der unternehmer selbst, ob sie jemanden als kunde haben wollen oder nicht…..
Sich die Kunden auszusuchen oder sich auf bestimmte Zielgruppen zu spezialisieren — das ist nicht dasselbe. Obwohl ich nach 6 Jahren beruflicher Tätigkeit keiner Südtiroler Firma und keinem Südtiroler Handwerker begegnet bin, die kein Italienisch konnten (auch bei deutschsprachigen Kunden ist Italienisch sehr oft zumindest zweite Baustellensprache und unter Handwerkern muss kommuniziert werden), bin auch ich der Meinung, dass Betriebe bis zu einer bestimmten Größenordnung nicht unbedingt sprachliche Vorschriften erfüllen müssen. Dazu müssten aber die gesetzlichen Voraussetzungen für alle gleich, die Sprachen also gleichgestellt sein. Das ist heute jedoch nicht der Fall: Der staatliche Codice del Consumo schreibt vor, dass Konsumenten ein Recht auf Information ausschließlich in italienischer Sprache haben. Dies wird mal mehr, mal weniger streng zur Anwendung gebracht, doch im Zweifelsfall kriegt vor Gericht ein Kunde Recht, wenn eine Information nicht auf Italienisch vorhanden ist. Auch in Südtirol.
…in effetti provo pena per lei: possibile che non si senta a proprio agio con gente che è nata e vissuta nel suo stesso posto?
La signora esprime la penosa mentalità da incarcerato di gabbia etnica. A me le persone che non hanno nessuna idea della realtà vissuta dall’altro gruppo linguistico mi fa veramente pena. Mi fa pena una persona che vive in Alto Adige e legge malapena “L’Alto Adige” e mi fa pena una persona che vive in Italia e sa solo consumare media di lingua italiana. Mi fanno però anche pena le persone che si informano della politica italiana esclusivamente attraverso i Dolomiten.
Hanno fatto un esperimento con gatti allevandoli in un ambiente solo colorato di bianco e nero. Dopo aver raggiunto una certa età ci si è accorti che erano daltonici e che non erano più in grado a recuperare l’abbilità di percepire i colori nonostante avvendo cambiato ambiente per di più tempo.
Secondo me in Alto Adige ci sono un sacco di gatti daltonici.
Es stimmt, dass der italienische “Codice del consumo” in Artikel 9 vorschreibt, dass Informationen für Konsumenten zumindest auch in italienischer Sprache abgefasst sein müssen.
Für Südtirol gilt das aber nicht, da die deutsche Sprache der italienischen gemäß Artikel 99 des Autonomiestatutes gleichgestellt ist.
In Südtirol müssen die Informationen an die Konsumenten deshalb entweder in italienischer oder in deutscher Sprache abgefasst sein.
Eine Ausnahme gilt aufgrund einer Durchführungsbestimmung nur für den Bereich der Medikamente, bei denen die Informationen in beiden Sprachen abgefasst sein müssen.
Das Reisebüro Gross darf die aus seiner Sicht unnützen Übersetzungskosten für einen italienischen Katalog also weiterhin einsparen.
Die deutsche und die italienische Sprache sind zumindest de facto nicht gleichgestellt: Es gibt nur ein Recht, sich Behörden (einschl. Gerichte) gegenüber der eigenen Muttersprache zu bedienen. Gesetze, selbst die des Südtiroler Landtags, haben nur in ihrem italienischen Wortlaut Gültigkeit. Zuwanderer müssen nur einen Italienischtest ablegen. Und auch Produktetiketten (Inhaltsangaben etc.) dürfen in Südtirol nicht nur auf Deutsch verfasst sein. Die Firma M-Preis muss nicht umsonst alle Produkte händisch nachetikettieren, die nicht mit italienischen Informationen versehen sind. Ja, selbst Sammelpässe für Treuepunkte bzw. die Teilnahmebedingungen müssen zwangsläufig auf Italienisch verfasst sein. Alles andere, einschließlich der deutschen Sprache, ist für den Gesetzgeber nur Deko, denn eine Verpflichtung zur Etikettierung in deutscher Sprache (=Gleichstellung) gibt es in Südtirol nicht. Einzige Ausnahme: Medikamente, und wir wissen alle, dass dies nicht einmal in einem derart sensiblen Bereich zur Einhaltung gebracht wird (während M-Preis eben sogar zur Zweisprachigkeit bei Sammelpässen ermahnt wird).
