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9N war verfassungswidrig.

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Wären sie nicht mutig genug gewesen, den sogenannten partizipativen Prozess über die katalanische Zukunftsfrage einfach durchzuziehen, hätten die Katalaninnen bis jetzt auf ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts warten müssen. Auf die Anfechtung der Abstimmung vom 9. November 2014 (9N) durch die PP-Regierung in Madrid hin entschieden die Richter nun, dass der damalige Urnengang verfassungswidrig war. So also antwortet eine »moderne« Demokratie auf den demokratischen Wunsch eines erheblichen Bevölkerungsteils einer Region und der absoluten Mehrheit eines Landesparlaments: Nicht mit Dialog und politischen Lösungen, sondern mit der juristischen Keule. Der katalanische Präsident Artur Mas kommentierte das Urteil mit der lapidaren Feststellung, dass die spanische Verfassung eine Sackgasse geworden sei und der Richterspruch den plebiszitären Charakter der diesjährigen Regionalwahl in Katalonien endgültig unausweichlich mache.



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Comentârs

2 responses to “9N war verfassungswidrig.”

  1. Tirola Bua avatar
    Tirola Bua

    Wer glaubt, dass es eine Landtagswahl, Nationalratswahl, usw. etwas mit Demokratie zu tun hat, ist einfach nur dumm. Bei einer Volksbefragung, wie 9N, wird echte Demokratie angewandt. Da hat das Volk die Macht zu entscheiden, nicht irgendwelche vollgefressene Politiker, die einen Scheiß auf das Volk geben.

    1. Hubert Trocker avatar
      Hubert Trocker

      @ Tiroler Bua

      Du hast vollkommen recht, wer auf einen nationalen Geistesblitz wartet, der wartet mit Sicherheit ergebnislos. Von der Politik kommt nichts – es sei denn, sie wird vom Volk gezwungen. So war es bei der Wiedervereinigung Deutschlands, so wird es auch anderswo – wo auch immer- laufen.
      Ganz nach dem Motto: hilf dir selbst, dann hilft dir Gott, oder?

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