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Rom behindert Abstimmung in Venetien.

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Am 22. Oktober sind die Stimmbürgerinnen von Venetien aufgerufen, sich in einer nicht bindenden Volksabstimmung über die Zuweisung neuer Zuständigkeiten an ihre Region auszusprechen. Das Parlament der Region Venetien hatte 2014 zwei Gesetze (Nr. 15 und 16) beschlossen, auf deren Grundlage die Bevölkerung über

  1. die Umwandlung der gewöhnlichen in eine autonome Region und
  2. die staatliche Unabhängigkeit von Italien

hätte abstimmen sollen. Beides wurde vom römischen Verfassungsgericht untersagt. So werden die Veneterinnen im Herbst lediglich entscheiden, ob die Region mit dem Staat die Übertragung zusätzlicher Kompetenzen (laut Art. 116/Verf.) aushandeln soll — ohne aus Venetien eine autonome Region zu machen.

Boykott

Doch das römische Innenministerium hat nun kurzfristig eine weitere Hürde aufgestellt: Es hat der Region in diesem Fall untersagt, wie bei anderen Wahlen und Abstimmungen die Wahlausweise und Sektionsstempel zu benützen. Jetzt muss die Regionalregierung binnen kürzester Zeit Alternativen finden, was alles andere als einfach sein dürfte. Der Wahlausweis ist von höchster Wichtigkeit, da er den Bürgerinnen nicht nur als Nachweis der erfolgten Stimmabgabe dient, sondern auch die Eintragung in die Wahllisten bestätigt und somit erst zur Teilnahme an einer Abstimmung berechtigt.

In Italien muss man aber offenbar schon mit unverhältnismäßiger und undemokratischer »Vergeltung« rechnen, wenn man auch nur über eine kleine Schwächung des allmächtigen Zentralstaats nachdenkt.

Siehe auch: 01 02 03



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