M-Preis ist falsch informiert. Die Gleichstellung der italienischen und deutschen Sprache gilt laut Autonomiestatut, das ist ein Verfassungsgesetz und somit dem einfachgesetzlichen Codice del consumo höhergestellt.
Die Tatsache, dass sich die Öffentlichkeit (und die Durchführungsbestimmungen) nur mit dem Sprachgebrauch im Umgang mit Behörden auseinandergesetzt hat/haben, ändert nichts an der Absolutheit der Gleichstellung laut Artikel 99: “Nella Regione la lingua tedesca è parificata a quella italiana che è la lingua ufficiale dello Stato”.
“Nella Regione” heißt “im Gebiet” und nicht “im Umgang mit Behörden in diesem Gebiet”.
Die sprachliche Zusatzetikettierung auf Produkten ist ein Entgegenkommen für anderssprachige Kunden, kein Muss.
In anderen Bereichen wird das nicht gemacht, da es vom Unternehmer als unnütz empfunden wird, oder hat jemand schon einmal einen italiensichen Beipackzettel für ein deutsches Kinderspielzeug gesehen?
Es wäre schön, wenn du Recht hättest. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass M-Preis diesen enormen Aufwand nur aus Entgegenkommen betreibt — dagegen spricht auch, dass ja dieselbe Supermarktkette Produkte, die nur auf Italienisch beschriftet sind, nicht auf Deutsch nachetikettiert.
@ Robert
gesetz hin oder her. die behörden haben interveniert. ob sie das durften, weiß ich nicht.
dies ist die antwort, die ich von mpreis bezüglich der sammelpässe bekommen habe:
wobei ich dazusagen muss, dass ich nicht kritisiert habe, dass es pässe auf italienisch gibt, sondern dass es sie NICHT auf deutsch gibt.
Ich habe vorhin die Handelskammer angeschrieben, die ja schließlich einen Etikettierungsdienst (Mitgliederberatung zur korrekten Produktetikettierung) anbietet. Dies ist die — beeindruckend schnell eingelangte — Antwort:
Hervorhebung von mir.
Deswegen, dass “die Behörden interveniert haben”, heißt das noch lange nicht, dass sie das durften. In Südtirol gibt es jede Menge Polizisten italienische Zunge, darunter viele Nationalisten.
Man muss sie eben in die Schranken weisen. dafür gibt es 1. Rechtsanwälte und Gerichte, 2. Protest gegen Behördenwillkür (Parteien, Presse, Internet, Bürgerinitiativen, Unterschriftenaktionen …), im konkreten Fall: die Macht der Konsumenten (M-Preis verständlich machen, dass man dort einkauft, weil es Lebensmittel mit deutscher Etikettierung gibt, Druck machen für Beibehaltung der deutschen Etikettierung, die von italienischer ÜBERKLEBT wurde)
Dass M-Preis (und viele andere) das nicht tun, hat sicher verschiedene Gründe:
Der Weg des geringsten Widerstandes.
Die Kosten, sich zu wehren.
Der vorauseilender Gehorsam.
Die Unterwürfigkeit.
Der Glaube, nicht das Deutsche, sondern das Italienische sei mittlerweile Leitkultur in Südtirol usw.
Und warum hat bisher niemand, der eine Strafe über 9.500,- Euro kassiert hat (da hätte sich im Vergleich doch ein Anwalt gelohnt), aber auch nicht die Verbraucherzentrale, die Handelskammer oder das Land etwas dagegen unternommen? Vielleicht, weil es neben nationalistischen Polizisten auch nationalistische Richter gibt? Und was bringt es mir, wenn ein Gesetz mir ein Recht zubilligt, das — wie bei den Packungsbeilagen von Medikamenten — aber de facto nicht anerkannt wird?
Am Rande erwähnt: Ich will weder eine italienische, noch eine deutsche oder ladinische »Leitkultur«… nur Gleichberechtigung.
Zur Handelskammer: Das ist eine haarsträubende Rechtsauskunft!
Das hält nie stand, wenn sich jemand wehrt. Wie gesagt, das Autonomiestatut ist ein Verfassungsgesetz, die genannten staatlichen Bestimmungen, in der Rangordnung der Rechtsquellen darunter.
