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Egartner (immer noch) unwählbar.

Das Oberlandesgericht hat heute das erstinstanzliche Urteil bestätigt, wonach Christian Egartner (SVP) zum Zeitpunkt der Landtagswahlen nicht wählbar war. Laut Anwältin der Anklage, Renate Holzeisen, ist das Urteil somit sofort vollstreckbar. Egartner hat bereits angekündigt, den Fall auch von der obersten Instanz, dem Kassationsgericht prüfen lassen zu wollen.

Die Volkspartei wiederholt inzwischen gebetsmühlenartig ihr Argument, der Landtagsabgeordnete genieße das Vertrauen von 11.000 Wählerinnen, seines Wahlbezirks und der Partei. Was dies mit der juristischen Feststellung seiner Wählbarkeit zu tun hat, bleibt offen. Justiz per Volksentscheid ist im Rechtsstaat nicht vorgesehen, somit enthebt die Zustimmung der Wahlbevölkerung nicht von der Einhaltung der Gesetze.

Merkwürdig bleibt ebenfalls, dass Egartners Verteidiger, RA. Gerhard Brandstätter, die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes anzweifelt und gerichtlich überprüfen lassen will — wo das Wahlgesetz doch von der SVP selbst verabschiedet wurde.

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10 replies on “Egartner (immer noch) unwählbar.”

Das immer wieder vorgebrachte Argument der 11000 Wählerstimmen ist insofern nicht stichhaltig, da die eventuell Nachrückende Julia Unterberger ja auch von tausenden Wählern gewünscht wurde. Somit wären die elftausend Wähler Egarters enttäuscht, die sechstausendfünfhundert der Unterberger zufrieden!

die 11.000 Stimmen sind aus einem ganz anderen Grund nicht stichhaltig:

– es werden Parteien gewählt und nicht Kandidaten, das ist kein Persönlichkeitswahlrecht (deshalb auch die Möglichkeit der vier Vorzugsstimmen stattt einer einzigen). Die Vorzugsstimmen haben nur für die interne Reihung in einer Partei Geltung. Nur die SVP macht einen Fetisch daraus, da diese interne Reihung so wichtig ist.

– man vergibt nicht eine, sondern bis zu vier Vorzugsstimmen. Die 11.000 müsste man also durch vier dividieren.

Per essere eletto, Egartner avrà  offerto almeno 20.000 birre. Se facesse valere questo argomento otterrebbe molta solidarietà .

beim referendum waren fast 40% der südtiroler bevolkerung nicht genug um etwas zu verändern bei Egartner reichen nun 11.000 als argument.

Das kann man zwar nicht direkt vergleichen, zeigt aber einmal mehr, dass die auslegung der stimme des wahlpöbels der beliebigkeit unterliegt.

Richtig! Für die SVP sind die Wähler in Wirklichkeit nur Teppen, die alle paar Jahre ihre “Pflicht” zu erfüllen haben.

Die 11.000 sollen nun Herrn Egartner legitimieren, auf geltendes Gesetz pfeift man.

Und auf den Willen von 150.000 sch**** man, da zählt das Gesetz (sprich Quorum).

@Dolomiticus:
Es wurden sehr wohl die Kandidaten gewählt. Und jeder dieser Kandidaten gehörte einer Partei an…
Dass man “bis zu” 4 Vorzugsstimmen geben konnte schmälert nicht den Wert einer einzelnen Stimme. Es gibt auch Leute die nur eine Vorzugsstimme gegeben haben. Und wenn ich alle 4 Stimmen vergebe, dann weil ich ganz gezielt alle 4 Politiker unterstützen will.
Egartner wurde daher von 11000 Personen gewählt – nicht mehr und nicht weniger.

Rechenaufgabe: Herr Egartner hat bestätigt, mehr als 200.000, aber weniger als 400.000 € für den Wahlkampf ausgegeben zu haben.

Er ist jetzt ca. 400 Tage im Landtag.

Macht 1000.- € pro Tag im Landtag! (Pro Sitzungstag ist es ein Vielfaches)

Man muss ihm danken.

Denn er hat auf diese Weise bestens bestätigt, dass er für die Wirtschaft ist! Sein Geld ist wahrhaft in den Wirtschaften angekommen und hat ihnen ihre Entwicklung erleichtert.

Markus hat recht, Egartner wurde von 11.000 Südtirolern gewählt. Er unterliegt aber doch dem Wahlgesetz.

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