Anlässlich der “Flüchtlingskrise” war Landeshauptmann Arno Kompatscher unlängst in der ORF-Sendung “im Zentrum” zu Gast. Im Beisein von Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (die der gleichen Parteienfamilie wie der LH angehört) präsentierte sich Kompatscher als Verfechter der “europäischen Idee”. Man mag jetzt einwenden, dass es für einen Regionalpolitiker, der auf dem europäischen Parkett nur eine kleine Nebenrolle spielt, ein Leichtes ist, sich “Europa” auf die Fahnen zu schreiben und dass sich auch die Südtiroler Landesregierung in dieser Flüchtlingskrise bislang nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Dennoch, der LH schaffte es, in wenigen, klaren und intelligenten Worten genau das auszudrücken, was man von führenden Politikern in den Nationalstaaten derzeit vermisst. Die sind nämlich zu sehr mit “Schwarzer Peter”-Spielen beschäftigt. Kompatschers Forderung nach einer gemeinsamen europäischen Anstrengung, die über das reine Reagieren hinausreicht, ist nicht nur eine hypothetische Option, sondern die einzige Möglichkeit überhaupt, eine nachhaltige Lösung für die derzeitige Situation finden zu können.
Der Zirkus, den die nationalen Politiker im Moment veranstalten, ist grob fahrlässig und fügt unserem Kontinent enormen – aber hoffentlich reversiblen – Schaden zu.
10 replies on “Staatsmann Kompatscher.”
Wenn Du mit nationalen Politikern Angela Merkel meinst, liegst Du vollkommen richtig. Allerdings handelt die absolut nicht fahrlässig, sondern nach Plan.
Das wäre welcher Plan genau?
Wer “Flüchtlinge” mit Sonderzügen unter Bruch von Europarecht und Grundgesetz nach Deutschland holt, verfolgt einen bestimmten Plan. Welchen, kannst Du dir bestimmt selbst denken. Jedenfalls gefällt es der Wortschaft
Bruch von Europarecht und Grundgesetz? Wurden diese Rechtsbrüche von EuGH und/oder deutschem Verfassungsgericht festgestellt oder von dir? Kannst du mir die Details des Plans nennen bzw. eine offizielle Quelle?
Also begeht man erst Rechtsbruch, wenn es ein Gericht festgestellt hat? Interessante Logik. Und übrigens sind deutsche Staatsanwälte weisungsgebunden, d.h. wenn der Justizminister nicht will, dass ermittelt wird, wird auch nicht ermittelt. MMn wird gegen Dublin 3 verstoßen und die dt Bundesregierung macht sich der Schlepperei schuldig, weil sie vorsätzlich Illegale ins Land holt (diese Diskussion hatten wir schon).
Hier ein Zitat von Anetta Kahane, die sich intensiv gegen Rechtsextremisus einsetzt:
https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentar/nicht-nur-auslaenderfrei-sondern-weiss-2012-08
Welchen Plan Frau Merkel genau verfolgt weiß niemand. Manche munkeln sie will UNO Generalsekretärin werden, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte. Eher glaube ich sie hat die Folgen ihrer Tat nicht bedacht und will nun ihr Gesicht wahren, indem sie NICHT zurückrudert. Dabei haben längst schon andere die Initiative ergriffen, nämlich jene, die nicht an die Merkelsche “europäische” Lösung glauben, der Türkei die “Flüchtlingsabwehr” in die Hand zu geben, sondern selbst aktiv werden wollen. Dazu gehört auch die Bayrische Staatsregierung, die sogar einen Gutachter ( den hoffentlich unverdächtigen Udo di Fabio) beauftragt hat, die Rechtslage zu prüfen, auf deren Grundlage eine Klage vor dem Verfassungsgericht im Raum steht. Dazu diesmal die “richtige Presse”, nämlich die Süddeutsche:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fluechtlinge-seehofer-es-ist-eine-herrschaft-des-unrechts-1.2856699
Das Unrecht besteht in der illegalen Einreise ohne gültige Dokumente in die Eu. Nachdem die meisten entweder aus sicheren Herkunftsländern oder aus Lagern in den Nachbarstaaten Syriens kommen, kann man wohl erwarten, dass sie sich ausweisen können, denn in einem Lager in der Türkei werden sie wohl registriert worden sein und einen Asyl-oder Flüchtlingsstatus oder einen subsidiären Schutz erhalten haben. Deswegen besteht gar kein Anlass einfach nach Europa aufzubrechen, denn wie Außenminister Kurz schon mehrmals sagte, man kann sich das Land nicht aussuchen.
