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Strafrechtlerinnen kritisieren spanische Justiz.

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Über hundert Strafrechtprofessorinnen spanischer Universitäten haben ein Manifest veröffentlicht, in dem sie die Generalstaatsanwaltschaft und Richterin Carmen Lamela vom nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional) scharf kritisieren. Sie argumentieren, dass die Vorfälle, die der katalanischen Regierung und den Mitgliedern des Parlamentspräsidiums vorgeworfen werden, mit Sicherheit weder den Straftatbestand des Aufruhrs noch jenen der Rebellion erfüllen. Außerdem sei der nationale Gerichtshof gar nicht zuständig.

Die Dozentinnen räumen zwar ein, dass man den Angeklagten strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorwerfen könne, fordern jedoch eine strikt gesetzeskonforme Ahndung. Sie weisen diesbezüglich etwa darauf hin, dass Gewalt als »strukturelles Element« Voraussetzung für eine Anklage wegen Rebellion sei — doch Gewalt sei bei den beanstandeten Vorfällen nicht im Spiel gewesen. Und selbst der mit deutlich geringerem Strafmaß belegte Aufruhr sei nicht gegeben, da kein einziges Indiz vorgelegt worden sei, dass die Angeklagten, wie vom Gesetz verlangt, an Tumulten teilgenommen oder diese verursacht hätten.

Ferner machen die Unterzeichnerinnen darauf aufmerksam, dass der nationale Gerichtshof selbst im Falle, dass es sich um Rebellion und Aufruhr handeln würde, nicht die Zuständigkeit habe, sie zu verfolgen. Die Angelegenheit gehöre vor ein ordentliches Gericht in Barcelona. Die Audiencia Nacional habe in Vergangenheit schon öfter selbst darauf hingewiesen, dass sie für derartige Delikte unzuständig ist.

Abschließend werden im Manifest noch die viel zu kurzfristigen Vorladungen von Richterin Lamela sowie die »unverhältnismäßige« Verhängung von Untersuchungshaft kritisiert.

Siehe auch: 01 02 03



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