Das Europarecht ist unproblematisch, da Deutsch ebenso Amtssprache der EU ist wie das Italienische.
Wenn du Recht hast — und was du schreibst leuchtet mir ein — ist das alles Folge von (a) Amtswillkür und Nationalismus und (b) Südtiroler Duckmäuserei von der Landesregierung über die Verbraucherzentrale bis hinunter zum letzten Einzelhändler. Was unternimmt man dagegen?
Es besteht ein Unterschied zwischen einem Recht, das nur auf dem Papier steht (totes Recht) und jenem, das gelebt wird.
Zu Amtwillkür und Nationalismus:
Ist sicher vielfach vorhanden, aber nicht immer alleine schuld. Man muss auch die durchaus komplexen juristischen Zusammenhänge (z.B. im Verhältnis zwischen Landesrecht und staatlichem Recht) erkennen und erkennen wollen.
Zu Landesregierung + Handelskammer:
Im Gegensatz beispielsweise zu Nordtirol gibt es in der Südtiroler Landesverwaltung keine “Abteilung Verfassungsdienst”, wo Spezialisten für Verfassungs-, Autonomie- und Europarecht arbeiten und die Landesregierung beraten. Es gibt nur die “Anwaltschaft des Landes”, die juristisch ziemlich bescheiden besetzt ist (sind hauptsächlich auch für Kleinkram-Prozesse zuständig und nicht für juristische Beratung. Die Handelskammer hat nicht einmal das.
Duckmäuserei? Ja, man will bei den Italienern nie anecken. Das stört nur das Tagesgeschäft. Und die Deutschsüdtiroler halten für gewöhnlich den Mund
Ich glaube auch nicht, dass solche Verwaltungsstrafen wirklich ausgestellt werden. Da kommt dann wohl vorher ein uniformierter Siamo-in-Italia-Vertreter ins Unternehmen und nimmt sich den Geschäftsführer zur Brust: “Sie wollen doch sicher keine Probleme bekommen, oder?”.
Was man dagegen unternehmen kann? Habe ich bereits oben gesagt:
1. Es auf eine Verwaltungsstrafe ankommen lassen und diese dann vor Gericht anfechten (Musterprozess)
2. Bürgerprotest: über Parteien und Journalisten, die das zum Thema machen, Unterschriftenaktion von M-Preis-Kunden usw. und das immer wieder … ceterum censeo.
Nicht nur in diesem Fall zeigt sich, dass Südtirols Autonomie, die unter Magnago & Co. als Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie erkämpft wurde, während der Regierung Durnwalder zur reinen Verwaltungsautonomie degradiert worden ist. Größtenteils selbstverschuldet.
Meines Wissens wurden Verwaltungsstrafen nicht nur sehr wohl ausgestellt, sondern auch noch vom Landesamt für Hygiene und Gesundheit selbst. Ich habe sie angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob das stimmt.
Sollte Robert in seiner Argumentation Recht haben – und seine Beiträge klingen sehr schlüssig – ist es höchst erstaunlich, dass nicht die Landesverwaltung, also die Hüter der “weltbesten Autonomie”, die Materie durch alle Instanzen bringt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.
Ich habe noch eine alte Mail von Herrn Meingassner (bei M-Preis für Südtirol zuständig) ausgegraben, der mir im Februar 2009 u.a. Folgendes geschrieben hatte:
Das Landesamt für Hygiene und Gesundheit ist ein “italienisches” Amt und man lässt diese Beamten offensichtlich gewähren.
@pérvasion: der Familie Mölk geht es in erster Linie darum, mit ihren M-Preis-Geschäften am Südtiroler Markt Fuß zu fassen. Die Durchdringung eines neuen Marktes ist äußerst kostspielig und schwierig. Sie (nicht nur sie) werden schon vom Südtiroler Staatssozialismus bei der Eröffnung neuer Geschäfte schikaniert (Landesplan für Großverteilungsbetriebe) und wenn sie es endlich geschafft haben, sollen sie gleich prozessieren? Wollen sie anscheinend nicht, obwohl so ein Musterprozess sicher nur ein paar tausend Euro kostet. Aber das Image bei den Italienern ist auch wichtig. Vermutlich wälzen sie die Kosten für diese unsinnigen Überklebungen auf ihre Lieferanten ab.