Die europäische Lösung kann also nur sein, in den Hotspots an den europ. Außengrenzen und nur dort, den Status der Ankommenden zu ermitteln. Solange das Verfahren läuft, muss der Antragsteller dort bleiben. Nichtberechtigte müssen zurückgeschickt werden. Für jene, die Asyl oder subsidiären Schutz erhalten kann geschaut werden ob Kontingente von besonders Schutzbedürftigen irgendwo in der Eu oder auch weltweit aufgenommen werden. Das muss politisch in jedem Staat entschieden werden, wieviele gut integriert werden können und wievielen somit Aufnahme GEWÄHRT werden kann. Recht auf Einwanderung besteht aber keines, denn das Ziel nämlich Schutz vor Verfolgung, besteht auch in gut ausgestatteten Lagern( z.B. an den Eu Außengrenzen), die natürlich von UNO und EU zu finanzieren sein werden. Fällt der Asylgrund weg, besteht nach geltendem Recht ohnehin die Pflicht zur Rückkehr in die Heimat. Es gibt einfach kein Recht auf Einwanderung und schon gar nicht eine solche zu erzwingen, es gibt ein Recht auf Schutz, falls ein Schutzgrund vorliegt.
Wohl niemand wird den derzeitigen Zustand als wünschenswert bezeichnen. Schlepper bestimmen wieviele Menschen nach Europa kommen, es kommen die am wenigsten Schutzbedürftigen, junge, gesunde, männliche, wohlhabende. Die Staaten haben die Kontrolle darüber verloren, wer alles einreist. Nicht Bleibeberechtigte entziehen sich der Abschiebung, Staaten nehmen ihre Bürger nicht mehr zurück, z.T. auch wegen ungewisser Identität. Flüchtlingskinder landen in den Händen von Menschenhändlern, viele sterben auf der Reise. usw.
Das Handeln Österreichs und anderer Staaten wird genau zu dieser europ. Lösung führen. Dass eine solche nötig ist, braucht uns Kompatscher nicht zu sagen, das weiß jeder, der Weg dazu führt aber leider momentan über die Nationalstaaten. Kompatscher möge inzwischen über die “nichtexistierende Brennergrenze”, die es zwar nur in unseren Köpfen gibt, die aber auf wundersame Weise doch sichtbar wurde, sinnieren.
in einem demokratischen rechtsstaat mit gewaltenteilung und unschuldsvermutung kann nur ein ordentliches gericht über einen rechtsbruch befinden.
freilich war der rechtsbruch vorher, aber ob es tatsächlich einer war, kann nur die justiz feststellen.
Und wann befindet ein ordentliches Gericht, ob es nun ein Rechtsbruch war, wenn die Staatsanwälte weisungsgebunden sind?
den eugh betrifft diese weisungsgebundenheit wohl nicht.
aber ich muss zugeben, dass ich mich diesbezüglich zu wenig auskenne.
wobei ich mir hingegen sicher bin ist, dass du nicht die instanz bist, die einen rechtsbruch feststellt.
Sogar in wikipedia steht das.
Es stimmt, dass ich das nicht entscheide. Da ich auch kein Bundesdeutscher bin, kann es mir auch völlig egal sein, ob in der BRD eine Million oder 100 Millionen Ausländer angesiedelt werden. Wenn die gerne das amerikanische Indianer-Schicksal teilen wollen, dann solls so dein. Geht mich überhaupt nichts an.