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Was wird aus den Durchführungsbestimmungen?

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Die Gremien des Südtirolkonvents arbeiten gerade an einer Anpassung unserer Landesverfassung, die auch in eine Neufassung münden könnte.

Artikel 107 des geltenden Autonomiestatuts sieht ausdrücklich sogenannte Durchführungsbestimmungen (DFB) vor, die nach Einholung einer Stellungnahme der zuständigen paritätischen Kommission und Beschluss des Ministerrats vom Staatspräsidenten als Dekret erlassen werden.

Im Laufe der Jahre wurden mehrere Dutzend DFB beschlossen, die nun festen Bestandteil der Autonomiebestimmungen bilden.

Für die Zukunft wäre es erstrebenswert, von diesem Modell abzukommen, sodass nicht mehr der Zentralstaat, sondern das Land dafür zuständig wäre, die Umsetzung der im Statut enthaltenen Bestimmungen zu gestalten. Zur Überwachung dieser Tätigkeit könnte ein Garantierat oder — noch besser — ein Landesverfassungsgericht nach Vorbild der deutschen Bundesländer errichtet werden.

Doch unabhängig davon, ob man vom alten Modell der Umsetzung durch den Zentralstaat abkommt oder nicht, stellt sich die Frage, was aus den bereits bestehenden DFB wird. Diese beziehen sich nämlich auf das bestehende Autonomiestatut und wären wohl hinfällig, wenn dieses durch ein neues ersetzt wird.

Wie man die per DFB neu erteilten oder erweiterten Zuständigkeiten und Rechte sichert, ist wohl vor allem ein Thema für die Juristen im Konvent der 33 — aber eben keines, das man vernachlässigen (und ihnen allein überlassen) sollte.



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Comentârs

One response to “Was wird aus den Durchführungsbestimmungen?”

  1. pérvasion avatar

    Riccardo Dello Sbarba schreibt in seinem Konventtagebuch über die Sitzung vom vergangenen Freitag (Auszug):

    Per la cronaca, il dibattito sulle competenze c’è stato e su alcuni punti anche approfondito. Il pattuglione di Schützen e affini ha provato a reinterpretare la Vollautonomie della Svp come Sudtirolo senza Italia con proposte tipo una mini-corte costituzionale ad hoc per il Sudtirolo costituita metà  da giudici statali e metà  provinciali, oppure la proposta di limitare i vincoli per l’autonomia alle sole norme UE e non più nemmeno alla Costituzione italiana, e così via. ”E’ più facile ottenere la secessione che chiedere all’Italia di disattivare la Costituzione” li ha avvertiti Perathoner – lui rideva, loro ridevano, ma ho avuto come l’impressione che ridessero, lui e loro, per motivi diversi.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was ein Landesverfassungsgericht (wie es jedes deutsche Bundesland hat) mit »Sudtirolo senza Italia« und mit »disattivare la Costituzione« zu tun hat.

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