@niwo: das hat nichts mit dem EuGH zu tun, sondern es geht um innerstaatliches Recht. Die Staatsgesetze, wie z.B. Artikel 9 des Codice del consumo, müssen nur im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatutes ausgelegt werden und der sieht unmissverständlich vor, dass in Südtirol Deutsch genauso wie Italienisch Staatssprache ist. Somit ist die Bestimmung so auszulegen, dass z.B. Lebensmittel entweder in Deutsch oder in Italienisch etikettiert werden können.
Und wie gesagt, in anderen Bereichen, wie etwa Spielwaren, wo es auch Sprachvorschriften gibt, werden Spiele (z.B. “Monopoly” auf Deutsch) toleriert, obwohl man theoretisch genauso dagegen vorgehen könnte, wenn die Rechtslage nicht so wie von mir beschrieben wäre. Da lässt man die “autoctoni” großzügigerweise gewähren.
@niwo
Ich denke dass die “Landes”verwaltung jedenfalls in der Stadt Bozen mit Sicherheit eine “Provinz”verwaltung ist und u.a. von nationalistischen ital. Parteien unterwandert ist, die sehr viel Wert darauf legen, dass Südtirol gegenüber Rom nicht zu aufmüpfig wird. Also alles andere als Hüter der Autonomie. Das ist meine Erfahrung und Intuition in diesem Bereich, auch wenn dies jetzt abgedroschen klingen mag und schwer beweisbar ist.
Ich denke wenn die deutschsprachigen Südtiroler wissen und verstehen würden, wie nationalistisch/imperialistisch die Mehrheit der Italiener auch unterhalb von Salurn zu Südtirol stehen (von wegen Kriegsbeute im Kolonialstil usw.), würden heute auch viele Intellektuelle und “alternative” Leute in Südtirol anders denken und man würde bei Wahlen anders entscheiden. Aber Kommunikation und Information werden in Südtirol sehr klein gehalten wie wir alle wissen…
Ich habe mal versucht, so zu antworten, wie von Robert nahegelegt:
Bin mal gespannt, ob bzw. was mir geantwortet wird.
Herr Meingassner von M-Preis hat auf einen entsprechenden Hinweis von mir bereits geantwortet:
Es bleibt also spannend. Frau Zago (Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit) hat hingegen bislang nicht auf meinen Hinweis reagiert.
Mit Roberts Argumentation konfrontiert, hat mir Karl Zeller (RA., SVP) folgendes geschrieben:
Ist also wohl doch nichts mit Gleichstellung der Sprachen. Q.E.D. — Schade…
Italienisch ist pflicht, Deutsch ist Deko.
@pérvasion: Ich würde Frau Zago nocheinmal kurz antworten und sie auf den Boden der juristischen Tatsachen zurückholen.
Fakt ist nämlich Folgendes:
1. Das Gruber-Degasperi-Abkommen sieht keine volle Gleichstellung der Sprachen vor: “… the German speaking citizens will be granted in particular:
… b) parification of the German and Italian languages in public offices and official documents, as well as in bilingual topographic naming”.
2. Das Autonomiestatut hingegen sieht eine VOLLE Gleichstellung der beiden Sprachen aus: “Nella Regione la lingua tedesca è parificata a quella italiana che è la lingua ufficiale dello Stato” (Artikel 99). Deutsch und Italienisch sind regionale Staatssprachen. Nach dieser allgemeinen Aussage gibt es dann noch Detailbestimmungen zur Auslegung, Sprachgebrauch bei Behörden und Ortsnamen.
3. Die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut betreffend den Sprachgebrauch (DPR 574/1988) sieht in Artikel 1 eine Einschränkung vor, indem der Anwendungsbereich der Gleichstellung auf bestimmte, dort aufgezählte Behörden reduziert wird. Im Übrigen befasst sie sich fast ausschließlich mit dem Themenkreis “Sprache bei Behörden”, wobei Deutsch als Gerichtssprache von den Italienern besonders stark bekämpft wurde. Der Bereich “Handel” wird so gut wie gar nicht behandelt. Einzige Ausnahme bildet Artikel 36, der sich mit den Medikamenten befasst. Für diese ist Italienisch UND Deutsch vorgeschrieben; in der Praxis wird die italienische Einsprachigkeit aber nicht sanktioniert, sondern man begnügt sich mit separaten Zetteln, die auf Anfrage vom Apotheker ausgedruckt und ausgehändigt werden.
4. das Europarecht ist in dieser Frage neutral, sofern Mitgliedsstaaten solche Etikettierungssprachen vorschreiben, die Amtssprachen der EU sind. Italien dürfte z.B. festlegen, dass Waren in Südtirol Italienisch UND Deutsch etikettiert bzw. mit Beipackzetteln ausgestattet werden. Der EuGH hat in seinem Urteil Bickel / Franz (C-274/96) im Übrigen die Sprachenrechte, die für deutschsprachige Bürger Südtirols vorgesehen waren, auf alle Bürger ausgedehnt.
5. Zur Hierarchie der Rechtsquellen: über allem steht das Europarecht, dieses ist aber wie gesagt neutral. Dann kommt Artikel 99 des Autonomiestatutes (ist ein Verfassungsgesetz). Dann kommt die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, dann die einfachen Gesetze wie z.B. der Codice del consumo. Das Gruber-Degasperi-Abkommen ist eine völkerrechtliche und politische Verpflichtung, die dem weitergehenden Artikel 99 des Autonomiestatutes nicht entgegensteht (Mehr geben darf man immer).
Dass die Gleichstellung der beiden Sprachen nicht nur auf die Behörden beschränkt ist, kann jeder aus dem Wortlaut von Artikel 99 ablesen. Die Durchführungsbestimmung kann das höherstehende Autonomiestatut nicht wirksam einschränken. Wenn die Handelskammer eine Verwaltungsstrafe wegen einer einsprachig deutsch ausgestellten Lebensmitteletikettierung ausstellen würde, könnte man dagegen einwenden, dass Artikel 3 des gesetzesvertretenden Dekrets 109/1992 im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatutes ausgelegt werden muss, also dass eine rein deutsche Etikettierung ausreicht, weil Deutsch und Italienisch in Südtirol eben gleichrangig sind. Falls das Gericht das nicht bereits sofort als offenkundig ansieht und die Verwaltunsgstrafe aufhebt, müsste es den Fall dem Verfassunsgerichtshof vorlegen.
Diesen Musterprozess würde ich für M-Preis gerne führen.
Bei Zeller blicke ich nicht ganz durch: er hat es im Parlament nicht geschafft, das ins gesetzesvertretenden Dekret 109/1992 oder in den Codice del consumo “italienisch oder deutsch” hineingeschrieben wird? Und aus dem leitet er jetzt ab, dass das Spiel verloren ist? Und wie kommt er auf die Idee, dass sich aus Artikel 99 eine Pflicht zur zweisprachigen Etikettierung von Lebensmitteln ergeben soll, die ein teures und faktisch nicht durchsetzbares Handelshemmnis darstellt? Das Einbürgerungsthema hat mit der Etikettierung nichts zu tun.
Es gibt übrigens viele Lebensbereiche, in denen sich die in Artikel 99 vorgesehene Gleichstellung der deutschen Sprache jenseits des Umgangs mit Behörden zeigt:
Einsprachig deutsche Aufschriften von Häusern oder Firmenschilder von Geschäften
Einsprachig deutsche Presseerzeugnisse (den Unterschied etwa zu Frankreich kannst Du hier erkennen: Französische Sprachpolitik tötet deutschsprachige Zeitung
Einsprachig deutsche Spielwaren im Südtiroler Handel (trotz Codice del consumo)
Darf ich M-Preis deinen Kontakt weiterleiten?
Auf die Einbürgerung hatte ich ihn gesondert angesprochen, da die Einbürgerungstests (nur auf Italienisch) nach deiner Argumentation evtl. ebenfalls verfassungswidrig sein könnten.
Klar, kannst Du meine Kontakt weiterleiten. Die angegebene E-Mail-Adresse benutze ich aber nicht täglich. Poste einfach, falls M-Preis sich tatsächlich aufraffen sollte. Die Umetikettierungskosten sind Ihnen bei den kleinen Gewinnmargen sicher lästig. Und sie könnten sich bei den Südtirolern mit Etiketten in deutscher Sprache beliebt machen.
Für die Einbürgerung gilt meine Argumentation nicht, weil es dem Staat zusteht, italienische Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Verleihung seiner Staatsbürgerschaft zu verlangen.